[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.einer kund Hundert Jahr / einer Hundert Tage Ablaß geben. Aber die gantze Gnugthuung auffzuhehen / behielt er jhm allein zuuor. Da nun solchs begunt Geld zu tragen / vnd der Bullenmarckt gut ward / erdacht er das Gülden Jahr / vnd legts gen Rom / das hies er Vergebung aller Pein vnd Schuld. Da lieffen die Leute zu / Denn es were jederman gern der schweren vntreglichen Last los gemacht. Das hies die Schätze der Erden finden / vnd erheben. Flugs eylet der Bapst weiter / vnd machet viel Gülden Jar auff einander / aber je mehr er Gelt verschlang / je weiter jhm der Schlund ward. Darumb schicket ers darnach durch Legaten heraus in die Länder / bis alle Kirchen vnd Heuser vol Gülden Jahr wurden. Zu letzt rumpelt er auch ins Fegfewer vnter die Todten / Erstlich mit Messen / vnd Vigilien stifften / darnach mit dem Ablaß vnd dem Gülden Jahr / vnd wurden endlich die Seelen so wolfeil / daß er eine vmb einen Schwerdgroschen los gab. Noch halff das auch alles nicht / Denn der Bapst wiewol er die Leute auff solch Ablaß lehret sich verlassen / vnd vertrawen / so macht ers doch alles selbs wiederumb auch vngewiß / Denn er setzt in seine Bullen / wer des Ablaß oder Gülden jahrs wolt theilhafftig seyn / der sol berewet vnd gebeicht seyn / vnd Geld geben / Nu haben wir droben gehört / daß solche Rew vnd Beicht bey jhnen vngewiß / vnd Heucheley ist. Deßgleichen wuste auch niemand / welche Seele im Fegfewer were / vnd so etlich drinnen weren / wuste niemand / welche recht gerewet vnd gebeicht hetten. Also nam er das liebe Gelt / vnd vertröstet sie dieweil auff sein Gewalt vnd Ablaß / vnd weiset sie doch wiederumb auff jhr vngewiß Werck. Wo nu etliche waren / die nicht solcher Wircklicher Sünden / mit Gedancken / Worten / vnd Wercken sich schüldig dauchten / wie ich vnd meines gleichen in Klöstern vnd Stifften / Mönche vnd Pfaffen seyn wolten / die wir mit Fasten / Wachen / Beten / Messe halten / harten Kleidern vnd Lager / etc. vns wehreten wieder böse gedancken / vnd mit ernst vnd Gewalt wolten heilig seyn / vnd doch das Erblich angeborn Vbel / etwa im Schlaff thet (wie auch S. Augustinus vnd Hieronymus mit andern bekennen) was sein Arth ist / so hielt doch ein jeglicher vom andern / daß etliche so heilig weren / wie wir lehreten / die ohn Sünde / vol guter Werck weren / Also / daß wir darauff vnser gute Werck andern / als vns vberflüssig zum Himmel / mittheileten vnd verkaufften. Das ist ja wahr / vnd sind Siegel / Brieffe / vnd Exempel fürhanden. einer kund Hundert Jahr / einer Hundert Tage Ablaß geben. Aber die gantze Gnugthuung auffzuhehen / behielt er jhm allein zuuor. Da nun solchs begunt Geld zu tragen / vnd der Bullenmarckt gut ward / erdacht er das Gülden Jahr / vnd legts gen Rom / das hies er Vergebung aller Pein vnd Schuld. Da lieffen die Leute zu / Denn es were jederman gern der schweren vntreglichen Last los gemacht. Das hies die Schätze der Erden finden / vnd erheben. Flugs eylet der Bapst weiter / vnd machet viel Gülden Jar auff einander / aber je mehr er Gelt verschlang / je weiter jhm der Schlund ward. Darumb schicket ers darnach durch Legaten heraus in die Länder / bis alle Kirchen vnd Heuser vol Gülden Jahr wurden. Zu letzt rumpelt er auch ins Fegfewer vnter die Todten / Erstlich mit Messen / vnd Vigilien stifften / darnach mit dem Ablaß vnd dem Gülden Jahr / vnd wurden endlich die Seelen so wolfeil / daß er eine vmb einen Schwerdgroschen los gab. Noch halff das auch alles nicht / Denn der Bapst wiewol er die Leute auff solch Ablaß lehret sich verlassen / vnd vertrawen / so macht ers doch alles selbs wiederumb auch vngewiß / Deñ er setzt in seine Bullen / wer des Ablaß oder Gülden jahrs wolt theilhafftig seyn / der sol berewet vnd gebeicht seyn / vnd Geld geben / Nu haben wir droben gehört / daß solche Rew vnd Beicht bey jhnen vngewiß / vnd Heucheley ist. Deßgleichen wuste auch niemand / welche Seele im Fegfewer were / vnd so etlich driñen weren / wuste niemand / welche recht gerewet vnd gebeicht hetten. Also nam er das liebe Gelt / vnd vertröstet sie dieweil auff sein Gewalt vnd Ablaß / vnd weiset sie doch wiederumb auff jhr vngewiß Werck. Wo nu etliche waren / die nicht solcher Wircklicher Sünden / mit Gedancken / Worten / vnd Wercken sich schüldig dauchten / wie