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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 54. Köln, 24. Juli 1848.

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Was von dem großen Finanzbericht des großen Finanzministers Hansemann, den er am 11. d. M. in der Vereinbarungsversammlung mittheilte, zu halten ist, und wie wenig der Finanzminister einen vollständig wahrhaften Bericht gegeben, kann mit folgenden Thatsachen bewiesen werden. Bei Eröffnung des 7. Provinziallandtages der Mark Brandenburg, des erstenunter dem jetzigen Könige, im Februar 1841, wurde ein Königliches Dekret in Betreff eines Steuer-Erlasses, d. d. 23. Februar 1841, vorgelegt, welches zugleich einen Bericht über die ganze Lage der preußischen Finanzen enthält. Aus diesem Bericht geht hervor, daß die Kriegs-Rüstungen der Jahre 1830 bis 1833 ungefähr 35 Millionen Thaler gekostet haben, im Ganzen aber in den Jahren 1830 bis 1840 über 61 Millionen Thaler für außerordentliche Zwecke verausgabt wurden, welche "aus den gewöhnlichen Einnahmen nicht bestritten, und nur allmählig aus den jährlichen Ueberschüssen ersetzt werden" konnten, oder mit andern Worten, diese Summen wurden aus dem Schatze und der Seehandlung entnommen, wo sie durch die jährlichen Ueberschüsse nach und nach wieder gedeckt werden sollen. Da man aber in den Jahren 1830-1833 nur 12 Millionen von der Seehandlung, vermittelst deren Prämienscheingeschäft entnahm, so bleiben für diese drei Jahre allein ungefähr 23 Millionen Thaler übrig, die jedenfalls aus dem Staatsschatz entnommen wurden. Wie stimmt aber die Angabe dieser enormen Summe mit den bescheidenen Zahlenverhältnissen, innerhalb welcher sich die Hansemann'sche Darstellung der Geschichte des Staatsschatzes bewegt?! Statt der 61 Millionen, die laut Bericht von 1841 für außerordentliche Zwecke verausgabt wurden, weiß Hr. Hansemann nur von 12 Millionen, die von 1820-1840 in den Staatsschatz gelegt wurden. Wie paßt das zusammen? - Drei Fälle sind nur möglich. Entweder die Quellen des Berichts von 1841 sind Herrn Hansemann entzogen oder dafür andere untergelegt worden; oder Herr Hansemann hat, in der Meinung, daß noch nie etwas über den Staatsschatz veröffentlicht worden sei, die Ausgaben gleich von den Einnahmen des Staatsschatzes abgezogen, um das Land nicht mit den 61 Millionen, die von 1830-1840 verausgabt wurden, zu erschrecken; oder endlich, Herr Hansemann hat sich verrechnet, indem er nicht die Fähigkeit besitzt, sich in den labirinthischen Nachweisungen der Staatsschatzrechnungen zu Recht zu finden.

In den Abtheilungen der Vereinbarungsversammlung ist die Ansicht durchgedrungen, den letzten Termin für die freiwillige Anleihe, in Betracht der periodischen Zahlungsfähigkeit der Landleute, auf Ende September hinauszuschieben. Der Finanzminister hatte den Termin auf den 10. August festgesetzt. Indeß beeilt man sich jetzt hier seinen Antheil an der Zwangsanleihe, freiwillig dazubringen, um 5 pCt. statt 3 1/3 pCt. zu erhalten.

Der jüngere Schloeffel hat seinen Aufenthalt auf der Magdeburger Citadelle dazu benutzt, seinen, vor dem Kammergericht verhandeltenPreßprozeß, zu bearbeiten. Das in einem hiesigen Verlage unter dem Titel "Dokumente der Revoluiion der Gegenwart" erschienene Heftchen enthält außer den incriminirten Artikel und der Rede des Angeklagten auch das vollständige Erkenntniß, woraus wir Ihnen einige Mittheilungen machen, um die Ansichten unserer reaktionären Richter kennen zu lernen.

"Die Deduction des Angeklagten von dem Untergange des preußischen Staats, von dem Nichtmehrbestehen gesetzlicher Staatsgewalt und des Allgemeinen Landrechts erscheint als eine gänzliche unhaltbare und hohe Abstraktion, als ein gänzliches Berkennen der Wirklichkeit. Wie man auch die Vorgänge des 18. und 19. März und ihre Folgen beurtheilen mag, und welche Veränderung in der Verfassung und Gesetzgebung sie auch herbeigeführt haben oder herbeiführen mögen, - kein Unbefangener kann dennoch das nicht blos faktische, sondern rechtliche Fortbestehen des Staates, seiner Regierungsgewalten und seines Gesetzbuches im Ernste verkennen. Die bisherigen Gesetze behielten ihre Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich aufgehoben sind. - A. L. R. Einleitung § 59. (Gesetze behalten solange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber ausdrücklich wieder aufgehoben werden.) Die Staatsangehörigen blieben nach wie vorihrem rechtmäßigen Könige und der Gesetzen unterthan;und insbesondere machte die erweiterte Volksfreiheit die Strafgesetze nicht unanwendbar, und Verbrechen, wie das hier zur Anklage gestellte, des versuchten Aufruhrs nicht straflos, welche vielmehr unter jeglicher Regierungsform und nach den Gesetzen der ganzen Welt der ahnenden Gerechtigkeit anheimfallen. In der Sache selbst bedarf es kaum noch der Ausführung: daß der Angeklagte mehrfach durch Schrift und Rede zu Gewaltmaßregeln gegen die Regierung angeregt habe, namentlich zu dem Zwecke, um die Zurücknahme des indirekte Wahlen anordnenden Wahlgesetzes und statt dessen einen direkten Wahlmodus zu erzwingen, und ebenso um eine noch allgemeinere Volksbewaffnung, als bisherbewilligt worden, wieder den Willen der Regierung durchzusetzen. Den ersten Zweck verfolgt der Angeklagte vornehmlich in seinem Aufsatze:"Die große Wahldemonstration."Er fordert durch diesen Artikel seines vorzugsweise für Arbeiter bestimmten Blattes auf, massenhaft mit-60,000 Mann-vor das Königl. Schloß zu rücken, und durch diese Macht den Minister Camphausen zu verhöhnen und von den Wahlmännerwahlen abzubringen. Eine solches Einschüchterungssystem wäre schon an sich eine Art von Gewalt;der Angeklagte redet aber derselben auch gerade zu das Wort, wenn er gegen Ende des Artikels sagt: "Wir rufen immer: "Friedlich, friedlich! " und vergessen ganz, daß es gerade der Krieg und nur der Krieg war, der uns das Wenige gebracht hat, was wir von Freiheit besitzen u. s. w. "

Der Abg.Krackrügge,welcher in Erfurt vom General Hedemann beleidigt worden ist und auf Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung drang, mußte sich endlich an den König wenden, da sich alle Gerichtsbehörden für inkompetent erklärten. Der Justizminister zeigt jetzt dem Kläger an, daß die Sache in Gemäßheit eines Allerhöchsten Befehls dem Ober Landesgerichte zu Magdeburg mit dem Auftrage zugefertigt sei, sich der Führung der Untersuchung zu unterziehen und nach Abschluß derselben die Akten zur Anordnung eines Kriegsgerichts einzureichen.--Herr Krackrügge beklagt sich nun darüber, daß heute noch, wo das Prinzip der Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz faktisch zur Geltung gekommen, die antiquirte Verordnung behauptet wird, wonach ein Bürger, wenn er von einem bewaffneten Mitbürger, einem General, an seiner Ehre verletzt worden, Recht nehmen soll vor einem--Kriegsgericht. Als ob die Ehre des Herrn Generallieutenants von Hedemann, eine andere wäre als die des Herrn Krackrügge? -

Der Bürgerwehrmann Reinhold Ruge, dem sein Hauptmann gewaltsamer Weise das Gewehr abfordern und durch Polizei-Exekution wirklich wegnehmen ließ, beantragte zur Beurtheilung dieses Vorfalls ein Ehrengericht seines Bezirks, welches gestern Abend statt fand. Als Grund der Verfahrungsweise des Hauptmanns stellte sich heraus, daß Ruge am Tage nach dem Zeughaussturm im Privatgespräch geäußert:"So lange der Zustand der ganzen Bürgerwehr und die von ihr gewählten Offiziere nur als provisorisch anzusehen ist, werde ich in allen Fällen, wo es sich um Menschenleben handelt, nur meiner Ueberzeugung und nicht dem Kommando des Hauptmanns folgen; sollte dieser mich jedoch zum Gebrauch der Feuerwaffe zwingen wollen, so würde ich eher (so ungefähr wären seine Worte gewesen) das Gewehr auf dem Kopfe des Hauptmanns entzweischlagen, als auf das Volk schießen."-Diese letzte Aeußerung war dem Hauptmann hinterbracht worden,der in Folge dessen das bekannte Verfahren gegen Ruge einleitete. - Das Ehrengerich entschied sich für die vollständige Rehabilitation Ruges unter den einfachen Bedingungen, daß er den letzten Theil seines Gesprächs als unpassend widerrufe.

Der Justizminister Märker hat in der Kommission für Rechtspflege erklärt, daß er in einigen Wochen einen Criminal- und Strafgesetzentwurf vorlegen werde. Derselbe soll im Wesentlichen nach dem Code d'instruction criminelle und Code penal bearbeitet sein. Man soll damit umgehen, die Geschwornen so viel wie möglich aus dem Beamtenstande zu nehmen.

Nachschrift. So eben erzählt man sich aus gut unterrichteter Quelle, daß Professor Rosenfranz bereits durch f. Patent zum Minister des Kultus ernannt, gestern nach der ersten Sitzung im Staatsministerium wieder von seinem hohen Amte zurückgetreten sei.-Ebenso unterhält man sich von einem Briefe des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen und für den Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit der Intervention Englands zu seinen Gunsten droht. -

103Berlin, 21. Juli.

Die Vereinbarungsgesellschaft war heute wieder einmal recht muthwillig gelaunt. Es waren eine Reihe Interpellationen und Anträge an der Tagesordnung, die sich seit dem 20. Juni angesammelt hatten, weil dringendere Anträge vorgezogen worden waren. Mehrere, die Angelegenheiten des Großherzogthums Posen betreffende Interpellationen, gaben den Ministern und unserer polenfeindlichen Rechte und rechten Centrum Gelegenheit sich in ihrem wahren Geiste zu entwickeln. Es fehlte heute nicht an Scenen, welche die' größte Aufregung hervorriefen.

Schon vor Beginn der Tagesordnung verlangte der Abgeordnete D'Ester das Wort, um von dem Justizminister wegen eines in neuester Zeit in Posen vorgekommenen Falles Auskunft zu erhalten. Das Ober-Landesgericht hat eine Verfügung an alle Land- und Stadtgerichte erlassen, eine Liste aller Personen, welche sich bei der letzten Insurrektion betheiligt haben, welche verhaftet waren, mit bewaffneter Hand gefangen genommen, oder auch nur einer Betheiligung verdächtigt seien, laut einem beigelegten Schema anzufertigen und alsdann zurückzusenden. Das Ober-Landesgericht begründete sein Verlangen damit, daß es zur Vorbereitung einer allgemeinen Maßregel einer Liste bedürfe, nicht allein einer Liste aller Betheiligten, sondern auch aller nur Verdächtigten, und wenn das resp. Gericht in Zweifel sein sollte, ob Jemand der Theilnahme an der Insurrektion verdächtig sei oder nicht, so solle man ihn dennoch in der Liste aufnehmen. Dr. D'Ester frägt nun das Ministerium, ob es Kenntniß von diesen Vorfällen habe? Die Dringlichkeit dieser Interpellation wird mit genauer Majorität anerkannt und D'Ester setzt das Verwerfliche dieser Maßregel auseinander. Man wird einsehen, daß diese Liste eine förmliche Profcriptionsliste ist; nichts ist wohl mehr geeignet als diese Maßregel neue Erbitterung zwischen der deutschen und polnischen Bevölkerung in dieser Provinz, die kaum beruhigt ist, wieder hervorzurufen.

Der Justizminister kann nicht sagen, ob sich die Angelegenheit in der That so verhält, wenn aber eine solche Liste eingefordert ist, so bezwecke sie wohl gerade das Gegentheil als das, was der Interpellant vermuthet, sie wird eine Pacifikation einleiten sollen.

Auch Hr. Kühlwetter, Minister des Innern, glaubt das Wort ergreifen zu müssen und im spöttischen und höhnenden Ton sagt er, daß die Einforderung dieser Listen wahrscheinlich zum Zweck einer Amnestie geschehe, da viele Bürger Posens um Erlassung einer Amnestie eingekommen wären.

D'Ester kann sich mit diesen Antworten keineswegs zufrieden erklären, man amnestiert nur diejenigen, die angeklagt sind; die einem bloßen Verdacht unterliegen, brauchen keine Amnestie. Ich fragte das Ministerium, ob es Kenntniß von diesem Vorfalle habe, und es antwortet mir, daß diese Maßregel wahrscheinlich eine Pacifikation einleiten solle. Ich frage jetzt, ob die beiden Minister eine entschiedene Antwort geben können?

Graf Cießkowski zeigt noch auf das Ungesetzliche und Unrechtmäßige der angeregten Listeneinforderung hin, da mehrere Bekanntmachungen in Posen erlassen seien, auch eine vom Generallieutenant Colomb, daß alle Bürger und Landleute, welche an der Insurrektion Theil genommen hätten, mit einer ferneren Untersuchung verschont bleiben sollen.

Die Minister lassen sich auf keine weiteren Antworten in dieser Angelegenheit ein.

