Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

Bild:
<< vorherige Seite

und M. flüchtete nach England. Elisabeth ließ sie verhaften und ihr ankündigen, daß sie sich von der Anklage des Ehebruchs u. Gattenmords zu reinigen habe, doch protestirte M. als Königin gegen ein fremdes Gericht. Zu ihrem Unglücke fanden mehre Erhebungen zu ihren Gunsten in England selbst statt; der Krieg mit Spanien und das Verhältniß der kath. Ligue in Frankreich zu Spanien schien die Königin Elisabeth, das damalige Haupt des Protestantismus, so sehr zu bedrohen, daß die Hinwegräumung der M., in deren Namen die Unzufriedenen in England handelten, rathsam schien. Sie wurde 1586 der Theilnahme an der Verschwörung Babingtons angeklagt und von einem unregelmäßigen Gerichte zum Tode verurtheilt, was von dem Parlament bestätigt wurde; der politische Mord fand am 18. Febr. 1587 in dem Schlosse Fotheringhay den Vollzug (über M. sehr viele Monographien, die jüngste von Mignet, Par. 1850).


Maria v. Medici, Königin von Frankreich, Tochter des Großherzogs Franz II. von Toscana, geb. 1573, vermählt mit König Heinrich IV. von Frankreich den 16. Dec. 1600, wurde nach dessen Ermordung 1610 Regentin, bewies sich sehr gewandt zu Intriguen, aber unfähig zur Regierung Frankreichs, das in neue Wirren u. Bürgerkriege gestürzt wurde. Sie behielt trotz mancher Stürme die Gewalt über ihren Sohn Ludwig XIII., bis der von ihr selbst gehobene Cardinal Richelieu ihre Verbannung nach Compiegne, als vom Wohle des Staats geboten, durchsetzte. Sie entfloh von dort nach Brüssel, ging 1638 nach England, 1641 nach Köln, wo sie den 3. Juli 1642 in Armuth st.


Maria Antonia (Antoinette), Königin von Frankreich, jüngste Tochter Kaisers Franz I. und Maria Theresias, geb. den 2. Nov. 1755, vermählt den 16. Mai 1770 mit dem nachmaligen König Ludwig XVI. von Frankreich. Die schöne, geistreiche Frau war als Fremde und Deutsche bei den Franzosen schon anfangs nicht beliebt u. wurde von den Vorarbeitern der Revolution dem Volke als Verschwenderin bezeichnet. später auch als die Hauptursache von dem Sturze Neckers und dem Widerstande, den der König der Partei, die vorwärts drängte, entgegensetzte. Gewiß ist, daß sie im Anfange der Revolution so wenig als der König und der ganze Hof die Bewegung in ihrem Umfange erkannte und deßwegen an unheilvollen Mißgriffen Theil hatte. Später suchte sie den König vergebens von der Nothwendigkeit des entschlossensten Widerstandes zu überzeugen u. mußte mit ihm den Kelch des Leidens bis zur Hefe trinken. Den 5. Aug. 1793 wurde sie in die Conciergerie gebracht, auf die gemeinste Weise behandelt, am 3. Octbr. angeklagt, schamlos verhöhnt, u. obgleich keine Anschuldigung zu beweisen war, zum Tode verurtheilt und den 16. Oct. hingerichtet. Sie st. mit dem Muthe, den sie in der traurigen Zeit immer bewiesen hatte.


