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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 192. Köln, 11. Januar 1849.

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Prof. Hälschner setzte nun weit und breit auseinander, wie man vor Allem an der Verfassung festhalten müsse, die man allenfalls noch etwas verbessern (d. h. auf gut Deutsch verschlimmern) könnte, daß man dann für die deutsche Einheit sorgen müsse (d. h. indem man überall Uneinigkeiten hervorruft), und daß man endlich auch für die Noth der ärmeren Klasse zu sorgen hätte (d. h. durch Kanonenfutter) -- Alles sehr menschenfreundlich! Mit derselben Wässerigkeit gestand darauf Dr. Grimm ein, daß im Bonner konstitutionellen Verein auch Reaktionärs wären, die Abgeordneten desselben aber seien trotzdem die Bravsten der Braven. Sie wollten die Leute nicht "beschwätzen," sondern sich bloß unterreden und deshalb räth er den Siegburgern, doch ja nicht für die Rechte zu wählen, denn das seien "Reaktionärs," aber auch nicht auf die Linke, denn das seien "Demokraten!" Die letzteren hätten übrigens weniger zu bedeuten, da ja der größere Theil des Volkes aus sogenannten Geldsäcken bestehe; das Proletariat sei nur ein unbedeutender Bestandtheil desselben. So fein und schlau dies berechnet war, wurden diese schönen Lehren dennoch von einem zufällig anwesenden Bonner Demokraten über den Haufen geworfen, welcher unter den zwölf Aposteln, zum größten Schrecken der Herren, auch einen Judas aufdeckte. Da trat dieser selbst auf, der Schreckliche, der Gewaltige, Judas-Hirsch kam mit seiner Ueberzeugung, wurde aber, als er im weiteren Verlauf seines pantomimisch-oratorischen Vortrags heraushob, die Demokraten seien an den blutigen Auftritten zu Paris, Berlin, Wien, sogar an der Flucht des "heiligen Vaters" Schuld (Judas-Hirsch ist Israelit!), von den inzwischen zahlreicher hinzugekommenen Siegburgern mit Zischen, Pfeifen und Poltern auf eine Weise zur Ruhe gebracht, daß der Präsident die Versammlung schloß, und Judas-Hirsch in seiner Herzensangst durch's Fenster entsprang, man sagt, er sei in den "Geißenstall" gekrochen. Seine Mitapostel fanden es für gut, sich unbemerkt zu entfernen, schlichen auf Feldwegen aus der Stadt, und wollten sogar über die dünne Eisdecke der Sieg entwischen, sahen sich aber doch endlich genöthigt, den offenen Weg zu wählen. Aber die Siegburger hatten vergessen, die "Herrn" für ihre Bemühungen zu bezahlen, und daher waren die Flüchtlinge unterwegs noch einigen handgreiflichen Anfeindungen ausgesetzt, deren Spuren sie vielleicht noch nach einigen Tagen daran erinnern werden:

"Denkst du daran, wie wir in Siegburg waren?"

Die armen Konstitutionellen!

68 Neuß, 8. Januar.

Ich beeile mich, Ihnen die Nachricht mitzutheilen, *) daß bei der heute Morgen stattgefundenen Wahl eines Abgeordneten zum Frankfurter Parlament an die Stelle des ausgetretenen Prof. Dieringer von Bonn, der O.-L.-G.-Präsident Temme gewählt wurde. Darf man nicht diese Ersatzwahl für einen Dieringer eine höchst merkwürdige nennen? Ja, die Wahlmänner wollen auch eine Adresse an ihn richten, worin sie ihn ihrer besondern Sympathien versichern. Sie sehen, daß die Macht der liberalen Ideen endlich auch hier durchzudringen beginnt, trotz der vielen Hemmschuhe, die man hier von der andern Seite anzulegen versucht. Auch für die Wahlen nach Berlin macht man hier von beiden Seiten viele Anstrengungen. Während die liberale, demokratische Partei ihre ganze Agitation wie immer offen und ehrlich treibt, arbeitet die andere Seite mit allen möglichen Verdächtigungen, Schmähartikeln etc., ohne sich indeß bis heute eines besondern Erfolges erfreuen zu können.

68 Münster, 9. Jan.

Auf das Schreiben des Hrn. Temme antwortet Justizminister Rintelen, indem er auf seine Verfügung vom 31. Dez. verweist, wonach Temme sich mit seinen Beschwerden nach Paderborn zu wenden habe.

Unsere Komödie tritt in ein neues Stadium. Es werden an allen möglichen Orten, Dülmen, Soest, Dortmund etc. Untersuchungen angestellt gegen die "Verschwörer," um die Geschichte gemüthlich lang zu ziehen.

103 Berlin, 6. Januar.

Wenn ich Ihrem Leserkreis und den zahlreichen Freunden Temme's hiermit dessen zweites Schreiben übergebe, so geschieht dies auch deshalb, um dann die Antwort des Ministers hierauf damit zu vergleichen.

Euer Excellenz
muß ich leider eine neue Beschwerde über den Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts vortragen.
Derselbe hat mir heute durch den Inquirenten eröffnen lassen, zuerst: daß er durch Beschluß vom 30. Dezember auch wegen Theilnahme an dem sogenannten Steuerverweigerungsbeschluß der National-Versammlung mich zur Untersuchung gezogen; so dann, daß er durch Beschluß vom 23 Dezember von meinem richterlichen Amte mich suspendirt habe.
Der erste Beschluß kann nach der mir unterdeß gewordenen Verfügung Ew Excellenz vom 31. Dezember kein Gegenstand der Beschwerde weiter für mich sein.
Desto monströser ist der zweite!

Nach der bisherigen Gesetzgebung hätte nicht einmal dem Plenum des Oberlandesgerichts, geschweige dem Kriminalsenate, sondern nur Ew Cxc. das Recht, meine Suspension auszusprechen, zugestanden. Nach der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember v. J, § 86, können Richter nur durch Richterspruch aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, -- ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben oder unfreiwillig an eine andere Stelle versetzt -- werden!

Wie hilft sich nun der Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts, um seine Zwecke zu erreichen, die um jeden Preis zu erreichen, er sich nun einmal vorgesetzt hat? Er dekretirt unterm 22. die Einleitung der Untersuchung wegen Hochverrath gegen mich und erläßt dann am 23., gleich am folgenden Tage, eine weitere Verfügung, worin er, "weil er jene Untersuchung gegen mich eingeleitet, weil ich durch das mir angeschuldigte Verbrechen meine Amtswürde kompromittirt und weil zu den Strafen dieses Verbrechens die Kassation gehöre," gegen mich ausspricht: "daß ich wähend der Untersuchung vom Amte suspendirt werde." Diese Verfügung nennt er einen "richterlichen Spruch," diesen "richterlichen Spruch" erläßt er, ohne auch nur über die mir gemachten Beschuldigungen oder sonst über etwas mich gehört zu haben.

In der That, ich weiß nicht, ob man mehr über die Verfolgungssucht oder die richterliche Unfähigkeit dieses Kollegiums erstaunen soll.

Daß dieser "richterliche Spruch" als ein richterliches Erkenntniß in keiner Weise betrachtet werden kann, ist keine Frage; denn ein Erkenntniß kann nur nachdem der zu Verurtheilende gehört worden, aus geschlossenen Akten erfolgen. Ich war aber gar nicht gehört worden. Eben so wenig ist es eine Frage, daß der "Richterspruch" des § 86 der Verfassung nur ein richterliches Erkenntniß bedeuten kann. Denn es würde sonst ja der Richter ungehört auch versetzt und selbst kallirt wreden können und der Richterstand, dessen Unabhängigkeit durch die Verfassung anerkannt und gewährleistet werden soll, würde anstatt dessen der bodenlosesten Willkür Preis gegeben.

Noch weniger genügt der Beschluß des Kriminalsenats der Anforderung des § 86 der Verfassung, nach welcher die Suspension nur aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, erkannt werden darf. Die von dem Kriminalsenat angeführten Gründe mögen in Ministerial-Instruktionen ausgesprochen sein, in einem Gesetze sind sie aber nicht enthalten. Namentlich weiß auch die Kriminalordnung nichts von ihnen und das Gesetz vom 29. März 1844 gilt nicht mehr für richterliche Beamte.

Jener sogenannte "richterliche Spruch" ist indeß in Wahrheit nichts als eine einfache gerichtliche Verwaltungsmaßregel, gegen die ein prozessualisches Rechtsmittel nicht ergriffen werden kann, eben weil es dazu an einem Gegenstande, nämlich an einem auf den Grund von ordentlichen Prozeßverhandlungen erlassenen Erkenntnisse fehlt.

Als Verwaltungsmaßregel ist er völlig ungerechtfertigt. Einmal hätte diese nur von Ew. Excellenz getroffen werden können. Zum andern gestattet gegenwärtig die Verfügung sie nicht mehr. Abgesehen hiervon, ist er materiell nicht begründet. Dies ergiebt meine Beschwerde vom 30. v. M., auf welche ich mich hier lediglich beziehen kann.

Jedenfalls sind nur Ew. Excellenz die Behörde, welche eine solche nach allen Seiten hin ungerechtfertigte und ungerechte Maßregel wieder aufheben kann. Ich wende mich demnach mit dem gehorsamsten Antrage an Sie:

auch hier Gerechtigkeit zu üben und die von dem Kriminalsenat gegen mich verfügte Amtssuspension aufzuheben!

Eine Abschrift dieses Suspensionsbeschlusses kann Ew. Excellenz ich nicht überreichen; die Mittheilung derselben ist mir verweigert worden.

Münster, am 3. Januar 1849.

(gez) Temme.

Die Antwort des Ministers morgen.

68 Berlin, 7. Jan.

Wir sind in den Stand gesetzt, nachstehend zwei interessante Beiträge zur Geschichte der unablässig wühlenden Thätigkeit der reaktionären Partei in Wahlangelegenheiten zu liefern.

Das erste der beiden Dokumente, die uns vorliegen, heißt:

"Enthüllung der Wahloperationen der Demokraten;" es datirt vom 3. d. Mts. und geht von einem (nur figurieten) "Verein zur Wahrung der Interessen der Provinzen" aus, und bringt eine angebliche Darstellung der Organisation der demokratischen Partei behufs der Wahlen. Das Bestreben, diese im radikalen Sinn zu bewerkstelligen, wird als ein Bestreben bezeichnet, "die alte Anarchie wieder zu erneuern." Es wird alsdann erzählt, daß die republikanische Partei, als die Festigkeit der Mitglieder der Rechten und des rechten Centrums und das kräftige Einschreiten der Regierung ihr gezeigt hatte, daß für den Augenblick ihrem unmittelbarem Wirken in Berlin kein Feld geblieben sei, beschlossen, aus ihrer Mitte nur einen Central-Wahlausschuß zurückzulassen und werden die Abg. Waldeck, Jung, v. Unruh, Rodbertus als Mitglieder desselben bezeichnet. Weil diese Namen aber "die Tendenzen der Linken allzusehr an der Stirne trugen", mußte "für einen Strohmann" gesorgt werden. Als solchen bezeichnet das reaktionäre Aktenstück "das Central-Comite für volksthümliche Wahlen." Dasselbe sei nur "der öffentliche Geschäftsführer des im Geheimen wirkenden Central-Ausschusses der Linken "von dem letztern" -- heißt es weiter -- "wurden zugleich Mitglieder seiner Fraktion als Vorstände der Wahlumtriebe in den Provinzen ernannt. Diese Vorstände stehen im direkten Verkehr mit dem Centralausschuß in Berlin und bilden ihrerseits wieder in den Provinzen Lokalkomites, die von ihnen Instruktionen erhalten." Es wird alsdann die Liste dieser Haupt-Agenten in den Provinzen, "die ihrerseits auch wieder gleich dem Centralausschuß durch Strohmänner vertreten sind", gegeben. Es sind meist Abgeordnete und finden sich darunter folgende hervorragende Namen: Phillips in Elbing, Kosch in Königsberg, Reut, Steimmig, Richter, Canonicus; Bauer in Krotoschin, Czieskowski, Stein, Elsner, Bucher, Dehnel, Rodbertus, Gierke, Wachsmuth, Anwandter, Kämpff, Uhlich, Schulze in Wanzleben, Berg, Arntz, Bredt, Kyll, Esser, Euler, Schornbaum, Schlink.

