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Mainzer Journal. Nr. 51. Mainz, 5. August 1848.

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Beilage zum Mainzer Journal.

[Abbildung] Nro 51. Samstag, den 5. August. 1848.



[Beginn Spaltensatz]
Deutschland.
Reichstag.

f Frankfurt 4. August. Die gestrige Sitzung konnte ein
deutliches Bild geben, wie die Verhandlungen geführt werden,
wenn die Majorität der Versammlung sich -- langweilt. Nach-
dem der hiezu bestellte Ausschuß über die Wahl Heckers Bericht
erstattet hatte, wonach die Wahl für nichtig erklärt, dem Wahl-
bezirke, weil doch die Urwähler an der Wahl des Hochverräthers
unschuldig, eine neue Wahl bewilligt ward; nachdem Venedey
seinen Antrag, den Reichsverweser zur Friedensvermittelung mit
Jtalien zu bestellen, zurückgenommen, ward die Berathung über
§. 7. der Grundrechte fortgesetzt. Der Entwurf lautet: "Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem gesetz-
lichen Richter entzogen werden. Ausnahmsgerichte sollen nie statt-
finden. Die Verhaftung einer Person soll -- außer im Fall der
Ergreifung auf frischer That -- nur geschehen in Kraft eines
richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl
muß im Augenblick der Verhaftung oder spätestens innerhalb der
nächsten 24 Stunden dem Verhafteten vorgewiesen werden."
Von den gestellten Amendements waren die auf gänzliche, oder
doch theilweise Abstellung der Todesstrafe für politische Verbre-
cher, bemerkenswerth. Mit dem §. 7. waren eigentlich Alle ein-
verstanden, und der oftmals gar lebhaft ausgesprochene Wunsch
der Versammlung, die Debatten abzukürzen war eben so erklär-
lich, wie die Lust jener Herren, die nun einmal auf Reden ge-
rüstet waren, auf ihr Recht nicht zu verzichten. Endlich wurde,
da der Ruf nach Schluß der Debatte zu laut ward, trotzdem daß
noch Manche redebegierig die Tribüne umstanden, nachgegeben,
und über die Todesstrafe verhandelt. Jm Ganzen hörte man so-
wohl über die persönliche Freiheit, wie über die Abschaffung der
Todesstrafe nur Gewöhnliches und Allbekanntes; über ersteren
Punct sprachen Reichensperger und Mittermaier klar
und gediegen, über letzteren besonders Dekan Vogel von Dil-
lingen, dem es sehr zu statten kam, daß er als Priester aus eige-
ner Erfahrung reden konnte. Seine Rede, worin er zwar nicht
die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe, wofür jedenfalls die
Zeit noch nicht gekommen, aber doch die für alle politischen Ver-
brechen beantragte, fand selbst bei der Linken großen Beifall, die
es ihm sogar verzieh, daß er von den christlichen Glaubenshelden,
den heiligen Märtyrern Erwähnung that. Zur Abstimmung kam
es noch nicht.

# Frankfurt 4. August. Jn der gestrigen und heutigen
Sitzung ist der §. 7. der Grundrechte erlediget worden. Die erste
Discussion wurde über die Anträge des Ausschusses gepflogen,
denen nach gewohnter Weise Verbesserungs= ( und Verschlechter-
ungs- ) Vorschläge beigefügt waren. Blos Juristen vom Fach
haben sich daran betheiligt, namentlich Leue, Reichensper-
ger, Mittermaier, Werner, Spatz, Adams
u. A. Ueber
die Frage der Abschaffung der körperlichen Züchtigung, der Brand-
markung und der Todesstrafe haben das Wort erhalten: Schel-
ler, Arndt, Jordan, Roßmäßler, Vogel, Behr, But-
tel, Mittermaier, Wigard, Siemens, Heisterbergk,
Wernher, Dahm, Schaffrath, Biedermann, Tei-
chert, Pauer
( aus Neisse ) , und der Berichterstatter Beseler.
Eine sehr große Zahl Eingeschriebener kam nicht zum Wort,
was um so mehr zu bedauern, als der gefaßte Beschluß wohl
verdient hätte, in besserer Weise motivirt zu seyn. Bei der heute er-
folgten Abstimmung war das Ergebniß folgendes: "§. 7. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem ge-
setzlichen Richter entzogen werden. Die Verhaftung einer Person
soll -- außer im Fall der Ergreifung auf frischer That -- nur
geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen
Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder
spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten
zugestellt werden. Die Polizeibehörde muß Jeden, den sie in Ver-
wahrung genommen, im Laufe des folgenden Tages entweder
freilassen oder der richterlichen Behörde übergeben. Jeder Ange-
schuldigte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmenden
Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, sofern nicht
dringende Anzeigen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen
denselben vorliegen. ( Hier folgt noch eine Bestimmung über Ent-
[Spaltenumbruch] schädigung der ungerecht in Haft Gehaltenen. ) " Die Frage: ob
die Aufhebung gewisser körperlicher Strafen, als nicht in die
Grundrechte gehörend, an die Gesetzcommission zu verweisen sey,
wurde mit 265 gegen 175 Stimmen verneint und sofort die Ab-
schaffung der körperlichen Züchtigung, der Brandmarkung, des
Prangers und der Todesstrafe -- diese vorbehaltlich der Vor-
schriften des Kriegsrechtes -- mit 288 gegen 146 Stimmen an-
genommen. Wir können uns dieses Resultates nur freuen, so
wenig befriedigend auch, wie bemerkt, die vorausgegangenen
Discussionen gewesen sind.

Frankfurt 3. August. ( D. Z. ) Aus Preußen sind heute gün-
stigere Nachrichten eingetroffen; der preußische Rausch scheint im
Abnehmen begriffen zu seyn, und man fängt an, zur Besinnung
zu kommen. Die constitutionellen Vereine haben in dieser Be-
ziehung große Verdienste; sie wirken unermüdlich dahin, das
Volk über die Sache aufzuklären. Bei der Ankunft des Reichs-
verwesers machten sich namentlich die vielen weißgekleideten Mäd-
chen mit Eichenkränzen in den Haaren und in den Händen be-
merklich, welche hinauszogen, die "Reichsverweserin" zu em-
pfangen.

Vom Rhein 2. August. ( K. Z. ) Die seit vierzehn Tagen in
Mainz versammelte Central=Rheinschifffahrts=Commission ent-
wickelt eine große Thätigkeit. Mit der Herabsetzung der Rhein-
zölle wird es nun endlich Ernst, indem die betreffenden Uferstaaten
sich über diesen Punct geeignet haben. Ob der innere Organis-
mus der Central=Commission, namentlich der Reichsgewalt ge-
genüber, nicht wesentliche Aenderungen erleidet, ist bis jetzt noch
nicht bestimmt. Die Frage ist indessen angeregt. Wir glauben
übrigens, daß sich die niederländische und die französische Regie-
rung recht gern bereit erklären werden, in dieser Beziehung den
von der deutschen Reichsversammlung allenfalls beliebt werdenden
Modificationen sich zu fügen.

f Vom Maine 4. August. Dem Vernehmen nach wird der
russische Kaiser demnächst einen Gesandten bei der deutschen Cen-
tralgewalt accreditiren.

Mannheim 2. August. ( Schw. M. ) Schon öfter wurde
in öffentlichen Blättern gesagt, daß Hecker im Monat Sep-
tember Europa verlassen und nach Amerika auswandern werde.
Aus guter Quelle kann ich Jhnen nunmehr diese Angabe bestäti-
gen. Hecker sieht sich von mancher Seite getäuscht und scheint das
Zutrauen auf einen großen Theil seiner Anhänger und so auch auf
einen glücklichen Erfolg seines Unternehmens verloren zu haben.
Sein körperlicher Zustand ist leidend und seine Stimmung mehr eine
gedrückte als heitere. [ Auch von einem anderen bekannten Abge-
ordneten der Linken wird gesagt, daß er nach Amerika auswan-
dern wolle. Da man heutzutage aus Amerika ebenso schnell zu-
rückkommen kann, als man hingereist ist, so ist mit dem Auswan-
dern die politische Thätigkeit dieser Herren noch nicht abge-
schlossen. ] -- Die Auswanderungen nach Amerika werden
bedeutender, und von manchen Wohlhabenden jetzt schon Güter-
ankäufe dort gemacht.

Lübeck 31. Juli. ( B. H. ) Schon gestern brachten Passagiere
von Stockholm Gerüchte mit, daß der König von Schweden un-
verzüglich nach Stockholm zurückkehren und den Reichstag schlie-
ßen werde, daß die schwedische Nation durchaus keinen Krieg mit
Deutschland wolle, daß die schwedischen Truppen zurückgehalten,
daß Dänemark Frieden schließen werde. Jn Kopenhagen waren
ebenfalls friedliche Gerüchte und man war keinesweges der Ansicht,
daß der Krieg fortgesetzt werden würde. Die Gerüchte aus
Schweden sind dahin näher zu bezeichnen, daß die schwedischen
Truppen von Malmö in Cantonnements weiter ins Land verlegt
worden, daß der König nach Stockholm geht und daß nun Geld-
bewilligungen erforderlich sind, wenn die Truppen im Felde blei-
ben sollen.

Jtalien.

Laut Briefen aus Mailand vom 1. August scheint das pie-
montesische Heer in fortwährendem Rückzuge begriffen. Es heißt,
das Hauptquartier Karl Alberts sey von Cremona nach Pizzig-
hettone verlegt worden. Hier wird alles angewandt, um die
große Bestürzung zu beschwichtigen und Muth und Vertrauen
einzuflößen. Die Verbreiter allarmirender Gerüchte sollen laut
Regierungsbeschluß vor ein Kriegsgericht gestellt
werden.
Um Mailand werden Befestigungen aufgeführt.
[Ende Spaltensatz]

Beilage zum Mainzer Journal.

[Abbildung] Nro 51. Samstag, den 5. August. 1848.



[Beginn Spaltensatz]
Deutschland.
Reichstag.

f Frankfurt 4. August. Die gestrige Sitzung konnte ein
deutliches Bild geben, wie die Verhandlungen geführt werden,
wenn die Majorität der Versammlung sich — langweilt. Nach-
dem der hiezu bestellte Ausschuß über die Wahl Heckers Bericht
erstattet hatte, wonach die Wahl für nichtig erklärt, dem Wahl-
bezirke, weil doch die Urwähler an der Wahl des Hochverräthers
unschuldig, eine neue Wahl bewilligt ward; nachdem Venedey
seinen Antrag, den Reichsverweser zur Friedensvermittelung mit
Jtalien zu bestellen, zurückgenommen, ward die Berathung über
§. 7. der Grundrechte fortgesetzt. Der Entwurf lautet: „Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem gesetz-
lichen Richter entzogen werden. Ausnahmsgerichte sollen nie statt-
finden. Die Verhaftung einer Person soll — außer im Fall der
Ergreifung auf frischer That — nur geschehen in Kraft eines
richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl
muß im Augenblick der Verhaftung oder spätestens innerhalb der
nächsten 24 Stunden dem Verhafteten vorgewiesen werden.“
Von den gestellten Amendements waren die auf gänzliche, oder
doch theilweise Abstellung der Todesstrafe für politische Verbre-
cher, bemerkenswerth. Mit dem §. 7. waren eigentlich Alle ein-
verstanden, und der oftmals gar lebhaft ausgesprochene Wunsch
der Versammlung, die Debatten abzukürzen war eben so erklär-
lich, wie die Lust jener Herren, die nun einmal auf Reden ge-
rüstet waren, auf ihr Recht nicht zu verzichten. Endlich wurde,
da der Ruf nach Schluß der Debatte zu laut ward, trotzdem daß
noch Manche redebegierig die Tribüne umstanden, nachgegeben,
und über die Todesstrafe verhandelt. Jm Ganzen hörte man so-
wohl über die persönliche Freiheit, wie über die Abschaffung der
Todesstrafe nur Gewöhnliches und Allbekanntes; über ersteren
Punct sprachen Reichensperger und Mittermaier klar
und gediegen, über letzteren besonders Dekan Vogel von Dil-
lingen, dem es sehr zu statten kam, daß er als Priester aus eige-
ner Erfahrung reden konnte. Seine Rede, worin er zwar nicht
die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe, wofür jedenfalls die
Zeit noch nicht gekommen, aber doch die für alle politischen Ver-
brechen beantragte, fand selbst bei der Linken großen Beifall, die
es ihm sogar verzieh, daß er von den christlichen Glaubenshelden,
den heiligen Märtyrern Erwähnung that. Zur Abstimmung kam
es noch nicht.

# Frankfurt 4. August. Jn der gestrigen und heutigen
Sitzung ist der §. 7. der Grundrechte erlediget worden. Die erste
Discussion wurde über die Anträge des Ausschusses gepflogen,
denen nach gewohnter Weise Verbesserungs= ( und Verschlechter-
ungs- ) Vorschläge beigefügt waren. Blos Juristen vom Fach
haben sich daran betheiligt, namentlich Leue, Reichensper-
ger, Mittermaier, Werner, Spatz, Adams
u. A. Ueber
die Frage der Abschaffung der körperlichen Züchtigung, der Brand-
markung und der Todesstrafe haben das Wort erhalten: Schel-
ler, Arndt, Jordan, Roßmäßler, Vogel, Behr, But-
tel, Mittermaier, Wigard, Siemens, Heisterbergk,
Wernher, Dahm, Schaffrath, Biedermann, Tei-
chert, Pauer
( aus Neisse ) , und der Berichterstatter Beseler.
Eine sehr große Zahl Eingeschriebener kam nicht zum Wort,
was um so mehr zu bedauern, als der gefaßte Beschluß wohl
verdient hätte, in besserer Weise motivirt zu seyn. Bei der heute er-
folgten Abstimmung war das Ergebniß folgendes: „§. 7. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem ge-
setzlichen Richter entzogen werden. Die Verhaftung einer Person
soll — außer im Fall der Ergreifung auf frischer That — nur
geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen
Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder
spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten
zugestellt werden. Die Polizeibehörde muß Jeden, den sie in Ver-
wahrung genommen, im Laufe des folgenden Tages entweder
freilassen oder der richterlichen Behörde übergeben. Jeder Ange-
schuldigte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmenden
Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, sofern nicht
dringende Anzeigen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen
denselben vorliegen. ( Hier folgt noch eine Bestimmung über Ent-
[Spaltenumbruch] schädigung der ungerecht in Haft Gehaltenen. ) “ Die Frage: ob
die Aufhebung gewisser körperlicher Strafen, als nicht in die
Grundrechte gehörend, an die Gesetzcommission zu verweisen sey,
wurde mit 265 gegen 175 Stimmen verneint und sofort die Ab-
schaffung der körperlichen Züchtigung, der Brandmarkung, des
Prangers und der Todesstrafe — diese vorbehaltlich der Vor-
schriften des Kriegsrechtes — mit 288 gegen 146 Stimmen an-
genommen. Wir können uns dieses Resultates nur freuen, so
wenig befriedigend auch, wie bemerkt, die vorausgegangenen
Discussionen gewesen sind.

Frankfurt 3. August. ( D. Z. ) Aus Preußen sind heute gün-
stigere Nachrichten eingetroffen; der preußische Rausch scheint im
Abnehmen begriffen zu seyn, und man fängt an, zur Besinnung
zu kommen. Die constitutionellen Vereine haben in dieser Be-
ziehung große Verdienste; sie wirken unermüdlich dahin, das
Volk über die Sache aufzuklären. Bei der Ankunft des Reichs-
verwesers machten sich namentlich die vielen weißgekleideten Mäd-
chen mit Eichenkränzen in den Haaren und in den Händen be-
merklich, welche hinauszogen, die „Reichsverweserin“ zu em-
pfangen.

Vom Rhein 2. August. ( K. Z. ) Die seit vierzehn Tagen in
Mainz versammelte Central=Rheinschifffahrts=Commission ent-
wickelt eine große Thätigkeit. Mit der Herabsetzung der Rhein-
zölle wird es nun endlich Ernst, indem die betreffenden Uferstaaten
sich über diesen Punct geeignet haben. Ob der innere Organis-
mus der Central=Commission, namentlich der Reichsgewalt ge-
genüber, nicht wesentliche Aenderungen erleidet, ist bis jetzt noch
nicht bestimmt. Die Frage ist indessen angeregt. Wir glauben
übrigens, daß sich die niederländische und die französische Regie-
rung recht gern bereit erklären werden, in dieser Beziehung den
von der deutschen Reichsversammlung allenfalls beliebt werdenden
Modificationen sich zu fügen.

f Vom Maine 4. August. Dem Vernehmen nach wird der
russische Kaiser demnächst einen Gesandten bei der deutschen Cen-
tralgewalt accreditiren.

Mannheim 2. August. ( Schw. M. ) Schon öfter wurde
in öffentlichen Blättern gesagt, daß Hecker im Monat Sep-
tember Europa verlassen und nach Amerika auswandern werde.
Aus guter Quelle kann ich Jhnen nunmehr diese Angabe bestäti-
gen. Hecker sieht sich von mancher Seite getäuscht und scheint das
Zutrauen auf einen großen Theil seiner Anhänger und so auch auf
einen glücklichen Erfolg seines Unternehmens verloren zu haben.
Sein körperlicher Zustand ist leidend und seine Stimmung mehr eine
gedrückte als heitere. [ Auch von einem anderen bekannten Abge-
ordneten der Linken wird gesagt, daß er nach Amerika auswan-
dern wolle. Da man heutzutage aus Amerika ebenso schnell zu-
rückkommen kann, als man hingereist ist, so ist mit dem Auswan-
dern die politische Thätigkeit dieser Herren noch nicht abge-
schlossen. ] — Die Auswanderungen nach Amerika werden
bedeutender, und von manchen Wohlhabenden jetzt schon Güter-
ankäufe dort gemacht.

Lübeck 31. Juli. ( B. H. ) Schon gestern brachten Passagiere
von Stockholm Gerüchte mit, daß der König von Schweden un-
verzüglich nach Stockholm zurückkehren und den Reichstag schlie-
ßen werde, daß die schwedische Nation durchaus keinen Krieg mit
Deutschland wolle, daß die schwedischen Truppen zurückgehalten,
daß Dänemark Frieden schließen werde. Jn Kopenhagen waren
ebenfalls friedliche Gerüchte und man war keinesweges der Ansicht,
daß der Krieg fortgesetzt werden würde. Die Gerüchte aus
Schweden sind dahin näher zu bezeichnen, daß die schwedischen
Truppen von Malmö in Cantonnements weiter ins Land verlegt
worden, daß der König nach Stockholm geht und daß nun Geld-
bewilligungen erforderlich sind, wenn die Truppen im Felde blei-
ben sollen.

Jtalien.

Laut Briefen aus Mailand vom 1. August scheint das pie-
montesische Heer in fortwährendem Rückzuge begriffen. Es heißt,
das Hauptquartier Karl Alberts sey von Cremona nach Pizzig-
hettone verlegt worden. Hier wird alles angewandt, um die
große Bestürzung zu beschwichtigen und Muth und Vertrauen
einzuflößen. Die Verbreiter allarmirender Gerüchte sollen laut
Regierungsbeschluß vor ein Kriegsgericht gestellt
werden.
Um Mailand werden Befestigungen aufgeführt.
[Ende Spaltensatz]

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[0005] Beilage zum Mainzer Journal. [Abbildung] Nro 51. Samstag, den 5. August. 1848. Deutschland. Reichstag. f Frankfurt 4. August. Die gestrige Sitzung konnte ein deutliches Bild geben, wie die Verhandlungen geführt werden, wenn die Majorität der Versammlung sich — langweilt. Nach- dem der hiezu bestellte Ausschuß über die Wahl Heckers Bericht erstattet hatte, wonach die Wahl für nichtig erklärt, dem Wahl- bezirke, weil doch die Urwähler an der Wahl des Hochverräthers unschuldig, eine neue Wahl bewilligt ward; nachdem Venedey seinen Antrag, den Reichsverweser zur Friedensvermittelung mit Jtalien zu bestellen, zurückgenommen, ward die Berathung über §. 7. der Grundrechte fortgesetzt. Der Entwurf lautet: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem gesetz- lichen Richter entzogen werden. Ausnahmsgerichte sollen nie statt- finden. Die Verhaftung einer Person soll — außer im Fall der Ergreifung auf frischer That — nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten vorgewiesen werden.“ Von den gestellten Amendements waren die auf gänzliche, oder doch theilweise Abstellung der Todesstrafe für politische Verbre- cher, bemerkenswerth. Mit dem §. 7. waren eigentlich Alle ein- verstanden, und der oftmals gar lebhaft ausgesprochene Wunsch der Versammlung, die Debatten abzukürzen war eben so erklär- lich, wie die Lust jener Herren, die nun einmal auf Reden ge- rüstet waren, auf ihr Recht nicht zu verzichten. Endlich wurde, da der Ruf nach Schluß der Debatte zu laut ward, trotzdem daß noch Manche redebegierig die Tribüne umstanden, nachgegeben, und über die Todesstrafe verhandelt. Jm Ganzen hörte man so- wohl über die persönliche Freiheit, wie über die Abschaffung der Todesstrafe nur Gewöhnliches und Allbekanntes; über ersteren Punct sprachen Reichensperger und Mittermaier klar und gediegen, über letzteren besonders Dekan Vogel von Dil- lingen, dem es sehr zu statten kam, daß er als Priester aus eige- ner Erfahrung reden konnte. Seine Rede, worin er zwar nicht die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe, wofür jedenfalls die Zeit noch nicht gekommen, aber doch die für alle politischen Ver- brechen beantragte, fand selbst bei der Linken großen Beifall, die es ihm sogar verzieh, daß er von den christlichen Glaubenshelden, den heiligen Märtyrern Erwähnung that. Zur Abstimmung kam es noch nicht. # Frankfurt 4. August. Jn der gestrigen und heutigen Sitzung ist der §. 7. der Grundrechte erlediget worden. Die erste Discussion wurde über die Anträge des Ausschusses gepflogen, denen nach gewohnter Weise Verbesserungs= ( und Verschlechter- ungs- ) Vorschläge beigefügt waren. Blos Juristen vom Fach haben sich daran betheiligt, namentlich Leue, Reichensper- ger, Mittermaier, Werner, Spatz, Adams u. A. Ueber die Frage der Abschaffung der körperlichen Züchtigung, der Brand- markung und der Todesstrafe haben das Wort erhalten: Schel- ler, Arndt, Jordan, Roßmäßler, Vogel, Behr, But- tel, Mittermaier, Wigard, Siemens, Heisterbergk, Wernher, Dahm, Schaffrath, Biedermann, Tei- chert, Pauer ( aus Neisse ) , und der Berichterstatter Beseler. Eine sehr große Zahl Eingeschriebener kam nicht zum Wort, was um so mehr zu bedauern, als der gefaßte Beschluß wohl verdient hätte, in besserer Weise motivirt zu seyn. Bei der heute er- folgten Abstimmung war das Ergebniß folgendes: „§. 7. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem ge- setzlichen Richter entzogen werden. Die Verhaftung einer Person soll — außer im Fall der Ergreifung auf frischer That — nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. Die Polizeibehörde muß Jeden, den sie in Ver- wahrung genommen, im Laufe des folgenden Tages entweder freilassen oder der richterlichen Behörde übergeben. Jeder Ange- schuldigte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, sofern nicht dringende Anzeigen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen denselben vorliegen. ( Hier folgt noch eine Bestimmung über Ent- schädigung der ungerecht in Haft Gehaltenen. ) “ Die Frage: ob die Aufhebung gewisser körperlicher Strafen, als nicht in die Grundrechte gehörend, an die Gesetzcommission zu verweisen sey, wurde mit 265 gegen 175 Stimmen verneint und sofort die Ab- schaffung der körperlichen Züchtigung, der Brandmarkung, des Prangers und der Todesstrafe — diese vorbehaltlich der Vor- schriften des Kriegsrechtes — mit 288 gegen 146 Stimmen an- genommen. Wir können uns dieses Resultates nur freuen, so wenig befriedigend auch, wie bemerkt, die vorausgegangenen Discussionen gewesen sind. Frankfurt 3. August. ( D. Z. ) Aus Preußen sind heute gün- stigere Nachrichten eingetroffen; der preußische Rausch scheint im Abnehmen begriffen zu seyn, und man fängt an, zur Besinnung zu kommen. Die constitutionellen Vereine haben in dieser Be- ziehung große Verdienste; sie wirken unermüdlich dahin, das Volk über die Sache aufzuklären. Bei der Ankunft des Reichs- verwesers machten sich namentlich die vielen weißgekleideten Mäd- chen mit Eichenkränzen in den Haaren und in den Händen be- merklich, welche hinauszogen, die „Reichsverweserin“ zu em- pfangen. Vom Rhein 2. August. ( K. Z. ) Die seit vierzehn Tagen in Mainz versammelte Central=Rheinschifffahrts=Commission ent- wickelt eine große Thätigkeit. Mit der Herabsetzung der Rhein- zölle wird es nun endlich Ernst, indem die betreffenden Uferstaaten sich über diesen Punct geeignet haben. Ob der innere Organis- mus der Central=Commission, namentlich der Reichsgewalt ge- genüber, nicht wesentliche Aenderungen erleidet, ist bis jetzt noch nicht bestimmt. Die Frage ist indessen angeregt. Wir glauben übrigens, daß sich die niederländische und die französische Regie- rung recht gern bereit erklären werden, in dieser Beziehung den von der deutschen Reichsversammlung allenfalls beliebt werdenden Modificationen sich zu fügen. f Vom Maine 4. August. Dem Vernehmen nach wird der russische Kaiser demnächst einen Gesandten bei der deutschen Cen- tralgewalt accreditiren. Mannheim 2. August. ( Schw. M. ) Schon öfter wurde in öffentlichen Blättern gesagt, daß Hecker im Monat Sep- tember Europa verlassen und nach Amerika auswandern werde. Aus guter Quelle kann ich Jhnen nunmehr diese Angabe bestäti- gen. Hecker sieht sich von mancher Seite getäuscht und scheint das Zutrauen auf einen großen Theil seiner Anhänger und so auch auf einen glücklichen Erfolg seines Unternehmens verloren zu haben. Sein körperlicher Zustand ist leidend und seine Stimmung mehr eine gedrückte als heitere. [ Auch von einem anderen bekannten Abge- ordneten der Linken wird gesagt, daß er nach Amerika auswan- dern wolle. Da man heutzutage aus Amerika ebenso schnell zu- rückkommen kann, als man hingereist ist, so ist mit dem Auswan- dern die politische Thätigkeit dieser Herren noch nicht abge- schlossen. ] — Die Auswanderungen nach Amerika werden bedeutender, und von manchen Wohlhabenden jetzt schon Güter- ankäufe dort gemacht. Lübeck 31. Juli. ( B. H. ) Schon gestern brachten Passagiere von Stockholm Gerüchte mit, daß der König von Schweden un- verzüglich nach Stockholm zurückkehren und den Reichstag schlie- ßen werde, daß die schwedische Nation durchaus keinen Krieg mit Deutschland wolle, daß die schwedischen Truppen zurückgehalten, daß Dänemark Frieden schließen werde. Jn Kopenhagen waren ebenfalls friedliche Gerüchte und man war keinesweges der Ansicht, daß der Krieg fortgesetzt werden würde. Die Gerüchte aus Schweden sind dahin näher zu bezeichnen, daß die schwedischen Truppen von Malmö in Cantonnements weiter ins Land verlegt worden, daß der König nach Stockholm geht und daß nun Geld- bewilligungen erforderlich sind, wenn die Truppen im Felde blei- ben sollen. Jtalien. Laut Briefen aus Mailand vom 1. August scheint das pie- montesische Heer in fortwährendem Rückzuge begriffen. Es heißt, das Hauptquartier Karl Alberts sey von Cremona nach Pizzig- hettone verlegt worden. Hier wird alles angewandt, um die große Bestürzung zu beschwichtigen und Muth und Vertrauen einzuflößen. Die Verbreiter allarmirender Gerüchte sollen laut Regierungsbeschluß vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Um Mailand werden Befestigungen aufgeführt.

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 51. Mainz, 5. August 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal051_1848/5>, abgerufen am 14.06.2024.