Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.anvertraut; die Actionäre waren in Kammern eingetheilt, an deren Spitze der Hof der Directoren stand. Der Mißbrauch dieser Rechte veranlaßte einen Sturm im Parlamente u. dadurch 1773 die ordnende Acte, 1784 Pitts Ostindienbill. Der Compagnie blieb das Monopol, auch wurde die öffentliche Gewalt forthin in ihrem Namen ausgeübt und die Mitwirkung des Directorenhofs bei allen Haupttheilungen dauerte fort, aber die Krone (d. h. das Ministerium) setzte den Generalgouverneur ein, den Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht, den Leiter der auswärtigen Angelegenheiten, der seine Instructionen von dem Ministerium der Krone erhält, der sogar legislative Gewalt übt, jedoch derartige Beschlüsse in London bestätigen lassen muß. Den Directoren ist aber das Recht geblieben, den Generalgouverneur abberufen zu können. Dem Generalgouverneur steht ein von der Regierung bestellter oberster Rath zur Seite; sind sie uneinig, so entscheidet die Regierung und der im Unrecht befundene Theil dankt ab. Ferner besteht zu London das Board of control, von der Regierung ernannt; der Präsident desselben ist Mitglied des Ministeriums u. vertritt die Indien betreffenden Maßregeln desselben im Unterhause; das Board erläßt keine Befehle, aber es kann alle Beschlüsse des Directorenhofs abändern und dieser kann nur dagegen protestiren und mehrmalige Berathung verlangen; besteht das Board auf seinen Beschlüssen, so gelangen sie nach Indien und werden ausgeführt, es übt also eigentlich die höchste Gewalt. Der auf je 20 Jahre verliehene Freibrief der Compagnie wurde zwar regelmäßig, zuletzt 1853 erneuert, die Privilegien aber erfuhren fortwährend Schmälerung: 1814 wurde der Compagnie das Monopol des indischen Handels genommen, 1833 das Monopol des chines. Handels, so daß ihr als politischer Corporation nur die Regierung Ostindiens mit dem damit verbundenen Patronatswesen unter den oben angegebenen Beschränkungen geblieben ist. - Von den o.n C.n anderer Völker war die holländ. die wichtigste; sie ging durch eigene Schuld zu Grunde, indem sie sich alle Aus- und Einfuhr, selbst die Producte des Anbaus von Seite der Eingebornen vorbehielt, diese zu Sklaven machte u. förmliche Vertilgungskriege gegen dieselben führte, wodurch die Colonien erschöpft wurden. Da die Concurrenz der Engländer und Franzosen doch nicht auszuschließen war, im Gegentheil übermächtig wurde, so verarmte die holländ. Compagnie immer mehr, das Deficit belief sich 1794 auf 118265447 Gulden u. die Stürme der französ. Revolution machten dem Institute ein Ende, indem die batav. Republik alle Schulden u. Besitzungen übernahm. Eine neue holländ. Compagnie wurde 1824 gestiftet. Die französ. o. C., 1664 gestiftet, überflügelte einige Zeit die Engländer und fiel nur durch die Schuld der Regierung; sie hörte 1779 auf. Die dänische, errichtet 1618, wieder aufgelöst 1634, neu errichtet 1670, löste sich 1729 auf (s. Trankebar); auch die schwedische, 1741 zu Gothenburg gestiftet, 1806 reconstituirt, gelangte zu keiner Bedeutung. Ostindischer Archipel, s. Indischer Archipel. Ostjaken, asiat. Völker in Sibirien, aus 3 verschiedenen Volksstämmen bestehend (den obischen, pumpokoischen u. kondischen O.), am Ob u. Jenisei, gehören zum altaischen Völkerstamme und sollen über 100000 Köpfe zählen. Ostpreußen, Theil der Prov. Preußen, gränzt an das russ. Lithauen, Polen, Westpreußen u. die Ostsee, ist 706 #M. groß mit 1532000 E., waldreich, von vielen Seen, Teichen und Flüssen, z. B. Memel u. Pregel bewässert, führt Getreide, Hanf, Flachs, Holz u. Bernstein aus, hat auch beträchtliche Viehzucht. Es ist in die Reg.-Bezirke Königsberg und Gumbinnen getheilt. Ostrach, Osterach, Dorf im preuß. Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen mit 1100 E.; Sieg des Erzherzogs Karl 21. März 1799. Ostracismus, d. h. Scherbengericht (weil durch ein irdenes Täfelchen abgestimmt wurde), in der athen. Demokratie ein Mittel, Männer, welche durch Reichthum und Ansehen der Volkssouveränität gefährlich od. hinderlich schienen, anvertraut; die Actionäre waren in Kammern eingetheilt, an deren Spitze der Hof der Directoren stand. Der Mißbrauch dieser Rechte veranlaßte einen Sturm im Parlamente u. dadurch 1773 die ordnende Acte, 1784 Pitts Ostindienbill. Der Compagnie blieb das Monopol, auch wurde die öffentliche Gewalt forthin in ihrem Namen ausgeübt und die Mitwirkung des Directorenhofs bei allen Haupttheilungen dauerte fort, aber die Krone (d. h. das Ministerium) setzte den Generalgouverneur ein, den Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht, den Leiter der auswärtigen Angelegenheiten, der seine Instructionen von dem Ministerium der Krone erhält, der sogar legislative Gewalt übt, jedoch derartige Beschlüsse in London bestätigen lassen muß. Den Directoren ist aber das Recht geblieben, den Generalgouverneur abberufen zu können. Dem Generalgouverneur steht ein von der Regierung bestellter oberster Rath zur Seite; sind sie uneinig, so entscheidet die Regierung und der im Unrecht befundene Theil dankt ab. Ferner besteht zu London das Board of control, von der Regierung ernannt; der Präsident desselben ist Mitglied des Ministeriums u. vertritt die Indien betreffenden Maßregeln desselben im Unterhause; das Board erläßt keine Befehle, aber es kann alle Beschlüsse des Directorenhofs abändern und dieser kann nur dagegen protestiren und mehrmalige Berathung verlangen; besteht das Board auf seinen Beschlüssen, so gelangen sie nach Indien und werden ausgeführt, es übt also eigentlich die höchste Gewalt. Der auf je 20 Jahre verliehene Freibrief der Compagnie wurde zwar regelmäßig, zuletzt 1853 erneuert, die Privilegien aber erfuhren fortwährend Schmälerung: 1814 wurde der Compagnie das Monopol des indischen Handels genommen, 1833 das Monopol des chines. Handels, so daß ihr als politischer Corporation nur die Regierung Ostindiens mit dem damit verbundenen Patronatswesen unter den oben angegebenen Beschränkungen geblieben ist. – Von den o.n C.n anderer Völker war die holländ. die wichtigste; sie ging durch eigene Schuld zu Grunde, indem sie sich alle Aus- und Einfuhr, selbst die Producte des Anbaus von Seite der Eingebornen vorbehielt, diese zu Sklaven machte u. förmliche Vertilgungskriege gegen dieselben führte, wodurch die Colonien erschöpft wurden. Da die Concurrenz der Engländer und Franzosen doch nicht auszuschließen war, im Gegentheil übermächtig wurde, so verarmte die holländ. Compagnie immer mehr, das Deficit belief sich 1794 auf 118265447 Gulden u. die Stürme der französ. Revolution machten dem Institute ein Ende, indem die batav. Republik alle Schulden u. Besitzungen übernahm. Eine neue holländ. Compagnie wurde 1824 gestiftet. Die französ. o. C., 1664 gestiftet, überflügelte einige Zeit die Engländer und fiel nur durch die Schuld der Regierung; sie hörte 1779 auf. Die dänische, errichtet 1618, wieder aufgelöst 1634, neu errichtet 1670, löste sich 1729 auf (s. Trankebar); auch die schwedische, 1741 zu Gothenburg gestiftet, 1806 reconstituirt, gelangte zu keiner Bedeutung. Ostindischer Archipel, s. Indischer Archipel. Ostjaken, asiat. Völker in Sibirien, aus 3 verschiedenen Volksstämmen bestehend (den obischen, pumpokoischen u. kondischen O.), am Ob u. Jenisei, gehören zum altaischen Völkerstamme und sollen über 100000 Köpfe zählen. Ostpreußen, Theil der Prov. Preußen, gränzt an das russ. Lithauen, Polen, Westpreußen u. die Ostsee, ist 706 □M. groß mit 1532000 E., waldreich, von vielen Seen, Teichen und Flüssen, z. B. Memel u. Pregel bewässert, führt Getreide, Hanf, Flachs, Holz u. Bernstein aus, hat auch beträchtliche Viehzucht. Es ist in die Reg.-Bezirke Königsberg und Gumbinnen getheilt. Ostrach, Osterach, Dorf im preuß. Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen mit 1100 E.; Sieg des Erzherzogs Karl 21. März 1799. Ostracismus, d. h. Scherbengericht (weil durch ein irdenes Täfelchen abgestimmt wurde), in der athen. Demokratie ein Mittel, Männer, welche durch Reichthum und Ansehen der Volkssouveränität gefährlich od. hinderlich schienen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0431" n="430"/> anvertraut; die Actionäre waren in Kammern eingetheilt, an deren Spitze der Hof der Directoren stand. Der Mißbrauch dieser Rechte veranlaßte einen Sturm im Parlamente u. dadurch 1773 die ordnende Acte, 1784 Pitts Ostindienbill. Der Compagnie blieb das Monopol, auch wurde die öffentliche