Maria Christina, Gemahlin Ferdinands VII. von Spanien, geb. 27. Apr. 1806, Tochter Königs Franz I. von Neapel und der Maria Isabella von Spanien, vermählt mit Ferdinand VII. den 11. Dec. 1829, gebar ihm 2 Töchter, Isabella 10. Oct. 1830. u. Marie Luise (jetzige Herzogin Montpensier) 30. Jan. 1832. Sie beherrschte ihren Gemahl vollständig und bewog ihn durch Decret vom 31. März 1830 das salische Erbfolgegesetz aufzuheben, wodurch ihrer ältesten Tochter die Nachfolge, ihr selbst die Regentschaft während ihrer Minderjährigkeit zufallen mußte. Die absolutistische Partei war entschieden für Don Carlos, des Königs Bruder und rechtmäßigen Nachfolger, daher mußte M. sich auf die Constitutionellen stützen, wenn sie sich nach des Königs Tod halten wollte. Sie bewog deßwegen den todtkranken König zur Entlassung seiner absolutistischen Minister und zu einer Amnestie der meisten polit. Flüchtlinge. Nach des Königs Tod (29. Sept. 1833) brach alsbald der Bürgerkrieg aus und die Regentin gab das Estatuto real, eine der franz. Charte nachgebildete Verfassung, weil sie sonst von der constitutionellen Partei zu einem weiteren Schritte gezwungen worden wäre. Durch das Estatuto spaltete sich diese in 2 Theile, die Moderados, dem frz. Juste milieu entsprechend, u. die Progressi-

und M. flüchtete nach England. Elisabeth ließ sie verhaften und ihr ankündigen, daß sie sich von der Anklage des Ehebruchs u. Gattenmords zu reinigen habe, doch protestirte M. als Königin gegen ein fremdes Gericht. Zu ihrem Unglücke fanden mehre Erhebungen zu ihren Gunsten in England selbst statt; der Krieg mit Spanien und das Verhältniß der kath. Ligue in Frankreich zu Spanien schien die Königin Elisabeth, das damalige Haupt des Protestantismus, so sehr zu bedrohen, daß die Hinwegräumung der M., in deren Namen die Unzufriedenen in England handelten, rathsam schien. Sie wurde 1586 der Theilnahme an der Verschwörung Babingtons angeklagt und von einem unregelmäßigen Gerichte zum Tode verurtheilt, was von dem Parlament bestätigt wurde; der politische Mord fand am 18. Febr. 1587 in dem Schlosse Fotheringhay den Vollzug (über M. sehr viele Monographien, die jüngste von Mignet, Par. 1850).


Maria v. Medici, Königin von Frankreich, Tochter des Großherzogs Franz II. von Toscana, geb. 1573, vermählt mit König Heinrich IV. von Frankreich den 16. Dec. 1600, wurde nach dessen Ermordung 1610 Regentin, bewies sich sehr gewandt zu Intriguen, aber unfähig zur Regierung Frankreichs, das in neue Wirren u. Bürgerkriege gestürzt wurde. Sie behielt trotz mancher Stürme die Gewalt über ihren Sohn Ludwig XIII., bis der von ihr selbst gehobene Cardinal Richelieu ihre Verbannung nach Compiegne, als vom Wohle des Staats geboten, durchsetzte. Sie entfloh von dort nach Brüssel, ging 1638 nach England, 1641 nach Köln, wo sie den 3. Juli 1642 in Armuth st.


Maria Antonia (Antoinette), Königin von Frankreich, jüngste Tochter Kaisers Franz I. und Maria Theresias, geb. den 2. Nov. 1755, vermählt den 16. Mai 1770 mit dem nachmaligen König Ludwig XVI. von Frankreich. Die schöne, geistreiche Frau war als Fremde und Deutsche bei den Franzosen schon anfangs nicht beliebt u. wurde von den Vorarbeitern der Revolution dem Volke als Verschwenderin bezeichnet. später auch als die Hauptursache von dem Sturze Neckers und dem Widerstande, den der König der Partei, die vorwärts drängte, entgegensetzte. Gewiß ist, daß sie im Anfange der Revolution so wenig als der König und der ganze Hof die Bewegung in ihrem Umfange erkannte und deßwegen an unheilvollen Mißgriffen Theil hatte. Später suchte sie den König vergebens von der Nothwendigkeit des entschlossensten Widerstandes zu überzeugen u. mußte mit ihm den Kelch des Leidens bis zur Hefe trinken. Den 5. Aug. 1793 wurde sie in die Conciergerie gebracht, auf die gemeinste Weise behandelt, am 3. Octbr. angeklagt, schamlos verhöhnt, u. obgleich keine Anschuldigung zu beweisen war, zum Tode verurtheilt und den 16. Oct. hingerichtet. Sie st. mit dem Muthe, den sie in der traurigen Zeit immer bewiesen hatte.


