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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Prof. der Astronomie an der Universität daselbst; st. 1852. Schriften: "Untersuchungen über den Unterschied zwischen Eiter u. Schleim", Münch. 1809; "Ueber die Natur der Kometen", Münch. 1811; "Naturgeschichte des gestirnten Himmels", Münch. 1836; "Neue Methode, die Höhe der Berge zu messen", 1842 u. s. w.; bekannt ist seine "Entdeckung vieler deutlichen Spuren der Mondbewohner etc.".


Grumbach, Wilh. von, fränk. Edelmann, geb. 1503, gerieth mit dem Bischofe von Würzburg wegen Lehen in Streit und unternahm einen Ueberfall, in welchem der geistliche Fürst getödtet wurde. Mit einem aus dienstlosen Landsknechten und armen Rittern bestehenden Heere eroberte er 1563 Würzburg und brachte den Herzog Johann von Gotha auf seine Seite, indem er ihm die Wiedereroberung der seinem Vater durch Moritzen 1547 entrissenen Kurwürde u. Landschaften in Aussicht stellte. Gotha ergab sich jedoch 1567, der Herzog endete sein Leben als Gefangener zu Steyer, G. aber wurde geviertheilt.


Grund (Ratio), ein Gedanke, aus dem sich ein anderer als Folge (Consequentia) ergibt. G. in der Malerei, der Stoff, auf welchem das Bild aufgetragen ist, zugleich mit der ersten Farbenanlage, auf welcher die Darstellung sich befindet (heller, dunkler G.); G. bezeichnet auch die ganze Fläche des Bildes und dann unterscheidet man Vorder-, Mittel- und Hintergrund.


Grund, hannöv. Bergstadt mit 1200 E.; dabei das Dorf Laubhütte mit dem Eingang in den Georgsstollen (5047 Klafter lang, manchmal 158 Lachter tief, zur Abführung der Grubenwasser der Klausthaler Abbaue von 1777-99 mit einem Aufwande von 412000 Thlr. hergestellt).


Grund, Francis, 1807 in Wien geb., seit lange in Nordamerika eingebürgerter Auswanderer, durch Schriften bekannt, die von Beobachtungsgabe u. scharfem Urtheil zeugen, z. B. die Aristokratie in Nordamerika; engl. Sittenbuch; Handbuch für deutsche Auswanderer.


Grundbaß, s. Fundamentalbaß.


Grundbücher, notarialische Controle über alle liegenden Güter eines bestimmten Bezirks für Sicherung des Eigenthums u. des Pfandrechts. Ohne Eintragung ins Grundbuch (Fertigung) gibt es im neueren Recht keine Eigenthumsübertragung unter Lebenden und keine Hypothek. Die G. haben öffentl. Glauben u. die Einsicht ist jedem rechtlich Interessirten gestattet.


Grundeigenthum, der rechtl. Besitz von Grund und Boden.


Grundgesetz, s. Constitution; G.e, Gesetze, aus welchen die Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen abgeleitet werden.


Grundherr, der Obereigenthümer eines Grundstücks; vergl. Colonat, Emphyteuse, Laudemium, Pacht.


Grundhold, Gutsunterthan.


Grundriß, Zeichnung eines Gebäudes, einer Stadt etc. nur nach dem Umfange und der gegenseitigen Lage der Theile zum Erdboden; Zeichnung eines Gegenstandes nach seinen wesentlichsten Theilen; Darstellung des Wesentlichsten aus einer Wissenschaft.


Grundsatz, s. Axiom, Grund, Princip.


Grundsteuer, die Abgabe vom Grundbesitz, von jeher ein Haupttheil der directen Steuern, bei deren Ansatz in der Regel der mittlere Ertrag einer bestimmten Reihe von Jahren zu Grunde gelegt wird.


Grundton, s. Hauptton.


Grundtvig, Nicolai Frederik Severin, geb. 1783 zu Udby auf Seeland, seit 1839 Prediger in Kopenhagen, war heftiger orthodox protestant. Eiferer gegen die rationalistische Richtung Dr. Clausens und seit 1848 in die polit. Bewegungen Dänemarks verflochten. Schriften: Theolog. und polit. Streitschriften; universalhistor. Handbücher; nordische Mythologie; Poesien: Iduna, Roeskilde Riime; Kirchengesänge etc.


Grundwasser, unterirdisches Wasser, das mit Bächen od. Quellen etc. in Verbindung steht und deßwegen bald anschwillt, bald sinkt.


Grundzinse, s. Ablösung.