Gewalt forthin in ihrem Namen ausgeübt und die Mitwirkung des Directorenhofs bei allen Haupttheilungen dauerte fort, aber die Krone (d. h. das Ministerium) setzte den Generalgouverneur ein, den Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht, den Leiter der auswärtigen Angelegenheiten, der seine Instructionen von dem Ministerium der Krone erhält, der sogar legislative Gewalt übt, jedoch derartige Beschlüsse in London bestätigen lassen muß. Den Directoren ist aber das Recht geblieben, den Generalgouverneur abberufen zu können. Dem Generalgouverneur steht ein von der Regierung bestellter oberster Rath zur Seite; sind sie uneinig, so entscheidet die Regierung und der im Unrecht befundene Theil dankt ab. Ferner besteht zu London das <hi rendition="#i">Board of control</hi>, von der Regierung ernannt; der Präsident desselben ist Mitglied des Ministeriums u. vertritt die Indien betreffenden Maßregeln desselben im Unterhause; das <hi rendition="#i">Board</hi> erläßt keine Befehle, aber es kann alle Beschlüsse des Directorenhofs abändern und dieser kann nur dagegen protestiren und mehrmalige Berathung verlangen; besteht das <hi rendition="#i">Board</hi> auf seinen Beschlüssen, so gelangen sie nach Indien und werden ausgeführt, es übt also eigentlich die höchste Gewalt. Der auf je 20 Jahre verliehene Freibrief der Compagnie wurde zwar regelmäßig, zuletzt 1853 erneuert, die Privilegien aber erfuhren fortwährend Schmälerung: 1814 wurde der Compagnie das Monopol des indischen Handels genommen, 1833 das Monopol des chines. Handels, so daß ihr als politischer Corporation nur die Regierung Ostindiens mit dem damit verbundenen Patronatswesen unter den oben angegebenen Beschränkungen geblieben ist. – Von den o.n C.n anderer Völker war die <hi rendition="#g">holländ.</hi> die wichtigste; sie ging durch eigene Schuld zu Grunde, indem sie sich alle Aus- und Einfuhr, selbst die Producte des Anbaus von Seite der Eingebornen vorbehielt, diese zu Sklaven machte u. förmliche Vertilgungskriege gegen dieselben führte, wodurch die Colonien erschöpft wurden. Da die Concurrenz der Engländer und Franzosen doch nicht auszuschließen war, im Gegentheil übermächtig wurde, so verarmte die holländ. Compagnie immer mehr, das Deficit belief sich 1794 auf 118265447 Gulden u. die Stürme der französ. Revolution machten dem Institute ein Ende, indem die batav. Republik alle Schulden u. Besitzungen übernahm. Eine neue holländ. Compagnie wurde 1824 gestiftet. Die <hi rendition="#g">französ.</hi> o. C., 1664 gestiftet, überflügelte einige Zeit die Engländer und fiel nur durch die Schuld der Regierung; sie hörte 1779 auf. Die <hi rendition="#g">dänische</hi>, errichtet 1618, wieder aufgelöst 1634, neu errichtet 1670, löste sich 1729 auf (s. Trankebar); auch die <hi rendition="#g">schwedische</hi>, 1741 zu Gothenburg gestiftet, 1806 reconstituirt, gelangte zu keiner Bedeutung.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Ostindischer Archipel</hi>, s. Indischer Archipel.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Ostjaken</hi>, asiat. Völker in Sibirien, aus 3 verschiedenen Volksstämmen bestehend (den obischen, pumpokoischen u. kondischen O.), am Ob u. Jenisei, gehören zum altaischen Völkerstamme und sollen über 100000 Köpfe zählen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Ostpreußen</hi>, Theil der Prov. Preußen, gränzt an das russ. Lithauen, Polen, Westpreußen u. die Ostsee, ist 706 □M. groß mit 1532000 E., waldreich, von vielen Seen, Teichen und Flüssen, z. B. Memel u. Pregel bewässert, führt Getreide, Hanf, Flachs, Holz u. Bernstein aus, hat auch beträchtliche Viehzucht. Es ist in die Reg.-Bezirke Königsberg und Gumbinnen getheilt.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Ostrach</hi>, <hi rendition="#g">Osterach</hi>, Dorf im preuß. Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen mit 1100 E.; Sieg des Erzherzogs Karl 21. März 1799.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Ostracismus</hi>, d. h. Scherbengericht (weil durch ein irdenes Täfelchen abgestimmt wurde), in der athen. Demokratie ein Mittel, Männer, welche durch Reichthum und Ansehen der Volkssouveränität gefährlich od. hinderlich schienen, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [430/0431]
