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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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erfolgt der Uebergang in Lungenphthise. Die häufigsten Ursachen des B.s sind Tuberkelkrankheit und organische Herzleiden, zuweilen auch eine Verderbniß, besonders skorbutische, der Blutmasse, und hauptsächlich wird das jüngere Alter von dieser Krankheit heimgesucht, vom 15.-30. Lebensjahre. Die veranlassenden Gelegenheitsursachen sind manigfaltig. z. B. heftige Anstrengung der Lunge, aufregende Gemüthsbewegungen, geistige Getränke, schnelle Unterdrückung von Blut- und Schleimflüssen. Die Behandlung hat zunächst die Aufregung im Gefäßsystem zu mildern, was theils durch Aderlaß, theils durch kühlende innere Mittel geschieht und durch beruhigende Mittel soviel wie möglich den Hustenreiz zu heben. Dazu kommen noch äußere ableitende Mittel aller Art.


Blutkrankheiten (Dyskrasien) sind solche, bei denen man die Ursache einer bestimmten Krankheit in einer nicht normalen Blutmischung sucht, eine in den medicin. Systemen sehr verschieden behandelte Sache. Von den abnormen Eigenschaften des Blutes sind einstweilen chem. nachgewiesen: ein relativer Mangel an festen Bestandtheilen (Hydrämie), ein Ueberschuß an Faserstoff, ein Ueberschuß an Eiweißstoff; das Vorhandensein von Eiter im Blute heißt Pyämie. - Diese abnormen Blutmischungen finden sich aber bei den verschiedensten Krankheiten vor, man darf sich also unter ihnen keine symptomatologisch charakterisirte Krankheit denken.


Blutlaugensalz (Kali ferrosohydrocyanicum), Cyaneisenkalium, Verbindung von Eisen, Kali und Cyan, krystallisirt sich in gelben quadratischen Säulen oder Tafeln; als Pulver weiß, im Wasser leicht löslich. (Vergl. Blausäure).


Blutmelken, Beimischung von Blut zu der Milch, kommt bei Kühen vor als Folge von dem Genusse schädlicher Kräuter, übermäßigem Melken, äußeren Verletzungen oder der Zerreißung von Blutgefäßen in dem Euter.


Blutrache, bei verschiedenen Völkern (Araber. Hebräer, Griechen, Römer, Germanen, Nordländer) das Recht und die Pflicht der nächsten Verwandten eines Getödteten, am Mörder blutige Rache zu nehmen. An deren Stelle konnte bei den Germanen auch Sühnung durch Geld (Blutgeld, Wehrgeld) treten. Mit der fortschreitenden Staats- und Rechtsentwicklung ging die B. wie die Privatrache überhaupt an den Staat über, d. h. die Verbrechen werden von Staatswegen verfolgt und die Privatrache ist verboten.


Blutregen, rothe Flecken, welche sich bisweilen auf dem Boden oder auf stehenden Gewässern zeigen, entweder mikroskopische Gewächse oder Klumpen kleiner Wasserthiere oder mineralisch roth gefärbte Stoffe.


Blutroth, das Hämatin, s. Blut.


Blutschande, Incest, ist der Beischlaf mit einer Person, mit welcher die Ehe wegen zu naher Verwandtschaft verboten ist. Die Strafe richtet sich wesentlich nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades.


Blutschlagfluß, s. Schlagfluß.


Blutschwamm (Fungus haematodes), eine abnorme Ausdehnung der Capillargefäße, zeigt sich zuerst als rother oder bläulicher Fleck, der sich später zu einer elastischen Geschwulst erhebt, welche bei körperlicher Anstrengung sich vergrößert und lebhafter von Farbe wird. Im weiteren Verlaufe nimmt der Umfang zu und erreicht endlich, oft erst nach Jahren, die Größe eines Eies bis Kinderkopfs. Dann bricht die Haut auf und es entstehen aus den erweiterten Capillarblutgefäßen oft kaum zu stillende Blutungen. Die Behandlung ist verschieden nach den Umständen und geschieht bald durch Adstringentien und Compression, bald durch Unterbinden, durch Ausschneiden mit dem Messer oder durch Zerstörung mittelst des Glüheisens und der Caustica.


Blutschwäre, s. Furunkel.


Blutspath, unheilbare Pferdekrankheit, besteht in dem Aufschwellen der Schenkelvenen an der inneren Fläche des Sprunggelenkes.


