Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.freiwillige Abreise (bei sehr gespannten Verhältnissen) oder Fortweisung; die Formalität besteht in der Forderung oder Zustellung der Reisepässe. Gesang, die Verbindung der Poesie und Musik durch die menschl. Stimme; man unterscheidet den natürlichen und künstlichen, d. h. durch die Kunst ausgebildeten, der immer vollkommener ist als der erste. Gesangbücher, Sammlungen geistl. Lieder, zum allgem. Gebrauche durch die betreffenden kirchl. Behörden autorisirt. Geschäftsführung (negotiorum gestio), Besorgung fremder Geschäfte ohne Auftrag (Gegensatz von Mandat). Geschäftsstyl, besondere Schreibweise der Behörden (Curialstyl, Kanzleistyl) und der eigentl. Geschäftsleute (Comptoirstyl), in eigenthüml. Formen, zur Vermeidung von Zweideutigkeiten u. Mißverständnissen nothwendig, aber nutzlos, wenn sie durch Häufung oder Veraltung den Inhalt verdunkeln. Geschäftsträger, s. Gesandte. Geschenkte Handwerke, werden solche Handwerksinnungen genannt, welche den wandernden Handwerksburschen ein Geschenk, Unterstützung reichen. Geschichte, ist eigentl. das Geschehene, also eine Begebenheit, sodann die Erzählung von etwas Geschehenem, von einer Begebenheit, endl. die Darstellung der Schicksale des Menschengeschlechts. In methodischer Beziehung unterscheidet man ethnographische G., welche die Darstellung nach einzelnen Völkern od. Staaten, und synchronistische G., welche dieselbe nach der Zeitenfolge ausschließlich ordnet; in der Regel erscheinen aber beide im Wesen mit einander verbunden. Dem Stoffe nach unterscheidet man allgemeine (Universal-, Welt-) G., und speciale, welche von Biographien zur G. von Familien, Corporationen, Städten, Landschaften, Staaten u. Völkern sich erweitert. Die polit. G. beschreibt die staatliche Entwicklung, die Kultur-G. die Entwicklung des allseitigen Bildungszustandes. Pragmatisch heißt die geschichtl. Darstellung, wenn sie den inneren Zusammenhang nachweist, zum Unterschied von der chronikenartigen, welche die Begebenheiten nur nach der Zeitfolge reiht; die pragmatische G. wird rhetorisch, wenn der Geschichtschreiber mit seinen persönlichen Ansichten u. Zwecken die Darstellung durchdringt u. dem Eindrucke der Thatsachen auf den Leser zuvorkommt. Ueber die Entwicklung der Geschichtschreibung vgl. Annalen, Chronik; über die Leistungen der einzelnen Völker die betreffenden Art. über Literatur; hiezu bemerken wir nur noch, daß bis in das 18. Jahrh. die französ. Benediktiner durch einsichtige u. fleißige Sammlung u. Sichtung des Materials am meisten leisteten; solche Sammlungen sind aber die unumgängliche Bedingung, wenn die Geschichtschreiber wahr u. vollständig darstellen. - Die Hilfswissenschaften ergeben sich aus der Aufgabe des Geschichtschreibers; speciell versteht man darunter: Chronologie, Geographie, Ethnographie, Archäologie, Diplomatik. Numismatik, Heraldik, Sphragistik, Genealogie. Geschiebe, nennt die Geologie Gestein, das durch Wasser u. andere Naturwirkungen aus seiner früheren Lage fortgeführt wurde. Geschlecht (genus), der Inbegriff lebendiger in ihrer Bildung übereinstimmender Wesen, z. B. Menschen-G., Thier-G., Pflanzen-G.; in den Naturwissenschaften so viel als Gattung; Generation; Familien von gemeinschaftl. Abstammung; der Gegensatz organischer Wesen in Körperbildung, durch welchen die Zeugung bedingt ist. Diesem entspricht in der Sprache das männl. und weibl. G., die G.slosigkeit (neutrum) der Hauptwörter u. das Activ u. Passiv der Zeitwörter. In jurid. Beziehung war im älteren deutschen Recht der Unterschied des G.s von weit größerer Bedeutung als im neueren, weil früher das Privatrecht mit dem öffentl. Recht verwachsen war, nun aber die Scheidung beider modernes Prinzip ist. Privatrechtlich stehen die beiden G.er sich in der Regel gleich, wenn nicht wie im Familien- u. Erbrecht besondere