anvertraut; die Actionäre waren in Kammern eingetheilt, an deren Spitze der Hof der Directoren stand. Der Mißbrauch dieser Rechte veranlaßte einen Sturm im Parlamente u. dadurch 1773 die ordnende Acte, 1784 Pitts Ostindienbill. Der Compagnie blieb das Monopol, auch wurde die öffentliche Gewalt forthin in ihrem Namen ausgeübt und die Mitwirkung des Directorenhofs bei allen Haupttheilungen dauerte fort, aber die Krone (d. h. das Ministerium) setzte den Generalgouverneur ein, den Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht, den Leiter der auswärtigen Angelegenheiten, der seine Instructionen von dem Ministerium der Krone erhält, der sogar legislative Gewalt übt, jedoch derartige Beschlüsse in London bestätigen lassen muß. Den Directoren ist aber das Recht geblieben, den Generalgouverneur abberufen zu können. Dem Generalgouverneur steht ein von der Regierung bestellter oberster Rath zur Seite; sind sie uneinig, so entscheidet die Regierung und der im Unrecht befundene Theil dankt ab. Ferner besteht zu London das Board of control, von der Regierung ernannt; der Präsident desselben ist Mitglied des Ministeriums u. vertritt die Indien betreffenden Maßregeln desselben im Unterhause; das Board erläßt keine Befehle, aber es kann alle Beschlüsse des Directorenhofs abändern und dieser kann nur dagegen protestiren und mehrmalige Berathung verlangen; besteht das Board auf seinen Beschlüssen, so gelangen sie nach Indien und werden ausgeführt, es übt also eigentlich die höchste Gewalt. Der auf je 20 Jahre verliehene Freibrief der Compagnie wurde zwar regelmäßig, zuletzt 1853 erneuert, die Privilegien aber erfuhren fortwährend Schmälerung: 1814 wurde der Compagnie das Monopol des indischen Handels genommen, 1833 das Monopol des chines. Handels, so daß ihr als politischer Corporation nur die Regierung Ostindiens mit dem damit verbundenen Patronatswesen unter den oben angegebenen Beschränkungen geblieben ist. – Von den o.n C.n anderer Völker war die holländ. die wichtigste; sie ging durch eigene Schuld zu Grunde, indem sie sich alle Aus- und Einfuhr, selbst die Producte des Anbaus von Seite der Eingebornen vorbehielt, diese zu Sklaven machte u. förmliche Vertilgungskriege gegen dieselben führte, wodurch die Colonien erschöpft wurden. Da die Concurrenz der Engländer und Franzosen doch nicht auszuschließen war, im Gegentheil übermächtig wurde, so verarmte die holländ. Compagnie immer mehr, das Deficit belief sich 1794 auf 118265447 Gulden u. die Stürme der französ. Revolution machten dem Institute ein Ende, indem die batav. Republik alle Schulden u. Besitzungen übernahm. Eine neue holländ. Compagnie wurde 1824 gestiftet. Die französ. o. C., 1664 gestiftet, überflügelte einige Zeit die Engländer und fiel nur durch die Schuld der Regierung; sie hörte 1779 auf. Die dänische, errichtet 1618, wieder aufgelöst 1634, neu errichtet 1670, löste sich 1729 auf (s. Trankebar); auch die schwedische, 1741 zu Gothenburg gestiftet, 1806 reconstituirt, gelangte zu keiner Bedeutung.
Ostindischer Archipel, s. Indischer Archipel.
Ostjaken, asiat. Völker in Sibirien, aus 3 verschiedenen Volksstämmen bestehend (den obischen, pumpokoischen u. kondischen O.), am Ob u. Jenisei, gehören zum altaischen Völkerstamme und sollen über 100000 Köpfe zählen.
Ostpreußen, Theil der Prov. Preußen, gränzt an das russ. Lithauen, Polen, Westpreußen u. die Ostsee, ist 706 □M. groß mit 1532000 E., waldreich, von vielen Seen, Teichen und Flüssen, z. B. Memel u. Pregel bewässert, führt Getreide, Hanf, Flachs, Holz u. Bernstein aus, hat auch beträchtliche Viehzucht. Es ist in die Reg.-Bezirke Königsberg und Gumbinnen getheilt.
Ostrach, Osterach, Dorf im preuß. Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen mit 1100 E.; Sieg des Erzherzogs Karl 21. März 1799.
Ostracismus, d. h. Scherbengericht (weil durch ein irdenes Täfelchen abgestimmt wurde), in der athen. Demokratie ein Mittel, Männer, welche durch Reichthum und Ansehen der Volkssouveränität gefährlich od. hinderlich schienen,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:18Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:18Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |