Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.geistl. Rath u. nahm ihn nach Regensburg, die Pfalzgräfin von Sulzbach ließ 205 seiner Heilungen drucken, Lavater in Zürich war ganz für ihn. G. gab sich jedoch Blößen, indem er in auffallender Weise seine Heilungen fortsetzte, bis der Papst Pius VI. ihn ermahnte, daß er ohne Aufsehen streng nach dem röm. Rituale bei seinen Exorcismen verfahren sollte. Im J. 1775 hatten Abgesandte der 4 Facultäten von Ingolstadt, darunter der bekannte Stattler, gefunden, daß es einerseits mit den dämonischen Zuständen vieler Kranken, anderseits mit der Wirksamkeit der Exorcismen des G. seine Richtigkeit habe, aber verschiedene Regierungen verboten die Reisen zu G. u. endlich verbot ihm Kaiser Joseph II. durch ein Rescript sein Heilverfahren. G. st. 1779 als Dekan zu Benfeld, Diöcese Regensburg. Gastein, Wildbad-Gastein, kleines Dorf mit berühmtem Bade, südlich von Salzburg 3226' über dem Meere; die alkalisch-salinischen Quellen von 30 bis 38°R werden seit 1830 nach dem im Thale liegenden Flecken Hofgastein 2 St. weit geführt. Dieser Flecken hat 4000 E. und hebt sich rasch; Denkmal des Dichters Ladislaus Pyrker. Gaster, alter Name der Landschaft zwischen dem Wallenstädter u. Züricher See, am nördl. Ufer der Linth, von Castra, indem die Römer hier Standlager zur Vertheidigung Rhätiens errichtet hatten (daher die Ortschaften Terzen, Quarten, Quinten, tertia, quarta, quinta castra). Gastfreundschaft, die Aufnahme u. Pflege von Fremden, als hilfsbedürftigen Menschen ohne Ansprüche auf Bezahlung, war und ist eine Nothwendigkeit, wo die Verkehrsmittel schwach, die Zahl der Reisenden gering u. die Rechte des Fremden nicht völkerrechtlich geschützt sind. Bei den alten Hebräern war sie eine der heiligsten Pflichten, viele Bibelstellen geben Beispiele (Abraham und Loth) der G. und Erläuterungen des Gastrechtes. Bei den Griechen und Römern (Beispiele im Homer; Themistokles und Admet) gedieh die Polyxenie oder hospitalitas zu einem vertragsmäßigen, auf Gegenseitigkeit der Leistungen beruhenden und sich forterbenden Verhältnisse. Zu Christi Zeit gab es schon mannigfache Verpflegungsanstalten für Reisende u. Fremde, aber die G. blühte noch u. die Thatsache, daß Juden u. Samariter dieselbe nicht gegeneinander beachteten, war das gewichtigste Zeugniß ihrer unversöhnlichen Feindschaft. Die Religion Christi empfiehlt G., da Armuth der Reisenden sie bei den cultivirtesten Völkern nothwendig macht (Math. 10,42. 1 Timoth. 5,10. Römer 12,13. Apg. 16,15 u. s. w.). Wie vielseitig das christl. Mittelalter durch geistliche Orden und Vereine die Pflichten der G. übte, ist erst in neuester Zeit wieder anerkannt worden, bis heute gibt es gastl. Klöster u. mahnte das Hospiz auf dem St. Bernhard (s. d.) an den Unterschied zwischen christl. Herbergen u. modernen Hotels. Im Orient blühte die G., namentl. bei den Arabern, fort; Mohammed, dessen Anhänger sich durch Wohlthätigkeit gegen Glaubensgenossen auszeichnen, gab ihr auch hier die Weihe der Religion. In Norwegen, auf den poln. Edelhöfen, bei den Russen hat die G. ihren patriarchalischen Charakter noch nicht ganz eingebüßt. Gastmähler, als außerordentliche gemeinsame Mahlzeiten und Gelage, sind