Blutstein, braunrothes, hartes Eisenerz, findet sich in Böhmen, Schlesien etc., der beste in Spanien, dient zum Poliren der Metalle. zu Porzellantuschen, Glasfarben, zum Abschleifen feiner Stahlwaaren; gepulvert war er früher officinell.

erfolgt der Uebergang in Lungenphthise. Die häufigsten Ursachen des B.s sind Tuberkelkrankheit und organische Herzleiden, zuweilen auch eine Verderbniß, besonders skorbutische, der Blutmasse, und hauptsächlich wird das jüngere Alter von dieser Krankheit heimgesucht, vom 15.–30. Lebensjahre. Die veranlassenden Gelegenheitsursachen sind manigfaltig. z. B. heftige Anstrengung der Lunge, aufregende Gemüthsbewegungen, geistige Getränke, schnelle Unterdrückung von Blut- und Schleimflüssen. Die Behandlung hat zunächst die Aufregung im Gefäßsystem zu mildern, was theils durch Aderlaß, theils durch kühlende innere Mittel geschieht und durch beruhigende Mittel soviel wie möglich den Hustenreiz zu heben. Dazu kommen noch äußere ableitende Mittel aller Art.


Blutkrankheiten (Dyskrasien) sind solche, bei denen man die Ursache einer bestimmten Krankheit in einer nicht normalen Blutmischung sucht, eine in den medicin. Systemen sehr verschieden behandelte Sache. Von den abnormen Eigenschaften des Blutes sind einstweilen chem. nachgewiesen: ein relativer Mangel an festen Bestandtheilen (Hydrämie), ein Ueberschuß an Faserstoff, ein Ueberschuß an Eiweißstoff; das Vorhandensein von Eiter im Blute heißt Pyämie. – Diese abnormen Blutmischungen finden sich aber bei den verschiedensten Krankheiten vor, man darf sich also unter ihnen keine symptomatologisch charakterisirte Krankheit denken.


Blutlaugensalz (Kali ferrosohydrocyanicum), Cyaneisenkalium, Verbindung von Eisen, Kali und Cyan, krystallisirt sich in gelben quadratischen Säulen oder Tafeln; als Pulver weiß, im Wasser leicht löslich. (Vergl. Blausäure).


Blutmelken, Beimischung von Blut zu der Milch, kommt bei Kühen vor als Folge von dem Genusse schädlicher Kräuter, übermäßigem Melken, äußeren Verletzungen oder der Zerreißung von Blutgefäßen in dem Euter.


Blutrache, bei verschiedenen Völkern (Araber. Hebräer, Griechen, Römer, Germanen, Nordländer) das Recht und die Pflicht der nächsten Verwandten eines Getödteten, am Mörder blutige Rache zu nehmen. An deren Stelle konnte bei den Germanen auch Sühnung durch Geld (Blutgeld, Wehrgeld) treten. Mit der fortschreitenden Staats- und Rechtsentwicklung ging die B. wie die Privatrache überhaupt an den Staat über, d. h. die Verbrechen werden von Staatswegen verfolgt und die Privatrache ist verboten.


Blutregen, rothe Flecken, welche sich bisweilen auf dem Boden oder auf stehenden Gewässern zeigen, entweder mikroskopische Gewächse oder Klumpen kleiner Wasserthiere oder mineralisch roth gefärbte Stoffe.


Blutroth, das Hämatin, s. Blut.


Blutschande, Incest, ist der Beischlaf mit einer Person, mit welcher die Ehe wegen zu naher Verwandtschaft verboten ist. Die Strafe richtet sich wesentlich nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades.


Blutschlagfluß, s. Schlagfluß.


Blutschwamm (Fungus haematodes), eine abnorme Ausdehnung der Capillargefäße, zeigt sich zuerst als rother oder bläulicher Fleck, der sich später zu einer elastischen Geschwulst erhebt, welche bei körperlicher Anstrengung sich vergrößert und lebhafter von Farbe wird. Im weiteren Verlaufe nimmt der Umfang zu und erreicht endlich, oft erst nach Jahren, die Größe eines Eies bis Kinderkopfs. Dann bricht die Haut auf und es entstehen aus den erweiterten Capillarblutgefäßen oft kaum zu stillende Blutungen. Die Behandlung ist verschieden nach den Umständen und geschieht bald durch Adstringentien und Compression, bald durch Unterbinden, durch Ausschneiden mit dem Messer oder durch Zerstörung mittelst des Glüheisens und der Caustica.


Blutschwäre, s. Furunkel.


Blutspath, unheilbare Pferdekrankheit, besteht in dem Aufschwellen der Schenkelvenen an der inneren Fläche des Sprunggelenkes.


Blutstein, braunrothes, hartes Eisenerz, findet sich in Böhmen, Schlesien etc., der beste in Spanien, dient zum Poliren der Metalle. zu Porzellantuschen, Glasfarben, zum Abschleifen feiner Stahlwaaren; gepulvert war er früher officinell.

