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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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dentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche furnemliche Psalmen / vnd sollen die Capellan / mit rhat jrer Pastorn solche materien fürnemen.

Wenn aber solche heilige tage gefallen / die man nicht pflegt zu feiren / vnd doch jre Histovien im Euangelio beschrieben sind / Als da ist der tag Conuersionis Pauli / Marie Magdalene / S. Johannis entheubtung / mögen die Prediger denselben text vnd Historien / an einem solchen Wercktage / oder am Mitwochen / oder Freitage / der solchem heiligen tag am nehesten ist / in der predigt lesen vnd handlen.

In der Fasten / sol man die Historien des leidens Christi / an solchen Wercktagen predigen / vnnd wird vor gut angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen das Büchlin / vom leiden Christi / aus den vier Euangelisten zusamen gezogen / ordentlich zu lesen / damit man zeit habe / alle stücke fleissig zu handeln / vnd zubetrachten.

dentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche furnemliche Psalmen / vnd sollen die Capellan / mit rhat jrer Pastorn solche materien fürnemen.

Wenn aber solche heilige tage gefallen / die man nicht pflegt zu feiren / vnd doch jre Histovien im Euangelio beschrieben sind / Als da ist der tag Conuersionis Pauli / Marie Magdalene / S. Johannis entheubtung / mögen die Prediger denselben text vnd Historien / an einem solchen Wercktage / oder am Mitwochen / oder Freitage / der solchem heiligen tag am nehesten ist / in der predigt lesen vnd handlen.

In der Fasten / sol man die Historien des leidens Christi / an solchen Wercktagen predigen / vnnd wird vor gut angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen das Büchlin / vom leidẽ Christi / aus den vier Euangelisten zusamen gezogen / ordentlich zu lesen / damit man zeit habe / alle stücke fleissig zu handeln / vnd zubetrachten.

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[0085] dentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche furnemliche Psalmen / vnd sollen die Capellan / mit rhat jrer Pastorn solche materien fürnemen. Wenn aber solche heilige tage gefallen / die man nicht pflegt zu feiren / vnd doch jre Histovien im Euangelio beschrieben sind / Als da ist der tag Conuersionis Pauli / Marie Magdalene / S. Johannis entheubtung / mögen die Prediger denselben text vnd Historien / an einem solchen Wercktage / oder am Mitwochen / oder Freitage / der solchem heiligen tag am nehesten ist / in der predigt lesen vnd handlen. In der Fasten / sol man die Historien des leidens Christi / an solchen Wercktagen predigen / vnnd wird vor gut angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen das Büchlin / vom leidẽ Christi / aus den vier Euangelisten zusamen gezogen / ordentlich zu lesen / damit man zeit habe / alle stücke fleissig zu handeln / vnd zubetrachten.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/85>, abgerufen am 24.11.2024.