Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905.

Bild:
<< vorherige Seite
R. Calwer: Das Versprechen der Regierung an die Bergarbeiter.

Wenn ich mir aber diese Folgen überlege, so glaube ich eben noch nicht
so recht an den Ernst des preußischen Landtages, die eigene Regierung in die
Gefahr eines Wortbruches bringen zu wollen. Jn jeder Partei, die im Landtag
vertreten ist, sitzen doch immer noch Männer, die über ihre Nasenspitze hinaus-
sehen. Werden sie, die geschworenen Gegner der Sozialdemokratie, es fertig
bringen, die staatliche Autorität so zu erschüttern, daß eine Erholung von der
Schlappe auf keine Weise mehr möglich ist? Die Volksvertreter müßten ja
mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie etwas anderes wollten, als bloß die
Regierung, die über sie hinweg bindende Versprechen abgibt, ihre Macht fühlen
zu lassen.

Darum ist anzunehmen, daß die zweite Lesung in der Kommission und
im Plenum selbst zu einer Wiederherstellung der abgelehnten Bestimmungen
des Entwurfes führen wird. Das sollte um so eher angenommen werden
dürfen, als vom Standpunkte der Produzenteninteressen die Vorlage nichts
bringt, was nicht erträglich wäre.

Den größten prinzipiellen Widerstand könnte der Arbeitgeber gegen den
obligatorischen Arbeiterausschuß richten. Jn diesem Punkte verstehe ich noch
am ehesten seine scharfe Opposition. Denn der Arbeiterausschuß bringt das
konstitutionelle Prinzip in den Betrieb hinein: die Arbeiter haben mitzureden;
die Zeiten, in denen man "Herr im eigenen Hause" war, sind damit end-
gültig vorbei. Warum soll man es den Zechenverwaltungen und Zechenbesitzern
verdenken, wenn sie sich gegen eine Beteiligung der Arbeiter an der bisherigen
Alleinherrschaft mit Händen und Füßen wehren! Das ist nicht nur ihr Recht,
sondern eine gesunde Aeußerung ihres wirtschaftlichen Egoismus. Aber der
Gesetzgeber hat sich doch wahrlich auf einen etwas anderen Standpunkt zu
stellen.

Wohin wir blicken: im Ausland und in Deutschland selbst gewinnen die
Arbeiterorganisationen immer mehr Einfluß auf die Regelung der Arbeits-
verhältnisse. Die Arbeitgeber bequemen sich zu Verhandlungen mit den
Arbeitern, schließen mit ihnen Tarifgemeinschaften ab, die den Arbeitgebern
ihre bisherige Alleinherrschaft einfach unmöglich machten. Diese Fortschritte der
Arbeiterbewegung sind unaufhaltsam und schädigen nicht das Jnteresse der
Produzenten, sondern begünstigen es. Dafür liegen aus deutschen Gewerben
zahlreiche Erfahrungen vor. Diese Entwicklung muß der Gesetzgeber kennen.
Was nun andere Arbeiterkategorien schon für sich erkämpft haben, soll dies
nun gerade den Bergleuten vorenthalten bleiben? Man ist ihnen in den Arm
gefallen, als sie ausholten, sich gleichfalls zu erkämpfen, was die Arbeiter in
anderen Gewerben schon besaßen. Angesichts der unheilvollen Wirkungen eines
Bergarbeiterstreiks auf die gesamte Volkswirtschaft erklärte sich die Regierung
bereit, die berechtigten Forderungen der Bergleute auf dem Wege der Gesetz-
gebung zu bewilligen. Der Kampf wurde eingestellt, und nun sollen die Berg-
leute das nicht erhalten, was sie sich, wenn nicht heute, so doch morgen jeder-
zeit selbst erkämpfen können. Man gebe sich doch keinen Jllusionen hin, als
ob man ausgerechnet die deutschen Bergleute in einem Arbeitsverhältnis fest-
halten könnte, das eben durch die Erfolge der modernen Arbeiterbewegung als
reichlich veraltet zu bezeichnen ist. Das Veraltete besteht darin, daß die Arbeiter
über die Bedingungen, zu denen sie zu arbeiten haben, nicht mitreden sollen.
Schafft man ihnen durch die obligatorischen Arbeiterausschüsse diese Möglichkeit,

R. Calwer: Das Versprechen der Regierung an die Bergarbeiter.

Wenn ich mir aber diese Folgen überlege, so glaube ich eben noch nicht
so recht an den Ernst des preußischen Landtages, die eigene Regierung in die
Gefahr eines Wortbruches bringen zu wollen. Jn jeder Partei, die im Landtag
vertreten ist, sitzen doch immer noch Männer, die über ihre Nasenspitze hinaus-
sehen. Werden sie, die geschworenen Gegner der Sozialdemokratie, es fertig
bringen, die staatliche Autorität so zu erschüttern, daß eine Erholung von der
Schlappe auf keine Weise mehr möglich ist? Die Volksvertreter müßten ja
mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie etwas anderes wollten, als bloß die
Regierung, die über sie hinweg bindende Versprechen abgibt, ihre Macht fühlen
zu lassen.

Darum ist anzunehmen, daß die zweite Lesung in der Kommission und
im Plenum selbst zu einer Wiederherstellung der abgelehnten Bestimmungen
des Entwurfes führen wird. Das sollte um so eher angenommen werden
dürfen, als vom Standpunkte der Produzenteninteressen die Vorlage nichts
bringt, was nicht erträglich wäre.

Den größten prinzipiellen Widerstand könnte der Arbeitgeber gegen den
obligatorischen Arbeiterausschuß richten. Jn diesem Punkte verstehe ich noch
am ehesten seine scharfe Opposition. Denn der Arbeiterausschuß bringt das
konstitutionelle Prinzip in den Betrieb hinein: die Arbeiter haben mitzureden;
die Zeiten, in denen man „Herr im eigenen Hause“ war, sind damit end-
gültig vorbei. Warum soll man es den Zechenverwaltungen und Zechenbesitzern
verdenken, wenn sie sich gegen eine Beteiligung der Arbeiter an der bisherigen
Alleinherrschaft mit Händen und Füßen wehren! Das ist nicht nur ihr Recht,
sondern eine gesunde Aeußerung ihres wirtschaftlichen Egoismus. Aber der
Gesetzgeber hat sich doch wahrlich auf einen etwas anderen Standpunkt zu
stellen.