Man braucht übrigens nur die vielen, dem Centrum entnommenen Namen dieser Liste zu betrachten, um an der Authenticität der ganzen Mittheilung vollkommen gerechtfertigte Zweifel zu hegen.

Es heißt alsdann weiter: "Sobald von der Regierung in einer Provinz die Eintheilung der Wahlbezirke festgestellt ist und die Hauptwahlorte bekannt sind, wird in jedem dieser Wahlorte ein Comite aus drei Personen niedergesetzt, das wieder einen Agenten in jedem Ort des Wahlkreises hat und für die Uebereinstimmung des ganzen Kreises wirken soll. Die Urwähler werden auf alle mögliche Weise, namentlich in den Versammlungen bearbeitet, unbedingt bei der Wahl demjenigen Kandidaten als Wahlmann die Stimme zu geben, auf welchen bei den geheimen Vorwahlen die Majorität fällt. Auf diese Weise soll jede Zersplitterung der Stimmen vermieden werden. Als Kandidaten zu Wahlmännern werden nur solche aufgestellt, welche sich vorher mündlich oder schriftlich verpflichtet haben, dem vom Hauptprovinzial-Comite aufgestellten demokratischen Kandidaten für die Wahl ihre Stimme zu geben. Die Agitation wird namentlich auf diejenigen Kreise gerichtet, welche zu der vorigen Nat.-Vers. Abgeordnete der Rechten gewählt haben. Die Hauptkandidaten der Demokratie, deren Wahl in ihren bisherigen Wahlkreisen gesichert ist, treten zugleich in andern Kreisen als Kandidaten auf, um, wenn hier ihre Wahl durchgeht, in ihrem ersten Kreise einen andern radikalen Kandidaten einschieben zu können. Dies Manöver wird z. B. von Waldeck, Unruh und Andern versucht werden.

Für die Wahlagitation in Berlin hat Hr. Waldeck einen besondern Plan entworfen, der auch bereits in voller Ausführung ist. Danach ist die ganze Stadt in 5 Hauptbezirke getheilt: Königsstadt, Friedrichsstadt, Louisenstadt, Frankfurter Viertel und Voigtland.

Die Hauptbezirke zerfallen wieder in zahlreiche Unterbezirke. In jedem Unterbezirk ist eine Anzahl demokratischer Agenten und einem jeden eine bestimmte Anzahl Häuser übergeben. Mit den Bewohnern dieser Häuser hat sich der Agent in Verkehr zu setzen, sie möglichst für die Sache der Demokratie zu bearbeiten und sie namentlich dafür zu gewinnen, die geheimen Versammlungen für die Vorwahlen zu besuchen. In diesen Versammlungen geschieht dann die eigentliche Bearbeitung in Masse und werden die Besucher derselben schließlich dahin bestimmt, schriftlich sich zu verpflichten, bei der Wahl demjenigen ihre Stimme zu geben, auf welchen bei den Vorwahlen die Majorität gefallen ist. Diese Bezirkseinrichtung wird auch über die Wahlen hinaus beibehalten, um erforderlichen Falls Demonstrationen, Adressen etc. im Sinne der Demokratie auf das Schleunigste verbreiten und erwirken zu können."

"Außerdem werden in die Versammlungen der konservativen Partei zuverlässige im Bezirk wohnende Demokraten eingeschmuggelt, welche sich bis zum letzten Augenblick des Abfalls, ganz mit den Tendenzen der Conservativen einverstanden erklären sollen, um die Partei selbst auf diese Weise über ihre Stärke zu täuschen."

Ebenso perfide und zugleich lächerlich ist auch, wenn es als ein "Kunstgriff" bezeichnet wird, daß das hiesige "Central-Comite für volksthümliche Wahlen im Preuß. Staate" seine Ansprachen an die Urwähler bei Jul. Sittenfeld hat drucken lassen, weil diese Buchdruckerei dadurch bekannt ist, daß in derselben während der Zeit der Gefahr nur Schriften loyalen und guten Inhalts gedruckt wurden."

Als eine Lüge ferner muß es erklärt werden, wenn erzählt wird, Waldeck habe am 11. Nov. an den Redakteur der Oderzeitung Robert Bürkner in Breslau einen Brief geschrieben, "worin er diesen auffordert, sobald ihn das Gerücht von einem in Berlin erfolgten Aufstand erreiche, nur sofort durch die Zeitung die Nachricht zu verbreiten, daß die Demokratie in Berlin gesiegt habe, und die Republik und als Präsident derselben Waldeck ausgerufen sei!"

68 Berlin, 7. Jan.

Der heutige Publicist, dessen Herausgeber durch seine amtliche Stellung als Criminal-Gerichts-Aktuarius im Stande ist, aus bester Quelle zu schöpfen, entwirft ein sehr schlechtes Bild von dem Sicherheitszustande der Hauptstadt. "Täglich, ja fast stündlich werden Diebstähle und Verbrechen jeder Art auf die frechste Weise ausgeführt und nur zu selten gelingt es, die Verbrecher zu ermitteln, noch viel seltener aber, obgleich dies eigentlich die Hauptaufgabe der Polizei sein müßte, wird das gestohlene Gut wieder herbeigeschafft." Mit Recht schreibt der Publicist dieses Ueberhandnehmen der gemeinen Verbrechen der allzugroßen Beschäftigung der Polizeibeamten mit politischen Dingen zu, welche sie abhält, den Verbrechern gegenüber präventive Thätigkeit zu entfalten. Anderer Seits darf jedoch auch nicht unberührt bleiben, daß die Anzahl der durch Mangel an Beschäftigung und Elend zum äußersten Mittel der Selbsthülfe und Eingriffe in das bürgerliche Eigenthum Gezwungenen hier täglich zunimmt, und daß für diese unvermeidliche Consequenz unserer ganzen socialen Institutionen die bloße polizeiliche Thätigkeit keine Abhülfe gewähren kann.

Obzwar gestern schon über einen der sogenannten "Aufrührer" vom 31. Oktbr. v. J. abgeurtheilt worden, dauert doch (laut dem Publicist) die Voruntersuchung gegen Karbe und die übrigen, vermeintlichen Anstifter der Vorgänge vor dem Schauspielhause noch fort, und wird sobald noch nicht geschlossen werden.

Unsere Leser erinnern sich der von der Neuen Preuß. oder Lügen-Zeitung vielverbreiteten Verläumdung, daß in der Nacht vom 11. bis 12. Nov. in einer Versammlung von Majoren der Bürgerwehr, der auch Deputirte der Linken beiwohnten, eine Vesper, eine Ermordung der eingerückten Soldaten verabredet ward. Jeder Vernünftige hielt diese Nachricht natürlich nur für eine der Münchhausenschen Erfindungen, in denen das genannte Blatt eine rühmliche Virtuosität besitzt. Unser Staatsanwalt aber sah hierin einen genügenden Anlaß zur Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung, in der sich mehrere Zeugen, unter Andern auch der Herausgeber des Publicisten, Gerichts-Aktuarius A. F. Thiele, welcher damals Major des 14. Bürgerwehr-Bataillons und Vorsitzender der in Rede stehenden Versammlung war, vernommen worden sind. Derselbe sieht sich hiedurch in der heutigen Nummer des Publicisten zu einer Erklärung veranlaßt, die als Beitrag zur Geschichte jener denkwürdigen Epoche von hohem Interesse ist und der wir nachstehend das Wichtigste entnehmen.

Der Kommandeur Rimpler hatte die Bataillonsführer und die Führer der fliegenden Korps am Abend (des 11. Nov.) versammelt, um ihnen die Mittheilung zu machen, daß die Auflösung und Entwaffnung der Berliner Bürgerwehr durch eine vom gesammten Staatsministerium gegengezeichnete Ordre des Königs ausgesprochen worden sei und daß er in Folge dessen für seine Person seine Entlassung bereits eingereicht habe. Sämmtliche anwesende Führer erklärten darauf, daß sie unter solchen Umständen zwar gleichfalls ihre amtlichen Chargen in die Hände des Kommandeurs niederlegten, daß im Uebrigen jedoch ihre Stellung aus dem Vertrauen ihrer Bataillone hervorgegangen sei, daß sie es mithin für eine Feigheit und für einen Verrath an diesem Vertrauen erachten müßten, wenn sie nun sogleich sich gänzlich zurückzögen und die Mannschaften allein ihrem Grimme und ihrer Auflösung und Aufregung überließen. Es wurde deshalb einstimmig für gut befunden, die Sitzung fortzusetzen und da Hr. Rimpler den Vorsitz zu übernehmen sich entschieden weigerte, so wurde Thiele durch Akklamation zum Vorsitzenden berufen. Das Resultat der nun stattfindenden Debatte war:

1) sämmtliche Bataillone und fliegenden Korps sofort zu versammeln und ihnen von der angeordneten Auflösung und Entwaffnung Kenntniß zu geben;
2) demnächst um 12 Uhr Nachts wieder zusammen zu kommen, um sich die Beschlüsse und Ansichten der Bataillone über die Entwaffnung gegenseitig mitzutheilen, damit man daraus erfahre, wie die Majorität der Bürgerwehr sich zu verhalten gedenke.

Dies war der Zweck der nächtlichen Versammlung im Cafe de Baviere, welche gleichfalls unter Thieles Vorsitz gehalten ward, wie dieser keinen Augenblick läugnet. Hier erschienen indessen nicht nur die Bataillons- und Corps-Commandeurs, sondern auch eine so große Anzahl anderer Personen, daß der Saal bald bis zum Erdrücken angefüllt war. Vergeblich wurden die nicht in jener Eigenschaft Anwesenden zum Fortgehen aufgefordert; vergeblich auch blieb der Versuch einer Rekognition.

So fand eine mehrstündige, höchst tumultuarische Sitzung statt, der auch fünf Abgeordnete -- Waldeck, Berends, D'Ester, Schramm und Reuer -- beiwohnten. Es wurden viele Reden gehalten und es mag, bei der in der Versammlung herrschenden, sehr erklärlilichen Aufregung auch wohl manches hitzige Wort gesprochen worden sein, das für das Ohr eines Denunzianten nicht berechnet war. Das Ergebniß dieser Debatte war jedoch nur, daß man, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen fast aller Bataillone es für unehrenhaft für die Berliner Bürgerwehr hielt, jetzt auf die erste Aufforderung "freiwillig" die ihr anvertraute Waffe wiederzugeben, nachdem sie acht Monate lang im Dienste der Ordnung und Sicherheit die größten Opfer gebracht hatte, namentlich während der letzten Wochen fast nicht aus den Kleidern gekommen war. In diesem Bewußtsein der in vollem Maße gethanen Schuldigkeit erschien die befohlene Entwaffnung mit der Ehre des Mannes nur dann verträglich, wenn er der unwiderstehlichen Gewalt sich fügte. Aus diesen Gründen war man auch der Ansicht, daß die Bürgerwehr zuvörderst die durch General Wrangel angedrohten Zwangsmaßregeln zu erwarten habe, und unter diesem Ausspruche trennte man sich.

