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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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französ. Landung, zugleich aber forderte das irische Parlament die selbständige Gesetzgebung und der engl. Regierung blieb keine andere Wahl als diese Forderung zu bewilligen. Das irische Parlament bestand zwar ausschließlich aus Protestanten, doch befreite es die kathol. Bevölkerung von dem Verbote Grundbesitz zu erwerben, Protestanten zu heirathen, Schulen zu errichten u. a.; damit war jedoch der irischen Armuth u. der untergeordneten Stellung nicht abgeholfen u. die gegenseitige Abneigung der protest. u. kathol. Bevölkerung blieb dieselbe. Eine Art Kriegszustand dauerte fort; die geheime Gesellschaft der White boys (weiße Buben, weil sie bei ihren nächtlichen Rachehandlungen weiße Ueberhemden trugen) vollstreckte eine Art Feme gegen harte Grundbesitzer und zehenteinziehende protestant. Pfarrer, Pachtunternehmer u. dgl., wodurch eine allgem. Unsicherheit eintreten mußte u. der Henker viel in Anspruch genommen wurde. Zudem nahm die Bestechlichkeit bei Parlamentswahlen in I. noch mehr zu als in England, deßwegen vermochte das irische Parlament auch nicht die Beschränkungen des irischen Handels u. Gewerbs zu beseitigen und als die frz. Revolution ausbrach, konnte sie nicht ohne Rückwirkung auf I. bleiben; die Whigs unterstützten das Verlangen der Katholiken nach Rechtsgleichheit, bald aber bildeten sich 2 Parteien. Die Katholiken bildeten einen demokratischen Club der "vereinigten Irländer", der sich die Losreißung I.s, die Austreibung der überflüssigen anglican. Geistlichen und eine Aenderung des Grundbesitzes zum Ziele setzte und mit französ. Hilfe durchführen wollte; eine franz. Expedition unter General Hoche mißlang 1796 durch die Ungunst der Elemente, der Ausbruch von 1798 kostete 30000 Irländern das Leben u. stürzte die Katholiken unter die Herrschaft des Martialgesetzes zurück. Bei dieser Gelegenheit gelang es endlich der engl. Regierung, das irische Parlament zur Union mit England, d. h. zur Aufgebung der legislativen Unabhängigkeit I.s zu vermögen (2. Juli 1800). Damit fielen die Beschränkungen des irischen Handels und Gewerbs, 100 Iren (Protestanten) traten in das engl. Parlament u. verstärkten fast mit ihrer ganzen Zahl die Whigspartei, welche seit 1800 die Emancipation der Katholiken betrieb, aber an dem Widerwillen der Torys unter König Georg III. u. IV. scheiterte. Dieselbe kam erst 1829 zu Stande, nachdem der Advocat Daniel O'Connell alle irischen Katholiken zu einer Verbindung vereinigt hatte, welche für die kathol. Unterthanen der großbrit. Krone die Rechte verlangte, die jeder andere christl. Unterthan unbestritten genoß, Volksversammlungen von nie gesehener Zahl abhielt, die aber keine Gewaltthat od. Ruhestörung verübten, nur Recht u. nichts anderes verlangten. Die protest. Bevölkerung I.s und Großbritanniens war größtentheils für das Begehren der Katholiken, theils aus Ueberzeugung, theils aus Widerwillen gegen die Torys, so daß die Regierung nach Robert Peels eigenem Geständniß sich genöthigt sah, durch die Emancipationsacte von 1829 den Katholiken vollständige Rechtsgleichheit zu gewähren. Die Reformbill (vgl. Großbritannien) verstärkte die Macht der irischen Katholiken sowohl durch die Abschaffung der verfaulten Flecken, sowie durch die Aenderung des Wahlsystems u. die "irische Brigade" (die irischen Mitglieder des Unterhauses) haben seitdem oft einen entscheidenden Einfluß auf den Gang des Parlaments ausgeübt. Seit 1833 erlangte I. die Uebertragung der Zehententrichtung auf die Grundherrn u. mehre Gesetze, durch welche die Uebermacht der Protestanten in der inneren Verwaltung, in den Grafschaften und Municipalitäten gebrochen wurde, das Seminar zu Maynooth, dagegen mußte O'Connells Repealbewegung, d. h. die Aufhebung der Union, nothwendig an dem Widerstande der Engländer, Schotten und irischen Protestanten scheitern. Eine schreckliche Hungersnoth suchte I. in Folge der Kartoffelseuche 1846 und 47 heim, ohne daß jedoch größere Unruhen entstanden und selbst die Rückwirkung der franz. Revolution von 1848 war nicht bedeutend, obwohl professionelle Revolutionäre ein "junges I." organisirt hatten, wofür sie

