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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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theilweise vortrefflichen Kirchenliedern, z. B. "Wie groß ist des Allmächtigen Güte". Höchstens die reine gewandte Sprache ist zu loben an seinen Lust- und Schäferspielen; der Roman "Das Leben der schwed. Gräfin von G.", zeichnet sich vor allem durch Langweiligkeit aus. Neueste Gesammtausgabe Leipzig 1854, 6 Thl.


Gellius, Aulus (Agellius), legte zur Zeit der Antonine während eines Aufenthaltes zu Athen die Früchte seiner Belesenheit über röm. Sprache u. antiquarische Gegenstände nicht ohne Geschmack in den "Noctes Atticae" nieder, von deren 20 B. das 8. verloren ist. Erste Ausg. durch C. Aldobrandi, Rom 1469, neueste durch Hertz, Leipzig 1853.


Gelnhausen, kurhess. Stadt an der Kinzig mit 4200 E., einst Reichsstadt; mit Resten des St. Petersmünsters und der Burg Kaiser Friedrichs I.


Gelon, Tyrann seiner Vaterstadt Gela, seit 484 v. Chr. auch des mächtigen Syrakus, nöthigte Carthago durch seinen großen Sieg bei Himera zum Frieden u. herrschte bis zu seinem Tode 1477 gerecht und mild, so daß ihn das Volk als einen Heros verehrte.


Gelt, nichtträchtiges Rind od. Schaf.


Gelübde, lat. vota als freiwillige Selbstverpflichtungen zu Gottes Ehre, Gatten die Hebräer, bei denen das G.opfer sowie das Nasiräat, d. h. das G., sich von allen berauschenden Getränken zu enthalten, die Haare wachsen zu lassen und keinen todten Körper zu berühren, häufig vorkamen. Auch in der Iliade werden G. erwähnt, die Griechen lösten dieselben durch Opfer, Abschneiden der Haupthaare u. s. f., bei den Römern legten G. den Grund zu den meisten Tempeln. Kurz, wo die Religion dem Dankgefühl u. den Wünschen der Sterblichen höhere Weihe verleiht, treibt sie zu G.n; im Christenthum spielten G. bei Entstehung u. in Fortbestand religiöser Vereine die Hauptrolle, G. haben zahllose Stiftungen der verschiedensten Art ins Leben gerufen. Man unterscheidet bedingte und unbedingte, einfache u. feierliche etc. G. Die Kloster-G.: Armuth, Keuschheit, Gehorsam sind weltbekannt. G. hören auf verbindlich zu sein 1) durch phys. und moralische Unmöglichkeit der Erfüllung; 2) durch Zwang od. 3) Mangel freier Einsicht und Ueberlegung des Gelobenden; 4) durch Nichtigkeitserklärung der Angehörigen eines Gelobenden; 5) durch Benachtheiligung der Rechte anderer u. endlich 6) durch Dispensation des Papstes sowie durch Dispensation, Aufschub oder Umwandlung des G. von Seite des Bischofes.


Gelüste, wollüstiges oder verbotenes, auch krankhaftes und unnatürliches Begehren.


Gelzer, Joh. Heinr., geb. 1813 zu Schaffhausen, war Prof. in Basel und Berlin und privatisiert jetzt in Basel; protestant. Kirchenhistoriker mit pietist. Färbung, redigirt "die protestant. Monatsblätter"; schrieb "Neuere deutsche Nationalliteratur", "die Religion im Leben od. die christl. Sittenlehre" u. "die 3 letzten Jahrhunderte der Schweizergeschichte", in welcher Schrift er nachzuweisen versucht, das allgem. Urtheil, welches diese Periode verwirft als die des Servilismus der Schweizer gegen Frankreich, des krassen Oligarchismus, der Zopfherrschaft, des Aussaugens des Landvolks durch die Rathsherren, Krämer u. Handwerker der Städte etc., sei ein ganz unrichtiges (G. kann es nicht zugeben als Apologet der Reformation, daß mit ihr die schlechteste Zeit der Schweiz angefangen habe).


Gemächde, soviel wie Vermächtniß, namentlich an Fahrgabe, in der Form einer Erklärung vor Rath, Vogtgericht oder Grundherrn; entwickelte sich im Mittelalter wie das Geschäfte aus dem Seelgeräthe.


Gemara, der 2. Theil des Thalmud, die Erklärung der jüd. Gesetze.


Gemblours oder -oux (Schangbluh), belg. Stadt in der Provinz Namur mit 2300 E.; uralte 922 gestiftete Benedictinerabtei (Chronik des Siegbert von G.); hier großer Sieg des Don Juan d'Austria über die aufgestandenen Niederländer den 31. Januar 1578.