von jeher fast allen Völkern bekannt gewesen; die G. durch gemeinsame Bei träge (Eranos), die polit. Zweckessen (Phiditien), die Leichenmahle (Silicernia) u. a. waren noch zu Platons Zeit ziemlich einfach und namentlich die Unmäßigkeit im Weintrinken selten, erst bei den späteren Römern wurde das Kochen zur ersten Kunst und kein Gesetz vermochte die Schwelgerei der Reichen aufzuhalten. Die von Horaz gefeierten Freudenmahle wurden mit allem gewürzt, was Sinnlichkeit zu erdenken vermag und in der Kaiserzeit verirrte sich die Zügellosigkeit der convivia intempestiva, epulae u. s. f. zu jenem Grade der Unmäßigkeit, Unnatur und Grausamkeit, welchen Juvenal geißelt und weder das Mittelalter noch die Gastronomie der Neuzeit erreichte, ob wohl im 17. u. 18. Jahrh. im Essen u. Trinken Erstaunliches geleistet wurde. Die anschaulichsten Schilderungen der geistl. Rath u. nahm ihn nach Regensburg, die Pfalzgräfin von Sulzbach ließ 205 seiner Heilungen drucken, Lavater in Zürich war ganz für ihn. G. gab sich jedoch Blößen, indem er in auffallender Weise seine Heilungen fortsetzte, bis der Papst Pius VI. ihn ermahnte, daß er ohne Aufsehen streng nach dem röm. Rituale bei seinen Exorcismen verfahren sollte. Im J. 1775 hatten Abgesandte der 4 Facultäten von Ingolstadt, darunter der bekannte Stattler, gefunden, daß es einerseits mit den dämonischen Zuständen vieler Kranken, anderseits mit der Wirksamkeit der Exorcismen des G. seine Richtigkeit habe, aber verschiedene Regierungen verboten die Reisen zu G. u. endlich verbot ihm Kaiser Joseph II. durch ein Rescript sein Heilverfahren. G. st. 1779 als Dekan zu Benfeld, Diöcese Regensburg. Gastein, Wildbad-Gastein, kleines Dorf mit berühmtem Bade, südlich von Salzburg 3226' über dem Meere; die alkalisch-salinischen Quellen von 30 bis 38°R werden seit 1830 nach dem im Thale liegenden Flecken Hofgastein 2 St. weit geführt. Dieser Flecken hat 4000 E. und hebt sich rasch; Denkmal des Dichters Ladislaus Pyrker. Gaster, alter Name der Landschaft zwischen dem Wallenstädter u. Züricher See, am nördl. Ufer der Linth, von Castra, indem die Römer hier Standlager zur Vertheidigung Rhätiens errichtet hatten (daher die Ortschaften Terzen, Quarten, Quinten, tertia, quarta, quinta castra). Gastfreundschaft, die Aufnahme u. Pflege von Fremden, als hilfsbedürftigen Menschen ohne Ansprüche auf Bezahlung, war und ist eine Nothwendigkeit, wo die Verkehrsmittel schwach, die Zahl der Reisenden gering u. die Rechte des Fremden nicht völkerrechtlich geschützt sind. Bei den alten Hebräern war sie eine der heiligsten Pflichten, viele Bibelstellen geben Beispiele (Abraham und Loth) der G. und Erläuterungen des Gastrechtes. Bei den Griechen und Römern (Beispiele im Homer; Themistokles und Admet) gedieh die Polyxenie oder hospitalitas zu einem vertragsmäßigen, auf Gegenseitigkeit der Leistungen beruhenden und sich forterbenden Verhältnisse. Zu Christi Zeit gab es schon mannigfache Verpflegungsanstalten für Reisende u. Fremde, aber die G. blühte noch u. die Thatsache, daß Juden u. Samariter dieselbe nicht gegeneinander beachteten, war das gewichtigste Zeugniß ihrer unversöhnlichen Feindschaft. Die Religion Christi empfiehlt G., da Armuth der Reisenden sie bei den cultivirtesten Völkern nothwendig macht (Math. 10,42. 