Maria Christina, Gemahlin Ferdinands VII. von Spanien, geb. 27. Apr. 1806, Tochter Königs Franz I. von Neapel und der Maria Isabella von Spanien, vermählt mit Ferdinand VII. den 11. Dec. 1829, gebar ihm 2 Töchter, Isabella 10. Oct. 1830. u. Marie Luise (jetzige Herzogin Montpensier) 30. Jan. 1832. Sie beherrschte ihren Gemahl vollständig und bewog ihn durch Decret vom 31. März 1830 das salische Erbfolgegesetz aufzuheben, wodurch ihrer ältesten Tochter die Nachfolge, ihr selbst die Regentschaft während ihrer Minderjährigkeit zufallen mußte. Die absolutistische Partei war entschieden für Don Carlos, des Königs Bruder und rechtmäßigen Nachfolger, daher mußte M. sich auf die Constitutionellen stützen, wenn sie sich nach des Königs Tod halten wollte. Sie bewog deßwegen den todtkranken König zur Entlassung seiner absolutistischen Minister und zu einer Amnestie der meisten polit. Flüchtlinge. Nach des Königs Tod (29. Sept. 1833) brach alsbald der Bürgerkrieg aus und die Regentin gab das Estatuto real, eine der franz. Charte nachgebildete Verfassung, weil sie sonst von der constitutionellen Partei zu einem weiteren Schritte gezwungen worden wäre. Durch das Estatuto spaltete sich diese in 2 Theile, die Moderados, dem frz. Juste milieu entsprechend, u. die Progressi-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0103" n="102"/>
und M. flüchtete nach England. Elisabeth ließ sie verhaften und ihr ankündigen, daß sie sich von der Anklage des Ehebruchs u. Gattenmords zu reinigen habe, doch protestirte M. als Königin gegen ein fremdes Gericht. Zu ihrem Unglücke fanden mehre Erhebungen zu ihren Gunsten in England selbst statt; der Krieg mit Spanien und das Verhältniß der kath. Ligue in Frankreich zu Spanien schien die Königin Elisabeth, das damalige Haupt des Protestantismus, so sehr zu bedrohen, daß die Hinwegräumung der M., in deren Namen die Unzufriedenen in England handelten, rathsam schien. Sie wurde 1586 der Theilnahme an der Verschwörung Babingtons angeklagt und von einem unregelmäßigen Gerichte zum Tode verurtheilt, was von dem Parlament bestätigt wurde; der politische Mord fand am 18. Febr. 1587 in dem Schlosse Fotheringhay den Vollzug (über M. sehr viele Monographien, die jüngste von Mignet, Par. 1850).</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Maria v. Medici</hi>, Königin von Frankreich, Tochter des Großherzogs Franz II. von Toscana, geb. 1573, vermählt mit König Heinrich IV. von Frankreich den 16. Dec. 1600, wurde nach dessen Ermordung 1610 Regentin, bewies sich sehr gewandt zu Intriguen, aber unfähig zur Regierung Frankreichs, das in neue Wirren u. Bürgerkriege gestürzt wurde. Sie behielt trotz mancher Stürme die Gewalt über ihren Sohn Ludwig XIII., bis der von ihr selbst gehobene Cardinal Richelieu ihre Verbannung nach Compiegne, als vom Wohle des Staats geboten, durchsetzte. Sie entfloh von dort nach Brüssel, ging 1638 nach England, 1641 nach Köln, wo sie den 3. Juli 1642 in Armuth st.