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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Diß haben wir also etwas weitleufftiger vom rechten nützlichen Gebrauch des Vnterscheids zwischen dem Gesetz vnd Euangelio erkleren wollen / auff daß jederman sehen möge / daß dieser Streit nicht ein vnnütz Gezenck sey / Vnd daß wir den Pastoribus hiemit einfeltige Anleitung haben geben wollen / daß sie in den streitigen Artickeln nicht blosse ledige Disputationes suchen / Sondern darauff dencken sollen / wie alles zu Gottseligem Gebrauch vnd nützlicher Erbawung angewendet werden möge.

Zum Dritten / Viel Fragen vnd viel Disputationes, so in diesem Streit fürfallen / können einfeltig vnd richtig beantwortet / recht erörtert vnd verstanden werden aus folgenden zweyen Gründen / die da klar / fest vnd gewiß seyn.

Der Erste Grund ist dieser / daß man in den Bußpredigten nicht nur alleine das Gesetz treiben sollen / Sondern / so die Busse sol heilsam seyn / so muß noth vnd Trostes halben dabey verkündiget werden die Vergebung der Sünden / aus dem Euangelio / Denn also setzet es Paulus beydes zusammen / Roma. 11. Galat. 3. Gott hat alles beschlossen vnter die Sünde oder Vnglauben / auff daß Er sich aller erbarme / vnd daß die Verheissung kehme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da gleuben.

Aber daraus / wenn solche beyde Heuptlehren neben einander geführet werden / folget mit nichte eine vermengung beyder Heuptlehren / Sondern es bleibet gleichwol / vnd sol auch gehalten werden / der gewiesene Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij. Vnd eben auff diese weise redet auch die Apologia, im Titel von der Wiedersacher Argument vnd Einreden. Christus setzet neben einander / das Gesetz vnd Euangelium. Vnd im Lateinischen Exemplar noch klerer. Es ist nicht gnug / daß man zur Bussepredigt allein das Gesetz treibe / als das Wort / dadurch die Sünde gestraffet wird / denn das Gesetz richtet Zorn an / Darumb ist von nöten / daß man bald darauff / dabey vnd daneben das Euangelium predige / zur vergebung der Sünden / vmb Christi willen. Item / die Papisten schliessen das Euangelium von Christo aus in der Bußpredigt. (Vnd weiter) Das ist ja gewiß / welches auch die Pforten der Hellen nicht vmbstossen können / daß zur Bußpredigt nicht allein gehöre die Gesetzlehre / Denn das Gesetz richtet nur Zorn an / drawet vnd straffet jmmerdar / Sondern es muß auch die Lehre des Euangelij dazu kommen.

Wie denn auch vnrecht were / wo allein das Euangelium ohne das Gesetz gelehret würde / Alßdenn der selige Man Gottes Vrbanus in seinem vorgehenden Büchlein recht schreibet / Daß kein rechter

Diß haben wir also etwas weitleufftiger vom rechten nützlichen Gebrauch des Vnterscheids zwischen dem Gesetz vnd Euangelio erkleren wollen / auff daß jederman sehen möge / daß dieser Streit nicht ein vnnütz Gezenck sey / Vnd daß wir den Pastoribus hiemit einfeltige Anleitung haben geben wollen / daß sie in den streitigen Artickeln nicht blosse ledige Disputationes suchen / Sondern darauff dencken sollen / wie alles zu Gottseligem Gebrauch vnd nützlicher Erbawung angewendet werden möge.

Zum Dritten / Viel Fragen vnd viel Disputationes, so in diesem Streit fürfallen / können einfeltig vnd richtig beantwortet / recht erörtert vnd verstanden werden aus folgenden zweyen Gründen / die da klar / fest vnd gewiß seyn.

Der Erste Grund ist dieser / daß man in den Bußpredigten nicht nur alleine das Gesetz treiben sollen / Sondern / so die Busse sol heilsam seyn / so muß noth vnd Trostes halben dabey verkündiget werden die Vergebung der Sünden / aus dem Euangelio / Denn also setzet es Paulus beydes zusammen / Roma. 11. Galat. 3. Gott hat alles beschlossen vnter die Sünde oder Vnglauben / auff daß Er sich aller erbarme / vnd daß die Verheissung kehme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da gleuben.