Später kommt eine Interpellation des Herrn von Lisiecki an die Reihe. Durch Verfügung des Ober-Präsidenten des Großherzogthums Posen ist eine polizeiliche Aufsicht über alle Bewohner polnischer Abkunft, welche an der letzten nationalen Bewegung irgendwie Theil genommen haben, eingeleitet und solche selbst auf diejenigen erstreckt worden, die nur Geldbeiträge oder Naturalien für die polnischen Truppen geliefert haben. Auf Grund dieser Verfügung haben auch eine große Anzahl Gutsbesitzer einen Hausarrest in der Art erhalten, daß sie ohne eine besondere Erlaubniß der Polizeibehörde nicht einmal ihre Kreisstadt besuchen dürfen!-Außerdem, fügt der Redner hinzu, kommen bis heute noch thätliche Mißhandlungen in der Provinz Posen vor. Sogar in der neuesten Zeit, am 17. ds.,erlaubte sich das Militär wieder abscheuliche Excesse. Es sind nicht zufällige Ausbrüche der Rohheit, sondern ich halte sie für förmlich organisirt. Es bestehet im Großherzogthum Posen ein Waffendenunciationssystem. Die Waffen sind überall abgefordert worden. Wird nun jemand denuncirt, daß er noch heimlich im Besitz von Waffen sei, so wird eine Abtheilung Soldaten hingeschickt, welche aber vergebens nach Waffen suchen, da keine vorhanden sind. Nun begehen aber die Soldaten Mißhandlungen, Prügeleien, die sogar schon Todesfälle herbeigeführt haben, da sie dadurch die Herausgabe der Waffen zu erzwingen glauben. Unmittelbar mit diesem Denuncirungssystem hängen noch Geldgier, Rache, beleidigte Eitelkeit zusammen, welche die Soldaten zu solchen Unthaten bewegen. Ich ersuche das Ministerium, sich hierüber äußern, eventuell den vielfachen Uebergriffen der Behörden im Großherzogthum Posen kräftigst steuern zu wollen.

Der Minister-Präsident antwortet, daß mit aller Strenge darauf gehalten wird, daß die bestehenden Gesetze gehalten werden, und deren Uebertretung, von welcher Seite sie auch komme, streng geahndet werden soll. Die Berichte der Behörden werden so schnell als möglich eingefordert werden. Bei Ueberhäufung der Geschäfte können die Behörden die Untersuchung oft nicht so beschleunigen, wie es zu wünschen wäre.

Der Minister-Präsident fügt hinzu, daß er es nicht für angemessen halte, wenn das Ministerium die in Folge der Interpellationen versprochenen ausführlichen Berichte dem Interpellanten auf seine nochmalige Frage mittheilt. Dies hält den Geschäftsgang der Versammlung sehr auf. Vielmehr stellt er es anheim, ob es nicht besser wäre, wenn die von den Behörden eingehenden Berichte über die durch Interpellationen angeregte Thatsachen auf dem Büreau niedergelegt und nach Ende der Sitzung verlesen werden.

Hierauf folgen Interpellationen des Abgeordneten Szuman: ob mit Autorisation oder Vorbewußt der Staatsregierung eine Freischaar im Szubiner Kreise, unter Führung des von Treskow und des Grafen von Lüttichau aus Russisch-Polen gebildet worden, welche die Aufgabe gehabt, Waffen aufzusuchen und hierbei körperliche Züchtigung zu vollstrecken; ob event.Das Staats-Ministerium die Handlungen dieser Freischaaren-Führer vertreten oder selbigen zur gerichtlichen Untersuchung und Bestrafung ziehen zu lassen gemeint sei? ob seitens des Ministeriums gegen diejenigen Civil- und Militär-Beamten im Großherzogthum Posen, welche die aus der Gefangenschaft entlassenen Eingebornen brandmarken lassen, das Erforderliche wegen ihrer Bestrafung veranlaßt worden?

Der Minister-Präsident antwortet, daß die Regierung Sr Majestät nie Befehl gegeben habe die Gesetze zu übertreten und außerordentliche Bestrafungen zu vollstrecken.

Das Corps, unter Führung des Herrn von Treskow, war übrigens keine Freischaar, sondern eine unter Schutz der Civilbehörden gebildete Schutz und Bürgerwehr. Was den Grafen von Lüttichau anbetrifft, so besitzt derselbe außer in Russisch-Polen auch in dem Großh. Posen Güter.-Was die Brandmarkung anbetrifft, so ist sie keinesfalls als eine solche zu halten, da man nur bei dem Aufruhr betheiligte Personen bei ihrer Entlassung durch das Abscheeren der Kopfhaare oder einen schwarzen Fleck kenntlich machen wollte.

Szuman ging noch unter großen Mißfallbezeugungen der Rechten auf mehrere Einzelnheiten ein, da er sich durch die Antworten des Ministerpräsidenten nicht befriedigt hielt. Da betritt ein Abgeordneter der Provinz Posen, deutscher Abkunft, der hier zur äußersten Rechten gehört, die Tribüne und nennt die Mittheilungen Szuman's Verleumdungen. Das giebt einen furchtbaren Lärm auf der Linken, sie will den Redner zur Ordnung gerufen wissen. Er wiederholt den Satz und nennt das jetzt, unwahre Aeußerungen. Neuer Sturm. Dadurch findet sich der Minister Kühlwetter veranlaßt zu erklären: man solle alle die Provinz Posen betreffenden Angelegenheiten der dieserhalb gebildeter Kommission überlassen. - Herr Schulze aus Delitzsch, ein treuer Ministerieller, merkt sich das und stellt den Antrag: daß alle Interpellationen, die einzelnen Verhältnisse des Großherzogthums Posen betreffend, an die Kommission verwiesen werden müssen. - Die Dringlichkeit dieses Antrages wird vom ganzen ministeriellen Heerlager anerkannt und wird daher sogleich zur Berathung gestellt. Der Herr von Berg, der die nun wieder erledigte Stelle des Kultus-Ministerium wegschnappen möchte, beeilt sich den Antrag zu unterstützen. Dr. Elsner protestiert gegen ein solches Verfahren, das Recht der Interpellation steht jedem Volksvertreter zu, unbeschadet seiner Nationalität. - Die Rechte will nichts davon hören, sie will abstimmen. Da stellt man von der Linken den Antrag auf namentliche Abstimmung. Furchtbare Aufregung in der ganzen Versammlung, die Klingel des Präsidenten vermag die Ruhe nicht herzustellen. - Da Keimem mehr das Wort gegeben werden kann, weil die Debatte geschlossen ist, sprechen Einige unter dem Vorgeben über die Fragestellung sprechen zu wollen. - Herr v. Kraszewski stürzt auf die Tribüne und donnert in die Versammlung hinein: Wenn die Frage angenommen wird, so werden die polnischen Abgeordneten gezwungen sein, diese Versammlung zu verlassen, da sie das Interesse ihrer Provinz nicht mehr vertreten können. - Neue Bewegung, Alles stürzt zu Schulzehin und fleht um sofortige Zurücknahme seines Antrages, das einzige Rettungsmittel aus diesem Sturm.

Der Präsident will abstimmen lassen, er kann aber die Ruhe nicht herstellen, da endlich entschließt sich Hr. Schulze aus Delitzsch seinen Antrag zurückzunehmen. Obgleich er von der Rechtmäßigkeit (?) seines Antrages überzeugt ist, will er dennoch die Verantwortlichkeit nicht übernehmen, daß ein Theil des Landes seine Abgeordneten zurückziehe. Diese Worte beruhigen den tobenden Sturm und man geht in der Tagesordnung weiter.

Ich aber will mit meinem Bericht zum Beginn der heutigen Sitzung zurückkehren. Eine königl. Botschaft legt der Versammlung einen Gesetzentwurf, "die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung betreffend" zur Erklärung vor.

Der Finanzminister Hansemann begründet diesen Gesetzentwurf. Der Regierung kommt es vor allen Dingen darauf an, den Grundsatz der gleichen Vertheilung der Steuern in Anwendung zu bringen. Die bisher bestandenen Unterschiede, welche die frühere Regierung zum Grundsatze hatte, muß aufgehoben werden. Es ist aber nicht möglich, eine gleichmäßige Grundsteuervertheilung eiligst im ganzen Lande einzuführen, das erfordert langdauernde Vorbereitung, aber die Ausgleichung der Steuer, der in einer Provinz zusammenliegenden Güter, ist schneller anzuordnen. Die Gleichheit der Vertheilung aller Steuern ist unser Prinzip. Die Regierung beschäftigt sich mit den Maßregeln, welche die gleichmäßige Besteuerung Aller herbeiführen soll.

Der Hr. v. Kirchmann zeigt in einem Briefe dem Präsidenten Grabow an, daß er den Justizminister um Zurücknahme seiner Versetzung aufgefordert hatte, da er diese als einen Tadel seiner bisherigen Wirksamkeit ansehen müsse. Der Justizminister erwiederte ihn jedoch darauf, daß das keinesfalls so sei, indem er es als eine Beförderung anzusehen habe. In Folge dessen hat sich Hr. v. Kirchmann entschlossen, seine neue Stellung anzunehmen, und zeigt dies dem Präsidenten an, weil er sich nun einer neuen Wahl unterwerfen müsse. Die Neuwahl ist bereits angeordnet.

Der Bericht der Kommission betreffend ein zu erlassendes Gesetz: "die Einstellung der schwebenden Verhandlungen, behufs Auseinandersetzung der bäuerlichen Abgaben, Leistungen und Dienstverhältnisse und Niederschlagung sämmtlicher schwebenden Prozesse"gibt zu interessanten Verhandlungen Veranlassung. Der Abgeordnete Dierschkescheint in diesen Angelegenheiten sehr bewandert zu sein. Er gibt eine vorzügliche Auseinandersetzung aller betreffenden Gegenstände und Verhältnisse. Ueber die Dienstleistungen theilt er Folgendes mit. Die Dienstleistungen sind zu einer früheren Zeit, wo alles einen viel geringeren Werth als jetzt hatte, zwischen dem Gutsbesitzer und dem Dienstmann abgeschlossen worden. Der Arbeiter erhielt etwas Bestimmtes an Grund und Boden und für seine Dienstleistung wurde ein den damaligen Geldverhältnissen angemessener Lohn von 1 bis 1 1/2 Sgr. täglich festgesetzt. Der Arbeiter hatte zur damaligen Zeit einen guten Abschluß gemacht, er konnte seine Bedürfnisse mit diesem Lohn decken. Heute sind aber die Verhältnisse anders. Die Dienstleistung ist am Grund und Boden kleben geblieben und der arme Mann muß, wenn er sie ablösen will, eine Rente zahlen, welche die heutige Lohndifferenz deckt. Ein Tagelohn von 5-6 Sgr. wird jetzt bei den Ablösungen zu Grunde gelegt, wodurch sie Manchem unerschwinglich werden. Eine naturgetreue Schilderung der Dekonomiekommissarien, welche diese Auseinandersetzung leiten und wie schlecht die Landleute von denselben behandelt werden, schließt seinen Vortrag.

Der Minister der Landwirthschaft, Gierke, läßt sich auch einmal hören, indem er meint, daß die Ablösungskommissäre keineswegs eine diktatorische Gewalt ausüben und die Generalkommission die arme Bevölkerung nicht unterdrücke.

Der Antrag, welchen der Abgeordnete Jung schon vor drei Wochen machte, um Aufhebung der Paragraphe des Allg. Landrechts, welche die Strafbestimmungen über frechen, unehrerbietigen Tadel, über Erregung von Mißvergnügen und Verspottung der Landesgesetze enthalten, kommt endlich heute an die Tagesordnung. Jung begründet seinen Antrag: "Die Presse ist die Grundlage unserer Freiheit. Diese Gesetze bedrohen die politische Presse. Die Kritik der Maßregeln der Regierung ist nicht möglich bei diesen Gesetzen. Ein Jeder, der die Preßfreiheit wahrhaft will, der einen wahrhaft konstitutionellen Staat will, der muß für die Aufhebung dieser Paragraphen sein," aber die Majorität wollte die Dringlichkeit der Sache nicht anerkennen und sogleich darüber debattiren, deshalb nahm Jung seinen Antrag zurück.

Die Verfassungskommission hat auch die Einsetzung eines Staatsraths beschlossen. Soll der etwa die dritte Kammer bilden?

*Berlin.

In Folge der Aufhebung der Bundestags-Ausnahmsbeschlüsse erleiden die Regierungsbevollmächtigten an den Universitäten eine Umwandlung. Der Pr.St. A. schreibt deßwegen:

Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal-Angelegenheiten hat zu diesem Ende die außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten an den diesseitigen Landes-Universitäten veranlaßt, sich der auf dieser Eigenschaft beruhenden Functionen in Zukunft zu enthalten und sich lediglich auf diejenige Wirksamkeit zu beschränken, welche bereits die frühere Gesetzgebung, namentlich die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei-und Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808, deren Bestimmungen sich in Nr. V. der Instruktion vom 18. November 1819 wiederholt finden, den Kuratoren an den Universitäten beilegt.

Die bereits eingeleiteten und schnell vorschreitenden Verhandlungen und Berathungen der Universitäten über deren künftige Gestaltung erstrecken sich auch auf die etwaigen Abänderungen in der Einrichtung der Universitäts-Kuratorien. Es wird daher

Was von dem großen Finanzbericht des großen Finanzministers Hansemann, den er am 11. d. M. in der Vereinbarungsversammlung mittheilte, zu halten ist, und wie wenig der Finanzminister einen vollständig wahrhaften Bericht gegeben, kann mit folgenden Thatsachen bewiesen werden. Bei Eröffnung des 7. Provinziallandtages der Mark Brandenburg, des erstenunter dem jetzigen Könige, im Februar 1841, wurde ein Königliches Dekret in Betreff eines Steuer-Erlasses, d. d. 23. Februar 1841, vorgelegt, welches zugleich einen Bericht über die ganze Lage der preußischen Finanzen enthält. Aus diesem Bericht geht hervor, daß die Kriegs-Rüstungen der Jahre 1830 bis 1833 ungefähr 35 Millionen Thaler gekostet haben, im Ganzen aber in den Jahren 1830 bis 1840 über 61 Millionen Thaler für außerordentliche Zwecke verausgabt wurden, welche „aus den gewöhnlichen Einnahmen nicht bestritten, und nur allmählig aus den jährlichen Ueberschüssen ersetzt werden“ konnten, oder mit andern Worten, diese Summen wurden aus dem Schatze und der Seehandlung entnommen, wo sie durch die jährlichen Ueberschüsse nach und nach wieder gedeckt werden sollen. Da man aber in den Jahren 1830-1833 nur 12 Millionen von der Seehandlung, vermittelst deren Prämienscheingeschäft entnahm, so bleiben für diese drei Jahre allein ungefähr 23 Millionen Thaler übrig, die jedenfalls aus dem Staatsschatz entnommen wurden. Wie stimmt aber die Angabe dieser enormen Summe mit den bescheidenen Zahlenverhältnissen, innerhalb welcher sich die Hansemann'sche Darstellung der Geschichte des Staatsschatzes bewegt?! Statt der 61 Millionen, die laut Bericht von 1841 für außerordentliche Zwecke verausgabt wurden, weiß Hr. Hansemann nur von 12 Millionen, die von 1820-1840 in den Staatsschatz gelegt wurden. Wie paßt das zusammen? ‒ Drei Fälle sind nur möglich. Entweder die Quellen des Berichts von 1841 sind Herrn Hansemann entzogen oder dafür andere untergelegt worden; oder Herr Hansemann hat, in der Meinung, daß noch nie etwas über den Staatsschatz veröffentlicht worden sei, die Ausgaben gleich von den Einnahmen des Staatsschatzes abgezogen, um das Land nicht mit den 61 Millionen, die von 1830-1840 verausgabt wurden, zu erschrecken; oder endlich, Herr Hansemann hat sich verrechnet, indem er nicht die Fähigkeit besitzt, sich in den labirinthischen Nachweisungen der Staatsschatzrechnungen zu Recht zu finden.

In den Abtheilungen der Vereinbarungsversammlung ist die Ansicht durchgedrungen, den letzten Termin für die freiwillige Anleihe, in Betracht der periodischen Zahlungsfähigkeit der Landleute, auf Ende September hinauszuschieben. Der Finanzminister hatte den Termin auf den 10. August festgesetzt. Indeß beeilt man sich jetzt hier seinen Antheil an der Zwangsanleihe, freiwillig dazubringen, um 5 pCt. statt 3 1/3 pCt. zu erhalten.

Der jüngere Schloeffel hat seinen Aufenthalt auf der Magdeburger Citadelle dazu benutzt, seinen, vor dem Kammergericht verhandeltenPreßprozeß, zu bearbeiten. Das in einem hiesigen Verlage unter dem Titel „Dokumente der Revoluiion der Gegenwart“ erschienene Heftchen enthält außer den incriminirten Artikel und der Rede des Angeklagten auch das vollständige Erkenntniß, woraus wir Ihnen einige Mittheilungen machen, um die Ansichten unserer reaktionären Richter kennen zu lernen.

„Die Deduction des Angeklagten von dem Untergange des preußischen Staats, von dem Nichtmehrbestehen gesetzlicher Staatsgewalt und des Allgemeinen Landrechts erscheint als eine gänzliche unhaltbare und hohe Abstraktion, als ein gänzliches Berkennen der Wirklichkeit. Wie man auch die Vorgänge des 18. und 19. März und ihre Folgen beurtheilen mag, und welche Veränderung in der Verfassung und Gesetzgebung sie auch herbeigeführt haben oder herbeiführen mögen, ‒ kein Unbefangener kann dennoch das nicht blos faktische, sondern rechtliche Fortbestehen des Staates, seiner Regierungsgewalten und seines Gesetzbuches im Ernste verkennen. Die bisherigen Gesetze behielten ihre Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich aufgehoben sind. ‒ A. L. R. Einleitung § 59. (Gesetze behalten solange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber ausdrücklich wieder aufgehoben werden.) Die Staatsangehörigen blieben nach wie vorihrem rechtmäßigen Könige und der Gesetzen unterthan;und insbesondere machte die erweiterte Volksfreiheit die Strafgesetze nicht unanwendbar, und Verbrechen, wie das hier zur Anklage gestellte, des versuchten Aufruhrs nicht straflos, welche vielmehr unter jeglicher Regierungsform und nach den Gesetzen der ganzen Welt der ahnenden Gerechtigkeit anheimfallen. In der Sache selbst bedarf es kaum noch der Ausführung: daß der Angeklagte mehrfach durch Schrift und Rede zu Gewaltmaßregeln gegen die Regierung angeregt habe, namentlich zu dem Zwecke, um die Zurücknahme des indirekte Wahlen anordnenden Wahlgesetzes und statt dessen einen direkten Wahlmodus zu erzwingen, und ebenso um eine noch allgemeinere Volksbewaffnung, als bisherbewilligt worden, wieder den Willen der Regierung durchzusetzen. Den ersten Zweck verfolgt der Angeklagte vornehmlich in seinem Aufsatze:„Die große Wahldemonstration.“Er fordert durch diesen Artikel seines vorzugsweise für Arbeiter bestimmten Blattes auf, massenhaft mit‒60,000 Mann‒vor das Königl. Schloß zu rücken, und durch diese Macht den Minister Camphausen zu verhöhnen und von den Wahlmännerwahlen abzubringen. Eine solches Einschüchterungssystem wäre schon an sich eine Art von Gewalt;der Angeklagte redet aber derselben auch gerade zu das Wort, wenn er gegen Ende des Artikels sagt: “Wir rufen immer: „Friedlich, friedlich! “ und vergessen ganz, daß es gerade der Krieg und nur der Krieg war, der uns das Wenige gebracht hat, was wir von Freiheit besitzen u. s. w. “

Der Abg.Krackrügge,welcher in Erfurt vom General Hedemann beleidigt worden ist und auf Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung drang, mußte sich endlich an den König wenden, da sich alle Gerichtsbehörden für inkompetent erklärten. Der Justizminister zeigt jetzt dem Kläger an, daß die Sache in Gemäßheit eines Allerhöchsten Befehls dem Ober Landesgerichte zu Magdeburg mit dem Auftrage zugefertigt sei, sich der Führung der Untersuchung zu unterziehen und nach Abschluß derselben die Akten zur Anordnung eines Kriegsgerichts einzureichen.—Herr Krackrügge beklagt sich nun darüber, daß heute noch, wo das Prinzip der Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz faktisch zur Geltung gekommen, die antiquirte Verordnung behauptet wird, wonach ein Bürger, wenn er von einem bewaffneten Mitbürger, einem General, an seiner Ehre verletzt worden, Recht nehmen soll vor einem—Kriegsgericht. Als ob die Ehre des Herrn Generallieutenants von Hedemann, eine andere wäre als die des Herrn Krackrügge? ‒

Der Bürgerwehrmann Reinhold Ruge, dem sein Hauptmann gewaltsamer Weise das Gewehr abfordern und durch Polizei-Exekution wirklich wegnehmen ließ, beantragte zur Beurtheilung dieses Vorfalls ein Ehrengericht seines Bezirks, welches gestern Abend statt fand. Als Grund der Verfahrungsweise des Hauptmanns stellte sich heraus, daß Ruge am Tage nach dem Zeughaussturm im Privatgespräch geäußert:„So lange der Zustand der ganzen Bürgerwehr und die von ihr gewählten Offiziere nur als provisorisch anzusehen ist, werde ich in allen Fällen, wo es sich um Menschenleben handelt, nur meiner Ueberzeugung und nicht dem Kommando des Hauptmanns folgen; sollte dieser mich jedoch zum Gebrauch der Feuerwaffe zwingen wollen, so würde ich eher (so ungefähr wären seine Worte gewesen) das Gewehr auf dem Kopfe des Hauptmanns entzweischlagen, als auf das Volk schießen.“‒Diese letzte Aeußerung war dem Hauptmann hinterbracht worden,der in Folge dessen das bekannte Verfahren gegen Ruge einleitete. ‒ Das Ehrengerich entschied sich für die vollständige Rehabilitation Ruges unter den einfachen Bedingungen, daß er den letzten Theil seines Gesprächs als unpassend widerrufe.

Der Justizminister Märker hat in der Kommission für Rechtspflege erklärt, daß er in einigen Wochen einen Criminal- und Strafgesetzentwurf vorlegen werde. Derselbe soll im Wesentlichen nach dem Code d'instruction criminelle und Code penal bearbeitet sein. Man soll damit umgehen, die Geschwornen so viel wie möglich aus dem Beamtenstande zu nehmen.

Nachschrift. So eben erzählt man sich aus gut unterrichteter Quelle, daß Professor Rosenfranz bereits durch f. Patent zum Minister des Kultus ernannt, gestern nach der ersten Sitzung im Staatsministerium wieder von seinem hohen Amte zurückgetreten sei.‒Ebenso unterhält man sich von einem Briefe des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen und für den Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit der Intervention Englands zu seinen Gunsten droht. ‒

103Berlin, 21. Juli.

Die Vereinbarungsgesellschaft war heute wieder einmal recht muthwillig gelaunt. Es waren eine Reihe Interpellationen und Anträge an der Tagesordnung, die sich seit dem 20. Juni angesammelt hatten, weil dringendere Anträge vorgezogen worden waren. Mehrere, die Angelegenheiten des Großherzogthums Posen betreffende Interpellationen, gaben den Ministern und unserer polenfeindlichen Rechte und rechten Centrum Gelegenheit sich in ihrem wahren Geiste zu entwickeln. Es fehlte heute nicht an Scenen, welche die' größte Aufregung hervorriefen.

Schon vor Beginn der Tagesordnung verlangte der Abgeordnete D'Ester das Wort, um von dem Justizminister wegen eines in neuester Zeit in Posen vorgekommenen Falles Auskunft zu erhalten. Das Ober-Landesgericht hat eine Verfügung an alle Land- und Stadtgerichte erlassen, eine Liste aller Personen, welche sich bei der letzten Insurrektion betheiligt haben, welche verhaftet waren, mit bewaffneter Hand gefangen genommen, oder auch nur einer Betheiligung verdächtigt seien, laut einem beigelegten Schema anzufertigen und alsdann zurückzusenden. Das Ober-Landesgericht begründete sein Verlangen damit, daß es zur Vorbereitung einer allgemeinen Maßregel einer Liste bedürfe, nicht allein einer Liste aller Betheiligten, sondern auch aller nur Verdächtigten, und wenn das resp. Gericht in Zweifel sein sollte, ob Jemand der Theilnahme an der Insurrektion verdächtig sei oder nicht, so solle man ihn dennoch in der Liste aufnehmen. Dr. D'Ester frägt nun das Ministerium, ob es Kenntniß von diesen Vorfällen habe? Die Dringlichkeit dieser Interpellation wird mit genauer Majorität anerkannt und D'Ester setzt das Verwerfliche dieser Maßregel auseinander. Man wird einsehen, daß diese Liste eine förmliche Profcriptionsliste ist; nichts ist wohl mehr geeignet als diese Maßregel neue Erbitterung zwischen der deutschen und polnischen Bevölkerung in dieser Provinz, die kaum beruhigt ist, wieder hervorzurufen.

Der Justizminister kann nicht sagen, ob sich die Angelegenheit in der That so verhält, wenn aber eine solche Liste eingefordert ist, so bezwecke sie wohl gerade das Gegentheil als das, was der Interpellant vermuthet, sie wird eine Pacifikation einleiten sollen.

Auch Hr. Kühlwetter, Minister des Innern, glaubt das Wort ergreifen zu müssen und im spöttischen und höhnenden Ton sagt er, daß die Einforderung dieser Listen wahrscheinlich zum Zweck einer Amnestie geschehe, da viele Bürger Posens um Erlassung einer Amnestie eingekommen wären.

D'Ester kann sich mit diesen Antworten keineswegs zufrieden erklären, man amnestiert nur diejenigen, die angeklagt sind; die einem bloßen Verdacht unterliegen, brauchen keine Amnestie. Ich fragte das Ministerium, ob es Kenntniß von diesem Vorfalle habe, und es antwortet mir, daß diese Maßregel wahrscheinlich eine Pacifikation einleiten solle. Ich frage jetzt, ob die beiden Minister eine entschiedene Antwort geben können?

Graf Cießkowski zeigt noch auf das Ungesetzliche und Unrechtmäßige der angeregten Listeneinforderung hin, da mehrere Bekanntmachungen in Posen erlassen seien, auch eine vom Generallieutenant Colomb, daß alle Bürger und Landleute, welche an der Insurrektion Theil genommen hätten, mit einer ferneren Untersuchung verschont bleiben sollen.

Die Minister lassen sich auf keine weiteren Antworten in dieser Angelegenheit ein.

Später kommt eine Interpellation des Herrn von Lisiecki an die Reihe. Durch Verfügung des Ober-Präsidenten des Großherzogthums Posen ist eine polizeiliche Aufsicht über alle Bewohner polnischer Abkunft, welche an der letzten nationalen Bewegung irgendwie Theil genommen haben, eingeleitet und solche selbst auf diejenigen erstreckt worden, die nur Geldbeiträge oder Naturalien für die polnischen Truppen geliefert haben. Auf Grund dieser Verfügung haben auch eine große Anzahl Gutsbesitzer einen Hausarrest in der Art erhalten, daß sie ohne eine besondere Erlaubniß der Polizeibehörde nicht einmal ihre Kreisstadt besuchen dürfen!-Außerdem, fügt der Redner hinzu, kommen bis heute noch thätliche Mißhandlungen in der Provinz Posen vor. Sogar in der neuesten Zeit, am 17. ds.,erlaubte sich das Militär wieder abscheuliche Excesse. Es sind nicht zufällige Ausbrüche der Rohheit, sondern ich halte sie für förmlich organisirt. Es bestehet im Großherzogthum Posen ein Waffendenunciationssystem. Die Waffen sind überall abgefordert worden. Wird nun jemand denuncirt, daß er noch heimlich im Besitz von Waffen sei, so wird eine Abtheilung Soldaten hingeschickt, welche aber vergebens nach Waffen suchen, da keine vorhanden sind. Nun begehen aber die Soldaten Mißhandlungen, Prügeleien, die sogar schon Todesfälle herbeigeführt haben, da sie dadurch die Herausgabe der Waffen zu erzwingen glauben. Unmittelbar mit diesem Denuncirungssystem hängen noch Geldgier, Rache, beleidigte Eitelkeit zusammen, welche die Soldaten zu solchen Unthaten bewegen. Ich ersuche das Ministerium, sich hierüber äußern, eventuell den vielfachen Uebergriffen der Behörden im Großherzogthum Posen kräftigst steuern zu wollen.