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Maria Antonia</hi> (Antoinette), Königin von Frankreich, jüngste Tochter Kaisers Franz I. und Maria Theresias, geb. den 2. Nov. 1755, vermählt den 16. Mai 1770 mit dem nachmaligen König Ludwig XVI. von Frankreich. Die schöne, geistreiche Frau war als Fremde und Deutsche bei den Franzosen schon anfangs nicht beliebt u. wurde von den Vorarbeitern der Revolution dem Volke als Verschwenderin bezeichnet. später auch als die Hauptursache von dem Sturze Neckers und dem Widerstande, den der König der Partei, die vorwärts drängte, entgegensetzte. Gewiß ist, daß sie im Anfange der Revolution so wenig als der König und der ganze Hof die Bewegung in ihrem Umfange erkannte und deßwegen an unheilvollen Mißgriffen Theil hatte. Später suchte sie den König vergebens von der Nothwendigkeit des entschlossensten Widerstandes zu überzeugen u. mußte mit ihm den Kelch des Leidens bis zur Hefe trinken. Den 5. Aug. 1793 wurde sie in die Conciergerie gebracht, auf die gemeinste Weise behandelt, am 3. Octbr. angeklagt, schamlos verhöhnt, u. obgleich keine Anschuldigung zu beweisen war, zum Tode verurtheilt und den 16. Oct. hingerichtet. Sie st. mit dem Muthe, den sie in der traurigen Zeit immer bewiesen hatte.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Maria Christina</hi>, Gemahlin Ferdinands VII. von Spanien, geb. 27. Apr. 1806, Tochter Königs Franz I. von Neapel und der Maria Isabella von Spanien, vermählt mit Ferdinand VII. den 11. Dec. 1829, gebar ihm 2 Töchter, <hi rendition="#g">Isabella</hi> 10. Oct. 1830. u. <hi rendition="#g">Marie Luise</hi> (jetzige Herzogin Montpensier) 30. Jan. 1832. Sie beherrschte ihren Gemahl vollständig und bewog ihn durch Decret vom 31. März 1830 das salische Erbfolgegesetz aufzuheben, wodurch ihrer ältesten Tochter die Nachfolge, ihr selbst die Regentschaft während ihrer Minderjährigkeit zufallen mußte. Die absolutistische Partei war entschieden für Don Carlos, des Königs Bruder und rechtmäßigen Nachfolger, daher mußte M. sich auf die Constitutionellen stützen, wenn sie sich nach des Königs Tod halten wollte. Sie bewog deßwegen den todtkranken König zur Entlassung seiner absolutistischen Minister und zu einer Amnestie der meisten polit. Flüchtlinge. Nach des Königs Tod (29. Sept. 1833) brach alsbald der Bürgerkrieg aus und die Regentin gab das <hi rendition="#i">Estatuto real</hi>, eine der franz. Charte nachgebildete Verfassung, weil sie sonst von der constitutionellen Partei zu einem weiteren Schritte gezwungen worden wäre. Durch das <hi rendition="#i">Estatuto</hi> spaltete sich diese in 2 Theile, die <hi rendition="#g">Moderados</hi>, dem frz. <hi rendition="#i">Juste milieu</hi> entsprechend, u. die <hi rendition="#g">Progressi-
</hi></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[102/0103] und M. flüchtete nach England. Elisabeth ließ sie verhaften und ihr ankündigen, daß sie sich von der Anklage des Ehebruchs u. Gattenmords zu reinigen habe, doch protestirte M. als Königin gegen ein fremdes Gericht. Zu ihrem Unglücke fanden mehre Erhebungen zu ihren Gunsten in England selbst statt; der Krieg mit Spanien und das Verhältniß der kath. Ligue in Frankreich zu Spanien schien die Königin Elisabeth, das damalige Haupt des Protestantismus, so sehr zu bedrohen, daß die Hinwegräumung der M., in deren Namen die Unzufriedenen in England handelten, rathsam schien. Sie wurde 1586 der Theilnahme an der Verschwörung Babingtons angeklagt und von einem unregelmäßigen Gerichte zum Tode verurtheilt, was von dem Parlament bestätigt wurde; der politische Mord fand am 18. Febr. 1587 in dem Schlosse Fotheringhay den Vollzug (über M. sehr viele Monographien, die jüngste von Mignet, Par. 1850). Maria v. Medici, Königin von