französ. Landung, zugleich aber forderte das irische Parlament die selbständige Gesetzgebung und der engl. Regierung blieb keine andere Wahl als diese Forderung zu bewilligen. Das irische Parlament bestand zwar ausschließlich aus Protestanten, doch befreite es die kathol. Bevölkerung von dem Verbote Grundbesitz zu erwerben, Protestanten zu heirathen, Schulen zu errichten u. a.; damit war jedoch der irischen Armuth u. der untergeordneten Stellung nicht abgeholfen u. die gegenseitige Abneigung der protest. u. kathol. Bevölkerung blieb dieselbe. Eine Art Kriegszustand dauerte fort; die geheime Gesellschaft der White boys (weiße Buben, weil sie bei ihren nächtlichen Rachehandlungen weiße Ueberhemden trugen) vollstreckte eine Art Feme gegen harte Grundbesitzer und zehenteinziehende protestant. Pfarrer, Pachtunternehmer u. dgl., wodurch eine allgem. Unsicherheit eintreten mußte u. der Henker viel in Anspruch genommen wurde. Zudem nahm die Bestechlichkeit bei Parlamentswahlen in I. noch mehr zu als in England, deßwegen vermochte das irische Parlament auch nicht die Beschränkungen des irischen Handels u. Gewerbs zu beseitigen und als die frz. Revolution ausbrach, konnte sie nicht ohne Rückwirkung auf I. bleiben; die Whigs unterstützten das Verlangen der Katholiken nach Rechtsgleichheit, bald aber bildeten sich 2 Parteien. Die Katholiken bildeten einen demokratischen Club der „vereinigten Irländer“, der sich die Losreißung I.s, die Austreibung der überflüssigen anglican. Geistlichen und eine Aenderung des Grundbesitzes zum Ziele setzte und mit französ. Hilfe durchführen wollte; eine franz. Expedition unter General Hoche mißlang 1796 durch die Ungunst der Elemente, der Ausbruch von 1798 kostete 30000 Irländern das Leben u. stürzte die Katholiken unter die Herrschaft des Martialgesetzes zurück. Bei dieser Gelegenheit gelang es endlich der engl. Regierung, das irische Parlament zur Union mit England, d. h. zur Aufgebung der legislativen Unabhängigkeit I.s zu vermögen (2. Juli 1800). Damit fielen die Beschränkungen des irischen Handels und Gewerbs, 100 Iren (Protestanten) traten in das engl. Parlament u. verstärkten fast mit ihrer ganzen Zahl die Whigspartei, welche seit 1800 die Emancipation der Katholiken betrieb, aber an dem Widerwillen der Torys unter König Georg III. u. IV. scheiterte. Dieselbe kam erst 1829 zu Stande, nachdem der Advocat Daniel OʼConnell alle irischen Katholiken zu einer Verbindung vereinigt hatte, welche für die kathol. Unterthanen der großbrit. Krone die Rechte verlangte, die jeder andere christl. Unterthan unbestritten genoß, Volksversammlungen von nie gesehener Zahl abhielt, die aber keine Gewaltthat od. Ruhestörung verübten, nur Recht u. nichts anderes verlangten. Die protest. Bevölkerung I.s und Großbritanniens war größtentheils für das Begehren der Katholiken, theils aus Ueberzeugung, theils aus Widerwillen gegen die Torys, so daß die Regierung nach Robert Peels eigenem Geständniß sich genöthigt sah, durch die Emancipationsacte von 1829 den Katholiken vollständige Rechtsgleichheit zu gewähren. Die Reformbill (vgl. Großbritannien) verstärkte die Macht der irischen Katholiken sowohl durch die Abschaffung der verfaulten Flecken, sowie durch die Aenderung des Wahlsystems u. die „irische Brigade“ (die irischen Mitglieder des Unterhauses) haben seitdem oft einen entscheidenden Einfluß auf den Gang des Parlaments ausgeübt. Seit 1833 erlangte I. die Uebertragung der Zehententrichtung auf die Grundherrn u. mehre Gesetze, durch welche die Uebermacht der Protestanten in der inneren Verwaltung, in den Grafschaften und Municipalitäten gebrochen wurde, das Seminar zu Maynooth, dagegen mußte OʼConnells Repealbewegung, d. h. die Aufhebung der Union, nothwendig an dem Widerstande der Engländer, Schotten und irischen Protestanten scheitern. Eine schreckliche Hungersnoth suchte I. in Folge der Kartoffelseuche 1846 und 47 heim, ohne daß jedoch größere Unruhen entstanden und selbst die Rückwirkung der franz. Revolution von 1848 war nicht bedeutend, obwohl professionelle Revolutionäre ein „junges I.“ organisirt hatten, wofür sie