Der Minister-Präsident antwortet, daß mit aller Strenge darauf gehalten wird, daß die bestehenden Gesetze gehalten werden, und deren Uebertretung, von welcher Seite sie auch komme, streng geahndet werden soll. Die Berichte der Behörden werden so schnell als möglich eingefordert werden. Bei Ueberhäufung der Geschäfte können die Behörden die Untersuchung oft nicht so beschleunigen, wie es zu wünschen wäre.

Der Minister-Präsident fügt hinzu, daß er es nicht für angemessen halte, wenn das Ministerium die in Folge der Interpellationen versprochenen ausführlichen Berichte dem Interpellanten auf seine nochmalige Frage mittheilt. Dies hält den Geschäftsgang der Versammlung sehr auf. Vielmehr stellt er es anheim, ob es nicht besser wäre, wenn die von den Behörden eingehenden Berichte über die durch Interpellationen angeregte Thatsachen auf dem Büreau niedergelegt und nach Ende der Sitzung verlesen werden.

Hierauf folgen Interpellationen des Abgeordneten Szuman: ob mit Autorisation oder Vorbewußt der Staatsregierung eine Freischaar im Szubiner Kreise, unter Führung des von Treskow und des Grafen von Lüttichau aus Russisch-Polen gebildet worden, welche die Aufgabe gehabt, Waffen aufzusuchen und hierbei körperliche Züchtigung zu vollstrecken; ob event.Das Staats-Ministerium die Handlungen dieser Freischaaren-Führer vertreten oder selbigen zur gerichtlichen Untersuchung und Bestrafung ziehen zu lassen gemeint sei? ob seitens des Ministeriums gegen diejenigen Civil- und Militär-Beamten im Großherzogthum Posen, welche die aus der Gefangenschaft entlassenen Eingebornen brandmarken lassen, das Erforderliche wegen ihrer Bestrafung veranlaßt worden?

Der Minister-Präsident antwortet, daß die Regierung Sr Majestät nie Befehl gegeben habe die Gesetze zu übertreten und außerordentliche Bestrafungen zu vollstrecken.

Das Corps, unter Führung des Herrn von Treskow, war übrigens keine Freischaar, sondern eine unter Schutz der Civilbehörden gebildete Schutz und Bürgerwehr. Was den Grafen von Lüttichau anbetrifft, so besitzt derselbe außer in Russisch-Polen auch in dem Großh. Posen Güter.-Was die Brandmarkung anbetrifft, so ist sie keinesfalls als eine solche zu halten, da man nur bei dem Aufruhr betheiligte Personen bei ihrer Entlassung durch das Abscheeren der Kopfhaare oder einen schwarzen Fleck kenntlich machen wollte.

Szuman ging noch unter großen Mißfallbezeugungen der Rechten auf mehrere Einzelnheiten ein, da er sich durch die Antworten des Ministerpräsidenten nicht befriedigt hielt. Da betritt ein Abgeordneter der Provinz Posen, deutscher Abkunft, der hier zur äußersten Rechten gehört, die Tribüne und nennt die Mittheilungen Szuman's Verleumdungen. Das giebt einen furchtbaren Lärm auf der Linken, sie will den Redner zur Ordnung gerufen wissen. Er wiederholt den Satz und nennt das jetzt, unwahre Aeußerungen. Neuer Sturm. Dadurch findet sich der Minister Kühlwetter veranlaßt zu erklären: man solle alle die Provinz Posen betreffenden Angelegenheiten der dieserhalb gebildeter Kommission überlassen. - Herr Schulze aus Delitzsch, ein treuer Ministerieller, merkt sich das und stellt den Antrag: daß alle Interpellationen, die einzelnen Verhältnisse des Großherzogthums Posen betreffend, an die Kommission verwiesen werden müssen. - Die Dringlichkeit dieses Antrages wird vom ganzen ministeriellen Heerlager anerkannt und wird daher sogleich zur Berathung gestellt. Der Herr von Berg, der die nun wieder erledigte Stelle des Kultus-Ministerium wegschnappen möchte, beeilt sich den Antrag zu unterstützen. Dr. Elsner protestiert gegen ein solches Verfahren, das Recht der Interpellation steht jedem Volksvertreter zu, unbeschadet seiner Nationalität. - Die Rechte will nichts davon hören, sie will abstimmen. Da stellt man von der Linken den Antrag auf namentliche Abstimmung. Furchtbare Aufregung in der ganzen Versammlung, die Klingel des Präsidenten vermag die Ruhe nicht herzustellen. - Da Keimem mehr das Wort gegeben werden kann, weil die Debatte geschlossen ist, sprechen Einige unter dem Vorgeben über die Fragestellung sprechen zu wollen. - Herr v. Kraszewski stürzt auf die Tribüne und donnert in die Versammlung hinein: Wenn die Frage angenommen wird, so werden die polnischen Abgeordneten gezwungen sein, diese Versammlung zu verlassen, da sie das Interesse ihrer Provinz nicht mehr vertreten können. - Neue Bewegung, Alles stürzt zu Schulzehin und fleht um sofortige Zurücknahme seines Antrages, das einzige Rettungsmittel aus diesem Sturm.

Der Präsident will abstimmen lassen, er kann aber die Ruhe nicht herstellen, da endlich entschließt sich Hr. Schulze aus Delitzsch seinen Antrag zurückzunehmen. Obgleich er von der Rechtmäßigkeit (?) seines Antrages überzeugt ist, will er dennoch die Verantwortlichkeit nicht übernehmen, daß ein Theil des Landes seine Abgeordneten zurückziehe. Diese Worte beruhigen den tobenden Sturm und man geht in der Tagesordnung weiter.

Ich aber will mit meinem Bericht zum Beginn der heutigen Sitzung zurückkehren. Eine königl. Botschaft legt der Versammlung einen Gesetzentwurf, „die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung betreffend“ zur Erklärung vor.

Der Finanzminister Hansemann begründet diesen Gesetzentwurf. Der Regierung kommt es vor allen Dingen darauf an, den Grundsatz der gleichen Vertheilung der Steuern in Anwendung zu bringen. Die bisher bestandenen Unterschiede, welche die frühere Regierung zum Grundsatze hatte, muß aufgehoben werden. Es ist aber nicht möglich, eine gleichmäßige Grundsteuervertheilung eiligst im ganzen Lande einzuführen, das erfordert langdauernde Vorbereitung, aber die Ausgleichung der Steuer, der in einer Provinz zusammenliegenden Güter, ist schneller anzuordnen. Die Gleichheit der Vertheilung aller Steuern ist unser Prinzip. Die Regierung beschäftigt sich mit den Maßregeln, welche die gleichmäßige Besteuerung Aller herbeiführen soll.

Der Hr. v. Kirchmann zeigt in einem Briefe dem Präsidenten Grabow an, daß er den Justizminister um Zurücknahme seiner Versetzung aufgefordert hatte, da er diese als einen Tadel seiner bisherigen Wirksamkeit ansehen müsse. Der Justizminister erwiederte ihn jedoch darauf, daß das keinesfalls so sei, indem er es als eine Beförderung anzusehen habe. In Folge dessen hat sich Hr. v. Kirchmann entschlossen, seine neue Stellung anzunehmen, und zeigt dies dem Präsidenten an, weil er sich nun einer neuen Wahl unterwerfen müsse. Die Neuwahl ist bereits angeordnet.

Der Bericht der Kommission betreffend ein zu erlassendes Gesetz: „die Einstellung der schwebenden Verhandlungen, behufs Auseinandersetzung der bäuerlichen Abgaben, Leistungen und Dienstverhältnisse und Niederschlagung sämmtlicher schwebenden Prozesse“gibt zu interessanten Verhandlungen Veranlassung. Der Abgeordnete Dierschkescheint in diesen Angelegenheiten sehr bewandert zu sein. Er gibt eine vorzügliche Auseinandersetzung aller betreffenden Gegenstände und Verhältnisse. Ueber die Dienstleistungen theilt er Folgendes mit. Die Dienstleistungen sind zu einer früheren Zeit, wo alles einen viel geringeren Werth als jetzt hatte, zwischen dem Gutsbesitzer und dem Dienstmann abgeschlossen worden. Der Arbeiter erhielt etwas Bestimmtes an Grund und Boden und für seine Dienstleistung wurde ein den damaligen Geldverhältnissen angemessener Lohn von 1 bis 1 1/2 Sgr. täglich festgesetzt. Der Arbeiter hatte zur damaligen Zeit einen guten Abschluß gemacht, er konnte seine Bedürfnisse mit diesem Lohn decken. Heute sind aber die Verhältnisse anders. Die Dienstleistung ist am Grund und Boden kleben geblieben und der arme Mann muß, wenn er sie ablösen will, eine Rente zahlen, welche die heutige Lohndifferenz deckt. Ein Tagelohn von 5-6 Sgr. wird jetzt bei den Ablösungen zu Grunde gelegt, wodurch sie Manchem unerschwinglich werden. Eine naturgetreue Schilderung der Dekonomiekommissarien, welche diese Auseinandersetzung leiten und wie schlecht die Landleute von denselben behandelt werden, schließt seinen Vortrag.

Der Minister der Landwirthschaft, Gierke, läßt sich auch einmal hören, indem er meint, daß die Ablösungskommissäre keineswegs eine diktatorische Gewalt ausüben und die Generalkommission die arme Bevölkerung nicht unterdrücke.

Der Antrag, welchen der Abgeordnete Jung schon vor drei Wochen machte, um Aufhebung der Paragraphe des Allg. Landrechts, welche die Strafbestimmungen über frechen, unehrerbietigen Tadel, über Erregung von Mißvergnügen und Verspottung der Landesgesetze enthalten, kommt endlich heute an die Tagesordnung. Jung begründet seinen Antrag: „Die Presse ist die Grundlage unserer Freiheit. Diese Gesetze bedrohen die politische Presse. Die Kritik der Maßregeln der Regierung ist nicht möglich bei diesen Gesetzen. Ein Jeder, der die Preßfreiheit wahrhaft will, der einen wahrhaft konstitutionellen Staat will, der muß für die Aufhebung dieser Paragraphen sein,„ aber die Majorität wollte die Dringlichkeit der Sache nicht anerkennen und sogleich darüber debattiren, deshalb nahm Jung seinen Antrag zurück.

Die Verfassungskommission hat auch die Einsetzung eines Staatsraths beschlossen. Soll der etwa die dritte Kammer bilden?

*Berlin.

In Folge der Aufhebung der Bundestags-Ausnahmsbeschlüsse erleiden die Regierungsbevollmächtigten an den Universitäten eine Umwandlung. Der Pr.St. A. schreibt deßwegen:

Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal-Angelegenheiten hat zu diesem Ende die außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten an den diesseitigen Landes-Universitäten veranlaßt, sich der auf dieser Eigenschaft beruhenden Functionen in Zukunft zu enthalten und sich lediglich auf diejenige Wirksamkeit zu beschränken, welche bereits die frühere Gesetzgebung, namentlich die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei-und Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808, deren Bestimmungen sich in Nr. V. der Instruktion vom 18. November 1819 wiederholt finden, den Kuratoren an den Universitäten beilegt.

Die bereits eingeleiteten und schnell vorschreitenden Verhandlungen und Berathungen der Universitäten über deren künftige Gestaltung erstrecken sich auch auf die etwaigen Abänderungen in der Einrichtung der Universitäts-Kuratorien. Es wird daher

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          <p>Was von dem großen Finanzbericht des großen Finanzministers Hansemann, den er                         am 11. d. M. in der Vereinbarungsversammlung mittheilte, zu halten ist, und                         wie wenig der Finanzminister einen vollständig wahrhaften Bericht gegeben,                         kann mit folgenden Thatsachen bewiesen werden. Bei Eröffnung des 7.                         Provinziallandtages der Mark Brandenburg, des <hi rendition="#g">ersten</hi>unter dem jetzigen Könige, im Februar 1841, wurde ein <hi rendition="#g">Königliches Dekret</hi> in Betreff eines Steuer-Erlasses,                         d. d. 23. Februar 1841, vorgelegt, welches zugleich einen Bericht über die                         ganze Lage der preußischen Finanzen enthält. Aus diesem Bericht geht hervor,                         daß die Kriegs-Rüstungen der Jahre 1830 bis 1833 ungefähr 35 Millionen                         Thaler gekostet haben, im Ganzen aber in den Jahren 1830 bis 1840 über 61                         Millionen Thaler für <hi rendition="#g">außerordentliche</hi> Zwecke                         verausgabt wurden, welche <hi rendition="#g">&#x201E;aus den gewöhnlichen Einnahmen                             nicht bestritten, und nur allmählig aus den jährlichen Ueberschüssen                             ersetzt werden&#x201C;</hi> konnten, oder mit andern Worten, diese Summen                         wurden aus dem Schatze und der Seehandlung entnommen, wo sie durch die                         jährlichen Ueberschüsse nach und nach wieder gedeckt werden sollen. Da man                         aber in den Jahren 1830-1833 nur 12 Millionen von der Seehandlung,                         vermittelst deren Prämienscheingeschäft entnahm, so bleiben für diese drei                         Jahre allein ungefähr 23 Millionen Thaler übrig, die jedenfalls aus dem                         Staatsschatz entnommen wurden. Wie stimmt aber die Angabe dieser enormen                         Summe mit den bescheidenen Zahlenverhältnissen, innerhalb welcher sich die                         Hansemann'sche Darstellung der Geschichte des Staatsschatzes bewegt?! Statt                         der 61 Millionen, die laut Bericht von 1841 für <hi rendition="#g">außerordentliche</hi> Zwecke verausgabt wurden, weiß Hr. Hansemann nur                         von 12 Millionen, die von 1820-1840 in den Staatsschatz gelegt wurden. Wie                         paßt das zusammen? &#x2012; Drei Fälle sind nur möglich. Entweder die Quellen des                         Berichts von 1841 sind Herrn Hansemann entzogen oder dafür andere                         untergelegt worden; oder Herr Hansemann hat, in der Meinung, daß noch nie                         etwas über den Staatsschatz veröffentlicht worden sei, die Ausgaben gleich                         von den Einnahmen des Staatsschatzes abgezogen, um das Land nicht mit den 61                         Millionen, die von 1830-1840 verausgabt wurden, zu erschrecken; oder                         endlich, Herr Hansemann hat sich verrechnet, indem er nicht die Fähigkeit                         besitzt, sich in den labirinthischen Nachweisungen der                         Staatsschatzrechnungen zu Recht zu finden.</p>
          <p>In den Abtheilungen der Vereinbarungsversammlung ist die Ansicht                         durchgedrungen, den letzten Termin für die freiwillige Anleihe, in Betracht                         der periodischen Zahlungsfähigkeit der Landleute, auf Ende September                         hinauszuschieben. Der Finanzminister hatte den Termin auf den 10. August                         festgesetzt. Indeß beeilt man sich jetzt hier seinen Antheil an der                         Zwangsanleihe, freiwillig dazubringen, um 5 pCt. statt 3 1/3 pCt. zu                         erhalten.</p>
          <p>Der jüngere Schloeffel hat seinen Aufenthalt auf der Magdeburger Citadelle                         dazu benutzt, seinen, vor dem Kammergericht verhandelten<hi rendition="#g">Preßprozeß</hi>, zu bearbeiten. Das in einem hiesigen Verlage unter dem                         Titel &#x201E;Dokumente der Revoluiion der Gegenwart&#x201C; erschienene Heftchen enthält                         außer den incriminirten Artikel und der Rede des Angeklagten auch das                         vollständige Erkenntniß, woraus wir Ihnen einige Mittheilungen machen, um                         die Ansichten unserer reaktionären Richter kennen zu lernen.</p>
          <p>&#x201E;Die Deduction des Angeklagten von dem Untergange des preußischen Staats, von                         dem Nichtmehrbestehen gesetzlicher Staatsgewalt und des Allgemeinen                         Landrechts erscheint als eine gänzliche unhaltbare und hohe Abstraktion, als                         ein gänzliches Berkennen der Wirklichkeit. Wie man auch die Vorgänge des 18.                         und 19. März und ihre Folgen beurtheilen mag, und welche Veränderung in der                         Verfassung und Gesetzgebung sie auch herbeigeführt haben oder herbeiführen                         mögen, &#x2012; kein Unbefangener kann dennoch das nicht blos faktische, sondern                         rechtliche Fortbestehen des Staates, seiner Regierungsgewalten und seines                         Gesetzbuches im Ernste verkennen. Die bisherigen Gesetze behielten ihre                         Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich aufgehoben sind. &#x2012; A. L. R. Einleitung                         § 59. (Gesetze behalten solange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber                         ausdrücklich wieder aufgehoben werden.) Die Staatsangehörigen blieben nach                         wie vor<hi rendition="#g">ihrem rechtmäßigen Könige und der Gesetzen                             unterthan;</hi>und insbesondere machte die erweiterte Volksfreiheit die                         Strafgesetze nicht unanwendbar, und Verbrechen, wie das hier zur Anklage                         gestellte, des versuchten Aufruhrs nicht straflos, welche vielmehr unter                         jeglicher Regierungsform und nach den Gesetzen der ganzen Welt der ahnenden                         Gerechtigkeit anheimfallen. In der Sache selbst bedarf es kaum noch der                         Ausführung: daß der Angeklagte mehrfach durch Schrift und Rede zu                         Gewaltmaßregeln gegen die Regierung angeregt habe, namentlich zu dem Zwecke,                         um die Zurücknahme des indirekte Wahlen anordnenden Wahlgesetzes und statt                         dessen einen direkten Wahlmodus zu erzwingen, und ebenso um eine noch                         allgemeinere Volksbewaffnung, als bisherbewilligt worden, wieder den Willen                         der Regierung durchzusetzen. Den ersten Zweck verfolgt der Angeklagte                         vornehmlich in seinem Aufsatze:&#x201E;Die große Wahldemonstration.&#x201C;Er fordert                         durch diesen Artikel seines vorzugsweise für Arbeiter bestimmten Blattes                         auf, massenhaft mit&#x2012;60,000 Mann&#x2012;vor das Königl. Schloß zu rücken, und durch                         diese Macht den Minister Camphausen zu verhöhnen und von den                         Wahlmännerwahlen abzubringen. Eine solches Einschüchterungssystem wäre schon                         an sich eine Art von Gewalt;der Angeklagte redet aber derselben auch gerade                         zu das Wort, wenn er gegen Ende des Artikels sagt: &#x201C;Wir rufen immer:                         &#x201E;Friedlich, friedlich! &#x201C; und vergessen ganz, daß es gerade der Krieg und nur                         der Krieg war, der uns das Wenige gebracht hat, was wir von Freiheit                         besitzen u. s. w. &#x201C;</p>
          <p>Der Abg.<hi rendition="#g">Krackrügge,</hi>welcher in Erfurt vom <hi rendition="#g">General Hedemann </hi>beleidigt worden ist und auf                         Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung drang, mußte sich endlich an den                         König wenden, da sich alle Gerichtsbehörden für inkompetent erklärten. Der                         Justizminister zeigt jetzt dem Kläger an, daß die Sache in Gemäßheit eines                         Allerhöchsten Befehls dem Ober Landesgerichte zu Magdeburg mit dem Auftrage                         zugefertigt sei, sich der Führung der Untersuchung zu unterziehen und nach                         Abschluß derselben die Akten zur Anordnung eines <hi rendition="#g">Kriegsgerichts </hi>einzureichen.&#x2014;<hi rendition="#g">Herr Krackrügge                         </hi>beklagt sich nun darüber, daß heute noch, wo das Prinzip der                         Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz faktisch zur Geltung                         gekommen, die antiquirte Verordnung behauptet wird, wonach ein Bürger, wenn                         er von einem bewaffneten Mitbürger, einem General, an seiner Ehre verletzt                         worden, Recht nehmen soll vor einem&#x2014;Kriegsgericht. Als ob die Ehre des Herrn                         Generallieutenants von Hedemann, eine andere wäre als die des Herrn                         Krackrügge? &#x2012;</p>
          <p>Der Bürgerwehrmann Reinhold Ruge, dem sein Hauptmann gewaltsamer Weise das                         Gewehr abfordern und durch Polizei-Exekution wirklich wegnehmen ließ,                         beantragte zur Beurtheilung dieses Vorfalls ein Ehrengericht seines Bezirks,                         welches gestern Abend statt fand. Als Grund der Verfahrungsweise des                         Hauptmanns stellte sich heraus, daß Ruge am Tage nach dem Zeughaussturm im                         Privatgespräch geäußert:&#x201E;So lange der Zustand der ganzen Bürgerwehr und die                         von ihr gewählten Offiziere nur als provisorisch anzusehen ist, werde ich in                         allen Fällen, wo es sich um Menschenleben handelt, nur meiner Ueberzeugung                         und nicht dem Kommando des Hauptmanns folgen; sollte dieser mich jedoch zum                         Gebrauch der Feuerwaffe zwingen wollen, so würde ich eher (so ungefähr wären                         seine Worte gewesen) das Gewehr auf dem Kopfe des Hauptmanns                         entzweischlagen, als auf das Volk schießen.&#x201C;&#x2012;Diese letzte Aeußerung war dem                         Hauptmann hinterbracht worden,der in Folge dessen das bekannte Verfahren                         gegen Ruge einleitete. &#x2012; Das Ehrengerich entschied sich für die vollständige                         Rehabilitation Ruges unter den einfachen Bedingungen, daß er den letzten                         Theil seines Gesprächs als unpassend widerrufe.</p>
          <p>Der Justizminister <hi rendition="#g">Märker</hi> hat in der Kommission für                         Rechtspflege erklärt, daß er in einigen Wochen einen Criminal- und                         Strafgesetzentwurf vorlegen werde. Derselbe soll im Wesentlichen nach dem                         Code d'instruction criminelle und Code penal bearbeitet sein. Man soll damit                         umgehen, die Geschwornen so viel wie möglich aus dem Beamtenstande zu                         nehmen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Nachschrift.</hi> So eben erzählt man sich aus gut                         unterrichteter Quelle, daß Professor <hi rendition="#g">Rosenfranz</hi> bereits durch f. Patent zum Minister des Kultus ernannt, gestern nach der                         ersten Sitzung im Staatsministerium wieder von seinem hohen Amte                         zurückgetreten sei.&#x2012;Ebenso unterhält man sich von einem Briefe des Königs                         von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht gewillt                         sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen und für den Fall, daß man                         versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit der Intervention Englands zu                         seinen Gunsten droht. &#x2012;</p>
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        <div xml:id="ar054_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl>Berlin, 21. Juli.</head>
          <p>Die Vereinbarungsgesellschaft war heute wieder einmal recht muthwillig                         gelaunt. Es waren eine Reihe Interpellationen und Anträge an der                         Tagesordnung, die sich seit dem 20. Juni angesammelt hatten, weil                         dringendere Anträge vorgezogen worden waren. Mehrere, die Angelegenheiten                         des Großherzogthums Posen betreffende Interpellationen, gaben den Ministern                         und unserer polenfeindlichen Rechte und rechten Centrum Gelegenheit sich in                         ihrem wahren Geiste zu entwickeln. Es fehlte heute nicht an Scenen, welche                         die' größte Aufregung hervorriefen.</p>
          <p>Schon vor Beginn der Tagesordnung verlangte der Abgeordnete D'Ester das Wort,                         um von dem Justizminister wegen eines in <hi rendition="#g">neuester Zeit in                             Posen</hi> vorgekommenen Falles Auskunft zu erhalten. Das                         Ober-Landesgericht hat eine Verfügung an alle Land- und Stadtgerichte                         erlassen, eine Liste aller Personen, welche sich bei der letzten                         Insurrektion betheiligt haben, welche verhaftet waren, mit bewaffneter Hand                         gefangen genommen, oder auch nur einer Betheiligung verdächtigt seien, laut                         einem beigelegten Schema anzufertigen und alsdann zurückzusenden. Das                         Ober-Landesgericht begründete sein Verlangen damit, daß es zur Vorbereitung                         einer allgemeinen Maßregel einer Liste bedürfe, nicht allein einer Liste                         aller Betheiligten, sondern auch aller nur Verdächtigten, und wenn das resp.                         Gericht in Zweifel sein sollte, ob Jemand der Theilnahme an der Insurrektion                         verdächtig sei oder nicht, so solle man ihn dennoch in der Liste aufnehmen.                         Dr. D'Ester frägt nun das Ministerium, ob es Kenntniß von diesen Vorfällen                         habe? Die Dringlichkeit dieser Interpellation wird mit genauer Majorität                         anerkannt und D'Ester setzt das Verwerfliche dieser Maßregel auseinander.                         Man wird einsehen, daß diese Liste eine förmliche Profcriptionsliste ist;                         nichts ist wohl mehr geeignet als diese Maßregel neue Erbitterung zwischen                         der deutschen und polnischen Bevölkerung in dieser Provinz, die kaum                         beruhigt ist, wieder hervorzurufen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Der Justizminister</hi> kann nicht sagen, ob sich die                         Angelegenheit in der That so verhält, wenn aber eine solche Liste                         eingefordert ist, so bezwecke sie wohl gerade das Gegentheil als das, was                         der Interpellant vermuthet, sie wird eine Pacifikation einleiten sollen.</p>
          <p>Auch Hr. <hi rendition="#g">Kühlwetter,</hi> Minister des Innern, glaubt das                         Wort ergreifen zu müssen und im spöttischen und höhnenden Ton sagt er, daß                         die Einforderung dieser Listen wahrscheinlich zum Zweck einer <hi rendition="#g">Amnestie</hi> geschehe, da viele Bürger Posens um                         Erlassung einer Amnestie eingekommen wären.</p>
          <p>D'Ester kann sich mit diesen Antworten keineswegs zufrieden erklären, man                         amnestiert nur diejenigen, die angeklagt sind; die einem bloßen Verdacht                         unterliegen, brauchen keine Amnestie. Ich fragte das Ministerium, ob es                         Kenntniß von diesem Vorfalle habe, und es antwortet mir, daß diese Maßregel                         wahrscheinlich eine Pacifikation einleiten solle. Ich frage jetzt, ob die                         beiden Minister eine entschiedene Antwort geben können?</p>
          <p><hi rendition="#g">Graf Cießkowski</hi> zeigt noch auf das Ungesetzliche und                         Unrechtmäßige der angeregten Listeneinforderung hin, da mehrere                         Bekanntmachungen in Posen erlassen seien, auch eine vom Generallieutenant                         Colomb, daß alle Bürger und Landleute, welche an der Insurrektion Theil                         genommen hätten, mit einer ferneren Untersuchung verschont bleiben                         sollen.</p>
          <p>Die Minister lassen sich auf keine weiteren Antworten in dieser Angelegenheit                         ein.</p>
          <p>Später kommt eine Interpellation des Herrn von <hi rendition="#g">Lisiecki                         </hi>an die Reihe. Durch Verfügung des Ober-Präsidenten des Großherzogthums                         Posen ist eine polizeiliche Aufsicht über alle Bewohner polnischer Abkunft,                         welche an der letzten nationalen Bewegung irgendwie Theil genommen haben,                         eingeleitet und solche selbst auf diejenigen erstreckt worden, die nur                         Geldbeiträge oder Naturalien für die polnischen Truppen geliefert haben. Auf                         Grund dieser Verfügung haben auch eine große Anzahl Gutsbesitzer einen                         Hausarrest in der Art erhalten, daß sie ohne eine besondere Erlaubniß der                         Polizeibehörde nicht einmal ihre Kreisstadt besuchen dürfen!-Außerdem, fügt                         der Redner hinzu, kommen bis heute noch thätliche Mißhandlungen in der                         Provinz Posen vor. Sogar in der neuesten Zeit, am 17. ds.,erlaubte sich das                         Militär wieder abscheuliche Excesse. Es sind nicht zufällige Ausbrüche der                         Rohheit, sondern ich halte sie für förmlich organisirt. Es bestehet im                         Großherzogthum Posen ein Waffendenunciationssystem. Die Waffen sind überall                         abgefordert worden. Wird nun jemand denuncirt, daß er noch heimlich im                         Besitz von Waffen sei, so wird eine Abtheilung Soldaten hingeschickt, welche                         aber vergebens nach Waffen suchen, da keine vorhanden sind. Nun begehen aber                         die Soldaten Mißhandlungen, Prügeleien, die sogar schon Todesfälle                         herbeigeführt haben, da sie dadurch die Herausgabe der Waffen zu erzwingen                         glauben. Unmittelbar mit diesem Denuncirungssystem hängen noch Geldgier,                         Rache, beleidigte Eitelkeit zusammen, welche die Soldaten zu solchen                         Unthaten bewegen. Ich ersuche das Ministerium, sich hierüber äußern,                         eventuell den vielfachen Uebergriffen der Behörden im Großherzogthum Posen                         kräftigst steuern zu wollen.</p>
          <p>Der Minister-Präsident antwortet, daß mit aller Strenge darauf gehalten wird,                         daß die bestehenden Gesetze gehalten werden, und deren Uebertretung, von                         welcher Seite sie auch komme, streng geahndet werden soll. Die Berichte der                         Behörden werden so schnell als möglich eingefordert werden. Bei Ueberhäufung                         der Geschäfte können die Behörden die Untersuchung oft nicht so                         beschleunigen, wie es zu wünschen wäre.</p>
          <p>Der Minister-Präsident fügt hinzu, daß er es nicht für angemessen halte, wenn                         das Ministerium die in Folge der Interpellationen versprochenen                         ausführlichen Berichte dem Interpellanten auf seine nochmalige Frage                         mittheilt. Dies hält den Geschäftsgang der Versammlung sehr auf. Vielmehr                         stellt er es anheim, ob es nicht besser wäre, wenn die von den Behörden                         eingehenden Berichte über die durch Interpellationen angeregte Thatsachen                         auf dem Büreau niedergelegt und nach Ende der Sitzung verlesen werden.</p>
          <p>Hierauf folgen Interpellationen des Abgeordneten Szuman: ob mit Autorisation                         oder Vorbewußt der Staatsregierung eine Freischaar im Szubiner Kreise, unter                         Führung des von <hi rendition="#g">Treskow </hi>und des Grafen von <hi rendition="#g">Lüttichau </hi>aus Russisch-Polen gebildet worden, welche                         die Aufgabe gehabt, Waffen aufzusuchen und hierbei körperliche Züchtigung zu                         vollstrecken; ob event.Das Staats-Ministerium die Handlungen dieser                         Freischaaren-Führer vertreten oder selbigen zur gerichtlichen Untersuchung                         und Bestrafung ziehen zu lassen gemeint sei? ob seitens des Ministeriums                         gegen diejenigen Civil- und Militär-Beamten im Großherzogthum Posen, welche                         die aus der Gefangenschaft entlassenen Eingebornen brandmarken lassen, das                         Erforderliche wegen ihrer Bestrafung veranlaßt worden?</p>
          <p>Der Minister-Präsident antwortet, daß die Regierung Sr Majestät nie Befehl                         gegeben habe die Gesetze zu übertreten und außerordentliche Bestrafungen zu                         vollstrecken.</p>
          <p>Das Corps, unter Führung des Herrn von Treskow, war übrigens keine                         Freischaar, sondern eine unter Schutz der Civilbehörden gebildete Schutz und                         Bürgerwehr. Was den Grafen von Lüttichau anbetrifft, so besitzt derselbe                         außer in Russisch-Polen auch in dem Großh. Posen Güter.-Was die Brandmarkung                         anbetrifft, so ist sie keinesfalls als eine solche zu halten, da man nur bei                         dem Aufruhr betheiligte Personen bei ihrer Entlassung durch das Abscheeren                         der Kopfhaare oder einen schwarzen Fleck kenntlich machen wollte.</p>
          <p><hi rendition="#g">Szuman</hi> ging noch unter großen Mißfallbezeugungen der                         Rechten auf mehrere Einzelnheiten ein, da er sich durch die Antworten des                         Ministerpräsidenten nicht befriedigt hielt. Da betritt ein Abgeordneter der                         Provinz Posen, deutscher Abkunft, der hier zur äußersten Rechten gehört, die                         Tribüne und nennt die Mittheilungen Szuman's <hi rendition="#g">Verleumdungen.</hi> Das giebt einen furchtbaren Lärm auf der Linken,                         sie will den Redner zur Ordnung gerufen wissen. Er wiederholt den Satz und                         nennt das jetzt, <hi rendition="#g">unwahre Aeußerungen.</hi> Neuer Sturm.                         Dadurch findet sich der Minister Kühlwetter veranlaßt zu erklären: man solle                         alle die Provinz Posen betreffenden Angelegenheiten der dieserhalb                         gebildeter Kommission überlassen. - <hi rendition="#g">Herr Schulze</hi> aus                         Delitzsch, ein treuer Ministerieller, merkt sich das und stellt den Antrag:                         daß alle Interpellationen, die einzelnen Verhältnisse des Großherzogthums                         Posen betreffend, an die Kommission verwiesen werden müssen. - Die                         Dringlichkeit dieses Antrages wird vom ganzen ministeriellen Heerlager                         anerkannt und wird daher sogleich zur Berathung gestellt. <hi rendition="#g">Der Herr von Berg,</hi> der die nun wieder erledigte Stelle des                         Kultus-Ministerium wegschnappen möchte, beeilt sich den Antrag zu                         unterstützen. Dr. Elsner protestiert gegen ein solches Verfahren, das Recht                         der Interpellation steht jedem Volksvertreter zu, unbeschadet seiner                         Nationalität. - Die Rechte will nichts davon hören, sie will abstimmen. Da                         stellt man von der Linken den Antrag auf namentliche Abstimmung. Furchtbare                         Aufregung in der ganzen Versammlung, die Klingel des Präsidenten vermag die                         Ruhe nicht herzustellen. - Da Keimem mehr das Wort gegeben werden kann, weil                         die Debatte geschlossen ist, sprechen Einige unter dem Vorgeben über die                         Fragestellung sprechen zu wollen. - <hi rendition="#g">Herr v.                             Kraszewski</hi> stürzt auf die Tribüne und donnert in die Versammlung                         hinein: Wenn die Frage angenommen wird, so werden die polnischen                         Abgeordneten gezwungen sein, diese Versammlung zu verlassen, da sie das                         Interesse ihrer Provinz nicht mehr vertreten können. - Neue Bewegung, Alles                         stürzt zu <hi rendition="#g">Schulze</hi>hin und fleht um sofortige                         Zurücknahme seines Antrages, das einzige Rettungsmittel aus diesem                         Sturm.</p>
          <p>Der Präsident will abstimmen lassen, er kann aber die Ruhe nicht herstellen,                         da endlich entschließt sich <hi rendition="#g">Hr. Schulze</hi> aus                         Delitzsch seinen Antrag zurückzunehmen. Obgleich er von der Rechtmäßigkeit                         (?) seines Antrages überzeugt ist, will er dennoch die Verantwortlichkeit                         nicht übernehmen, daß ein Theil des Landes seine Abgeordneten zurückziehe.                         Diese Worte beruhigen den tobenden Sturm und man geht in der Tagesordnung                         weiter.</p>
          <p>Ich aber will mit meinem Bericht zum Beginn der heutigen Sitzung                         zurückkehren. Eine königl. Botschaft legt der Versammlung einen                         Gesetzentwurf, &#x201E;die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung betreffend&#x201C; zur                         Erklärung vor.</p>
          <p>Der Finanzminister Hansemann begründet diesen Gesetzentwurf. Der Regierung                         kommt es vor allen Dingen darauf an, den Grundsatz der gleichen Vertheilung                         der Steuern in Anwendung zu bringen. Die bisher bestandenen Unterschiede,                         welche die frühere Regierung zum Grundsatze hatte, muß aufgehoben werden. Es                         ist aber nicht möglich, eine gleichmäßige Grundsteuervertheilung eiligst im                         ganzen Lande einzuführen, das erfordert langdauernde Vorbereitung, aber die                         Ausgleichung der Steuer, der in einer Provinz zusammenliegenden Güter, ist                         schneller anzuordnen. Die Gleichheit der Vertheilung aller Steuern ist unser                         Prinzip. Die Regierung beschäftigt sich mit den Maßregeln, welche die                         gleichmäßige Besteuerung Aller herbeiführen soll.</p>
          <p>Der <hi rendition="#g">Hr. v. Kirchmann</hi> zeigt in einem Briefe dem                         Präsidenten Grabow an, daß er den Justizminister um Zurücknahme seiner                         Versetzung aufgefordert hatte, da er diese als einen Tadel seiner bisherigen                         Wirksamkeit ansehen müsse. Der Justizminister erwiederte ihn jedoch darauf,                         daß das keinesfalls so sei, indem er es als eine Beförderung anzusehen habe.                         In Folge dessen hat sich Hr. v. Kirchmann entschlossen, seine neue Stellung                         anzunehmen, und zeigt dies dem Präsidenten an, weil er sich nun einer neuen                         Wahl unterwerfen müsse. Die Neuwahl ist bereits angeordnet.</p>