Gründe eine verschiedene Gestaltung des Rechtes je nach dem G. bewirkt haben. Geschlechtsvormundschaft (Geschlechtsbeistandschaft, cura sexus), über freiwillige Abreise (bei sehr gespannten Verhältnissen) oder Fortweisung; die Formalität besteht in der Forderung oder Zustellung der Reisepässe. Gesang, die Verbindung der Poesie und Musik durch die menschl. Stimme; man unterscheidet den natürlichen und künstlichen, d. h. durch die Kunst ausgebildeten, der immer vollkommener ist als der erste. Gesangbücher, Sammlungen geistl. Lieder, zum allgem. Gebrauche durch die betreffenden kirchl. Behörden autorisirt. Geschäftsführung (negotiorum gestio), Besorgung fremder Geschäfte ohne Auftrag (Gegensatz von Mandat). Geschäftsstyl, besondere Schreibweise der Behörden (Curialstyl, Kanzleistyl) und der eigentl. Geschäftsleute (Comptoirstyl), in eigenthüml. Formen, zur Vermeidung von Zweideutigkeiten u. Mißverständnissen nothwendig, aber nutzlos, wenn sie durch Häufung oder Veraltung den Inhalt verdunkeln. Geschäftsträger, s. Gesandte. Geschenkte Handwerke, werden solche Handwerksinnungen genannt, welche den wandernden Handwerksburschen ein Geschenk, Unterstützung reichen. Geschichte, ist eigentl. das Geschehene, also eine Begebenheit, sodann die Erzählung von etwas Geschehenem, von einer Begebenheit, endl. die Darstellung der Schicksale des Menschengeschlechts. In methodischer Beziehung unterscheidet man ethnographische G., welche die Darstellung nach einzelnen Völkern od. Staaten, und synchronistische G., welche dieselbe nach der Zeitenfolge ausschließlich ordnet; in der Regel erscheinen aber beide im Wesen mit einander verbunden. Dem Stoffe nach unterscheidet man allgemeine (Universal-, Welt-) G., und speciale, welche von Biographien zur G. von Familien, Corporationen, Städten, Landschaften, Staaten u. Völkern sich erweitert. Die polit. G. beschreibt die staatliche Entwicklung, die Kultur-G. die Entwicklung des allseitigen Bildungszustandes. Pragmatisch heißt die geschichtl. Darstellung, wenn sie den inneren Zusammenhang nachweist, zum Unterschied von der chronikenartigen, welche die Begebenheiten nur nach der Zeitfolge reiht; die pragmatische G. wird rhetorisch, wenn der Geschichtschreiber mit seinen persönlichen Ansichten u. Zwecken die Darstellung durchdringt u. dem Eindrucke der Thatsachen auf den Leser zuvorkommt. Ueber die Entwicklung der Geschichtschreibung vgl. Annalen, Chronik; über die Leistungen der einzelnen Völker die betreffenden Art. über Literatur; hiezu bemerken wir nur noch, daß bis in das 18. Jahrh. die französ. Benediktiner durch einsichtige u. fleißige Sammlung u. Sichtung des Materials am meisten leisteten; solche Sammlungen sind aber die unumgängliche Bedingung, wenn die Geschichtschreiber wahr u. vollständig darstellen. – Die Hilfswissenschaften ergeben sich aus der Aufgabe des Geschichtschreibers; speciell versteht man darunter: Chronologie, Geographie, Ethnographie, Archäologie, Diplomatik. Numismatik, Heraldik, Sphragistik, Genealogie. Geschiebe, nennt die Geologie Gestein, das durch Wasser u. andere Naturwirkungen aus seiner früheren Lage fortgeführt wurde. Geschlecht (genus), der Inbegriff lebendiger in ihrer Bildung übereinstimmender Wesen, z. B. Menschen-G., Thier-G., Pflanzen-G.; in den Naturwissenschaften so viel als Gattung; Generation; Familien von gemeinschaftl. Abstammung; der Gegensatz organischer Wesen in Körperbildung, durch welchen die Zeugung bedingt ist. Diesem entspricht in der Sprache das männl. und weibl. G., die G.slosigkeit (neutrum) der Hauptwörter u. das Activ u. Passiv der Zeitwörter. In jurid. 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Gesang, die Verbindung der Poesie und Musik durch die menschl. Stimme; man unterscheidet den natürlichen und künstlichen, d. h. durch die Kunst ausgebildeten, der immer vollkommener ist als der erste.
