[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Jüdisch fünd lin / eines andern Eheweib abzudringen.auff sie warff / oder sie sich gegen jhm sperret / vnd so stellet / daß er sie muste von sich thun / vnd diesem lassen. Solchs hat ohne zweiffel starck regieret im Gesetz / wie man auch im Euangelio lieset / von dem König Herode / daß er seines eigenen Bruders Weib / noch bey seinem Leben freyete / welcher doch ein erbarer frommer Man seyn wolte / wie jhm auch S. Marcus Zeugnis gibt. Aber solch Exempel / hoffe ich / sol bey vns nicht stat haben / weil im Newen Testament den Ehelichen verboten ist / sich von einander zu scheiden / es were denn in solchem Fall / daß einer dem andern eine reiche Braut mit behendigkeit entrückte. Das ist aber bey vns nicht seltzam / daß einer dem andern sein Knecht oder Dienstmagd abspannet vnd entfrembdet / oder sonst mit guten worten abdringet. Es geschehe nu solchs alles / wie es wölle / so sollen wir wissen / daß Gott nicht haben wil / daß du dem Nehesten etwas / das jhm gehöret / also entziehest / das er empere / vnd du deinen Geitz füllest / ob du es gleich mit Ehren für der Welt behalten kanst / Denn es ist eine heimliche / meuchlinge Schalckheit / vnd wie man spricht / vnter dem Hütlin gespielet / daß mans nicht mercken sol. Denn ob du gleich hingehest / als habstu niemand vnrecht gethan / so bistu doch deinem Nehesten zu nahe / vnd heissets nicht gestolen / noch betrogen / so heisset es dennoch des Nehesten Guts begeret / das ist / darnach gestanden / vnd jm abwendig gemacht / ohn seinen willen / vnd nicht wollen gönnen / das jm Gott bescheret hat. Vnd ob dirs der Richter vnd jederman lassen muß / so wird dirs doch Gott nicht lassen / denn Er siehet das Schalckhertz / vnd der Welt tücke wol / welche / wo man jr ein Finger breit einreumet / nimpt sie ein Elle lang dazu / daß auch öffentlich vnrecht vnd gewalt folget. Summa dieser Gebot.Also lassen wir diese Gebot bleiben / in dem gemeinen Verstand / daß erstlich geboten sey / daß man des Nehesten schaden nicht begere / auch nicht dazu helffe / noch vrsach gebe / sondern jhm gönne vnd lasse / was er hat / dazu fördere vnd erhalte / was jhm zu Nutz vnd Dienst geschehen mag / wie wir wolten vns gethan haben / Also / daß es sonderlich wieder die Abgunst / vnd den leidigen Geitz gestellet sey / auff daß Gott die Vrsach vnd Wurtzel aus dem wege reume / daher alles entspringet / dadurch man dem Nehesten schaden thut / darumb Ers auch deutlich mit den worten setzet / Du solt nicht begeren / etc. Denn er wil fürnemlich das Hertz rein haben / wiewol wirs / so lang wir hie leben / nicht dahin bringen können / Also / daß diß wol ein Gebot bleibet / wie die andern alle / das vns ohn vnterlas beschüldigt vnd anzeigt / wie fromm wir für Gott sind. Jüdisch fünd lin / eines andern Eheweib abzudringen.auff sie warff / oder sie sich gegen jhm sperret / vnd so stellet / daß er sie muste von sich thun / vnd diesem lassen. Solchs hat ohne zweiffel starck regieret im Gesetz / wie man auch im Euangelio lieset / von dem König Herode / daß er seines eigenen Bruders Weib / noch bey seinem Leben freyete / welcher doch ein erbarer from̃er Man seyn wolte / wie jhm auch S. Marcus Zeugnis gibt. Aber solch Exempel / hoffe ich / sol bey vns nicht stat haben / weil im Newen Testament den Ehelichen verboten ist / sich von einander zu scheiden / es were deñ in solchem Fall / daß einer dem andern eine reiche Braut mit behendigkeit entrückte. Das ist aber bey vns nicht seltzam / daß einer dem andern sein Knecht oder Dienstmagd abspannet vnd entfrembdet / oder sonst mit guten worten abdringet. Es geschehe nu solchs alles / wie es wölle / so sollen wir wissen / daß Gott nicht haben wil / daß du dem Nehesten etwas / das jhm gehöret / also entziehest / das er empere / vñ du deinen Geitz füllest / ob du es gleich mit Ehren für der Welt behalten kanst / Denn es ist eine heimliche / meuchlinge Schalckheit / vnd wie man spricht / vnter dem Hütlin gespielet / daß mans nicht mercken sol. Denn ob du gleich hingehest / als habstu niemand vnrecht gethan / so bistu doch deinem Nehesten zu nahe / vnd heissets nicht gestolen / noch betrogen / so heisset es dennoch des Nehesten Guts begeret / das ist / darnach gestanden / vñ jm abwendig gemacht / ohn seinen willen / vnd nicht wollen gönnen / das jm Gott bescheret hat. Vnd ob dirs der Richter vñ jederman lassen muß / so wird dirs doch Gott nicht lassen / denn Er siehet das Schalckhertz / vnd der Welt tücke wol / welche / wo man jr ein Finger breit einreumet / nimpt sie ein Elle lang dazu / daß auch öffentlich vnrecht vnd gewalt folget. Summa dieser Gebot.Also lassen wir diese Gebot bleiben / in dem gemeinen Verstand / daß erstlich geboten sey / daß man des Nehesten schaden nicht begere / auch nicht dazu helffe / noch vrsach gebe / sondern jhm gönne vnd lasse / was er hat / dazu fördere vnd erhalte / was jhm zu Nutz vnd Dienst geschehen mag / wie wir wolten vns gethan haben / Also / daß es sonderlich wieder die Abgunst / vnd den leidigen Geitz gestellet sey / auff daß Gott die Vrsach vnd Wurtzel aus dem wege reume / daher alles entspringet / dadurch man dem Nehesten schaden thut / darumb Ers auch deutlich mit den worten setzet / Du solt nicht begeren / etc. Denn er wil fürnemlich das Hertz rein haben / wiewol wirs / so lang wir hie leben / nicht dahin bringen können / Also / daß diß wol ein Gebot bleibet / wie die andern alle / das vns ohn vnterlas beschüldigt vnd anzeigt / wie from̃ wir für Gott sind. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0240"/><note place="left">Jüdisch fünd lin / eines andern Eheweib abzudringen.</note>auff sie warff / oder sie sich gegen jhm sperret / vnd so stellet / daß er sie muste von sich thun / vnd diesem lassen. 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Vnd ob dirs der Richter vñ jederman lassen muß / so wird dirs doch Gott nicht lassen / denn Er siehet das Schalckhertz / vnd der Welt tücke wol / welche / wo man jr ein Finger breit einreumet / nimpt sie ein Elle lang dazu / daß auch öffentlich vnrecht vnd gewalt folget.</p> <note place="left">Summa dieser Gebot.</note> <p>Also lassen wir diese Gebot bleiben / in dem gemeinen Verstand / daß erstlich geboten sey / daß man des Nehesten schaden nicht begere / auch nicht dazu helffe / noch vrsach gebe / sondern jhm gönne vnd lasse / was er hat / dazu fördere vnd erhalte / was jhm zu Nutz vnd Dienst geschehen mag / wie wir wolten vns gethan haben / Also / daß es sonderlich wieder die Abgunst / vnd den leidigen Geitz gestellet sey / auff daß Gott die Vrsach vnd Wurtzel aus dem wege reume / daher alles entspringet / dadurch man dem Nehesten schaden thut / darumb Ers auch deutlich mit den worten setzet / Du solt nicht begeren / etc. Denn er wil fürnemlich das Hertz rein haben / wiewol wirs / so lang wir hie leben / nicht dahin bringen können / Also / daß diß wol ein Gebot bleibet / wie die andern alle / das vns ohn vnterlas beschüldigt vnd anzeigt / wie from̃ wir für Gott sind.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0240]
auff sie warff / oder sie sich gegen jhm sperret / vnd so stellet / daß er sie muste von sich thun / vnd diesem lassen. Solchs hat ohne zweiffel starck regieret im Gesetz / wie man auch im Euangelio lieset / von dem König Herode / daß er seines eigenen Bruders Weib / noch bey seinem Leben freyete / welcher doch ein erbarer from̃er Man seyn wolte / wie jhm auch S. Marcus Zeugnis gibt. Aber solch Exempel / hoffe ich / sol bey vns nicht stat haben / weil im Newen Testament den Ehelichen verboten ist / sich von einander zu scheiden / es were deñ in solchem Fall / daß einer dem andern eine reiche Braut mit behendigkeit entrückte. Das ist aber bey vns nicht seltzam / daß einer dem andern sein Knecht oder Dienstmagd abspannet vnd entfrembdet / oder sonst mit guten worten abdringet.
Jüdisch fünd lin / eines andern Eheweib abzudringen. Es geschehe nu solchs alles / wie es wölle / so sollen wir wissen / daß Gott nicht haben wil / daß du dem Nehesten etwas / das jhm gehöret / also entziehest / das er empere / vñ du deinen Geitz füllest / ob du es gleich mit Ehren für der Welt behalten kanst / Denn es ist eine heimliche / meuchlinge Schalckheit / vnd wie man spricht / vnter dem Hütlin gespielet / daß mans nicht mercken sol. Denn ob du gleich hingehest / als habstu niemand vnrecht gethan / so bistu doch deinem Nehesten zu nahe / vnd heissets nicht gestolen / noch betrogen / so heisset es dennoch des Nehesten Guts begeret / das ist / darnach gestanden / vñ jm abwendig gemacht / ohn seinen willen / vnd nicht wollen gönnen / das jm Gott bescheret hat. Vnd ob dirs der Richter vñ jederman lassen muß / so wird dirs doch Gott nicht lassen / denn Er siehet das Schalckhertz / vnd der Welt tücke wol / welche / wo man jr ein Finger breit einreumet / nimpt sie ein Elle lang dazu / daß auch öffentlich vnrecht vnd gewalt folget.
Also lassen wir diese Gebot bleiben / in dem gemeinen Verstand / daß erstlich geboten sey / daß man des Nehesten schaden nicht begere / auch nicht dazu helffe / noch vrsach gebe / sondern jhm gönne vnd lasse / was er hat / dazu fördere vnd erhalte / was jhm zu Nutz vnd Dienst geschehen mag / wie wir wolten vns gethan haben / Also / daß es sonderlich wieder die Abgunst / vnd den leidigen Geitz gestellet sey / auff daß Gott die Vrsach vnd Wurtzel aus dem wege reume / daher alles entspringet / dadurch man dem Nehesten schaden thut / darumb Ers auch deutlich mit den worten setzet / Du solt nicht begeren / etc. Denn er wil fürnemlich das Hertz rein haben / wiewol wirs / so lang wir hie leben / nicht dahin bringen können / Also / daß diß wol ein Gebot bleibet / wie die andern alle / das vns ohn vnterlas beschüldigt vnd anzeigt / wie from̃ wir für Gott sind.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/240>, abgerufen am 17.07.2024. |