"Wahrscheinlich mußten aber in der Versammlung Spione sich befunden haben, die aus einzelnen, vielleicht in der Aufregung hingeworfenen Worten eine Denunciation wegen Aufruhrs, Hochverraths, oder der Himmel weiß was zusammengestoppelt haben." Thiele erwähnt nun die oben berührte Lüge der N. Pr. Ztg. betreffs einer sicilianischen Vesper gegen die eingerückten Soldaten, und sagt, daß er gegenüber der hinlänglich bekannten Tendenz des denuncirenden und verleumdenden Blattes schweigen konnte, und fährt alsdann fort: "Nachdem aber wegen dieser Angelegenheit eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist, nachdem ich selbst in dieser Untersuchung als Zeuge vernommen worden bin, und ich aus meiner Vernehmung erfahren habe, daß man jene Versammlung der Bürgerwehrführer beschuldigt, Beschlüsse dahin gefaßt zu haben: "die bei den Bürgern damals einquartirten Soldaten zu ermorden, gewisse mißliebige Häuser in Brand zu stecken, ferner, daß auch bereits ein Schlachtplan für einen zu beginnenden Kampf gegen die königlichen Truppen entworfen worden sei, -- bin ich es der Wahrheit, meiner eignen und der Ehre meiner Kameraden, wie der oben genannten Abgeordneten schuldig, die Denunciation der "Neuen Preuß. Ztg." und die ihr zum Grunde liegende Quelle entweder für eine hämische und freche Verleumdung oder für die Ausgeburt eines höchst beschränkten Verstandes zu erklären."

Wie in der Praxis das Kultusministerium sein eigenes Circular betreffs der Theilnahme der Lehrer an der Entwickelung der politischen Verhältnisse unseres Staates interpretirt; wie dasselbe namentlich den Satz seines eigenen Cirkulars ehrt, worin es sagt: "für solche persönliche Meinungen und Ueberzeugungen, und die Aeußerung derselben auf dem Gebiete der allgemeinen gesetzlichen Freiheit, also außerhalb des besondern Amtes als Lehrer, kann eine "Zurechnung und Verantwortlichkeit auf dem Gebiete der Dienst-Disciplin nicht stattfinden." -- Dafür liefert die nachstehende Thatsache, die wir vollständig verbürgen können, einen lehrreichen Beweis. Ein Lehrer an einem hiesigen Gymnasium, seinen Gesinnungen nach Demokrat, der aber politische Thätigkeit selbst in dem beschränkten Kreis der Bezirksversammlungen nur selten entfaltet hatte, ward dieser Tage im Disciplinarwege zu seinem (reaktionären) Direktor beschieden. Derselbe theilte ihm mit, das Kultusministerium beabsichtige, ihn seiner Stelle zu entsetzen, weil ja seine Schüler unmöglich Respekt vor ihm haben könnten, wenn sie im elterlichen Hause über ihn als einen Demokraten mit Verachtung sprechen hörten. Er habe sich also, wenn seine Stelle ihm lieb sei, fortan jeder politischen Thätigkeit zu enthalten.

*) Diese Nachricht ist gestern schon einem Theile unserer Leser mitgetheilt worden. Anm. d. Red.

Prof. Hälschner setzte nun weit und breit auseinander, wie man vor Allem an der Verfassung festhalten müsse, die man allenfalls noch etwas verbessern (d. h. auf gut Deutsch verschlimmern) könnte, daß man dann für die deutsche Einheit sorgen müsse (d. h. indem man überall Uneinigkeiten hervorruft), und daß man endlich auch für die Noth der ärmeren Klasse zu sorgen hätte (d. h. durch Kanonenfutter) — Alles sehr menschenfreundlich! Mit derselben Wässerigkeit gestand darauf Dr. Grimm ein, daß im Bonner konstitutionellen Verein auch Reaktionärs wären, die Abgeordneten desselben aber seien trotzdem die Bravsten der Braven. Sie wollten die Leute nicht „beschwätzen,“ sondern sich bloß unterreden und deshalb räth er den Siegburgern, doch ja nicht für die Rechte zu wählen, denn das seien „Reaktionärs,“ aber auch nicht auf die Linke, denn das seien „Demokraten!“ Die letzteren hätten übrigens weniger zu bedeuten, da ja der größere Theil des Volkes aus sogenannten Geldsäcken bestehe; das Proletariat sei nur ein unbedeutender Bestandtheil desselben. So fein und schlau dies berechnet war, wurden diese schönen Lehren dennoch von einem zufällig anwesenden Bonner Demokraten über den Haufen geworfen, welcher unter den zwölf Aposteln, zum größten Schrecken der Herren, auch einen Judas aufdeckte. Da trat dieser selbst auf, der Schreckliche, der Gewaltige, Judas-Hirsch kam mit seiner Ueberzeugung, wurde aber, als er im weiteren Verlauf seines pantomimisch-oratorischen Vortrags heraushob, die Demokraten seien an den blutigen Auftritten zu Paris, Berlin, Wien, sogar an der Flucht des „heiligen Vaters“ Schuld (Judas-Hirsch ist Israelit!), von den inzwischen zahlreicher hinzugekommenen Siegburgern mit Zischen, Pfeifen und Poltern auf eine Weise zur Ruhe gebracht, daß der Präsident die Versammlung schloß, und Judas-Hirsch in seiner Herzensangst durch's Fenster entsprang, man sagt, er sei in den „Geißenstall“ gekrochen. Seine Mitapostel fanden es für gut, sich unbemerkt zu entfernen, schlichen auf Feldwegen aus der Stadt, und wollten sogar über die dünne Eisdecke der Sieg entwischen, sahen sich aber doch endlich genöthigt, den offenen Weg zu wählen. Aber die Siegburger hatten vergessen, die „Herrn“ für ihre Bemühungen zu bezahlen, und daher waren die Flüchtlinge unterwegs noch einigen handgreiflichen Anfeindungen ausgesetzt, deren Spuren sie vielleicht noch nach einigen Tagen daran erinnern werden:

„Denkst du daran, wie wir in Siegburg waren?“

Die armen Konstitutionellen!

68 Neuß, 8. Januar.

Ich beeile mich, Ihnen die Nachricht mitzutheilen, *) daß bei der heute Morgen stattgefundenen Wahl eines Abgeordneten zum Frankfurter Parlament an die Stelle des ausgetretenen Prof. Dieringer von Bonn, der O.-L.-G.-Präsident Temme gewählt wurde. Darf man nicht diese Ersatzwahl für einen Dieringer eine höchst merkwürdige nennen? Ja, die Wahlmänner wollen auch eine Adresse an ihn richten, worin sie ihn ihrer besondern Sympathien versichern. Sie sehen, daß die Macht der liberalen Ideen endlich auch hier durchzudringen beginnt, trotz der vielen Hemmschuhe, die man hier von der andern Seite anzulegen versucht. Auch für die Wahlen nach Berlin macht man hier von beiden Seiten viele Anstrengungen. Während die liberale, demokratische Partei ihre ganze Agitation wie immer offen und ehrlich treibt, arbeitet die andere Seite mit allen möglichen Verdächtigungen, Schmähartikeln etc., ohne sich indeß bis heute eines besondern Erfolges erfreuen zu können.

68 Münster, 9. Jan.

Auf das Schreiben des Hrn. Temme antwortet Justizminister Rintelen, indem er auf seine Verfügung vom 31. Dez. verweist, wonach Temme sich mit seinen Beschwerden nach Paderborn zu wenden habe.

Unsere Komödie tritt in ein neues Stadium. Es werden an allen möglichen Orten, Dülmen, Soest, Dortmund etc. Untersuchungen angestellt gegen die „Verschwörer,“ um die Geschichte gemüthlich lang zu ziehen.

103 Berlin, 6. Januar.

Wenn ich Ihrem Leserkreis und den zahlreichen Freunden Temme's hiermit dessen zweites Schreiben übergebe, so geschieht dies auch deshalb, um dann die Antwort des Ministers hierauf damit zu vergleichen.

Euer Excellenz
muß ich leider eine neue Beschwerde über den Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts vortragen.
Derselbe hat mir heute durch den Inquirenten eröffnen lassen, zuerst: daß er durch Beschluß vom 30. Dezember auch wegen Theilnahme an dem sogenannten Steuerverweigerungsbeschluß der National-Versammlung mich zur Untersuchung gezogen; so dann, daß er durch Beschluß vom 23 Dezember von meinem richterlichen Amte mich suspendirt habe.
Der erste Beschluß kann nach der mir unterdeß gewordenen Verfügung Ew Excellenz vom 31. Dezember kein Gegenstand der Beschwerde weiter für mich sein.
Desto monströser ist der zweite!

Nach der bisherigen Gesetzgebung hätte nicht einmal dem Plenum des Oberlandesgerichts, geschweige dem Kriminalsenate, sondern nur Ew Cxc. das Recht, meine Suspension auszusprechen, zugestanden. Nach der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember v. J, § 86, können Richter nur durch Richterspruch aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, — ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben oder unfreiwillig an eine andere Stelle versetzt — werden!

Wie hilft sich nun der Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts, um seine Zwecke zu erreichen, die um jeden Preis zu erreichen, er sich nun einmal vorgesetzt hat? Er dekretirt unterm 22. die Einleitung der Untersuchung wegen Hochverrath gegen mich und erläßt dann am 23., gleich am folgenden Tage, eine weitere Verfügung, worin er, „weil er jene Untersuchung gegen mich eingeleitet, weil ich durch das mir angeschuldigte Verbrechen meine Amtswürde kompromittirt und weil zu den Strafen dieses Verbrechens die Kassation gehöre,“ gegen mich ausspricht: „daß ich wähend der Untersuchung vom Amte suspendirt werde.“ Diese Verfügung nennt er einen „richterlichen Spruch,“ diesen „richterlichen Spruch“ erläßt er, ohne auch nur über die mir gemachten Beschuldigungen oder sonst über etwas mich gehört zu haben.

In der That, ich weiß nicht, ob man mehr über die Verfolgungssucht oder die richterliche Unfähigkeit dieses Kollegiums erstaunen soll.

Daß dieser „richterliche Spruch“ als ein richterliches Erkenntniß in keiner Weise betrachtet werden kann, ist keine Frage; denn ein Erkenntniß kann nur nachdem der zu Verurtheilende gehört worden, aus geschlossenen Akten erfolgen. Ich war aber gar nicht gehört worden. Eben so wenig ist es eine Frage, daß der „Richterspruch“ des § 86 der Verfassung nur ein richterliches Erkenntniß bedeuten kann. Denn es würde sonst ja der Richter ungehört auch versetzt und selbst kallirt wreden können und der Richterstand, dessen Unabhängigkeit durch die Verfassung anerkannt und gewährleistet werden soll, würde anstatt dessen der bodenlosesten Willkür Preis gegeben.

Noch weniger genügt der Beschluß des Kriminalsenats der Anforderung des § 86 der Verfassung, nach welcher die Suspension nur aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, erkannt werden darf. Die von dem Kriminalsenat angeführten Gründe mögen in Ministerial-Instruktionen ausgesprochen sein, in einem Gesetze sind sie aber nicht enthalten. Namentlich weiß auch die Kriminalordnung nichts von ihnen und das Gesetz vom 29. März 1844 gilt nicht mehr für richterliche Beamte.

Jener sogenannte „richterliche Spruch“ ist indeß in Wahrheit nichts als eine einfache gerichtliche Verwaltungsmaßregel, gegen die ein prozessualisches Rechtsmittel nicht ergriffen werden kann, eben weil es dazu an einem Gegenstande, nämlich an einem auf den Grund von ordentlichen Prozeßverhandlungen erlassenen Erkenntnisse fehlt.

Als Verwaltungsmaßregel ist er völlig ungerechtfertigt. Einmal hätte diese nur von Ew. Excellenz getroffen werden können. Zum andern gestattet gegenwärtig die Verfügung sie nicht mehr. Abgesehen hiervon, ist er materiell nicht begründet. Dies ergiebt meine Beschwerde vom 30. v. M., auf welche ich mich hier lediglich beziehen kann.

Jedenfalls sind nur Ew. Excellenz die Behörde, welche eine solche nach allen Seiten hin ungerechtfertigte und ungerechte Maßregel wieder aufheben kann. Ich wende mich demnach mit dem gehorsamsten Antrage an Sie:

auch hier Gerechtigkeit zu üben und die von dem Kriminalsenat gegen mich verfügte Amtssuspension aufzuheben!

Eine Abschrift dieses Suspensionsbeschlusses kann Ew. Excellenz ich nicht überreichen; die Mittheilung derselben ist mir verweigert worden.

Münster, am 3. Januar 1849.

(gez) Temme.

Die Antwort des Ministers morgen.

68 Berlin, 7. Jan.

Wir sind in den Stand gesetzt, nachstehend zwei interessante Beiträge zur Geschichte der unablässig wühlenden Thätigkeit der reaktionären Partei in Wahlangelegenheiten zu liefern.

Das erste der beiden Dokumente, die uns vorliegen, heißt:

Enthüllung der Wahloperationen der Demokraten;“ es datirt vom 3. d. Mts. und geht von einem (nur figurieten) „Verein zur Wahrung der Interessen der Provinzen“ aus, und bringt eine angebliche Darstellung der Organisation der demokratischen Partei behufs der Wahlen. Das Bestreben, diese im radikalen Sinn zu bewerkstelligen, wird als ein Bestreben bezeichnet, „die alte Anarchie wieder zu erneuern.“ Es wird alsdann erzählt, daß die republikanische Partei, als die Festigkeit der Mitglieder der Rechten und des rechten Centrums und das kräftige Einschreiten der Regierung ihr gezeigt hatte, daß für den Augenblick ihrem unmittelbarem Wirken in Berlin kein Feld geblieben sei, beschlossen, aus ihrer Mitte nur einen Central-Wahlausschuß zurückzulassen und werden die Abg. Waldeck, Jung, v. Unruh, Rodbertus als Mitglieder desselben bezeichnet. Weil diese Namen aber „die Tendenzen der Linken allzusehr an der Stirne trugen“, mußte „für einen Strohmann“ gesorgt werden. Als solchen bezeichnet das reaktionäre Aktenstück „das Central-Comite für volksthümliche Wahlen.“ Dasselbe sei nur „der öffentliche Geschäftsführer des im Geheimen wirkenden Central-Ausschusses der Linken „von dem letztern“ — heißt es weiter — „wurden zugleich Mitglieder seiner Fraktion als Vorstände der Wahlumtriebe in den Provinzen ernannt. Diese Vorstände stehen im direkten Verkehr mit dem Centralausschuß in Berlin und bilden ihrerseits wieder in den Provinzen Lokalkomites, die von ihnen Instruktionen erhalten.“ Es wird alsdann die Liste dieser Haupt-Agenten in den Provinzen, „die ihrerseits auch wieder gleich dem Centralausschuß durch Strohmänner vertreten sind“, gegeben. Es sind meist Abgeordnete und finden sich darunter folgende hervorragende Namen: Phillips in Elbing, Kosch in Königsberg, Reut, Steimmig, Richter, Canonicus; Bauer in Krotoschin, Czieskowski, Stein, Elsner, Bucher, Dehnel, Rodbertus, Gierke, Wachsmuth, Anwandter, Kämpff, Uhlich, Schulze in Wanzleben, Berg, Arntz, Bredt, Kyll, Esser, Euler, Schornbaum, Schlink.

Man braucht übrigens nur die vielen, dem Centrum entnommenen Namen dieser Liste zu betrachten, um an der Authenticität der ganzen Mittheilung vollkommen gerechtfertigte Zweifel zu hegen.

Es heißt alsdann weiter: „Sobald von der Regierung in einer Provinz die Eintheilung der Wahlbezirke festgestellt ist und die Hauptwahlorte bekannt sind, wird in jedem dieser Wahlorte ein Comite aus drei Personen niedergesetzt, das wieder einen Agenten in jedem Ort des Wahlkreises hat und für die Uebereinstimmung des ganzen Kreises wirken soll. Die Urwähler werden auf alle mögliche Weise, namentlich in den Versammlungen bearbeitet, unbedingt bei der Wahl demjenigen Kandidaten als Wahlmann die Stimme zu geben, auf welchen bei den geheimen Vorwahlen die Majorität fällt. Auf diese Weise soll jede Zersplitterung der Stimmen vermieden werden. Als Kandidaten zu Wahlmännern werden nur solche aufgestellt, welche sich vorher mündlich oder schriftlich verpflichtet haben, dem vom Hauptprovinzial-Comite aufgestellten demokratischen Kandidaten für die Wahl ihre Stimme zu geben. Die Agitation wird namentlich auf diejenigen Kreise gerichtet, welche zu der vorigen Nat.-Vers. Abgeordnete der Rechten gewählt haben. Die Hauptkandidaten der Demokratie, deren Wahl in ihren bisherigen Wahlkreisen gesichert ist, treten zugleich in andern Kreisen als Kandidaten auf, um, wenn hier ihre Wahl durchgeht, in ihrem ersten Kreise einen andern radikalen Kandidaten einschieben zu können. Dies Manöver wird z. B. von Waldeck, Unruh und Andern versucht werden.

Für die Wahlagitation in Berlin hat Hr. Waldeck einen besondern Plan entworfen, der auch bereits in voller Ausführung ist. Danach ist die ganze Stadt in 5 Hauptbezirke getheilt: Königsstadt, Friedrichsstadt, Louisenstadt, Frankfurter Viertel und Voigtland.

Die Hauptbezirke zerfallen wieder in zahlreiche Unterbezirke. In jedem Unterbezirk ist eine Anzahl demokratischer Agenten und einem jeden eine bestimmte Anzahl Häuser übergeben. Mit den Bewohnern dieser Häuser hat sich der Agent in Verkehr zu setzen, sie möglichst für die Sache der Demokratie zu bearbeiten und sie namentlich dafür zu gewinnen, die geheimen Versammlungen für die Vorwahlen zu besuchen. In diesen Versammlungen geschieht dann die eigentliche Bearbeitung in Masse und werden die Besucher derselben schließlich dahin bestimmt, schriftlich sich zu verpflichten, bei der Wahl demjenigen ihre Stimme zu geben, auf welchen bei den Vorwahlen die Majorität gefallen ist. Diese Bezirkseinrichtung wird auch über die Wahlen hinaus beibehalten, um erforderlichen Falls Demonstrationen, Adressen etc. im Sinne der Demokratie auf das Schleunigste verbreiten und erwirken zu können.“

„Außerdem werden in die Versammlungen der konservativen Partei zuverlässige im Bezirk wohnende Demokraten eingeschmuggelt, welche sich bis zum letzten Augenblick des Abfalls, ganz mit den Tendenzen der Conservativen einverstanden erklären sollen, um die Partei selbst auf diese Weise über ihre Stärke zu täuschen.“

Ebenso perfide und zugleich lächerlich ist auch, wenn es als ein „Kunstgriff“ bezeichnet wird, daß das hiesige „Central-Comite für volksthümliche Wahlen im Preuß. Staate“ seine Ansprachen an die Urwähler bei Jul. Sittenfeld hat drucken lassen, weil diese Buchdruckerei dadurch bekannt ist, daß in derselben während der Zeit der Gefahr nur Schriften loyalen und guten Inhalts gedruckt wurden.“

Als eine Lüge ferner muß es erklärt werden, wenn erzählt wird, Waldeck habe am 11. Nov. an den Redakteur der Oderzeitung Robert Bürkner in Breslau einen Brief geschrieben, „worin er diesen auffordert, sobald ihn das Gerücht von einem in Berlin erfolgten Aufstand erreiche, nur sofort durch die Zeitung die Nachricht zu verbreiten, daß die Demokratie in Berlin gesiegt habe, und die Republik und als Präsident derselben Waldeck ausgerufen sei!“

68 Berlin, 7. Jan.

Der heutige Publicist, dessen Herausgeber durch seine amtliche Stellung als Criminal-Gerichts-Aktuarius im Stande ist, aus bester Quelle zu schöpfen, entwirft ein sehr schlechtes Bild von dem Sicherheitszustande der Hauptstadt. „Täglich, ja fast stündlich werden Diebstähle und Verbrechen jeder Art auf die frechste Weise ausgeführt und nur zu selten gelingt es, die Verbrecher zu ermitteln, noch viel seltener aber, obgleich dies eigentlich die Hauptaufgabe der Polizei sein müßte, wird das gestohlene Gut wieder herbeigeschafft.“ Mit Recht schreibt der Publicist dieses Ueberhandnehmen der gemeinen Verbrechen der allzugroßen Beschäftigung der Polizeibeamten mit politischen Dingen zu, welche sie abhält, den Verbrechern gegenüber präventive Thätigkeit zu entfalten. Anderer Seits darf jedoch auch nicht unberührt bleiben, daß die Anzahl der durch Mangel an Beschäftigung und Elend zum äußersten Mittel der Selbsthülfe und Eingriffe in das bürgerliche Eigenthum Gezwungenen hier täglich zunimmt, und daß für diese unvermeidliche Consequenz unserer ganzen socialen Institutionen die bloße polizeiliche Thätigkeit keine Abhülfe gewähren kann.

Obzwar gestern schon über einen der sogenannten „Aufrührer“ vom 31. Oktbr. v. J. abgeurtheilt worden, dauert doch (laut dem Publicist) die Voruntersuchung gegen Karbe und die übrigen, vermeintlichen Anstifter der Vorgänge vor dem Schauspielhause noch fort, und wird sobald noch nicht geschlossen werden.

Unsere Leser erinnern sich der von der Neuen Preuß. oder Lügen-Zeitung vielverbreiteten Verläumdung, daß in der Nacht vom 11. bis 12. Nov. in einer Versammlung von Majoren der Bürgerwehr, der auch Deputirte der Linken beiwohnten, eine Vesper, eine Ermordung der eingerückten Soldaten verabredet ward. Jeder Vernünftige hielt diese Nachricht natürlich nur für eine der Münchhausenschen Erfindungen, in denen das genannte Blatt eine rühmliche Virtuosität besitzt. Unser Staatsanwalt aber sah hierin einen genügenden Anlaß zur Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung, in der sich mehrere Zeugen, unter Andern auch der Herausgeber des Publicisten, Gerichts-Aktuarius A. F. Thiele, welcher damals Major des 14. Bürgerwehr-Bataillons und Vorsitzender der in Rede stehenden Versammlung war, vernommen worden sind. Derselbe sieht sich hiedurch in der heutigen Nummer des Publicisten zu einer Erklärung veranlaßt, die als Beitrag zur Geschichte jener denkwürdigen Epoche von hohem Interesse ist und der wir nachstehend das Wichtigste entnehmen.

Der Kommandeur Rimpler hatte die Bataillonsführer und die Führer der fliegenden Korps am Abend (des 11. Nov.) versammelt, um ihnen die Mittheilung zu machen, daß die Auflösung und Entwaffnung der Berliner Bürgerwehr durch eine vom gesammten Staatsministerium gegengezeichnete Ordre des Königs ausgesprochen worden sei und daß er in Folge dessen für seine Person seine Entlassung bereits eingereicht habe. Sämmtliche anwesende Führer erklärten darauf, daß sie unter solchen Umständen zwar gleichfalls ihre amtlichen Chargen in die Hände des Kommandeurs niederlegten, daß im Uebrigen jedoch ihre Stellung aus dem Vertrauen ihrer Bataillone hervorgegangen sei, daß sie es mithin für eine Feigheit und für einen Verrath an diesem Vertrauen erachten müßten, wenn sie nun sogleich sich gänzlich zurückzögen und die Mannschaften allein ihrem Grimme und ihrer Auflösung und Aufregung überließen. Es wurde deshalb einstimmig für gut befunden, die Sitzung fortzusetzen und da Hr. Rimpler den Vorsitz zu übernehmen sich entschieden weigerte, so wurde Thiele durch Akklamation zum Vorsitzenden berufen. Das Resultat der nun stattfindenden Debatte war:

1) sämmtliche Bataillone und fliegenden Korps sofort zu versammeln und ihnen von der angeordneten Auflösung und Entwaffnung Kenntniß zu geben;
2) demnächst um 12 Uhr Nachts wieder zusammen zu kommen, um sich die Beschlüsse und Ansichten der Bataillone über die Entwaffnung gegenseitig mitzutheilen, damit man daraus erfahre, wie die Majorität der Bürgerwehr sich zu verhalten gedenke.

Dies war der Zweck der nächtlichen Versammlung im Café de Bavière, welche gleichfalls unter Thieles Vorsitz gehalten ward, wie dieser keinen Augenblick läugnet. Hier erschienen indessen nicht nur die Bataillons- und Corps-Commandeurs, sondern auch eine so große Anzahl anderer Personen, daß der Saal bald bis zum Erdrücken angefüllt war. Vergeblich wurden die nicht in jener Eigenschaft Anwesenden zum Fortgehen aufgefordert; vergeblich auch blieb der Versuch einer Rekognition.

So fand eine mehrstündige, höchst tumultuarische Sitzung statt, der auch fünf Abgeordnete — Waldeck, Berends, D'Ester, Schramm und Reuer — beiwohnten. Es wurden viele Reden gehalten und es mag, bei der in der Versammlung herrschenden, sehr erklärlilichen Aufregung auch wohl manches hitzige Wort gesprochen worden sein, das für das Ohr eines Denunzianten nicht berechnet war. Das Ergebniß dieser Debatte war jedoch nur, daß man, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen fast aller Bataillone es für unehrenhaft für die Berliner Bürgerwehr hielt, jetzt auf die erste Aufforderung „freiwillig“ die ihr anvertraute Waffe wiederzugeben, nachdem sie acht Monate lang im Dienste der Ordnung und Sicherheit die größten Opfer gebracht hatte, namentlich während der letzten Wochen fast nicht aus den Kleidern gekommen war. In diesem Bewußtsein der in vollem Maße gethanen Schuldigkeit erschien die befohlene Entwaffnung mit der Ehre des Mannes nur dann verträglich, wenn er der unwiderstehlichen Gewalt sich fügte. Aus diesen Gründen war man auch der Ansicht, daß die Bürgerwehr zuvörderst die durch General Wrangel angedrohten Zwangsmaßregeln zu erwarten habe, und unter diesem Ausspruche trennte man sich.

„Wahrscheinlich mußten aber in der Versammlung Spione sich befunden haben, die aus einzelnen, vielleicht in der Aufregung hingeworfenen Worten eine Denunciation wegen Aufruhrs, Hochverraths, oder der Himmel weiß was zusammengestoppelt haben.“ Thiele erwähnt nun die oben berührte Lüge der N. Pr. Ztg. betreffs einer sicilianischen Vesper gegen die eingerückten Soldaten, und sagt, daß er gegenüber der hinlänglich bekannten Tendenz des denuncirenden und verleumdenden Blattes schweigen konnte, und fährt alsdann fort: „Nachdem aber wegen dieser Angelegenheit eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist, nachdem ich selbst in dieser Untersuchung als Zeuge vernommen worden bin, und ich aus meiner Vernehmung erfahren habe, daß man jene Versammlung der Bürgerwehrführer beschuldigt, Beschlüsse dahin gefaßt zu haben: „die bei den Bürgern damals einquartirten Soldaten zu ermorden, gewisse mißliebige Häuser in Brand zu stecken, ferner, daß auch bereits ein Schlachtplan für einen zu beginnenden Kampf gegen die königlichen Truppen entworfen worden sei, — bin ich es der Wahrheit, meiner eignen und der Ehre meiner Kameraden, wie der oben genannten Abgeordneten schuldig, die Denunciation der „Neuen Preuß. Ztg.“ und die ihr zum Grunde liegende Quelle entweder für eine hämische und freche Verleumdung oder für die Ausgeburt eines höchst beschränkten Verstandes zu erklären.“

Wie in der Praxis das Kultusministerium sein eigenes Circular betreffs der Theilnahme der Lehrer an der Entwickelung der politischen Verhältnisse unseres Staates interpretirt; wie dasselbe namentlich den Satz seines eigenen Cirkulars ehrt, worin es sagt: „für solche persönliche Meinungen und Ueberzeugungen, und die Aeußerung derselben auf dem Gebiete der allgemeinen gesetzlichen Freiheit, also außerhalb des besondern Amtes als Lehrer, kann eine „Zurechnung und Verantwortlichkeit auf dem Gebiete der Dienst-Disciplin nicht stattfinden.“ — Dafür liefert die nachstehende Thatsache, die wir vollständig verbürgen können, einen lehrreichen Beweis. Ein Lehrer an einem hiesigen Gymnasium, seinen Gesinnungen nach Demokrat, der aber politische Thätigkeit selbst in dem beschränkten Kreis der Bezirksversammlungen nur selten entfaltet hatte, ward dieser Tage im Disciplinarwege zu seinem (reaktionären) Direktor beschieden. Derselbe theilte ihm mit, das Kultusministerium beabsichtige, ihn seiner Stelle zu entsetzen, weil ja seine Schüler unmöglich Respekt vor ihm haben könnten, wenn sie im elterlichen Hause über ihn als einen Demokraten mit Verachtung sprechen hörten. Er habe sich also, wenn seine Stelle ihm lieb sei, fortan jeder politischen Thätigkeit zu enthalten.

*) Diese Nachricht ist gestern schon einem Theile unserer Leser mitgetheilt worden. Anm. d. Red.
<TEI>
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Prof. Hälschner setzte nun weit und breit auseinander, wie man vor Allem an der Verfassung festhalten müsse, die man allenfalls noch etwas verbessern (d. h. auf gut Deutsch verschlimmern) könnte, daß man dann für die deutsche Einheit sorgen müsse (d. h. indem man überall Uneinigkeiten hervorruft), und daß man endlich auch für die Noth der ärmeren Klasse zu sorgen hätte (d. h. durch Kanonenfutter) &#x2014; Alles sehr menschenfreundlich! Mit derselben Wässerigkeit gestand darauf Dr. Grimm ein, daß im Bonner konstitutionellen Verein auch Reaktionärs wären, die Abgeordneten desselben aber seien trotzdem die Bravsten der Braven. Sie wollten die Leute nicht &#x201E;beschwätzen,&#x201C; sondern sich bloß unterreden und deshalb räth er den Siegburgern, doch ja nicht für die Rechte zu wählen, denn das seien &#x201E;Reaktionärs,&#x201C; aber auch nicht auf die Linke, denn das seien &#x201E;Demokraten!&#x201C; Die letzteren hätten übrigens weniger zu bedeuten, da ja der größere Theil des Volkes aus sogenannten Geldsäcken bestehe; das Proletariat sei nur ein unbedeutender Bestandtheil desselben. So fein und schlau dies berechnet war, wurden diese schönen Lehren dennoch von einem zufällig anwesenden Bonner Demokraten über den Haufen geworfen, welcher unter den zwölf Aposteln, zum größten Schrecken der Herren, auch einen Judas aufdeckte. Da trat dieser selbst auf, der Schreckliche, der Gewaltige, Judas-Hirsch kam mit seiner Ueberzeugung, wurde aber, als er im weiteren Verlauf seines pantomimisch-oratorischen Vortrags heraushob, die Demokraten seien an den blutigen Auftritten zu Paris, Berlin, Wien, sogar an der Flucht des &#x201E;heiligen Vaters&#x201C; Schuld (Judas-Hirsch ist Israelit!), von den inzwischen zahlreicher hinzugekommenen Siegburgern mit Zischen, Pfeifen und Poltern auf eine Weise zur Ruhe gebracht, daß der Präsident die Versammlung schloß, und Judas-Hirsch in seiner Herzensangst durch's Fenster entsprang, man sagt, er sei in den &#x201E;Geißenstall&#x201C; gekrochen. Seine Mitapostel fanden es für gut, sich unbemerkt zu entfernen, schlichen auf Feldwegen aus der Stadt, und wollten sogar über die dünne Eisdecke der Sieg entwischen, sahen sich aber doch endlich genöthigt, den offenen Weg zu wählen. Aber die Siegburger hatten vergessen, die &#x201E;Herrn&#x201C; für ihre Bemühungen zu bezahlen, und daher waren die Flüchtlinge unterwegs noch einigen handgreiflichen Anfeindungen ausgesetzt, deren Spuren sie vielleicht noch nach einigen Tagen daran erinnern werden:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Denkst du daran, wie wir in Siegburg waren?&#x201C;</p>
          <p>Die armen Konstitutionellen!</p>
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          <head><bibl><author>68</author></bibl> Neuß, 8. Januar.</head>
          <p>Ich beeile mich, Ihnen die Nachricht mitzutheilen, *) <note place="foot">*) Diese Nachricht ist gestern schon einem Theile unserer Leser mitgetheilt worden. Anm. d. Red.</note> daß bei der heute Morgen stattgefundenen Wahl eines Abgeordneten zum Frankfurter Parlament an die Stelle des ausgetretenen Prof. Dieringer von Bonn, der O.-L.-G.-Präsident Temme gewählt wurde. Darf man nicht diese Ersatzwahl für einen Dieringer eine höchst merkwürdige nennen? Ja, die Wahlmänner wollen auch eine Adresse an ihn richten, worin sie ihn ihrer besondern Sympathien versichern. Sie sehen, daß die Macht der liberalen Ideen endlich auch hier durchzudringen beginnt, trotz der vielen Hemmschuhe, die man hier von der andern Seite anzulegen versucht. Auch für die Wahlen nach Berlin macht man hier von beiden Seiten viele Anstrengungen. Während die liberale, demokratische Partei ihre ganze Agitation wie immer offen und ehrlich treibt, arbeitet die andere Seite mit allen möglichen Verdächtigungen, Schmähartikeln etc., ohne sich indeß bis heute eines besondern Erfolges erfreuen zu können.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>68</author></bibl> Münster, 9. Jan.</head>
          <p>Auf das Schreiben des Hrn. Temme antwortet Justizminister Rintelen, indem er auf seine Verfügung vom 31. Dez. verweist, wonach Temme sich mit seinen Beschwerden nach Paderborn zu wenden habe.</p>
          <p>Unsere Komödie tritt in ein neues Stadium. Es werden an allen möglichen Orten, Dülmen, Soest, Dortmund etc. Untersuchungen angestellt gegen die &#x201E;<hi rendition="#g">Verschwörer,</hi>&#x201C; um die Geschichte gemüthlich lang zu ziehen.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 6. Januar.</head>
          <p>Wenn ich Ihrem Leserkreis und den zahlreichen Freunden Temme's hiermit dessen zweites Schreiben übergebe, so geschieht dies auch deshalb, um dann die Antwort des Ministers hierauf damit zu vergleichen.</p>
          <p rendition="#et">Euer Excellenz<lb/>
muß ich leider eine neue Beschwerde über den Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts vortragen.<lb/>
Derselbe hat mir heute durch den Inquirenten eröffnen lassen, zuerst: daß er durch Beschluß vom 30. Dezember auch wegen Theilnahme an dem sogenannten Steuerverweigerungsbeschluß der National-Versammlung mich zur Untersuchung gezogen; so dann, daß er durch Beschluß vom 23 Dezember von meinem richterlichen Amte mich suspendirt habe.<lb/>
Der erste Beschluß kann nach der mir unterdeß gewordenen Verfügung Ew Excellenz vom 31. Dezember kein Gegenstand der Beschwerde weiter für mich sein.<lb/><hi rendition="#g">Desto monströser ist der zweite</hi>!</p>
          <p>Nach der bisherigen Gesetzgebung hätte nicht einmal dem Plenum des Oberlandesgerichts, geschweige dem Kriminalsenate, sondern nur Ew Cxc. das Recht, meine Suspension auszusprechen, zugestanden. Nach der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember v. J, § 86, können Richter nur durch Richterspruch aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, &#x2014; ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben oder unfreiwillig an eine andere Stelle versetzt &#x2014; werden!</p>
          <p>Wie hilft sich nun der Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts, um seine Zwecke zu erreichen, die um jeden Preis zu erreichen, er sich nun einmal vorgesetzt hat? Er dekretirt unterm 22. die Einleitung der Untersuchung wegen Hochverrath gegen mich und erläßt dann am 23., gleich am folgenden Tage, eine weitere Verfügung, worin er, &#x201E;weil er jene Untersuchung gegen mich eingeleitet, weil ich durch das mir angeschuldigte Verbrechen meine Amtswürde kompromittirt und weil zu den Strafen dieses Verbrechens die Kassation gehöre,&#x201C; gegen mich ausspricht: &#x201E;daß ich wähend der Untersuchung vom Amte suspendirt werde.&#x201C; Diese Verfügung nennt er einen &#x201E;<hi rendition="#g">richterlichen Spruch,</hi>&#x201C; diesen &#x201E;richterlichen Spruch&#x201C; erläßt er, ohne auch nur über die mir gemachten Beschuldigungen oder sonst über etwas mich gehört zu haben.</p>
          <p>In der That, ich weiß nicht, ob man mehr über die Verfolgungssucht oder die richterliche Unfähigkeit dieses Kollegiums erstaunen soll.</p>
          <p>Daß dieser &#x201E;richterliche Spruch&#x201C; als ein richterliches Erkenntniß in keiner Weise betrachtet werden kann, ist keine Frage; denn ein Erkenntniß kann nur nachdem der zu Verurtheilende gehört worden, aus geschlossenen Akten erfolgen. Ich war aber gar nicht gehört worden. Eben so wenig ist es eine Frage, daß der &#x201E;Richterspruch&#x201C; des § 86 der Verfassung nur ein richterliches Erkenntniß bedeuten kann. Denn es würde sonst ja der Richter ungehört auch versetzt und selbst kallirt wreden können und der Richterstand, dessen Unabhängigkeit durch die Verfassung anerkannt und gewährleistet werden soll, würde anstatt dessen der bodenlosesten Willkür Preis gegeben.</p>
          <p>Noch weniger genügt der Beschluß des Kriminalsenats der Anforderung des § 86 der Verfassung, nach welcher die Suspension nur aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, erkannt werden darf. Die von dem Kriminalsenat angeführten Gründe mögen in Ministerial-Instruktionen ausgesprochen sein, in einem Gesetze sind sie aber nicht enthalten. Namentlich weiß auch die Kriminalordnung nichts von ihnen und das Gesetz vom 29. März 1844 gilt nicht mehr für richterliche Beamte.</p>
          <p>Jener sogenannte &#x201E;richterliche Spruch&#x201C; ist indeß in Wahrheit nichts als eine einfache gerichtliche Verwaltungsmaßregel, gegen die ein prozessualisches Rechtsmittel nicht ergriffen werden kann, eben weil es dazu an einem Gegenstande, nämlich an einem auf den Grund von ordentlichen Prozeßverhandlungen erlassenen Erkenntnisse fehlt.</p>
          <p>Als Verwaltungsmaßregel ist er völlig ungerechtfertigt. Einmal <hi rendition="#g">hätte</hi> diese nur von Ew. Excellenz getroffen werden können. Zum andern gestattet gegenwärtig die Verfügung sie nicht mehr. Abgesehen hiervon, ist er materiell nicht begründet. Dies ergiebt meine Beschwerde vom 30. v. M., auf welche ich mich hier lediglich beziehen kann.</p>
          <p>Jedenfalls sind nur Ew. Excellenz die Behörde, welche eine solche nach allen Seiten hin ungerechtfertigte und ungerechte Maßregel wieder aufheben kann. Ich wende mich demnach mit dem gehorsamsten Antrage an Sie:</p>
          <p rendition="#et">auch hier Gerechtigkeit zu üben und die von dem Kriminalsenat gegen mich verfügte Amtssuspension aufzuheben!</p>
          <p>Eine Abschrift dieses Suspensionsbeschlusses kann Ew. Excellenz ich nicht überreichen; die Mittheilung derselben ist mir verweigert worden.</p>
          <p>Münster, am 3. Januar 1849.</p>
          <p>(gez) <hi rendition="#g">Temme</hi>.</p>
          <p>
            <ref type="link">Die Antwort des Ministers morgen.</ref>
          </p>
        </div>
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          <head><bibl><author>68</author></bibl> Berlin, 7. Jan.</head>
          <p>Wir sind in den Stand gesetzt, nachstehend zwei interessante Beiträge zur Geschichte der unablässig wühlenden Thätigkeit der reaktionären Partei in Wahlangelegenheiten zu liefern.</p>
          <p>Das erste der beiden Dokumente, die uns vorliegen, heißt:</p>
          <p>&#x201E;<hi rendition="#g">Enthüllung der Wahloperationen der Demokraten;</hi>&#x201C; es datirt vom 3. d. Mts. und geht von einem (nur figurieten) &#x201E;Verein zur Wahrung der Interessen der Provinzen&#x201C; aus, und bringt eine angebliche Darstellung der Organisation der demokratischen Partei behufs der Wahlen. Das Bestreben, diese im radikalen Sinn zu bewerkstelligen, wird als ein Bestreben bezeichnet, &#x201E;die alte Anarchie wieder zu erneuern.&#x201C; Es wird alsdann erzählt, daß die republikanische Partei, als die Festigkeit der Mitglieder der Rechten und des rechten Centrums und das kräftige Einschreiten der Regierung ihr gezeigt hatte, daß für den Augenblick ihrem unmittelbarem Wirken in Berlin kein Feld geblieben sei, beschlossen, aus ihrer Mitte nur einen Central-Wahlausschuß zurückzulassen und werden die Abg. <hi rendition="#g">Waldeck, Jung, v. Unruh, Rodbertus</hi> als Mitglieder desselben bezeichnet. Weil diese Namen aber &#x201E;die Tendenzen der Linken allzusehr an der Stirne trugen&#x201C;, mußte &#x201E;für einen Strohmann&#x201C; gesorgt werden. Als solchen bezeichnet das reaktionäre Aktenstück &#x201E;das Central-Comite für volksthümliche Wahlen.&#x201C; Dasselbe sei nur &#x201E;der öffentliche Geschäftsführer des im Geheimen wirkenden Central-Ausschusses der Linken &#x201E;von dem letztern&#x201C; &#x2014; heißt es weiter &#x2014; &#x201E;wurden zugleich Mitglieder seiner Fraktion als Vorstände der Wahlumtriebe in den Provinzen ernannt. Diese Vorstände stehen im direkten Verkehr mit dem Centralausschuß in Berlin und bilden ihrerseits wieder in den Provinzen Lokalkomites, die von ihnen Instruktionen erhalten.&#x201C; Es wird alsdann die Liste dieser Haupt-Agenten in den Provinzen, &#x201E;die ihrerseits auch wieder gleich dem Centralausschuß durch Strohmänner vertreten sind&#x201C;, gegeben. Es sind meist Abgeordnete und finden sich darunter folgende hervorragende Namen: <hi rendition="#g">Phillips</hi> in Elbing, <hi rendition="#g">Kosch</hi> in Königsberg, <hi rendition="#g">Reut, Steimmig, Richter,</hi> Canonicus; <hi rendition="#g">Bauer</hi> in Krotoschin, <hi rendition="#g">Czieskowski, Stein, Elsner, Bucher, Dehnel, Rodbertus, Gierke, Wachsmuth, Anwandter, Kämpff, Uhlich, Schulze</hi> in Wanzleben, <hi rendition="#g">Berg, Arntz, Bredt, Kyll, Esser, Euler, Schornbaum, Schlink</hi>.</p>
          <p>Man braucht übrigens nur die vielen, dem Centrum entnommenen Namen dieser Liste zu betrachten, um an der Authenticität der ganzen Mittheilung vollkommen gerechtfertigte Zweifel zu hegen.</p>
          <p>Es heißt alsdann weiter: &#x201E;Sobald von der Regierung in einer Provinz die Eintheilung der Wahlbezirke festgestellt ist und die Hauptwahlorte bekannt sind, wird in jedem dieser Wahlorte ein Comite aus drei Personen niedergesetzt, das wieder einen Agenten in jedem Ort des Wahlkreises hat und für die Uebereinstimmung des ganzen Kreises wirken soll. Die Urwähler werden auf alle mögliche Weise, namentlich in den Versammlungen bearbeitet, unbedingt bei der Wahl demjenigen Kandidaten als Wahlmann die Stimme zu geben, auf welchen bei den geheimen Vorwahlen die Majorität fällt. Auf diese Weise soll jede Zersplitterung der Stimmen vermieden werden. Als Kandidaten zu Wahlmännern werden nur solche aufgestellt, welche sich vorher mündlich oder schriftlich verpflichtet haben, dem vom Hauptprovinzial-Comite aufgestellten demokratischen Kandidaten für die Wahl ihre Stimme zu geben. Die Agitation wird namentlich auf diejenigen Kreise gerichtet, welche zu der vorigen Nat.-Vers. Abgeordnete der Rechten gewählt haben. Die Hauptkandidaten der Demokratie, deren Wahl in ihren bisherigen Wahlkreisen gesichert ist, treten zugleich in andern Kreisen als Kandidaten auf, um, wenn hier ihre Wahl durchgeht, in ihrem ersten Kreise einen andern radikalen Kandidaten einschieben zu können. Dies Manöver wird z. B. von <hi rendition="#g">Waldeck, Unruh</hi> und Andern versucht werden.</p>
          <p>Für die Wahlagitation in Berlin hat Hr. <hi rendition="#g">Waldeck</hi> einen besondern Plan entworfen, der auch bereits in voller Ausführung ist. Danach ist die ganze Stadt in 5 Hauptbezirke getheilt: Königsstadt, Friedrichsstadt, Louisenstadt, Frankfurter Viertel und Voigtland.</p>
          <p>Die Hauptbezirke zerfallen wieder in zahlreiche Unterbezirke. In jedem Unterbezirk ist eine Anzahl demokratischer Agenten und einem jeden eine bestimmte Anzahl Häuser übergeben. Mit den Bewohnern dieser Häuser hat sich der Agent in Verkehr zu setzen, sie möglichst für die Sache der Demokratie zu bearbeiten und sie namentlich dafür zu gewinnen, die geheimen Versammlungen für die Vorwahlen zu besuchen. In diesen Versammlungen geschieht dann die eigentliche Bearbeitung in Masse und werden die Besucher derselben schließlich dahin bestimmt, schriftlich sich zu verpflichten, bei der Wahl demjenigen ihre Stimme zu geben, auf welchen bei den Vorwahlen die Majorität gefallen ist. Diese Bezirkseinrichtung wird auch über die Wahlen hinaus beibehalten, um erforderlichen Falls Demonstrationen, Adressen etc. im Sinne der Demokratie auf das Schleunigste verbreiten und erwirken zu können.&#x201C;</p>
          <p>&#x201E;Außerdem werden in die Versammlungen der konservativen Partei zuverlässige im Bezirk wohnende Demokraten eingeschmuggelt, welche sich bis zum letzten Augenblick des Abfalls, ganz mit den Tendenzen der Conservativen einverstanden erklären sollen, um die Partei selbst auf diese Weise über ihre Stärke zu täuschen.&#x201C;</p>
          <p>Ebenso perfide und zugleich lächerlich ist auch, wenn es als ein &#x201E;Kunstgriff&#x201C; bezeichnet wird, daß das hiesige &#x201E;Central-Comite für volksthümliche Wahlen im Preuß. Staate&#x201C; seine Ansprachen an die Urwähler bei <hi rendition="#g">Jul. Sittenfeld</hi> hat drucken lassen, weil diese Buchdruckerei dadurch bekannt ist, daß in derselben während der Zeit der Gefahr nur Schriften loyalen und guten Inhalts gedruckt wurden.&#x201C;</p>
          <p>Als eine Lüge ferner muß es erklärt werden, wenn erzählt wird, <hi rendition="#g">Waldeck</hi> habe am 11. Nov. an den Redakteur der Oderzeitung <hi rendition="#g">Robert Bürkner</hi> in Breslau einen Brief geschrieben, &#x201E;worin er diesen auffordert, sobald ihn das Gerücht von einem in Berlin erfolgten Aufstand erreiche, nur sofort durch die Zeitung die Nachricht zu verbreiten, daß die Demokratie in Berlin gesiegt habe, und die Republik und als Präsident derselben <hi rendition="#g">Waldeck</hi> ausgerufen sei!&#x201C;</p>
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          <head><bibl><author>68</author></bibl> Berlin, 7. Jan.</head>
          <p>Der heutige <hi rendition="#g">Publicist,</hi> dessen Herausgeber durch seine amtliche Stellung als Criminal-Gerichts-Aktuarius im Stande ist, aus bester Quelle zu schöpfen, entwirft ein sehr schlechtes Bild von dem Sicherheitszustande der Hauptstadt. &#x201E;Täglich, ja fast stündlich werden Diebstähle und Verbrechen jeder Art auf die frechste Weise ausgeführt und nur zu selten gelingt es, die Verbrecher zu ermitteln, noch viel seltener aber, obgleich dies eigentlich die Hauptaufgabe der Polizei sein müßte, wird das gestohlene Gut wieder herbeigeschafft.&#x201C; Mit Recht schreibt der <hi rendition="#g">Publicist</hi> dieses Ueberhandnehmen der gemeinen Verbrechen der allzugroßen Beschäftigung der Polizeibeamten mit politischen Dingen zu, welche sie abhält, den Verbrechern gegenüber präventive Thätigkeit zu entfalten. Anderer Seits darf jedoch auch nicht unberührt bleiben, daß die Anzahl der durch Mangel an Beschäftigung und Elend zum äußersten Mittel der Selbsthülfe und Eingriffe in das bürgerliche Eigenthum Gezwungenen hier täglich zunimmt, und daß für diese unvermeidliche Consequenz unserer ganzen socialen Institutionen die bloße polizeiliche Thätigkeit keine Abhülfe gewähren kann.</p>
          <p>Obzwar gestern schon über einen der sogenannten &#x201E;Aufrührer&#x201C; vom 31. Oktbr. v. J. abgeurtheilt worden, dauert doch (laut dem Publicist) die Voruntersuchung gegen <hi rendition="#g">Karbe</hi> und die übrigen, vermeintlichen Anstifter der Vorgänge vor dem Schauspielhause noch fort, und wird sobald noch nicht geschlossen werden.</p>
          <p>Unsere Leser erinnern sich der von der <hi rendition="#g">Neuen Preuß</hi>. oder <hi rendition="#g">Lügen-Zeitung</hi> vielverbreiteten Verläumdung, daß in der Nacht vom 11. bis 12. Nov. in einer Versammlung von Majoren der Bürgerwehr, der auch Deputirte der Linken beiwohnten, eine <hi rendition="#g">Vesper,</hi> eine Ermordung der eingerückten Soldaten verabredet ward. Jeder Vernünftige hielt diese Nachricht natürlich nur für eine der Münchhausenschen Erfindungen, in denen das genannte Blatt eine rühmliche Virtuosität besitzt. Unser Staatsanwalt aber sah hierin einen genügenden Anlaß zur Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung, in der sich mehrere Zeugen, unter Andern auch der Herausgeber des <hi rendition="#g">Publicisten,</hi> Gerichts-Aktuarius A. F. <hi rendition="#g">Thiele,</hi> welcher damals Major des 14. Bürgerwehr-Bataillons und Vorsitzender der in Rede stehenden Versammlung war, vernommen worden sind. Derselbe sieht sich hiedurch in der heutigen Nummer des Publicisten zu einer <hi rendition="#g">Erklärung</hi> veranlaßt, die als Beitrag zur Geschichte jener denkwürdigen Epoche von hohem Interesse ist und der wir nachstehend das Wichtigste entnehmen.</p>
          <p>Der Kommandeur Rimpler hatte die Bataillonsführer und die Führer der fliegenden Korps am Abend (des 11. Nov.) versammelt, um ihnen die Mittheilung zu machen, daß die Auflösung und Entwaffnung der Berliner Bürgerwehr durch eine vom gesammten Staatsministerium gegengezeichnete Ordre des Königs ausgesprochen worden sei und daß er in Folge dessen für seine Person seine Entlassung bereits eingereicht habe. Sämmtliche anwesende Führer erklärten darauf, daß sie unter solchen Umständen zwar gleichfalls ihre amtlichen Chargen in die Hände des Kommandeurs niederlegten, daß im Uebrigen jedoch ihre Stellung aus dem Vertrauen ihrer Bataillone hervorgegangen sei, daß sie es mithin für eine Feigheit und für einen Verrath an diesem Vertrauen erachten müßten, wenn sie nun sogleich sich gänzlich zurückzögen und die Mannschaften allein ihrem Grimme und ihrer Auflösung und Aufregung überließen. Es wurde deshalb einstimmig für gut befunden, die Sitzung fortzusetzen und da Hr. Rimpler den Vorsitz zu übernehmen sich entschieden weigerte, so wurde <hi rendition="#g">Thiele</hi> durch Akklamation zum Vorsitzenden berufen. Das Resultat der nun stattfindenden Debatte war:</p>
          <p rendition="#et">1) sämmtliche Bataillone und fliegenden Korps sofort zu versammeln und ihnen von der angeordneten Auflösung und Entwaffnung Kenntniß zu geben;<lb/>
2) demnächst um 12 Uhr Nachts wieder zusammen zu kommen, um sich die Beschlüsse und Ansichten der Bataillone über die Entwaffnung gegenseitig mitzutheilen, damit man daraus erfahre, wie die Majorität der Bürgerwehr sich zu verhalten gedenke.</p>
          <p>Dies war der Zweck der nächtlichen Versammlung im Café de Bavière, welche gleichfalls unter <hi rendition="#g">Thieles</hi> Vorsitz gehalten ward, wie dieser keinen Augenblick läugnet. Hier erschienen indessen nicht nur die Bataillons- und Corps-Commandeurs, sondern auch eine so große Anzahl anderer Personen, daß der Saal bald bis zum Erdrücken angefüllt war. Vergeblich wurden die nicht in jener Eigenschaft Anwesenden zum Fortgehen aufgefordert; vergeblich auch blieb der Versuch einer Rekognition.</p>
          <p>So fand eine mehrstündige, höchst tumultuarische Sitzung statt, der auch fünf Abgeordnete &#x2014; Waldeck, Berends, D'Ester, Schramm und Reuer &#x2014; beiwohnten. Es wurden viele Reden gehalten und es mag, bei der in der Versammlung herrschenden, sehr erklärlilichen Aufregung auch wohl manches hitzige Wort gesprochen worden sein, das für das Ohr eines Denunzianten nicht berechnet war. Das Ergebniß dieser Debatte war jedoch nur, daß man, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen fast aller Bataillone es für unehrenhaft für die Berliner Bürgerwehr hielt, jetzt auf die erste Aufforderung &#x201E;freiwillig&#x201C; die ihr anvertraute Waffe wiederzugeben, nachdem sie acht Monate lang im Dienste der Ordnung und Sicherheit die größten Opfer gebracht hatte, namentlich während der letzten Wochen fast nicht aus den Kleidern gekommen war. In diesem Bewußtsein der in vollem Maße gethanen Schuldigkeit erschien die befohlene Entwaffnung mit der Ehre des Mannes nur dann verträglich, wenn er der unwiderstehlichen Gewalt sich fügte. Aus diesen Gründen war man auch der Ansicht, daß die Bürgerwehr zuvörderst die durch General Wrangel angedrohten Zwangsmaßregeln zu erwarten habe, und unter diesem Ausspruche trennte man sich.</p>