Aber daraus / wenn solche beyde Heuptlehren neben einander geführet werden / folget mit nichte eine vermengung beyder Heuptlehren / Sondern es bleibet gleichwol / vnd sol auch gehalten werden / der gewiesene Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij. Vnd eben auff diese weise redet auch die Apologia, im Titel von der Wiedersacher Argument vnd Einreden. Christus setzet neben einander / das Gesetz vnd Euangelium. Vnd im Lateinischen Exemplar noch klerer. Es ist nicht gnug / daß man zur Bussepredigt allein das Gesetz treibe / als das Wort / dadurch die Sünde gestraffet wird / denn das Gesetz richtet Zorn an / Darumb ist von nöten / daß man bald darauff / dabey vnd daneben das Euangelium predige / zur vergebung der Sünden / vmb Christi willen. Item / die Papisten schliessen das Euangelium von Christo aus in der Bußpredigt. (Vnd weiter) Das ist ja gewiß / welches auch die Pforten der Hellen nicht vmbstossen können / daß zur Bußpredigt nicht allein gehöre die Gesetzlehre / Denn das Gesetz richtet nur Zorn an / drawet vnd straffet jmmerdar / Sondern es muß auch die Lehre des Euangelij dazu kommen.

Wie denn auch vnrecht were / wo allein das Euangelium ohne das Gesetz gelehret würde / Alßdenn der selige Man Gottes Vrbanus in seinem vorgehenden Büchlein recht schreibet / Daß kein rechter

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[65/0733] Diß haben wir also etwas weitleufftiger vom rechten nützlichen Gebrauch des Vnterscheids zwischen dem Gesetz vnd Euangelio erkleren wollen / auff daß jederman sehen möge / daß dieser Streit nicht ein vnnütz Gezenck sey / Vnd daß wir den Pastoribus hiemit einfeltige Anleitung haben geben wollen / daß sie in den streitigen Artickeln nicht blosse ledige Disputationes suchen / Sondern darauff dencken sollen / wie alles zu Gottseligem Gebrauch vnd nützlicher Erbawung angewendet werden möge. Zum Dritten / Viel Fragen vnd viel Disputationes, so in diesem Streit fürfallen / können einfeltig vnd richtig beantwortet / recht erörtert vnd verstanden werden aus folgenden zweyen Gründen / die da klar / fest vnd gewiß seyn. Der Erste Grund ist dieser / daß man in den Bußpredigten nicht nur alleine das Gesetz treiben sollen / Sondern / so die Busse sol heilsam seyn / so muß noth vnd Trostes halben dabey verkündiget werden die Vergebung der Sünden / aus dem Euangelio / Denn also setzet es Paulus beydes zusammen / Roma. 11. Galat. 3. Gott hat alles beschlossen vnter die Sünde oder Vnglauben / auff daß Er sich aller erbarme / vnd daß die Verheissung kehme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da gleuben. Aber daraus / wenn solche beyde Heuptlehren neben einander geführet werden / folget mit nichte eine vermengung beyder Heuptlehren / Sondern es bleibet gleichwol / vnd sol auch gehalten werden / der gewiesene Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij. Vnd eben auff diese weise redet auch die Apologia, im Titel von der Wiedersacher Argument vnd Einreden. Christus setzet neben einander / das Gesetz vnd Euangelium. Vnd im Lateinischen Exemplar noch klerer. Es ist nicht gnug / daß man zur Bussepredigt allein das Gesetz treibe / als das Wort / dadurch die Sünde gestraffet wird / denn das Gesetz richtet Zorn an / Darumb ist von nöten / daß man bald darauff / dabey vnd daneben das Euangelium predige / zur vergebung der Sünden / vmb Christi willen. Item / die Papisten schliessen das Euangelium von Christo aus in der Bußpredigt. (Vnd weiter) Das ist ja gewiß / welches auch die Pforten der Hellen nicht vmbstossen können / daß zur Bußpredigt nicht allein gehöre die Gesetzlehre / Denn das Gesetz richtet nur Zorn an / drawet vnd straffet jmmerdar / Sondern es muß auch die Lehre des Euangelij dazu kommen. Wie denn auch vnrecht were / wo allein das Euangelium ohne das Gesetz gelehret würde / Alßdenn der selige Man Gottes Vrbanus in seinem vorgehenden Büchlein recht schreibet / Daß kein rechter

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/733>, abgerufen am 22.11.2024.