ich vnd meines gleichen in Klöstern vnd Stifften / Mönche vnd Pfaffen seyn wolten / die wir mit Fasten / Wachen / Beten / Messe halten / harten Kleidern vnd Lager / etc. vns wehreten wieder böse gedancken / vnd mit ernst vnd Gewalt wolten heilig seyn / vnd doch das Erblich angeborn Vbel / etwa im Schlaff thet (wie auch S. Augustinus vnd Hieronymus mit andern bekennen) was sein Arth ist / so hielt doch ein jeglicher vom andern / daß etliche so heilig weren / wie wir lehreten / die ohn Sünde / vol guter Werck weren / Also / daß wir darauff vnser gute Werck andern / als vns vberflüssig zum Himmel / mittheileten vnd verkaufften. Das ist ja wahr / vnd sind Siegel / Brieffe / vnd Exempel fürhanden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0631" n="301"/> einer kund Hundert Jahr / einer Hundert Tage Ablaß geben. 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Zu letzt rumpelt er auch ins Fegfewer vnter die Todten / Erstlich mit Messen / vnd Vigilien stifften / darnach mit dem Ablaß vnd dem Gülden Jahr / vnd wurden endlich die Seelen so wolfeil / daß er eine vmb einen Schwerdgroschen los gab.</p> <p>Noch halff das auch alles nicht / Denn der Bapst wiewol er die Leute auff solch Ablaß lehret sich verlassen / vnd vertrawen / so macht ers doch alles selbs wiederumb auch vngewiß / Deñ er setzt in seine Bullen / wer des Ablaß oder Gülden jahrs wolt theilhafftig seyn / der sol berewet vnd gebeicht seyn / vnd Geld geben / Nu haben wir droben gehört / daß solche Rew vnd Beicht bey jhnen vngewiß / vnd Heucheley ist. Deßgleichen wuste auch niemand / welche Seele im Fegfewer were / vnd so etlich driñen weren / wuste niemand / welche recht gerewet vnd gebeicht hetten. 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einer kund Hundert Jahr / einer Hundert Tage Ablaß geben. Aber die gantze Gnugthuung auffzuhehen / behielt er jhm allein zuuor.
Da nun solchs begunt Geld zu tragen / vnd der Bullenmarckt gut ward / erdacht er das Gülden Jahr / vnd legts gen Rom / das hies er Vergebung aller Pein vnd Schuld. Da lieffen die Leute zu / Denn es were jederman gern der schweren vntreglichen Last los gemacht. Das hies die Schätze der Erden finden / vnd erheben. Flugs eylet der Bapst weiter / vnd machet viel Gülden Jar auff einander / aber je mehr er Gelt verschlang / je weiter jhm der Schlund ward. Darumb schicket ers darnach durch Legaten heraus in die Länder / bis alle Kirchen vnd Heuser vol Gülden Jahr wurden. Zu letzt rumpelt er auch ins Fegfewer vnter die Todten / Erstlich mit Messen / vnd Vigilien stifften / darnach mit dem Ablaß vnd dem Gülden Jahr / vnd wurden endlich die Seelen so wolfeil / daß er eine vmb einen Schwerdgroschen los gab.
Noch halff das auch alles nicht / Denn der Bapst wiewol er die Leute auff solch Ablaß lehret sich verlassen / vnd vertrawen / so macht ers doch alles selbs wiederumb auch vngewiß / Deñ er setzt in seine Bullen / wer des Ablaß oder Gülden jahrs wolt theilhafftig seyn / der sol berewet vnd gebeicht seyn / vnd Geld geben / Nu haben wir droben gehört / daß solche Rew vnd Beicht bey jhnen vngewiß / vnd Heucheley ist. Deßgleichen wuste auch niemand / welche Seele im Fegfewer were / vnd so etlich driñen weren / wuste niemand / welche recht gerewet vnd gebeicht hetten. Also nam er das liebe Gelt / vnd vertröstet sie dieweil auff sein Gewalt vnd Ablaß / vnd weiset sie doch wiederumb auff jhr vngewiß Werck.
Wo nu etliche waren / die nicht solcher Wircklicher Sünden / mit Gedancken / Worten / vnd Wercken sich schüldig dauchten / wie ich vnd meines gleichen in Klöstern vnd Stifften / Mönche vnd Pfaffen seyn wolten / die wir mit Fasten / Wachen / Beten / Messe halten / harten Kleidern vnd Lager / etc. vns wehreten wieder böse gedancken / vnd mit ernst vnd Gewalt wolten heilig seyn / vnd doch das Erblich angeborn Vbel / etwa im Schlaff thet (wie auch S. Augustinus vnd Hieronymus mit andern bekennen) was sein Arth ist / so hielt doch ein jeglicher vom andern / daß etliche so heilig weren / wie wir lehreten / die ohn Sünde / vol guter Werck weren / Also / daß wir darauff vnser gute Werck andern / als vns vberflüssig zum Himmel / mittheileten vnd verkaufften. Das ist ja wahr / vnd sind Siegel / Brieffe / vnd Exempel fürhanden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/631>, abgerufen am 16.06.2024. |