1 Timoth. 5,10. Römer 12,13. Apg. 16,15 u. s. w.). Wie vielseitig das christl. Mittelalter durch geistliche Orden und Vereine die Pflichten der G. übte, ist erst in neuester Zeit wieder anerkannt worden, bis heute gibt es gastl. Klöster u. mahnte das Hospiz auf dem St. Bernhard (s. d.) an den Unterschied zwischen christl. Herbergen u. modernen Hotels. Im Orient blühte die G., namentl. bei den Arabern, fort; Mohammed, dessen Anhänger sich durch Wohlthätigkeit gegen Glaubensgenossen auszeichnen, gab ihr auch hier die Weihe der Religion. In Norwegen, auf den poln. Edelhöfen, bei den Russen hat die G. ihren patriarchalischen Charakter noch nicht ganz eingebüßt. Gastmähler, als außerordentliche gemeinsame Mahlzeiten und Gelage, sind von jeher fast allen Völkern bekannt gewesen; die G. durch gemeinsame Bei träge (Eranos), die polit. Zweckessen (Phiditien), die Leichenmahle (Silicernia) u. a. waren noch zu Platons Zeit ziemlich einfach und namentlich die Unmäßigkeit im Weintrinken selten, erst bei den späteren Römern wurde das Kochen zur ersten Kunst und kein Gesetz vermochte die Schwelgerei der Reichen aufzuhalten. Die von Horaz gefeierten Freudenmahle wurden mit allem gewürzt, was Sinnlichkeit zu erdenken vermag und in der Kaiserzeit verirrte sich die Zügellosigkeit der convivia intempestiva, epulae u. s. f. zu jenem Grade der Unmäßigkeit, Unnatur und Grausamkeit, welchen Juvenal geißelt und weder das Mittelalter noch die Gastronomie der Neuzeit erreichte, ob wohl im 17. u. 18. Jahrh. im Essen u. Trinken Erstaunliches geleistet wurde. 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Die Religion Christi empfiehlt G., da Armuth der Reisenden sie bei den cultivirtesten Völkern nothwendig macht (Math. 10,42. 1 Timoth. 5,10. Römer 12,13. Apg. 16,15 u. s. w.). Wie vielseitig das christl. Mittelalter durch geistliche Orden und Vereine die Pflichten der G. übte, ist erst in neuester Zeit wieder anerkannt worden, bis heute gibt es gastl. Klöster u. mahnte das Hospiz auf dem St. Bernhard (s. d.) an den Unterschied zwischen christl. Herbergen u. modernen Hotels. Im Orient blühte die G., namentl. bei den Arabern, fort; Mohammed, dessen Anhänger sich durch Wohlthätigkeit gegen Glaubensgenossen auszeichnen, gab ihr auch hier die Weihe der Religion. In Norwegen, auf den poln. 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geistl. Rath u. nahm ihn nach Regensburg, die Pfalzgräfin von Sulzbach ließ 205 seiner Heilungen drucken, Lavater in Zürich war ganz für ihn. G. gab sich jedoch Blößen, indem er in auffallender Weise seine Heilungen fortsetzte, bis der Papst Pius VI. ihn ermahnte, daß er ohne Aufsehen streng nach dem röm. Rituale bei seinen Exorcismen verfahren sollte. Im J. 1775 hatten Abgesandte der 4 Facultäten von Ingolstadt, darunter der bekannte Stattler, gefunden, daß es einerseits mit den dämonischen Zuständen vieler Kranken, anderseits mit der Wirksamkeit der Exorcismen des G. seine Richtigkeit habe, aber verschiedene Regierungen verboten die Reisen zu G. u. endlich verbot ihm Kaiser Joseph II. durch ein Rescript sein Heilverfahren. G. st. 1779 als Dekan zu Benfeld, Diöcese Regensburg.