          <p>Der Bericht der Kommission betreffend ein zu erlassendes Gesetz: &#x201E;die                         Einstellung der schwebenden Verhandlungen, behufs Auseinandersetzung der                         bäuerlichen Abgaben, Leistungen und Dienstverhältnisse und Niederschlagung                         sämmtlicher schwebenden Prozesse&#x201C;gibt zu interessanten Verhandlungen                         Veranlassung. Der Abgeordnete <hi rendition="#g">Dierschke</hi>scheint in                         diesen Angelegenheiten sehr bewandert zu sein. Er gibt eine vorzügliche                         Auseinandersetzung aller betreffenden Gegenstände und Verhältnisse. Ueber                         die Dienstleistungen theilt er Folgendes mit. Die Dienstleistungen sind zu                         einer früheren Zeit, wo alles einen viel geringeren Werth als jetzt hatte,                         zwischen dem Gutsbesitzer und dem Dienstmann abgeschlossen worden. Der                         Arbeiter erhielt etwas Bestimmtes an Grund und Boden und für seine                         Dienstleistung wurde ein den damaligen Geldverhältnissen angemessener Lohn                         von 1 bis 1 1/2 Sgr. täglich festgesetzt. Der Arbeiter hatte zur damaligen                         Zeit einen guten Abschluß gemacht, er konnte seine Bedürfnisse mit diesem                         Lohn decken. Heute sind aber die Verhältnisse anders. Die Dienstleistung ist                         am Grund und Boden kleben geblieben und der arme Mann muß, wenn er sie                         ablösen will, eine Rente zahlen, welche die heutige Lohndifferenz deckt. Ein                         Tagelohn von 5-6 Sgr. wird jetzt bei den Ablösungen zu Grunde gelegt,                         wodurch sie Manchem unerschwinglich werden. Eine naturgetreue Schilderung                         der Dekonomiekommissarien, welche diese Auseinandersetzung leiten und wie                         schlecht die Landleute von denselben behandelt werden, schließt seinen                         Vortrag.</p>
          <p>Der Minister der Landwirthschaft, <hi rendition="#g">Gierke,</hi> läßt sich                         auch einmal hören, indem er meint, daß die Ablösungskommissäre keineswegs                         eine diktatorische Gewalt ausüben und die Generalkommission die arme                         Bevölkerung nicht unterdrücke.</p>
          <p>Der Antrag, welchen der Abgeordnete Jung schon vor drei Wochen machte, um                         Aufhebung der Paragraphe des Allg. Landrechts, welche die Strafbestimmungen                         über frechen, unehrerbietigen Tadel, über Erregung von Mißvergnügen und                         Verspottung der Landesgesetze enthalten, kommt endlich heute an die                         Tagesordnung. Jung begründet seinen Antrag: &#x201E;Die Presse ist die Grundlage                         unserer Freiheit. Diese Gesetze bedrohen die politische Presse. Die Kritik                         der Maßregeln der Regierung ist nicht möglich bei diesen Gesetzen. Ein                         Jeder, der die Preßfreiheit wahrhaft will, der einen wahrhaft                         konstitutionellen Staat will, der muß für die Aufhebung dieser Paragraphen                         sein,&#x201E; aber die Majorität wollte die Dringlichkeit der Sache nicht                         anerkennen und sogleich darüber debattiren, deshalb nahm Jung seinen Antrag                         zurück.</p>
          <p>Die Verfassungskommission hat auch die Einsetzung eines <hi rendition="#g">Staatsraths </hi>beschlossen. Soll der etwa die <hi rendition="#g">dritte </hi>Kammer bilden?</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl>Berlin.</head>
          <p>In Folge der Aufhebung der Bundestags-Ausnahmsbeschlüsse erleiden die                         Regierungsbevollmächtigten an den Universitäten eine Umwandlung. Der Pr.St.                         A. schreibt deßwegen:</p>
          <p>Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal-Angelegenheiten                         hat zu diesem Ende die außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten an den                         diesseitigen Landes-Universitäten veranlaßt, sich der auf dieser Eigenschaft                         beruhenden Functionen in Zukunft zu enthalten und sich lediglich auf                         diejenige Wirksamkeit zu beschränken, welche bereits die frühere                         Gesetzgebung, namentlich die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der                         Provinzial-Polizei-und Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808, deren                         Bestimmungen sich in Nr. V. der Instruktion vom 18. November 1819 wiederholt                         finden, den Kuratoren an den Universitäten beilegt.</p>
          <p>Die bereits eingeleiteten und schnell vorschreitenden Verhandlungen und                         Berathungen der Universitäten über deren künftige Gestaltung erstrecken sich                         auch auf die etwaigen Abänderungen in der Einrichtung der                         Universitäts-Kuratorien. Es wird daher
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[0268/0002] Was von dem großen Finanzbericht des großen Finanzministers Hansemann, den er am 11. d. M. in der Vereinbarungsversammlung mittheilte, zu halten ist, und wie wenig der Finanzminister einen vollständig wahrhaften Bericht gegeben, kann mit folgenden Thatsachen bewiesen werden. Bei Eröffnung des 7. Provinziallandtages der Mark Brandenburg, des erstenunter dem jetzigen Könige, im Februar 1841, wurde ein Königliches Dekret in Betreff eines Steuer-Erlasses, d. d. 23. Februar 1841, vorgelegt, welches zugleich einen Bericht über die ganze Lage der preußischen Finanzen enthält. Aus diesem Bericht geht hervor, daß die Kriegs-Rüstungen der Jahre 1830 bis 1833 ungefähr 35 Millionen Thaler gekostet haben, im Ganzen aber in den Jahren 1830 bis 1840 über 61 Millionen Thaler für außerordentliche Zwecke verausgabt wurden, welche „aus den gewöhnlichen Einnahmen nicht bestritten, und nur allmählig aus den jährlichen Ueberschüssen ersetzt werden“ konnten, oder mit andern Worten, diese Summen wurden aus dem Schatze und der Seehandlung entnommen, wo sie durch die jährlichen Ueberschüsse nach und nach wieder gedeckt werden sollen. Da man aber in den Jahren 1830-1833 nur 12 Millionen von der Seehandlung, vermittelst deren Prämienscheingeschäft entnahm, so bleiben für diese drei Jahre allein ungefähr 23 Millionen Thaler übrig, die jedenfalls aus dem Staatsschatz entnommen wurden. Wie stimmt aber die Angabe dieser enormen Summe mit den bescheidenen Zahlenverhältnissen, innerhalb welcher sich die Hansemann'sche Darstellung der Geschichte des Staatsschatzes bewegt?! Statt der 61 Millionen, die laut Bericht von 1841 für außerordentliche Zwecke verausgabt wurden, weiß Hr. Hansemann nur von 12 Millionen, die von 1820-1840 in den Staatsschatz gelegt wurden. Wie paßt das zusammen? ‒ Drei Fälle sind nur möglich. Entweder die Quellen des Berichts von 1841 sind Herrn Hansemann entzogen oder dafür andere untergelegt worden; oder Herr Hansemann hat, in der Meinung, daß noch nie etwas über den Staatsschatz veröffentlicht worden sei, die Ausgaben gleich von den Einnahmen des Staatsschatzes abgezogen, um das Land nicht mit den 61 Millionen, die von 1830-1840 verausgabt wurden, zu erschrecken; oder endlich, Herr Hansemann hat sich verrechnet, indem er nicht die Fähigkeit besitzt, sich in den labirinthischen Nachweisungen der Staatsschatzrechnungen zu Recht zu finden. In den Abtheilungen der Vereinbarungsversammlung ist die Ansicht durchgedrungen, den letzten Termin für die freiwillige Anleihe, in Betracht der periodischen Zahlungsfähigkeit der Landleute, auf Ende September hinauszuschieben. Der Finanzminister hatte den Termin auf den 10. August festgesetzt. Indeß beeilt man sich jetzt hier seinen Antheil an der Zwangsanleihe, freiwillig dazubringen, um 5 pCt. statt 3 1/3 pCt. zu erhalten. Der jüngere Schloeffel hat seinen Aufenthalt auf der Magdeburger Citadelle dazu benutzt, seinen, vor dem Kammergericht verhandeltenPreßprozeß, zu bearbeiten. Das in einem hiesigen Verlage unter dem Titel „Dokumente der Revoluiion der Gegenwart“ erschienene Heftchen enthält außer den incriminirten Artikel und der Rede des Angeklagten auch das vollständige Erkenntniß, woraus wir Ihnen einige Mittheilungen machen, um die Ansichten unserer reaktionären Richter kennen zu lernen. „Die Deduction des Angeklagten von dem Untergange des preußischen Staats, von dem Nichtmehrbestehen gesetzlicher Staatsgewalt und des Allgemeinen Landrechts erscheint als eine gänzliche unhaltbare und hohe Abstraktion, als ein gänzliches Berkennen der Wirklichkeit. Wie man auch die Vorgänge des 18. und 19. März und ihre Folgen beurtheilen mag, und welche Veränderung in der Verfassung und Gesetzgebung sie auch herbeigeführt haben oder herbeiführen mögen, ‒ kein Unbefangener kann dennoch das nicht blos faktische, sondern rechtliche Fortbestehen des Staates, seiner Regierungsgewalten und seines Gesetzbuches im Ernste verkennen. Die bisherigen Gesetze behielten ihre Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich aufgehoben sind. ‒ A. L. R. Einleitung § 59. (Gesetze behalten solange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber ausdrücklich wieder aufgehoben werden.) Die Staatsangehörigen blieben nach wie vorihrem rechtmäßigen Könige und der Gesetzen unterthan;und insbesondere machte die erweiterte Volksfreiheit die Strafgesetze nicht unanwendbar, und Verbrechen, wie das hier zur Anklage gestellte, des versuchten Aufruhrs nicht straflos, welche vielmehr unter jeglicher Regierungsform und nach den Gesetzen der ganzen Welt der ahnenden Gerechtigkeit anheimfallen. In der Sache selbst bedarf es kaum noch der Ausführung: daß der Angeklagte mehrfach durch Schrift und Rede zu Gewaltmaßregeln gegen die Regierung angeregt habe, namentlich zu dem Zwecke, um die Zurücknahme des indirekte Wahlen anordnenden Wahlgesetzes und statt dessen einen direkten Wahlmodus zu erzwingen, und ebenso um eine noch allgemeinere Volksbewaffnung, als bisherbewilligt worden, wieder den Willen der Regierung durchzusetzen. Den ersten Zweck verfolgt der Angeklagte vornehmlich in seinem Aufsatze:„Die große Wahldemonstration.“Er fordert durch diesen Artikel seines vorzugsweise für Arbeiter bestimmten Blattes auf, massenhaft mit‒60,000 Mann‒vor das Königl. Schloß zu rücken, und durch diese Macht den Minister Camphausen zu verhöhnen und von den Wahlmännerwahlen abzubringen. Eine solches Einschüchterungssystem wäre schon an sich eine Art von Gewalt;der Angeklagte redet aber derselben auch gerade zu das Wort, wenn er gegen Ende des Artikels sagt: “Wir rufen immer: „Friedlich, friedlich! “ und vergessen ganz, daß es gerade der Krieg und nur der Krieg war, der uns das Wenige gebracht hat, was wir von Freiheit besitzen u. s. w. “ Der Abg.Krackrügge,welcher in Erfurt vom General Hedemann beleidigt worden ist und auf Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung drang, mußte sich endlich an den König wenden, da sich alle Gerichtsbehörden für inkompetent erklärten. Der Justizminister zeigt jetzt dem Kläger an, daß die Sache in Gemäßheit eines Allerhöchsten Befehls dem Ober Landesgerichte zu Magdeburg mit dem Auftrage zugefertigt sei, sich der Führung der Untersuchung zu unterziehen und nach Abschluß derselben die Akten zur Anordnung eines Kriegsgerichts einzureichen.—Herr Krackrügge beklagt sich nun darüber, daß heute noch, wo das Prinzip der Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz faktisch zur Geltung gekommen, die antiquirte Verordnung behauptet wird, wonach ein Bürger, wenn er von einem bewaffneten Mitbürger, einem General, an seiner Ehre verletzt worden, Recht nehmen soll vor einem—Kriegsgericht. Als ob die Ehre des Herrn Generallieutenants von Hedemann, eine andere wäre als die des Herrn Krackrügge? ‒ Der Bürgerwehrmann Reinhold Ruge, dem sein Hauptmann gewaltsamer Weise das Gewehr abfordern und durch Polizei-Exekution wirklich wegnehmen ließ, beantragte zur Beurtheilung dieses Vorfalls ein Ehrengericht seines Bezirks, welches gestern Abend statt fand. Als Grund der Verfahrungsweise des Hauptmanns stellte sich heraus, daß Ruge am Tage nach dem Zeughaussturm im Privatgespräch geäußert:„So lange der Zustand der ganzen Bürgerwehr und die von ihr gewählten Offiziere nur als provisorisch anzusehen ist, werde ich in allen Fällen, wo es sich um Menschenleben handelt, nur meiner Ueberzeugung und nicht dem Kommando des Hauptmanns folgen; sollte dieser mich jedoch zum Gebrauch der Feuerwaffe zwingen wollen, so würde ich eher (so ungefähr wären seine Worte gewesen) das Gewehr auf dem Kopfe des Hauptmanns entzweischlagen, als auf das Volk schießen.“‒Diese letzte Aeußerung war dem Hauptmann hinterbracht worden,der in Folge dessen das bekannte Verfahren gegen Ruge einleitete. ‒ Das Ehrengerich entschied sich für die vollständige Rehabilitation Ruges unter den einfachen Bedingungen, daß er den letzten Theil seines Gesprächs als unpassend widerrufe. Der Justizminister Märker hat in der Kommission für Rechtspflege erklärt, daß er in einigen Wochen einen Criminal- und Strafgesetzentwurf vorlegen werde. Derselbe soll im Wesentlichen nach dem Code d'instruction criminelle und Code penal bearbeitet sein. Man soll damit umgehen, die Geschwornen so viel wie möglich aus dem Beamtenstande zu nehmen. Nachschrift. So eben erzählt man sich aus gut unterrichteter Quelle, daß Professor Rosenfranz bereits durch f. Patent zum Minister des Kultus ernannt, gestern nach der ersten Sitzung im Staatsministerium wieder von seinem hohen Amte zurückgetreten sei.