Gemeinde, bürgerl. Genossenschaft mit polit. Bedeutung und privatrechtl. Existenz, neben den Familien der wichtigste Organismus im Staate. Schon

theilweise vortrefflichen Kirchenliedern, z. B. „Wie groß ist des Allmächtigen Güte“. Höchstens die reine gewandte Sprache ist zu loben an seinen Lust- und Schäferspielen; der Roman „Das Leben der schwed. Gräfin von G.“, zeichnet sich vor allem durch Langweiligkeit aus. Neueste Gesammtausgabe Leipzig 1854, 6 Thl.


Gellius, Aulus (Agellius), legte zur Zeit der Antonine während eines Aufenthaltes zu Athen die Früchte seiner Belesenheit über röm. Sprache u. antiquarische Gegenstände nicht ohne Geschmack in den „Noctes Atticae“ nieder, von deren 20 B. das 8. verloren ist. Erste Ausg. durch C. Aldobrandi, Rom 1469, neueste durch Hertz, Leipzig 1853.


Gelnhausen, kurhess. Stadt an der Kinzig mit 4200 E., einst Reichsstadt; mit Resten des St. Petersmünsters und der Burg Kaiser Friedrichs I.


Gelon, Tyrann seiner Vaterstadt Gela, seit 484 v. Chr. auch des mächtigen Syrakus, nöthigte Carthago durch seinen großen Sieg bei Himera zum Frieden u. herrschte bis zu seinem Tode 1477 gerecht und mild, so daß ihn das Volk als einen Heros verehrte.


Gelt, nichtträchtiges Rind od. Schaf.


Gelübde, lat. vota als freiwillige Selbstverpflichtungen zu Gottes Ehre, Gatten die Hebräer, bei denen das G.opfer sowie das Nasiräat, d. h. das G., sich von allen berauschenden Getränken zu enthalten, die Haare wachsen zu lassen und keinen todten Körper zu berühren, häufig vorkamen. Auch in der Iliade werden G. erwähnt, die Griechen lösten dieselben durch Opfer, Abschneiden der Haupthaare u. s. f., bei den Römern legten G. den Grund zu den meisten Tempeln. Kurz, wo die Religion dem Dankgefühl u. den Wünschen der Sterblichen höhere Weihe verleiht, treibt sie zu G.n; im Christenthum spielten G. bei Entstehung u. in Fortbestand religiöser Vereine die Hauptrolle, G. haben zahllose Stiftungen der verschiedensten Art ins Leben gerufen. Man unterscheidet bedingte und unbedingte, einfache u. feierliche etc. G. Die Kloster-G.: Armuth, Keuschheit, Gehorsam sind weltbekannt. G. hören auf verbindlich zu sein 1) durch phys. und moralische Unmöglichkeit der Erfüllung; 2) durch Zwang od. 3) Mangel freier Einsicht und Ueberlegung des Gelobenden; 4) durch Nichtigkeitserklärung der Angehörigen eines Gelobenden; 5) durch Benachtheiligung der Rechte anderer u. endlich 6) durch Dispensation des Papstes sowie durch Dispensation, Aufschub oder Umwandlung des G. von Seite des Bischofes.


Gelüste, wollüstiges oder verbotenes, auch krankhaftes und unnatürliches Begehren.


Gelzer, Joh. Heinr., geb. 1813 zu Schaffhausen, war Prof. in Basel und Berlin und privatisiert jetzt in Basel; protestant. Kirchenhistoriker mit pietist. Färbung, redigirt „die protestant. Monatsblätter“; schrieb „Neuere deutsche Nationalliteratur“, „die Religion im Leben od. die christl. Sittenlehre“ u. „die 3 letzten Jahrhunderte der Schweizergeschichte“, in welcher Schrift er nachzuweisen versucht, das allgem. Urtheil, welches diese Periode verwirft als die des Servilismus der Schweizer gegen Frankreich, des krassen Oligarchismus, der Zopfherrschaft, des Aussaugens des Landvolks durch die Rathsherren, Krämer u. Handwerker der Städte etc., sei ein ganz unrichtiges (G. kann es nicht zugeben als Apologet der Reformation, daß mit ihr die schlechteste Zeit der Schweiz angefangen habe).


Gemächde, soviel wie Vermächtniß, namentlich an Fahrgabe, in der Form einer Erklärung vor Rath, Vogtgericht oder Grundherrn; entwickelte sich im Mittelalter wie das Geschäfte aus dem Seelgeräthe.


Gemara, der 2. Theil des Thalmud, die Erklärung der jüd. Gesetze.


Gemblours oder –oux (Schangbluh), belg. Stadt in der Provinz Namur mit 2300 E.; uralte 922 gestiftete Benedictinerabtei (Chronik des Siegbert von G.); hier großer Sieg des Don Juan dʼAustria über die aufgestandenen Niederländer den 31. Januar 1578.