Gruner, Karl Justus von, geb. 1777 zu Osnabrück, trat 1803 in preußische Dienste, war 1809 Polizeipräsident zu Berlin, ein eifriges u. kühnes Mitglied

Prof. der Astronomie an der Universität daselbst; st. 1852. Schriften: „Untersuchungen über den Unterschied zwischen Eiter u. Schleim“, Münch. 1809; „Ueber die Natur der Kometen“, Münch. 1811; „Naturgeschichte des gestirnten Himmels“, Münch. 1836; „Neue Methode, die Höhe der Berge zu messen“, 1842 u. s. w.; bekannt ist seine „Entdeckung vieler deutlichen Spuren der Mondbewohner etc.“.


Grumbach, Wilh. von, fränk. Edelmann, geb. 1503, gerieth mit dem Bischofe von Würzburg wegen Lehen in Streit und unternahm einen Ueberfall, in welchem der geistliche Fürst getödtet wurde. Mit einem aus dienstlosen Landsknechten und armen Rittern bestehenden Heere eroberte er 1563 Würzburg und brachte den Herzog Johann von Gotha auf seine Seite, indem er ihm die Wiedereroberung der seinem Vater durch Moritzen 1547 entrissenen Kurwürde u. Landschaften in Aussicht stellte. Gotha ergab sich jedoch 1567, der Herzog endete sein Leben als Gefangener zu Steyer, G. aber wurde geviertheilt.


Grund (Ratio), ein Gedanke, aus dem sich ein anderer als Folge (Consequentia) ergibt. G. in der Malerei, der Stoff, auf welchem das Bild aufgetragen ist, zugleich mit der ersten Farbenanlage, auf welcher die Darstellung sich befindet (heller, dunkler G.); G. bezeichnet auch die ganze Fläche des Bildes und dann unterscheidet man Vorder-, Mittel- und Hintergrund.


Grund, hannöv. Bergstadt mit 1200 E.; dabei das Dorf Laubhütte mit dem Eingang in den Georgsstollen (5047 Klafter lang, manchmal 158 Lachter tief, zur Abführung der Grubenwasser der Klausthaler Abbaue von 1777–99 mit einem Aufwande von 412000 Thlr. hergestellt).


Grund, Francis, 1807 in Wien geb., seit lange in Nordamerika eingebürgerter Auswanderer, durch Schriften bekannt, die von Beobachtungsgabe u. scharfem Urtheil zeugen, z. B. die Aristokratie in Nordamerika; engl. Sittenbuch; Handbuch für deutsche Auswanderer.


Grundbaß, s. Fundamentalbaß.


Grundbücher, notarialische Controle über alle liegenden Güter eines bestimmten Bezirks für Sicherung des Eigenthums u. des Pfandrechts. Ohne Eintragung ins Grundbuch (Fertigung) gibt es im neueren Recht keine Eigenthumsübertragung unter Lebenden und keine Hypothek. Die G. haben öffentl. Glauben u. die Einsicht ist jedem rechtlich Interessirten gestattet.


Grundeigenthum, der rechtl. Besitz von Grund und Boden.


Grundgesetz, s. Constitution; G.e, Gesetze, aus welchen die Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen abgeleitet werden.


Grundherr, der Obereigenthümer eines Grundstücks; vergl. Colonat, Emphyteuse, Laudemium, Pacht.


Grundhold, Gutsunterthan.


Grundriß, Zeichnung eines Gebäudes, einer Stadt etc. nur nach dem Umfange und der gegenseitigen Lage der Theile zum Erdboden; Zeichnung eines Gegenstandes nach seinen wesentlichsten Theilen; Darstellung des Wesentlichsten aus einer Wissenschaft.


Grundsatz, s. Axiom, Grund, Princip.


Grundsteuer, die Abgabe vom Grundbesitz, von jeher ein Haupttheil der directen Steuern, bei deren Ansatz in der Regel der mittlere Ertrag einer bestimmten Reihe von Jahren zu Grunde gelegt wird.


Grundton, s. Hauptton.


Grundtvig, Nicolai Frederik Severin, geb. 1783 zu Udby auf Seeland, seit 1839 Prediger in Kopenhagen, war heftiger orthodox protestant. Eiferer gegen die rationalistische Richtung Dr. Clausens und seit 1848 in die polit. Bewegungen Dänemarks verflochten. Schriften: Theolog. und polit. Streitschriften; universalhistor. Handbücher; nordische Mythologie; Poesien: Iduna, Roeskilde Riime; Kirchengesänge etc.


Grundwasser, unterirdisches Wasser, das mit Bächen od. Quellen etc. in Verbindung steht und deßwegen bald anschwillt, bald sinkt.


Grundzinse, s. Ablösung.