‒Ebenso unterhält man sich von einem Briefe des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen und für den Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit der Intervention Englands zu seinen Gunsten droht. ‒ 103Berlin, 21. Juli.Die Vereinbarungsgesellschaft war heute wieder einmal recht muthwillig gelaunt. Es waren eine Reihe Interpellationen und Anträge an der Tagesordnung, die sich seit dem 20. Juni angesammelt hatten, weil dringendere Anträge vorgezogen worden waren. Mehrere, die Angelegenheiten des Großherzogthums Posen betreffende Interpellationen, gaben den Ministern und unserer polenfeindlichen Rechte und rechten Centrum Gelegenheit sich in ihrem wahren Geiste zu entwickeln. Es fehlte heute nicht an Scenen, welche die' größte Aufregung hervorriefen. Schon vor Beginn der Tagesordnung verlangte der Abgeordnete D'Ester das Wort, um von dem Justizminister wegen eines in neuester Zeit in Posen vorgekommenen Falles Auskunft zu erhalten. Das Ober-Landesgericht hat eine Verfügung an alle Land- und Stadtgerichte erlassen, eine Liste aller Personen, welche sich bei der letzten Insurrektion betheiligt haben, welche verhaftet waren, mit bewaffneter Hand gefangen genommen, oder auch nur einer Betheiligung verdächtigt seien, laut einem beigelegten Schema anzufertigen und alsdann zurückzusenden. Das Ober-Landesgericht begründete sein Verlangen damit, daß es zur Vorbereitung einer allgemeinen Maßregel einer Liste bedürfe, nicht allein einer Liste aller Betheiligten, sondern auch aller nur Verdächtigten, und wenn das resp. Gericht in Zweifel sein sollte, ob Jemand der Theilnahme an der Insurrektion verdächtig sei oder nicht, so solle man ihn dennoch in der Liste aufnehmen. Dr. D'Ester frägt nun das Ministerium, ob es Kenntniß von diesen Vorfällen habe? Die Dringlichkeit dieser Interpellation wird mit genauer Majorität anerkannt und D'Ester setzt das Verwerfliche dieser Maßregel auseinander. Man wird einsehen, daß diese Liste eine förmliche Profcriptionsliste ist; nichts ist wohl mehr geeignet als diese Maßregel neue Erbitterung zwischen der deutschen und polnischen Bevölkerung in dieser Provinz, die kaum beruhigt ist, wieder hervorzurufen. Der Justizminister kann nicht sagen, ob sich die Angelegenheit in der That so verhält, wenn aber eine solche Liste eingefordert ist, so bezwecke sie wohl gerade das Gegentheil als das, was der Interpellant vermuthet, sie wird eine Pacifikation einleiten sollen. Auch Hr. Kühlwetter, Minister des Innern, glaubt das Wort ergreifen zu müssen und im spöttischen und höhnenden Ton sagt er, daß die Einforderung dieser Listen wahrscheinlich zum Zweck einer Amnestie geschehe, da viele Bürger Posens um Erlassung einer Amnestie eingekommen wären. D'Ester kann sich mit diesen Antworten keineswegs zufrieden erklären, man amnestiert nur diejenigen, die angeklagt sind; die einem bloßen Verdacht unterliegen, brauchen keine Amnestie. Ich fragte das Ministerium, ob es Kenntniß von diesem Vorfalle habe, und es antwortet mir, daß diese Maßregel wahrscheinlich eine Pacifikation einleiten solle. Ich frage jetzt, ob die beiden Minister eine entschiedene Antwort geben können? Graf Cießkowski zeigt noch auf das Ungesetzliche und Unrechtmäßige der angeregten Listeneinforderung hin, da mehrere Bekanntmachungen in Posen erlassen seien, auch eine vom Generallieutenant Colomb, daß alle Bürger und Landleute, welche an der Insurrektion Theil genommen hätten, mit einer ferneren Untersuchung verschont bleiben sollen. Die Minister lassen sich auf keine weiteren Antworten in dieser Angelegenheit ein. Später kommt eine Interpellation des Herrn von Lisiecki an die Reihe. Durch Verfügung des Ober-Präsidenten des Großherzogthums Posen ist eine polizeiliche Aufsicht über alle Bewohner polnischer Abkunft, welche an der letzten nationalen Bewegung irgendwie Theil genommen haben, eingeleitet und solche selbst auf diejenigen erstreckt worden, die nur Geldbeiträge oder Naturalien für die polnischen Truppen geliefert haben. Auf Grund dieser Verfügung haben auch eine große Anzahl Gutsbesitzer einen Hausarrest in der Art erhalten, daß sie ohne eine besondere Erlaubniß der Polizeibehörde nicht einmal ihre Kreisstadt besuchen dürfen!-Außerdem, fügt der Redner hinzu, kommen bis heute noch thätliche Mißhandlungen in der Provinz Posen vor. Sogar in der neuesten Zeit, am 17. ds.,erlaubte sich das Militär wieder abscheuliche Excesse. Es sind nicht zufällige Ausbrüche der Rohheit, sondern ich halte sie für förmlich organisirt. Es bestehet im Großherzogthum Posen ein Waffendenunciationssystem. Die Waffen sind überall abgefordert worden. Wird nun jemand denuncirt, daß er noch heimlich im Besitz von Waffen sei, so wird eine Abtheilung Soldaten hingeschickt, welche aber vergebens nach Waffen suchen, da keine vorhanden sind. Nun begehen aber die Soldaten Mißhandlungen, Prügeleien, die sogar schon Todesfälle herbeigeführt haben, da sie dadurch die Herausgabe der Waffen zu erzwingen glauben. Unmittelbar mit diesem Denuncirungssystem hängen noch Geldgier, Rache, beleidigte Eitelkeit zusammen, welche die Soldaten zu solchen Unthaten bewegen. Ich ersuche das Ministerium, sich hierüber äußern, eventuell den vielfachen Uebergriffen der Behörden im Großherzogthum Posen kräftigst steuern zu wollen. Der Minister-Präsident antwortet, daß mit aller Strenge darauf gehalten wird, daß die bestehenden Gesetze gehalten werden, und deren Uebertretung, von welcher Seite sie auch komme, streng geahndet werden soll. Die Berichte der Behörden werden so schnell als möglich eingefordert werden. Bei Ueberhäufung der Geschäfte können die Behörden die Untersuchung oft nicht so beschleunigen, wie es zu wünschen wäre. Der Minister-Präsident fügt hinzu, daß er es nicht für angemessen halte, wenn das Ministerium die in Folge der Interpellationen versprochenen ausführlichen Berichte dem Interpellanten auf seine nochmalige Frage mittheilt. Dies hält den Geschäftsgang der Versammlung sehr auf. Vielmehr stellt er es anheim, ob es nicht besser wäre, wenn die von den Behörden eingehenden Berichte über die durch Interpellationen angeregte Thatsachen auf dem Büreau niedergelegt und nach Ende der Sitzung verlesen werden. Hierauf folgen Interpellationen des Abgeordneten Szuman: ob mit Autorisation oder Vorbewußt der Staatsregierung eine Freischaar im Szubiner Kreise, unter Führung des von Treskow und des Grafen von Lüttichau aus Russisch-Polen gebildet worden, welche die Aufgabe gehabt, Waffen aufzusuchen und hierbei körperliche Züchtigung zu vollstrecken; ob event.Das Staats-Ministerium die Handlungen dieser Freischaaren-Führer vertreten oder selbigen zur gerichtlichen Untersuchung und Bestrafung ziehen zu lassen gemeint sei? ob seitens des Ministeriums gegen diejenigen Civil- und Militär-Beamten im Großherzogthum Posen, welche die aus der Gefangenschaft entlassenen Eingebornen brandmarken lassen, das Erforderliche wegen ihrer Bestrafung veranlaßt worden? Der Minister-Präsident antwortet, daß die Regierung Sr Majestät nie Befehl gegeben habe die Gesetze zu übertreten und außerordentliche Bestrafungen zu vollstrecken. Das Corps, unter Führung des Herrn von Treskow, war übrigens keine Freischaar, sondern eine unter Schutz der Civilbehörden gebildete Schutz und Bürgerwehr. Was den Grafen von Lüttichau anbetrifft, so besitzt derselbe außer in Russisch-Polen auch in dem Großh. Posen Güter.-Was die Brandmarkung anbetrifft, so ist sie keinesfalls als eine solche zu halten, da man nur bei dem Aufruhr betheiligte Personen bei ihrer Entlassung durch das Abscheeren der Kopfhaare oder einen schwarzen Fleck kenntlich machen wollte. Szuman ging noch unter großen Mißfallbezeugungen der Rechten auf mehrere Einzelnheiten ein, da er sich durch die Antworten des Ministerpräsidenten nicht befriedigt hielt. Da betritt ein Abgeordneter der Provinz Posen, deutscher Abkunft, der hier zur äußersten Rechten gehört, die Tribüne und nennt die Mittheilungen Szuman's Verleumdungen. Das giebt einen furchtbaren Lärm auf der Linken, sie will den Redner zur Ordnung gerufen wissen. Er wiederholt den Satz und nennt das jetzt, unwahre Aeußerungen. Neuer Sturm. Dadurch findet sich der Minister Kühlwetter veranlaßt zu erklären: man solle alle die Provinz Posen betreffenden Angelegenheiten der dieserhalb gebildeter Kommission überlassen. - Herr Schulze aus Delitzsch, ein treuer Ministerieller, merkt sich das und stellt den Antrag: daß alle Interpellationen, die einzelnen Verhältnisse des Großherzogthums Posen betreffend, an die Kommission verwiesen werden müssen. - Die Dringlichkeit dieses Antrages wird vom ganzen ministeriellen Heerlager anerkannt und wird daher sogleich zur Berathung gestellt. Der Herr von Berg, der die nun wieder erledigte Stelle des Kultus-Ministerium wegschnappen möchte, beeilt sich den Antrag zu unterstützen. Dr. Elsner protestiert gegen ein solches Verfahren, das Recht der Interpellation steht jedem Volksvertreter zu, unbeschadet seiner Nationalität. - Die Rechte will nichts davon hören, sie will abstimmen. Da stellt man von der Linken den Antrag auf namentliche Abstimmung. Furchtbare Aufregung in der ganzen Versammlung, die Klingel des Präsidenten vermag die Ruhe nicht herzustellen. - Da Keimem mehr das Wort gegeben werden kann, weil die Debatte geschlossen ist, sprechen Einige unter dem Vorgeben über die Fragestellung sprechen zu wollen. - Herr v. Kraszewski stürzt auf die Tribüne und donnert in die Versammlung hinein: Wenn die Frage angenommen wird, so werden die polnischen Abgeordneten gezwungen sein, diese Versammlung zu verlassen, da sie das Interesse ihrer Provinz nicht mehr vertreten können. - Neue Bewegung, Alles stürzt zu Schulzehin und fleht um sofortige Zurücknahme seines Antrages, das einzige Rettungsmittel aus diesem Sturm. Der Präsident will abstimmen lassen, er kann aber die Ruhe nicht herstellen, da endlich entschließt sich Hr. Schulze aus Delitzsch seinen Antrag zurückzunehmen. Obgleich er von der Rechtmäßigkeit (?) seines Antrages überzeugt ist, will er dennoch die Verantwortlichkeit nicht übernehmen, daß ein Theil des Landes seine Abgeordneten zurückziehe. Diese Worte beruhigen den tobenden Sturm und man geht in der Tagesordnung weiter. Ich aber will mit meinem Bericht zum Beginn der heutigen Sitzung zurückkehren. Eine königl. Botschaft legt der Versammlung einen Gesetzentwurf, „die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung betreffend“ zur Erklärung vor. Der Finanzminister Hansemann begründet diesen Gesetzentwurf. Der Regierung kommt es vor allen Dingen darauf an, den Grundsatz der gleichen Vertheilung der Steuern in Anwendung zu bringen. Die bisher bestandenen Unterschiede, welche die frühere Regierung zum Grundsatze hatte, muß aufgehoben werden. Es ist aber nicht möglich, eine gleichmäßige Grundsteuervertheilung eiligst im ganzen Lande einzuführen, das erfordert langdauernde Vorbereitung, aber die Ausgleichung der Steuer, der in einer Provinz zusammenliegenden Güter, ist schneller anzuordnen. Die Gleichheit der Vertheilung aller Steuern ist unser Prinzip. Die Regierung beschäftigt sich mit den Maßregeln, welche die gleichmäßige Besteuerung Aller herbeiführen soll. Der Hr. v. Kirchmann zeigt in einem Briefe dem Präsidenten Grabow an, daß er den Justizminister um Zurücknahme seiner Versetzung aufgefordert hatte, da er diese als einen Tadel seiner bisherigen Wirksamkeit ansehen müsse. Der Justizminister erwiederte ihn jedoch darauf, daß das keinesfalls so sei, indem er es als eine Beförderung anzusehen habe. In Folge dessen hat sich Hr. v. Kirchmann entschlossen, seine neue Stellung anzunehmen, und zeigt dies dem Präsidenten an, weil er sich nun einer neuen Wahl unterwerfen müsse. Die Neuwahl ist bereits angeordnet. Der Bericht der Kommission betreffend ein zu erlassendes Gesetz: „die Einstellung der schwebenden Verhandlungen, behufs Auseinandersetzung der bäuerlichen Abgaben, Leistungen und Dienstverhältnisse und Niederschlagung sämmtlicher schwebenden Prozesse“gibt zu interessanten Verhandlungen Veranlassung. Der Abgeordnete Dierschkescheint in diesen Angelegenheiten sehr bewandert zu sein. Er gibt eine vorzügliche Auseinandersetzung aller betreffenden Gegenstände und Verhältnisse. Ueber die Dienstleistungen theilt er Folgendes mit. Die Dienstleistungen sind zu einer früheren Zeit, wo alles einen viel geringeren Werth als jetzt hatte, zwischen dem Gutsbesitzer und dem Dienstmann abgeschlossen worden. Der Arbeiter erhielt etwas Bestimmtes an Grund und Boden und für seine Dienstleistung wurde ein den damaligen Geldverhältnissen angemessener Lohn von 1 bis 1 1/2 Sgr. täglich festgesetzt. Der Arbeiter hatte zur damaligen Zeit einen guten Abschluß gemacht, er konnte seine Bedürfnisse mit diesem Lohn decken. Heute sind aber die Verhältnisse anders. Die Dienstleistung ist am Grund und Boden kleben geblieben und der arme Mann muß, wenn er sie ablösen will, eine Rente zahlen, welche die heutige Lohndifferenz deckt. Ein Tagelohn von 5-6 Sgr. wird jetzt bei den Ablösungen zu Grunde gelegt, wodurch sie Manchem unerschwinglich werden. Eine naturgetreue Schilderung der Dekonomiekommissarien, welche diese Auseinandersetzung leiten und wie schlecht die Landleute von denselben behandelt werden, schließt seinen Vortrag. Der Minister der Landwirthschaft, Gierke, läßt sich auch einmal hören, indem er meint, daß die Ablösungskommissäre keineswegs eine diktatorische Gewalt ausüben und die Generalkommission die arme Bevölkerung nicht unterdrücke. Der Antrag, welchen der Abgeordnete Jung schon vor drei Wochen machte, um Aufhebung der Paragraphe des Allg. Landrechts, welche die Strafbestimmungen über frechen, unehrerbietigen Tadel, über Erregung von Mißvergnügen und Verspottung der Landesgesetze enthalten, kommt endlich heute an die Tagesordnung. Jung begründet seinen Antrag: „Die Presse ist die Grundlage unserer Freiheit. Diese Gesetze bedrohen die politische Presse. Die Kritik der Maßregeln der Regierung ist nicht möglich bei diesen Gesetzen. Ein Jeder, der die Preßfreiheit wahrhaft will, der einen wahrhaft konstitutionellen Staat will, der muß für die Aufhebung dieser Paragraphen sein,„ aber die Majorität wollte die Dringlichkeit der Sache nicht anerkennen und sogleich darüber debattiren, deshalb nahm Jung seinen Antrag zurück. Die Verfassungskommission hat auch die Einsetzung eines Staatsraths beschlossen. Soll der etwa die dritte Kammer bilden? *Berlin.In Folge der Aufhebung der Bundestags-Ausnahmsbeschlüsse erleiden die Regierungsbevollmächtigten an den Universitäten eine Umwandlung. Der Pr.St. A. schreibt deßwegen: Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal-Angelegenheiten hat zu diesem Ende die außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten an den diesseitigen Landes-Universitäten veranlaßt, sich der auf dieser Eigenschaft beruhenden Functionen in Zukunft zu enthalten und sich lediglich auf diejenige Wirksamkeit zu beschränken, welche bereits die frühere Gesetzgebung, namentlich die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei-und Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808, deren Bestimmungen sich in Nr. V. der Instruktion vom 18. November 1819 wiederholt finden, den Kuratoren an den Universitäten beilegt. Die bereits eingeleiteten und schnell vorschreitenden Verhandlungen und Berathungen der Universitäten über deren künftige Gestaltung erstrecken sich auch auf die etwaigen Abänderungen in der Einrichtung der Universitäts-Kuratorien. Es wird daher

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 54. Köln, 24. Juli 1848, S. 0268. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz054_1848/2>, abgerufen am 21.11.2024.