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[44/0045] theilweise vortrefflichen Kirchenliedern, z. B. „Wie groß ist des Allmächtigen Güte“. Höchstens die reine gewandte Sprache ist zu loben an seinen Lust- und Schäferspielen; der Roman „Das Leben der schwed. Gräfin von G.“, zeichnet sich vor allem durch Langweiligkeit aus. Neueste Gesammtausgabe Leipzig 1854, 6 Thl. Gellius, Aulus (Agellius), legte zur Zeit der Antonine während eines Aufenthaltes zu Athen die Früchte seiner Belesenheit über röm. Sprache u. antiquarische Gegenstände nicht ohne Geschmack in den „Noctes Atticae“ nieder, von deren 20 B. das 8. verloren ist. Erste Ausg. durch C. Aldobrandi, Rom 1469, neueste durch Hertz, Leipzig 1853. Gelnhausen, kurhess. Stadt an der Kinzig mit 4200 E., einst Reichsstadt; mit Resten des St. Petersmünsters und der Burg Kaiser Friedrichs I. Gelon, Tyrann seiner Vaterstadt Gela, seit 484 v. Chr. auch des mächtigen Syrakus, nöthigte Carthago durch seinen großen Sieg bei Himera zum Frieden u. herrschte bis zu seinem Tode 1477 gerecht und mild, so daß ihn das Volk als einen Heros verehrte. Gelt, nichtträchtiges Rind od. Schaf. Gelübde, lat. vota als freiwillige Selbstverpflichtungen zu Gottes Ehre, Gatten die Hebräer, bei denen das G.opfer sowie das Nasiräat, d. h. das G., sich von allen berauschenden Getränken zu enthalten, die Haare wachsen zu lassen und keinen todten Körper zu berühren, häufig vorkamen. Auch in der Iliade werden G. erwähnt, die Griechen lösten dieselben durch Opfer, Abschneiden der Haupthaare u. s. f., bei den Römern legten G. den Grund zu den meisten Tempeln. Kurz, wo die Religion dem Dankgefühl u. den Wünschen der Sterblichen höhere Weihe verleiht, treibt sie zu G.n; im Christenthum spielten G. bei Entstehung u. in Fortbestand religiöser Vereine die Hauptrolle, G. haben zahllose Stiftungen der verschiedensten Art ins Leben gerufen. Man unterscheidet bedingte und unbedingte, einfache u. feierliche etc. G. Die Kloster-G.: Armuth, Keuschheit, Gehorsam sind weltbekannt. G. hören auf verbindlich zu sein 1) durch phys. und moralische Unmöglichkeit der Erfüllung; 2) durch Zwang od. 3) Mangel freier Einsicht und Ueberlegung des Gelobenden; 4) durch Nichtigkeitserklärung der Angehörigen eines Gelobenden; 5) durch Benachtheiligung der Rechte anderer u. endlich 6) durch Dispensation des Papstes sowie durch Dispensation, Aufschub oder Umwandlung des G. von Seite des Bischofes. Gelüste, wollüstiges oder verbotenes, auch krankhaftes und unnatürliches Begehren. Gelzer, Joh. Heinr., geb. 1813 zu Schaffhausen, war Prof. in Basel und Berlin und privatisiert jetzt in Basel; protestant. Kirchenhistoriker mit pietist. Färbung, redigirt „die protestant. Monatsblätter“; schrieb „Neuere deutsche Nationalliteratur“, „die Religion im Leben od. die christl. Sittenlehre“ u. „die 3 letzten Jahrhunderte der Schweizergeschichte“, in welcher Schrift er nachzuweisen versucht, das allgem. Urtheil, welches diese Periode verwirft als die des Servilismus der Schweizer gegen Frankreich, des krassen Oligarchismus, der Zopfherrschaft, des Aussaugens des Landvolks durch die Rathsherren, Krämer u. Handwerker der Städte etc., sei ein ganz unrichtiges (G. kann es nicht zugeben als Apologet der Reformation, daß mit ihr die schlechteste Zeit der Schweiz angefangen habe). Gemächde, soviel wie Vermächtniß, namentlich an Fahrgabe, in der Form einer Erklärung vor Rath, Vogtgericht oder Grundherrn; entwickelte sich im Mittelalter wie das Geschäfte aus dem Seelgeräthe. Gemara, der 2. Theil des Thalmud, die Erklärung der jüd. Gesetze. Gemblours oder –oux (Schangbluh), belg. Stadt in der Provinz Namur mit 2300 E.; uralte 922 gestiftete Benedictinerabtei (Chronik des Siegbert von G.); hier großer Sieg des Don Juan dʼAustria über die aufgestandenen Niederländer den 31. Januar 1578. Gemeinde, bürgerl. Genossenschaft mit polit. Bedeutung und privatrechtl. Existenz, neben den Familien der wichtigste Organismus im Staate. Schon

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/45>, abgerufen am 29.04.2024.