Wohin wir blicken: im Ausland und in Deutschland selbst gewinnen die
Arbeiterorganisationen immer mehr Einfluß auf die Regelung der Arbeits-
verhältnisse. Die Arbeitgeber bequemen sich zu Verhandlungen mit den
Arbeitern, schließen mit ihnen Tarifgemeinschaften ab, die den Arbeitgebern
ihre bisherige Alleinherrschaft einfach unmöglich machten. Diese Fortschritte der
Arbeiterbewegung sind unaufhaltsam und schädigen nicht das Jnteresse der
Produzenten, sondern begünstigen es. Dafür liegen aus deutschen Gewerben
zahlreiche Erfahrungen vor. Diese Entwicklung muß der Gesetzgeber kennen.
Was nun andere Arbeiterkategorien schon für sich erkämpft haben, soll dies
nun gerade den Bergleuten vorenthalten bleiben? Man ist ihnen in den Arm
gefallen, als sie ausholten, sich gleichfalls zu erkämpfen, was die Arbeiter in
anderen Gewerben schon besaßen. Angesichts der unheilvollen Wirkungen eines
Bergarbeiterstreiks auf die gesamte Volkswirtschaft erklärte sich die Regierung
bereit, die berechtigten Forderungen der Bergleute auf dem Wege der Gesetz-
gebung zu bewilligen. Der Kampf wurde eingestellt, und nun sollen die Berg-
leute das nicht erhalten, was sie sich, wenn nicht heute, so doch morgen jeder-
zeit selbst erkämpfen können. Man gebe sich doch keinen Jllusionen hin, als
ob man ausgerechnet die deutschen Bergleute in einem Arbeitsverhältnis fest-
halten könnte, das eben durch die Erfolge der modernen Arbeiterbewegung als
reichlich veraltet zu bezeichnen ist. Das Veraltete besteht darin, daß die Arbeiter
über die Bedingungen, zu denen sie zu arbeiten haben, nicht mitreden sollen.
Schafft man ihnen durch die obligatorischen Arbeiterausschüsse diese Möglichkeit,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jArticle" n="1">
        <pb facs="#f0014" n="606"/>
        <fw type="header" place="top">R. Calwer: Das Versprechen der Regierung an die Bergarbeiter.</fw><lb/>
        <p>Wenn ich mir aber diese Folgen überlege, so glaube ich eben noch nicht<lb/>
so recht an den Ernst des preußischen Landtages, die eigene Regierung in die<lb/>
Gefahr eines Wortbruches bringen zu wollen. Jn jeder Partei, die im Landtag<lb/>
vertreten ist, sitzen doch immer noch Männer, die über ihre Nasenspitze hinaus-<lb/>
sehen. Werden sie, die geschworenen Gegner der Sozialdemokratie, es fertig<lb/>
bringen, die staatliche Autorität so zu erschüttern, daß eine Erholung von der<lb/>
Schlappe auf keine Weise mehr möglich ist? Die Volksvertreter müßten ja<lb/>
mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie etwas anderes wollten, als bloß die<lb/>
Regierung, die über sie hinweg bindende Versprechen abgibt, ihre Macht fühlen<lb/>
zu lassen.</p><lb/>
        <p>Darum ist anzunehmen, daß die zweite Lesung in der Kommission und<lb/>
im Plenum selbst zu einer Wiederherstellung der abgelehnten Bestimmungen<lb/>
des Entwurfes führen wird. Das sollte um so eher angenommen werden<lb/>
dürfen, als vom Standpunkte der Produzenteninteressen die Vorlage nichts<lb/>
bringt, was nicht erträglich wäre.</p><lb/>
        <p>Den größten prinzipiellen Widerstand könnte der Arbeitgeber gegen den<lb/>
obligatorischen Arbeiterausschuß richten. Jn diesem Punkte verstehe ich noch<lb/>
am ehesten seine scharfe Opposition. Denn der Arbeiterausschuß bringt das<lb/>
konstitutionelle Prinzip in den Betrieb hinein: die Arbeiter haben mitzureden;<lb/>
die Zeiten, in denen man &#x201E;Herr im eigenen Hause&#x201C; war, sind damit end-<lb/>
gültig vorbei. Warum soll man es den Zechenverwaltungen und Zechenbesitzern<lb/>
verdenken, wenn sie sich gegen eine Beteiligung der Arbeiter an der bisherigen<lb/>
Alleinherrschaft mit Händen und Füßen wehren! Das ist nicht nur ihr Recht,<lb/>
sondern eine gesunde Aeußerung ihres wirtschaftlichen Egoismus. Aber der<lb/>
Gesetzgeber hat sich doch wahrlich auf einen etwas anderen Standpunkt zu<lb/>
stellen.</p><lb/>
        <p>Wohin wir blicken: im Ausland und in Deutschland selbst gewinnen die<lb/>
Arbeiterorganisationen immer mehr Einfluß auf die Regelung der Arbeits-<lb/>
verhältnisse. Die Arbeitgeber bequemen sich zu Verhandlungen mit den<lb/>
Arbeitern, schließen mit ihnen Tarifgemeinschaften ab, die den Arbeitgebern<lb/>
ihre bisherige Alleinherrschaft einfach unmöglich machten. Diese Fortschritte der<lb/>
Arbeiterbewegung sind unaufhaltsam und schädigen nicht das Jnteresse der<lb/>
Produzenten, sondern begünstigen es. Dafür liegen aus deutschen Gewerben<lb/>
zahlreiche Erfahrungen vor. Diese Entwicklung muß der Gesetzgeber kennen.<lb/>
Was nun andere Arbeiterkategorien schon für sich erkämpft haben, soll dies<lb/>
nun gerade den Bergleuten vorenthalten bleiben? Man ist ihnen in den Arm<lb/>
gefallen, als sie ausholten, sich gleichfalls zu erkämpfen, was die Arbeiter in<lb/>
anderen Gewerben schon besaßen. Angesichts der unheilvollen Wirkungen eines<lb/>