Gesangbücher, Sammlungen geistl. Lieder, zum allgem. Gebrauche durch die betreffenden kirchl. Behörden autorisirt.
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Geschäftsträger, s. Gesandte.
Geschenkte Handwerke, werden solche Handwerksinnungen genannt, welche den wandernden Handwerksburschen ein Geschenk, Unterstützung reichen.
Geschichte, ist eigentl. das Geschehene, also eine Begebenheit, sodann die Erzählung von etwas Geschehenem, von einer Begebenheit, endl. die Darstellung der Schicksale des Menschengeschlechts. In methodischer Beziehung unterscheidet man ethnographische G., welche die Darstellung nach einzelnen Völkern od. Staaten, und synchronistische G., welche dieselbe nach der Zeitenfolge ausschließlich ordnet; in der Regel erscheinen aber beide im Wesen mit einander verbunden. Dem Stoffe nach unterscheidet man allgemeine (Universal-, Welt-) G., und speciale, welche von Biographien zur G. von Familien, Corporationen, Städten, Landschaften, Staaten u. Völkern sich erweitert. Die polit. G. beschreibt die staatliche Entwicklung, die Kultur-G. die Entwicklung des allseitigen Bildungszustandes. Pragmatisch heißt die geschichtl. Darstellung, wenn sie den inneren Zusammenhang nachweist, zum Unterschied von der chronikenartigen, welche die Begebenheiten nur nach der Zeitfolge reiht; die pragmatische G. wird rhetorisch, wenn der Geschichtschreiber mit seinen persönlichen Ansichten u. Zwecken die Darstellung durchdringt u. dem Eindrucke der Thatsachen auf den Leser zuvorkommt. Ueber die Entwicklung der Geschichtschreibung vgl. Annalen, Chronik; über die Leistungen der einzelnen Völker die betreffenden Art. über Literatur; hiezu bemerken wir nur noch, daß bis in das 18. Jahrh. die französ. Benediktiner durch einsichtige u. fleißige Sammlung u. Sichtung des Materials am meisten leisteten; solche Sammlungen sind aber die unumgängliche Bedingung, wenn die Geschichtschreiber wahr u. vollständig darstellen. – Die Hilfswissenschaften ergeben sich aus der Aufgabe des Geschichtschreibers; speciell versteht man darunter: Chronologie, Geographie, Ethnographie, Archäologie, Diplomatik. Numismatik, Heraldik, Sphragistik, Genealogie.
Geschiebe, nennt die Geologie Gestein, das durch Wasser u. andere Naturwirkungen aus seiner früheren Lage fortgeführt wurde.
Geschlecht (genus), der Inbegriff lebendiger in ihrer Bildung übereinstimmender Wesen, z. B. Menschen-G., Thier-G., Pflanzen-G.; in den Naturwissenschaften so viel als Gattung; Generation; Familien von gemeinschaftl. Abstammung; der Gegensatz organischer Wesen in Körperbildung, durch welchen die Zeugung bedingt ist. Diesem entspricht in der Sprache das männl. und weibl. G., die G.slosigkeit (neutrum) der Hauptwörter u. das Activ u. Passiv der Zeitwörter. In jurid. Beziehung war im älteren deutschen Recht der Unterschied des G.s von weit größerer Bedeutung als im neueren, weil früher das Privatrecht mit dem öffentl. Recht verwachsen war, nun aber die Scheidung beider modernes Prinzip ist. Privatrechtlich stehen die beiden G.er sich in der Regel gleich, wenn nicht wie im Familien- u. Erbrecht besondere Gründe eine verschiedene Gestaltung des Rechtes je nach dem G. bewirkt haben.
Geschlechtsvormundschaft (Geschlechtsbeistandschaft, cura sexus), über
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