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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Da er redet von vorgehenden Wercken / vnd spricht: Was mir Gewinn war / das habe ich vmb Christus willen für schaden gerechnet / vnd halt es für Dreck / auff daß ich Christum gewinne / vnd in jhm erfunden werde / etc.

Aber hieraus folget nicht / daß man a dicto secundum quid, vnd blos ohne nothwendige erklerung sagen wolte / Die guten Werck in den Gleubigen vnd bekehrten sind jhnen hinderlich vnd schedlich zur Seligkeit / Denn in den Rechtgleubigen sind gute Wercke anzeigung jhrer Seligkeit / Phil. 1. Gott erfordert solche gute Wercke / lest sie jhm vmb Christi willen gefallen / vnd wil sie mit grossen Gnaden belohnen.

Sol derhalben solche Proposition vnd Rede / Gute Werck sind schedlich zur Seligkeit / wo sie also blos vnd ohne fernere erklerung fürgegeben wird / verworffen vnd verdampt werden / Denn da wir die Gleubigen aus beweglichen wichtigen Vrsachen zu guten Wercken ermanen wollen / sollen vnd können wir je ja nicht sagen / daß jhnen gute Wercke zur Seligkeit schedlich seyn sollen / Denn sonst müsten sie sich für guten Wercken hüten.

Daß aber die guten Wercke nicht in die beyden Artickel der Gerechtigkeit vnd Seligkeit sollen eingezogen vnd gemenget vnd eingeflochten werden / als dazu nötig vnd gehörig / kan auff andere weise erkleret vnd verwahret werden / wie oben vermeldet ist.

Solches alles sol nothwendig vnterschiedlich vnd trewlich gelehret werden / auff daß die beyden Artickel von der Gerechtigkeit vnd Seligkeit / mögen rein vnd vnuerfelschet bleiben / damit auch die armen Gewissen einen bestendigen Trost haben mögen.

Man mus aber mit höchstem fleis diese Lehre auch wol verwahren für dem vnsinnigen Wahn der Gesetzstürmer / welche tichten / ob schon jemand von sich legte die Busse / ohne alle Gottes furcht seinen bösen Lüsten zu folgen / vnd auch allerley Sünde vnd schande wieder sein Gewissen begienge / vnd also dem Geist der Ernewerung zu wieder lebete / daß er gleichwol möge gerecht vnd Selig seyn vnd bleiben / Vnd demnach auch die Gerechtigkeit vnd Seligkeit einmahl durch den Glauben erlanget / durch keinerley Sünde / vnbußfertigkeit / vnd Gottloses wesen / wie grob auch das jmmer seyn möchte / nicht wiederumb verlieren möchte.

Solchen schedlichen Wahn / so zu allerley rohem / frechem / Muthwillen der sichern Welt vrsach giebet / zu stewren / sol mit fleis ernstlich vnd offt den gleubigen die drawung Pauli fürgehalten werden / wie er sie etliche mahl widerholet / wenn er an die jenigen schreibet / die schon

Da er redet von vorgehenden Wercken / vnd spricht: Was mir Gewinn war / das habe ich vmb Christus willen für schaden gerechnet / vnd halt es für Dreck / auff daß ich Christum gewinne / vnd in jhm erfunden werde / etc.

Aber hieraus folget nicht / daß man à dicto secundum quid, vnd blos ohne nothwendige erklerung sagen wolte / Die guten Werck in den Gleubigen vnd bekehrten sind jhnen hinderlich vnd schedlich zur Seligkeit / Denn in den Rechtgleubigen sind gute Wercke anzeigung jhrer Seligkeit / Phil. 1. Gott erfordert solche gute Wercke / lest sie jhm vmb Christi willen gefallen / vnd wil sie mit grossen Gnaden belohnen.

Sol derhalben solche Proposition vnd Rede / Gute Werck sind schedlich zur Seligkeit / wo sie also blos vnd ohne fernere erklerung fürgegeben wird / verworffen vnd verdampt werden / Denn da wir die Gleubigen aus beweglichen wichtigen Vrsachen zu guten Wercken ermanen wollen / sollen vnd können wir je ja nicht sagen / daß jhnen gute Wercke zur Seligkeit schedlich seyn sollen / Denn sonst müsten sie sich für guten Wercken hüten.

Daß aber die guten Wercke nicht in die beyden Artickel der Gerechtigkeit vnd Seligkeit sollen eingezogen vnd gemenget vnd eingeflochten werden / als dazu nötig vnd gehörig / kan auff andere weise erkleret vnd verwahret werden / wie oben vermeldet ist.

Solches alles sol nothwendig vnterschiedlich vnd trewlich gelehret werden / auff daß die beyden Artickel von der Gerechtigkeit vnd Seligkeit / mögen rein vnd vnuerfelschet bleiben / damit auch die armen Gewissen einen bestendigen Trost haben mögen.

Man mus aber mit höchstem fleis diese Lehre auch wol verwahren für dem vnsinnigen Wahn der Gesetzstürmer / welche tichten / ob schon jemand von sich legte die Busse / ohne alle Gottes furcht seinen bösen Lüsten zu folgen / vnd auch allerley Sünde vnd schande wieder sein Gewissen begienge / vnd also dem Geist der Ernewerung zu wieder lebete / daß er gleichwol möge gerecht vnd Selig seyn vnd bleiben / Vnd demnach auch die Gerechtigkeit vnd Seligkeit einmahl durch den Glauben erlanget / durch keinerley Sünde / vnbußfertigkeit / vnd Gottloses wesen / wie grob auch das jmmer seyn möchte / nicht wiederumb verlieren möchte.

Solchen schedlichen Wahn / so zu allerley rohem / frechem / Muthwillen der sichern Welt vrsach giebet / zu stewren / sol mit fleis ernstlich vnd offt den gleubigen die drawung Pauli fürgehalten werden / wie er sie etliche mahl widerholet / weñ er an die jenigen schreibet / die schon

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/768>, abgerufen am 20.05.2024.