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[438/0439] französ. Landung, zugleich aber forderte das irische Parlament die selbständige Gesetzgebung und der engl. Regierung blieb keine andere Wahl als diese Forderung zu bewilligen. Das irische Parlament bestand zwar ausschließlich aus Protestanten, doch befreite es die kathol. Bevölkerung von dem Verbote Grundbesitz zu erwerben, Protestanten zu heirathen, Schulen zu errichten u. a.; damit war jedoch der irischen Armuth u. der untergeordneten Stellung nicht abgeholfen u. die gegenseitige Abneigung der protest. u. kathol. Bevölkerung blieb dieselbe. Eine Art Kriegszustand dauerte fort; die geheime Gesellschaft der White boys (weiße Buben, weil sie bei ihren nächtlichen Rachehandlungen weiße Ueberhemden trugen) vollstreckte eine Art Feme gegen harte Grundbesitzer und zehenteinziehende protestant. Pfarrer, Pachtunternehmer u. dgl., wodurch eine allgem. Unsicherheit eintreten mußte u. der Henker viel in Anspruch genommen wurde. Zudem nahm die Bestechlichkeit bei Parlamentswahlen in I. noch mehr zu als in England, deßwegen vermochte das irische Parlament auch nicht die Beschränkungen des irischen Handels u. Gewerbs zu beseitigen und als die frz. Revolution ausbrach, konnte sie nicht ohne Rückwirkung auf I. bleiben; die Whigs unterstützten das Verlangen der Katholiken nach Rechtsgleichheit, bald aber bildeten sich 2 Parteien. Die Katholiken bildeten einen demokratischen Club der „vereinigten Irländer“, der sich die Losreißung I.s, die Austreibung der überflüssigen anglican. Geistlichen und eine Aenderung des Grundbesitzes zum Ziele setzte und mit französ. Hilfe durchführen wollte; eine franz. Expedition unter General Hoche mißlang 1796 durch die Ungunst der Elemente, der Ausbruch von 1798 kostete 30000 Irländern das Leben u. stürzte die Katholiken unter die Herrschaft des Martialgesetzes zurück. Bei dieser Gelegenheit gelang es endlich der engl. Regierung, das irische Parlament zur Union mit England, d. h. zur Aufgebung der legislativen Unabhängigkeit I.s zu vermögen (2. Juli 1800). Damit fielen die Beschränkungen des irischen Handels und Gewerbs, 100 Iren (Protestanten) traten in das engl. Parlament u. verstärkten fast mit ihrer ganzen Zahl die Whigspartei, welche seit 1800 die Emancipation der Katholiken betrieb, aber an dem Widerwillen der Torys unter König Georg III. u. IV. scheiterte. Dieselbe kam erst 1829 zu Stande, nachdem der Advocat Daniel OʼConnell alle irischen Katholiken zu einer Verbindung vereinigt hatte, welche für die kathol. Unterthanen der großbrit. Krone die Rechte verlangte, die jeder andere christl. Unterthan unbestritten genoß, Volksversammlungen von nie gesehener Zahl abhielt, die aber keine Gewaltthat od. Ruhestörung verübten, nur Recht u. nichts anderes verlangten. Die protest. Bevölkerung I.s und Großbritanniens war größtentheils für das Begehren der Katholiken, theils aus Ueberzeugung, theils aus Widerwillen gegen die Torys, so daß die Regierung nach Robert Peels eigenem Geständniß sich genöthigt sah, durch die Emancipationsacte von 1829 den Katholiken vollständige Rechtsgleichheit zu gewähren. Die Reformbill (vgl. Großbritannien) verstärkte die Macht der irischen Katholiken sowohl durch die Abschaffung der verfaulten Flecken, sowie durch die Aenderung des Wahlsystems u. die „irische Brigade“ (die irischen Mitglieder des Unterhauses) haben seitdem oft einen entscheidenden Einfluß auf den Gang des Parlaments ausgeübt. Seit 1833 erlangte I. die Uebertragung der Zehententrichtung auf die Grundherrn u. mehre Gesetze, durch welche die Uebermacht der Protestanten in der inneren Verwaltung, in den Grafschaften und Municipalitäten gebrochen wurde, das Seminar zu Maynooth, dagegen mußte OʼConnells Repealbewegung, d. h. die Aufhebung der Union, nothwendig an dem Widerstande der Engländer, Schotten und irischen Protestanten scheitern. Eine schreckliche Hungersnoth suchte I. in Folge der Kartoffelseuche 1846 und 47 heim, ohne daß jedoch größere Unruhen entstanden und selbst die Rückwirkung der franz. Revolution von 1848 war nicht bedeutend, obwohl professionelle Revolutionäre ein „junges I.“ organisirt hatten, wofür sie

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 438. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/439>, abgerufen am 23.11.2024.