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[577/0578] erfolgt der Uebergang in Lungenphthise. Die häufigsten Ursachen des B.s sind Tuberkelkrankheit und organische Herzleiden, zuweilen auch eine Verderbniß, besonders skorbutische, der Blutmasse, und hauptsächlich wird das jüngere Alter von dieser Krankheit heimgesucht, vom 15.–30. Lebensjahre. Die veranlassenden Gelegenheitsursachen sind manigfaltig. z. B. heftige Anstrengung der Lunge, aufregende Gemüthsbewegungen, geistige Getränke, schnelle Unterdrückung von Blut- und Schleimflüssen. Die Behandlung hat zunächst die Aufregung im Gefäßsystem zu mildern, was theils durch Aderlaß, theils durch kühlende innere Mittel geschieht und durch beruhigende Mittel soviel wie möglich den Hustenreiz zu heben. Dazu kommen noch äußere ableitende Mittel aller Art. Blutkrankheiten (Dyskrasien) sind solche, bei denen man die Ursache einer bestimmten Krankheit in einer nicht normalen Blutmischung sucht, eine in den medicin. Systemen sehr verschieden behandelte Sache. Von den abnormen Eigenschaften des Blutes sind einstweilen chem. nachgewiesen: ein relativer Mangel an festen Bestandtheilen (Hydrämie), ein Ueberschuß an Faserstoff, ein Ueberschuß an Eiweißstoff; das Vorhandensein von Eiter im Blute heißt Pyämie. – Diese abnormen Blutmischungen finden sich aber bei den verschiedensten Krankheiten vor, man darf sich also unter ihnen keine symptomatologisch charakterisirte Krankheit denken. Blutlaugensalz (Kali ferrosohydrocyanicum), Cyaneisenkalium, Verbindung von Eisen, Kali und Cyan, krystallisirt sich in gelben quadratischen Säulen oder Tafeln; als Pulver weiß, im Wasser leicht löslich. (Vergl. Blausäure). Blutmelken, Beimischung von Blut zu der Milch, kommt bei Kühen vor als Folge von dem Genusse schädlicher Kräuter, übermäßigem Melken, äußeren Verletzungen oder der Zerreißung von Blutgefäßen in dem Euter. Blutrache, bei verschiedenen Völkern (Araber. Hebräer, Griechen, Römer, Germanen, Nordländer) das Recht und die Pflicht der nächsten Verwandten eines Getödteten, am Mörder blutige Rache zu nehmen. An deren Stelle konnte bei den Germanen auch Sühnung durch Geld (Blutgeld, Wehrgeld) treten. Mit der fortschreitenden Staats- und Rechtsentwicklung ging die B. wie die Privatrache überhaupt an den Staat über, d. h. die Verbrechen werden von Staatswegen verfolgt und die Privatrache ist verboten. Blutregen, rothe Flecken, welche sich bisweilen auf dem Boden oder auf stehenden Gewässern zeigen, entweder mikroskopische Gewächse oder Klumpen kleiner Wasserthiere oder mineralisch roth gefärbte Stoffe. Blutroth, das Hämatin, s. Blut. Blutschande, Incest, ist der Beischlaf mit einer Person, mit welcher die Ehe wegen zu naher Verwandtschaft verboten ist. Die Strafe richtet sich wesentlich nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades. Blutschlagfluß, s. Schlagfluß. Blutschwamm (Fungus haematodes), eine abnorme Ausdehnung der Capillargefäße, zeigt sich zuerst als rother oder bläulicher Fleck, der sich später zu einer elastischen Geschwulst erhebt, welche bei körperlicher Anstrengung sich vergrößert und lebhafter von Farbe wird. Im weiteren Verlaufe nimmt der Umfang zu und erreicht endlich, oft erst nach Jahren, die Größe eines Eies bis Kinderkopfs. Dann bricht die Haut auf und es entstehen aus den erweiterten Capillarblutgefäßen oft kaum zu stillende Blutungen. Die Behandlung ist verschieden nach den Umständen und geschieht bald durch Adstringentien und Compression, bald durch Unterbinden, durch Ausschneiden mit dem Messer oder durch Zerstörung mittelst des Glüheisens und der Caustica. Blutschwäre, s. Furunkel. Blutspath, unheilbare Pferdekrankheit, besteht in dem Aufschwellen der Schenkelvenen an der inneren Fläche des Sprunggelenkes. Blutstein, braunrothes, hartes Eisenerz, findet sich in Böhmen, Schlesien etc., der beste in Spanien, dient zum Poliren der Metalle. zu Porzellantuschen, Glasfarben, zum Abschleifen feiner Stahlwaaren; gepulvert war er früher officinell.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 577. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/578>, abgerufen am 22.11.2024.