Frankreich, Tochter des Großherzogs Franz II. von Toscana, geb. 1573, vermählt mit König Heinrich IV. von Frankreich den 16. Dec. 1600, wurde nach dessen Ermordung 1610 Regentin, bewies sich sehr gewandt zu Intriguen, aber unfähig zur Regierung Frankreichs, das in neue Wirren u. Bürgerkriege gestürzt wurde. Sie behielt trotz mancher Stürme die Gewalt über ihren Sohn Ludwig XIII., bis der von ihr selbst gehobene Cardinal Richelieu ihre Verbannung nach Compiegne, als vom Wohle des Staats geboten, durchsetzte. Sie entfloh von dort nach Brüssel, ging 1638 nach England, 1641 nach Köln, wo sie den 3. Juli 1642 in Armuth st. Maria Antonia (Antoinette), Königin von Frankreich, jüngste Tochter Kaisers Franz I. und Maria Theresias, geb. den 2. Nov. 1755, vermählt den 16. Mai 1770 mit dem nachmaligen König Ludwig XVI. von Frankreich. Die schöne, geistreiche Frau war als Fremde und Deutsche bei den Franzosen schon anfangs nicht beliebt u. wurde von den Vorarbeitern der Revolution dem Volke als Verschwenderin bezeichnet. später auch als die Hauptursache von dem Sturze Neckers und dem Widerstande, den der König der Partei, die vorwärts drängte, entgegensetzte. Gewiß ist, daß sie im Anfange der Revolution so wenig als der König und der ganze Hof die Bewegung in ihrem Umfange erkannte und deßwegen an unheilvollen Mißgriffen Theil hatte. Später suchte sie den König vergebens von der Nothwendigkeit des entschlossensten Widerstandes zu überzeugen u. mußte mit ihm den Kelch des Leidens bis zur Hefe trinken. Den 5. Aug. 1793 wurde sie in die Conciergerie gebracht, auf die gemeinste Weise behandelt, am 3. Octbr. angeklagt, schamlos verhöhnt, u. obgleich keine Anschuldigung zu beweisen war, zum Tode verurtheilt und den 16. Oct. hingerichtet. Sie st. mit dem Muthe, den sie in der traurigen Zeit immer bewiesen hatte. Maria Christina, Gemahlin Ferdinands VII. von Spanien, geb. 27. Apr. 1806, Tochter Königs Franz I. von Neapel und der Maria Isabella von Spanien, vermählt mit Ferdinand VII. den 11. Dec. 1829, gebar ihm 2 Töchter, Isabella 10. Oct. 1830. u. Marie Luise (jetzige Herzogin Montpensier) 30. Jan. 1832. Sie beherrschte ihren Gemahl vollständig und bewog ihn durch Decret vom 31. März 1830 das salische Erbfolgegesetz aufzuheben, wodurch ihrer ältesten Tochter die Nachfolge, ihr selbst die Regentschaft während ihrer Minderjährigkeit zufallen mußte. Die absolutistische Partei war entschieden für Don Carlos, des Königs Bruder und rechtmäßigen Nachfolger, daher mußte M. sich auf die Constitutionellen stützen, wenn sie sich nach des Königs Tod halten wollte. Sie bewog deßwegen den todtkranken König zur Entlassung seiner absolutistischen Minister und zu einer Amnestie der meisten polit. Flüchtlinge. Nach des Königs Tod (29. Sept. 1833) brach alsbald der Bürgerkrieg aus und die Regentin gab das Estatuto real, eine der franz. Charte nachgebildete Verfassung, weil sie sonst von der constitutionellen Partei zu einem weiteren Schritte gezwungen worden wäre. Durch das Estatuto spaltete sich diese in 2 Theile, die Moderados, dem frz. Juste milieu entsprechend, u. die Progressi-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:18Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:18Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/103
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/103>, abgerufen am 19.05.2024.