Gruner, Karl Justus von, geb. 1777 zu Osnabrück, trat 1803 in preußische Dienste, war 1809 Polizeipräsident zu Berlin, ein eifriges u. kühnes Mitglied

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[176/0177] Prof. der Astronomie an der Universität daselbst; st. 1852. Schriften: „Untersuchungen über den Unterschied zwischen Eiter u. Schleim“, Münch. 1809; „Ueber die Natur der Kometen“, Münch. 1811; „Naturgeschichte des gestirnten Himmels“, Münch. 1836; „Neue Methode, die Höhe der Berge zu messen“, 1842 u. s. w.; bekannt ist seine „Entdeckung vieler deutlichen Spuren der Mondbewohner etc.“. Grumbach, Wilh. von, fränk. Edelmann, geb. 1503, gerieth mit dem Bischofe von Würzburg wegen Lehen in Streit und unternahm einen Ueberfall, in welchem der geistliche Fürst getödtet wurde. Mit einem aus dienstlosen Landsknechten und armen Rittern bestehenden Heere eroberte er 1563 Würzburg und brachte den Herzog Johann von Gotha auf seine Seite, indem er ihm die Wiedereroberung der seinem Vater durch Moritzen 1547 entrissenen Kurwürde u. Landschaften in Aussicht stellte. Gotha ergab sich jedoch 1567, der Herzog endete sein Leben als Gefangener zu Steyer, G. aber wurde geviertheilt. Grund (Ratio), ein Gedanke, aus dem sich ein anderer als Folge (Consequentia) ergibt. G. in der Malerei, der Stoff, auf welchem das Bild aufgetragen ist, zugleich mit der ersten Farbenanlage, auf welcher die Darstellung sich befindet (heller, dunkler G.); G. bezeichnet auch die ganze Fläche des Bildes und dann unterscheidet man Vorder-, Mittel- und Hintergrund. Grund, hannöv. Bergstadt mit 1200 E.; dabei das Dorf Laubhütte mit dem Eingang in den Georgsstollen (5047 Klafter lang, manchmal 158 Lachter tief, zur Abführung der Grubenwasser der Klausthaler Abbaue von 1777–99 mit einem Aufwande von 412000 Thlr. hergestellt). Grund, Francis, 1807 in Wien geb., seit lange in Nordamerika eingebürgerter Auswanderer, durch Schriften bekannt, die von Beobachtungsgabe u. scharfem Urtheil zeugen, z. B. die Aristokratie in Nordamerika; engl. Sittenbuch; Handbuch für deutsche Auswanderer. Grundbaß, s. Fundamentalbaß. Grundbücher, notarialische Controle über alle liegenden Güter eines bestimmten Bezirks für Sicherung des Eigenthums u. des Pfandrechts. Ohne Eintragung ins Grundbuch (Fertigung) gibt es im neueren Recht keine Eigenthumsübertragung unter Lebenden und keine Hypothek. Die G. haben öffentl. Glauben u. die Einsicht ist jedem rechtlich Interessirten gestattet. Grundeigenthum, der rechtl. Besitz von Grund und Boden. Grundgesetz, s. Constitution; G.e, Gesetze, aus welchen die Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen abgeleitet werden. Grundherr, der Obereigenthümer eines Grundstücks; vergl. Colonat, Emphyteuse, Laudemium, Pacht. Grundhold, Gutsunterthan. Grundriß, Zeichnung eines Gebäudes, einer Stadt etc. nur nach dem Umfange und der gegenseitigen Lage der Theile zum Erdboden; Zeichnung eines Gegenstandes nach seinen wesentlichsten Theilen; Darstellung des Wesentlichsten aus einer Wissenschaft. Grundsatz, s. Axiom, Grund, Princip. Grundsteuer, die Abgabe vom Grundbesitz, von jeher ein Haupttheil der directen Steuern, bei deren Ansatz in der Regel der mittlere Ertrag einer bestimmten Reihe von Jahren zu Grunde gelegt wird. Grundton, s. Hauptton. Grundtvig, Nicolai Frederik Severin, geb. 1783 zu Udby auf Seeland, seit 1839 Prediger in Kopenhagen, war heftiger orthodox protestant. Eiferer gegen die rationalistische Richtung Dr. Clausens und seit 1848 in die polit. Bewegungen Dänemarks verflochten. Schriften: Theolog. und polit. Streitschriften; universalhistor. Handbücher; nordische Mythologie; Poesien: Iduna, Roeskilde Riime; Kirchengesänge etc. Grundwasser, unterirdisches Wasser, das mit Bächen od. Quellen etc. in Verbindung steht und deßwegen bald anschwillt, bald sinkt. Grundzinse, s. Ablösung. Gruner, Karl Justus von, geb. 1777 zu Osnabrück, trat 1803 in preußische Dienste, war 1809 Polizeipräsident zu Berlin, ein eifriges u. kühnes Mitglied

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/177>, abgerufen am 16.05.2024.