Bergarbeiterstreiks auf die gesamte Volkswirtschaft erklärte sich die Regierung<lb/>
bereit, die berechtigten Forderungen der Bergleute auf dem Wege der Gesetz-<lb/>
gebung zu bewilligen. Der Kampf wurde eingestellt, und nun sollen die Berg-<lb/>
leute das nicht erhalten, was sie sich, wenn nicht heute, so doch morgen jeder-<lb/>
zeit selbst erkämpfen können. Man gebe sich doch keinen Jllusionen hin, als<lb/>
ob man ausgerechnet die deutschen Bergleute in einem Arbeitsverhältnis fest-<lb/>
halten könnte, das eben durch die Erfolge der modernen Arbeiterbewegung als<lb/>
reichlich veraltet zu bezeichnen ist. Das Veraltete besteht darin, daß die Arbeiter<lb/>
über die Bedingungen, zu denen sie zu arbeiten haben, nicht mitreden sollen.<lb/>
Schafft man ihnen durch die obligatorischen Arbeiterausschüsse diese Möglichkeit,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[606/0014] R. Calwer: Das Versprechen der Regierung an die Bergarbeiter. Wenn ich mir aber diese Folgen überlege, so glaube ich eben noch nicht so recht an den Ernst des preußischen Landtages, die eigene Regierung in die Gefahr eines Wortbruches bringen zu wollen. Jn jeder Partei, die im Landtag vertreten ist, sitzen doch immer noch Männer, die über ihre Nasenspitze hinaus- sehen. Werden sie, die geschworenen Gegner der Sozialdemokratie, es fertig bringen, die staatliche Autorität so zu erschüttern, daß eine Erholung von der Schlappe auf keine Weise mehr möglich ist? Die Volksvertreter müßten ja mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie etwas anderes wollten, als bloß die Regierung, die über sie hinweg bindende Versprechen abgibt, ihre Macht fühlen zu lassen. Darum ist anzunehmen, daß die zweite Lesung in der Kommission und im Plenum selbst zu einer Wiederherstellung der abgelehnten Bestimmungen des Entwurfes führen wird. Das sollte um so eher angenommen werden dürfen, als vom Standpunkte der Produzenteninteressen die Vorlage nichts bringt, was nicht erträglich wäre. Den größten prinzipiellen Widerstand könnte der Arbeitgeber gegen den obligatorischen Arbeiterausschuß richten. Jn diesem Punkte verstehe ich noch am ehesten seine scharfe Opposition. Denn der Arbeiterausschuß bringt das konstitutionelle Prinzip in den Betrieb hinein: die Arbeiter haben mitzureden; die Zeiten, in denen man „Herr im eigenen Hause“ war, sind damit end- gültig vorbei. Warum soll man es den Zechenverwaltungen und Zechenbesitzern verdenken, wenn sie sich gegen eine Beteiligung der Arbeiter an der bisherigen Alleinherrschaft mit Händen und Füßen wehren! Das ist nicht nur ihr Recht, sondern eine gesunde Aeußerung ihres wirtschaftlichen Egoismus. Aber der Gesetzgeber hat sich doch wahrlich auf einen etwas anderen Standpunkt zu stellen. Wohin wir blicken: im Ausland und in Deutschland selbst gewinnen die Arbeiterorganisationen immer mehr Einfluß auf die Regelung der Arbeits- verhältnisse. Die Arbeitgeber bequemen sich zu Verhandlungen mit den Arbeitern, schließen mit ihnen Tarifgemeinschaften ab, die den Arbeitgebern ihre bisherige Alleinherrschaft einfach unmöglich machten. Diese Fortschritte der Arbeiterbewegung sind unaufhaltsam und schädigen nicht das Jnteresse der Produzenten, sondern begünstigen es. Dafür liegen aus deutschen Gewerben zahlreiche Erfahrungen vor. Diese Entwicklung muß der Gesetzgeber kennen. Was nun andere Arbeiterkategorien schon für sich erkämpft haben, soll dies nun gerade den Bergleuten vorenthalten bleiben? Man ist ihnen in den Arm gefallen, als sie ausholten, sich gleichfalls zu erkämpfen, was die Arbeiter in anderen Gewerben schon besaßen. Angesichts der unheilvollen Wirkungen eines Bergarbeiterstreiks auf die gesamte Volkswirtschaft erklärte sich die Regierung bereit, die berechtigten Forderungen der Bergleute auf dem Wege der Gesetz- gebung zu bewilligen. Der Kampf wurde eingestellt, und nun sollen die Berg- leute das nicht erhalten, was sie sich, wenn nicht heute, so doch morgen jeder- zeit selbst erkämpfen können. Man gebe sich doch keinen Jllusionen hin, als ob man ausgerechnet die deutschen Bergleute in einem Arbeitsverhältnis fest- halten könnte, das eben durch die Erfolge der modernen Arbeiterbewegung als reichlich veraltet zu bezeichnen ist. Das Veraltete besteht darin, daß die Arbeiter über die Bedingungen, zu denen sie zu arbeiten haben, nicht mitreden sollen. Schafft man ihnen durch die obligatorischen Arbeiterausschüsse diese Möglichkeit,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz: Artikelstrukturierung

Weitere Informationen:

Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0113_1905
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0113_1905/14
Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905, S. 606. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0113_1905/14>, abgerufen am 01.11.2024.