Gastein, Wildbad-Gastein, kleines Dorf mit berühmtem Bade, südlich von Salzburg 3226' über dem Meere; die alkalisch-salinischen Quellen von 30 bis 38°R werden seit 1830 nach dem im Thale liegenden Flecken Hofgastein 2 St. weit geführt. Dieser Flecken hat 4000 E. und hebt sich rasch; Denkmal des Dichters Ladislaus Pyrker.
Gaster, alter Name der Landschaft zwischen dem Wallenstädter u. Züricher See, am nördl. Ufer der Linth, von Castra, indem die Römer hier Standlager zur Vertheidigung Rhätiens errichtet hatten (daher die Ortschaften Terzen, Quarten, Quinten, tertia, quarta, quinta castra).
Gastfreundschaft, die Aufnahme u. Pflege von Fremden, als hilfsbedürftigen Menschen ohne Ansprüche auf Bezahlung, war und ist eine Nothwendigkeit, wo die Verkehrsmittel schwach, die Zahl der Reisenden gering u. die Rechte des Fremden nicht völkerrechtlich geschützt sind. Bei den alten Hebräern war sie eine der heiligsten Pflichten, viele Bibelstellen geben Beispiele (Abraham und Loth) der G. und Erläuterungen des Gastrechtes. Bei den Griechen und Römern (Beispiele im Homer; Themistokles und Admet) gedieh die Polyxenie oder hospitalitas zu einem vertragsmäßigen, auf Gegenseitigkeit der Leistungen beruhenden und sich forterbenden Verhältnisse. Zu Christi Zeit gab es schon mannigfache Verpflegungsanstalten für Reisende u. Fremde, aber die G. blühte noch u. die Thatsache, daß Juden u. Samariter dieselbe nicht gegeneinander beachteten, war das gewichtigste Zeugniß ihrer unversöhnlichen Feindschaft. Die Religion Christi empfiehlt G., da Armuth der Reisenden sie bei den cultivirtesten Völkern nothwendig macht (Math. 10,42. 1 Timoth. 5,10. Römer 12,13. Apg. 16,15 u. s. w.). Wie vielseitig das christl. Mittelalter durch geistliche Orden und Vereine die Pflichten der G. übte, ist erst in neuester Zeit wieder anerkannt worden, bis heute gibt es gastl. Klöster u. mahnte das Hospiz auf dem St. Bernhard (s. d.) an den Unterschied zwischen christl. Herbergen u. modernen Hotels. Im Orient blühte die G., namentl. bei den Arabern, fort; Mohammed, dessen Anhänger sich durch Wohlthätigkeit gegen Glaubensgenossen auszeichnen, gab ihr auch hier die Weihe der Religion. In Norwegen, auf den poln. Edelhöfen, bei den Russen hat die G. ihren patriarchalischen Charakter noch nicht ganz eingebüßt.
Gastmähler, als außerordentliche gemeinsame Mahlzeiten und Gelage, sind von jeher fast allen Völkern bekannt gewesen; die G. durch gemeinsame Bei träge (Eranos), die polit. Zweckessen (Phiditien), die Leichenmahle (Silicernia) u. a. waren noch zu Platons Zeit ziemlich einfach und namentlich die Unmäßigkeit im Weintrinken selten, erst bei den späteren Römern wurde das Kochen zur ersten Kunst und kein Gesetz vermochte die Schwelgerei der Reichen aufzuhalten. Die von Horaz gefeierten Freudenmahle wurden mit allem gewürzt, was Sinnlichkeit zu erdenken vermag und in der Kaiserzeit verirrte sich die Zügellosigkeit der convivia intempestiva, epulae u. s. f. zu jenem Grade der Unmäßigkeit, Unnatur und Grausamkeit, welchen Juvenal geißelt und weder das Mittelalter noch die Gastronomie der Neuzeit erreichte, ob wohl im 17. u. 18. Jahrh. im Essen u. Trinken Erstaunliches geleistet wurde. Die anschaulichsten Schilderungen der
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