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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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darinn der Sünde ewig nicht sol gedacht werden. Deß zu einem war zeichen / geb ich euch mein Blut zu trincken. Wer nu also von diesem Brod isset / vnd aus diesem Kelch trincket / das ist / Wer diesen worten / die er höret / vnd diese Zeichen / die er empfehet / festiglich gleubet / der bleibet in Christo / vnd Christus in jm / vnd lebet ewiglich. Darbey sollen wir nun seines Todes gedencken / vnd jm von hertzen dancksagen / ein jeglicher sein Creutz auff sich nemen / vnd dem HErrn nach folgen / vnd vor allen dingen einer den andern lieben / gleich als vns Christus geliebet hat / Denn es ist ein Brod / vnd wir viel ein Leib / die wir eines Brotes teilhafftig werden / vnd alle aus einem Kelche trincken.

Das wir aber alle sämptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen Glauben / vnd busfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grund des hertzen ein andechtig Vater vnser sprechen.

darinn der Sünde ewig nicht sol gedacht werden. Deß zu einem war zeichen / geb ich euch mein Blut zu trincken. Wer nu also von diesem Brod isset / vnd aus diesem Kelch trincket / das ist / Wer diesen worten / die er höret / vnd diese Zeichen / die er empfehet / festiglich gleubet / der bleibet in Christo / vnd Christus in jm / vnd lebet ewiglich. Darbey sollen wir nun seines Todes gedencken / vnd jm von hertzen dancksagen / ein jeglicher sein Creutz auff sich nemen / vnd dem HErrn nach folgen / vnd vor allen dingen einer den andern lieben / gleich als vns Christus geliebet hat / Denn es ist ein Brod / vnd wir viel ein Leib / die wir eines Brotes teilhafftig werden / vnd alle aus einem Kelche trincken.

Das wir aber alle sämptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen Glauben / vnd busfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grund des hertzen ein andechtig Vater vnser sprechen.

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[0067] darinn der Sünde ewig nicht sol gedacht werden. Deß zu einem war zeichen / geb ich euch mein Blut zu trincken. Wer nu also von diesem Brod isset / vnd aus diesem Kelch trincket / das ist / Wer diesen worten / die er höret / vnd diese Zeichen / die er empfehet / festiglich gleubet / der bleibet in Christo / vnd Christus in jm / vnd lebet ewiglich. Darbey sollen wir nun seines Todes gedencken / vnd jm von hertzen dancksagen / ein jeglicher sein Creutz auff sich nemen / vnd dem HErrn nach folgen / vnd vor allen dingen einer den andern lieben / gleich als vns Christus geliebet hat / Denn es ist ein Brod / vnd wir viel ein Leib / die wir eines Brotes teilhafftig werden / vnd alle aus einem Kelche trincken. Das wir aber alle sämptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen Glauben / vnd busfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grund des hertzen ein andechtig Vater vnser sprechen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/67>, abgerufen am 18.05.2024.