          <p>&#x201E;Wahrscheinlich mußten aber in der Versammlung Spione sich befunden haben, die aus einzelnen, vielleicht in der Aufregung hingeworfenen Worten eine Denunciation wegen Aufruhrs, Hochverraths, oder der Himmel weiß was zusammengestoppelt haben.&#x201C; <hi rendition="#g">Thiele</hi> erwähnt nun die oben berührte Lüge der N. Pr. Ztg. betreffs einer sicilianischen Vesper gegen die eingerückten Soldaten, und sagt, daß er gegenüber der hinlänglich bekannten Tendenz des denuncirenden und verleumdenden Blattes schweigen konnte, und fährt alsdann fort: &#x201E;Nachdem aber wegen dieser Angelegenheit eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist, nachdem ich selbst in dieser Untersuchung als Zeuge vernommen worden bin, und ich aus meiner Vernehmung erfahren habe, daß man jene Versammlung der Bürgerwehrführer beschuldigt, Beschlüsse dahin gefaßt zu haben: &#x201E;die bei den Bürgern damals einquartirten Soldaten zu ermorden, gewisse mißliebige Häuser in Brand zu stecken, ferner, daß auch bereits ein Schlachtplan für einen zu beginnenden Kampf gegen die königlichen Truppen entworfen worden sei, &#x2014; bin ich es der Wahrheit, meiner eignen und der Ehre meiner Kameraden, wie der oben genannten Abgeordneten schuldig, die Denunciation der &#x201E;Neuen Preuß. Ztg.&#x201C; und die ihr zum Grunde liegende Quelle entweder für eine hämische und freche Verleumdung oder für die Ausgeburt eines höchst beschränkten Verstandes zu erklären.&#x201C;</p>
          <p>Wie in der Praxis das Kultusministerium sein eigenes Circular betreffs der Theilnahme der Lehrer an der Entwickelung der politischen Verhältnisse unseres Staates interpretirt; wie dasselbe namentlich den Satz seines eigenen Cirkulars ehrt, worin es sagt: &#x201E;für solche persönliche Meinungen und Ueberzeugungen, und die Aeußerung derselben auf dem Gebiete der allgemeinen gesetzlichen Freiheit, also außerhalb des besondern Amtes als Lehrer, kann eine &#x201E;Zurechnung und Verantwortlichkeit auf dem Gebiete der Dienst-Disciplin <hi rendition="#b">nicht</hi> stattfinden.&#x201C; &#x2014; Dafür liefert die nachstehende Thatsache, die wir vollständig verbürgen können, einen lehrreichen Beweis. Ein Lehrer an einem hiesigen Gymnasium, seinen Gesinnungen nach Demokrat, der aber politische Thätigkeit selbst in dem beschränkten Kreis der Bezirksversammlungen nur selten entfaltet hatte, ward dieser Tage im Disciplinarwege zu seinem (reaktionären) Direktor beschieden. Derselbe theilte ihm mit, das Kultusministerium beabsichtige, ihn seiner Stelle zu entsetzen, weil ja seine Schüler unmöglich Respekt vor ihm haben könnten, wenn sie im elterlichen Hause über ihn als einen Demokraten mit Verachtung sprechen hörten. Er habe sich also, wenn seine Stelle ihm lieb sei, fortan jeder politischen Thätigkeit zu enthalten.</p>
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[1038/0002] Prof. Hälschner setzte nun weit und breit auseinander, wie man vor Allem an der Verfassung festhalten müsse, die man allenfalls noch etwas verbessern (d. h. auf gut Deutsch verschlimmern) könnte, daß man dann für die deutsche Einheit sorgen müsse (d. h. indem man überall Uneinigkeiten hervorruft), und daß man endlich auch für die Noth der ärmeren Klasse zu sorgen hätte (d. h. durch Kanonenfutter) — Alles sehr menschenfreundlich! Mit derselben Wässerigkeit gestand darauf Dr. Grimm ein, daß im Bonner konstitutionellen Verein auch Reaktionärs wären, die Abgeordneten desselben aber seien trotzdem die Bravsten der Braven. Sie wollten die Leute nicht „beschwätzen,“ sondern sich bloß unterreden und deshalb räth er den Siegburgern, doch ja nicht für die Rechte zu wählen, denn das seien „Reaktionärs,“ aber auch nicht auf die Linke, denn das seien „Demokraten!“ Die letzteren hätten übrigens weniger zu bedeuten, da ja der größere Theil des Volkes aus sogenannten Geldsäcken bestehe; das Proletariat sei nur ein unbedeutender Bestandtheil desselben. So fein und schlau dies berechnet war, wurden diese schönen Lehren dennoch von einem zufällig anwesenden Bonner Demokraten über den Haufen geworfen, welcher unter den zwölf Aposteln, zum größten Schrecken der Herren, auch einen Judas aufdeckte. Da trat dieser selbst auf, der Schreckliche, der Gewaltige, Judas-Hirsch kam mit seiner Ueberzeugung, wurde aber, als er im weiteren Verlauf seines pantomimisch-oratorischen Vortrags heraushob, die Demokraten seien an den blutigen Auftritten zu Paris, Berlin, Wien, sogar an der Flucht des „heiligen Vaters“ Schuld (Judas-Hirsch ist Israelit!), von den inzwischen zahlreicher hinzugekommenen Siegburgern mit Zischen, Pfeifen und Poltern auf eine Weise zur Ruhe gebracht, daß der Präsident die Versammlung schloß, und Judas-Hirsch in seiner Herzensangst durch's Fenster entsprang, man sagt, er sei in den „Geißenstall“ gekrochen. Seine Mitapostel fanden es für gut, sich unbemerkt zu entfernen, schlichen auf Feldwegen aus der Stadt, und wollten sogar über die dünne Eisdecke der Sieg entwischen, sahen sich aber doch endlich genöthigt, den offenen Weg zu wählen. Aber die Siegburger hatten vergessen, die „Herrn“ für ihre Bemühungen zu bezahlen, und daher waren die Flüchtlinge unterwegs noch einigen handgreiflichen Anfeindungen ausgesetzt, deren Spuren sie vielleicht noch nach einigen Tagen daran erinnern werden: „Denkst du daran, wie wir in Siegburg waren?“ Die armen Konstitutionellen! 68 Neuß, 8. Januar. Ich beeile mich, Ihnen die Nachricht mitzutheilen, *) daß bei der heute Morgen stattgefundenen Wahl eines Abgeordneten zum Frankfurter Parlament an die Stelle des ausgetretenen Prof. Dieringer von Bonn, der O.-L.-G.-Präsident Temme gewählt wurde. Darf man nicht diese Ersatzwahl für einen Dieringer eine höchst merkwürdige nennen? Ja, die Wahlmänner wollen auch eine Adresse an ihn richten, worin sie ihn ihrer besondern Sympathien versichern. Sie sehen, daß die Macht der liberalen Ideen endlich auch hier durchzudringen beginnt, trotz der vielen Hemmschuhe, die man hier von der andern Seite anzulegen versucht. Auch für die Wahlen nach Berlin macht man hier von beiden Seiten viele Anstrengungen. Während die liberale, demokratische Partei ihre ganze Agitation wie immer offen und ehrlich treibt, arbeitet die andere Seite mit allen möglichen Verdächtigungen, Schmähartikeln etc., ohne sich indeß bis heute eines besondern Erfolges erfreuen zu können. 68 Münster, 9. Jan. Auf das Schreiben des Hrn. Temme antwortet Justizminister Rintelen, indem er auf seine Verfügung vom 31. Dez. verweist, wonach Temme sich mit seinen Beschwerden nach Paderborn zu wenden habe. Unsere Komödie tritt in ein neues Stadium. Es werden an allen möglichen Orten, Dülmen, Soest, Dortmund etc. Untersuchungen angestellt gegen die „Verschwörer,“ um die Geschichte gemüthlich lang zu ziehen. 103 Berlin, 6. Januar. Wenn ich Ihrem Leserkreis und den zahlreichen Freunden Temme's hiermit dessen zweites Schreiben übergebe, so geschieht dies auch deshalb, um dann die Antwort des Ministers hierauf damit zu vergleichen. Euer Excellenz muß ich leider eine neue Beschwerde über den Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts vortragen. Derselbe hat mir heute durch den Inquirenten eröffnen lassen, zuerst: daß er durch Beschluß vom 30. Dezember auch wegen Theilnahme an dem sogenannten Steuerverweigerungsbeschluß der National-Versammlung mich zur Untersuchung gezogen; so dann, daß er durch Beschluß vom 23 Dezember von meinem richterlichen Amte mich suspendirt habe. Der erste Beschluß kann nach der mir unterdeß gewordenen Verfügung Ew Excellenz vom 31. Dezember kein Gegenstand der Beschwerde weiter für mich sein. Desto monströser ist der zweite! Nach der bisherigen Gesetzgebung hätte nicht einmal dem Plenum des Oberlandesgerichts, geschweige dem Kriminalsenate, sondern nur Ew Cxc. das Recht, meine Suspension auszusprechen, zugestanden. Nach der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember v. J, § 86, können Richter nur durch Richterspruch aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, — ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben oder unfreiwillig an eine andere Stelle versetzt — werden! Wie hilft sich nun der Kriminalsenat des hiesigen Ober-Landesgerichts, um seine Zwecke zu erreichen, die um jeden Preis zu erreichen, er sich nun einmal vorgesetzt hat? Er dekretirt unterm 22. die Einleitung der Untersuchung wegen Hochverrath gegen mich und erläßt dann am 23., gleich am folgenden Tage, eine weitere Verfügung, worin er, „weil er jene Untersuchung gegen mich eingeleitet, weil ich durch das mir angeschuldigte Verbrechen meine Amtswürde kompromittirt und weil zu den Strafen dieses Verbrechens die Kassation gehöre,“ gegen mich ausspricht: „daß ich wähend der Untersuchung vom Amte suspendirt werde.“ Diese Verfügung nennt er einen „richterlichen Spruch,“ diesen „richterlichen Spruch“ erläßt er, ohne auch nur über die mir gemachten Beschuldigungen oder sonst über etwas mich gehört zu haben. In der That, ich weiß nicht, ob man mehr über die Verfolgungssucht oder die richterliche Unfähigkeit dieses Kollegiums erstaunen soll. Daß dieser „richterliche Spruch“ als ein richterliches Erkenntniß in keiner Weise betrachtet werden kann, ist keine Frage; denn ein Erkenntniß kann nur nachdem der zu Verurtheilende gehört worden, aus geschlossenen Akten erfolgen. Ich war aber gar nicht gehört worden. Eben so wenig ist es eine Frage, daß der „Richterspruch“ des § 86 der Verfassung nur ein richterliches Erkenntniß bedeuten kann. Denn es würde sonst ja der Richter ungehört auch versetzt und selbst kallirt wreden können und der Richterstand, dessen Unabhängigkeit durch die Verfassung anerkannt und gewährleistet werden soll, würde anstatt dessen der bodenlosesten Willkür Preis gegeben. Noch weniger genügt der Beschluß des Kriminalsenats der Anforderung des § 86 der Verfassung, nach welcher die Suspension nur aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, erkannt werden darf. Die von dem Kriminalsenat angeführten Gründe mögen in Ministerial-Instruktionen ausgesprochen sein, in einem Gesetze sind sie aber nicht enthalten. Namentlich weiß auch die Kriminalordnung nichts von ihnen und das Gesetz vom 29. März 1844 gilt nicht mehr für richterliche Beamte. Jener sogenannte „richterliche Spruch“ ist indeß in Wahrheit nichts als eine einfache gerichtliche Verwaltungsmaßregel, gegen die ein prozessualisches Rechtsmittel nicht ergriffen werden kann, eben weil es dazu an einem Gegenstande, nämlich an einem auf den Grund von ordentlichen Prozeßverhandlungen erlassenen Erkenntnisse fehlt. Als Verwaltungsmaßregel ist er völlig ungerechtfertigt. Einmal hätte diese nur von Ew. Excellenz getroffen werden können. Zum andern gestattet gegenwärtig die Verfügung sie nicht mehr. Abgesehen hiervon, ist er materiell nicht begründet. Dies ergiebt meine Beschwerde vom 30. v. M., auf welche ich mich hier lediglich beziehen kann. Jedenfalls sind nur Ew. Excellenz die Behörde, welche eine solche nach allen Seiten hin ungerechtfertigte und ungerechte Maßregel wieder aufheben kann. Ich wende mich demnach mit dem gehorsamsten Antrage an Sie: auch hier Gerechtigkeit zu üben und die von dem Kriminalsenat gegen mich verfügte Amtssuspension aufzuheben! Eine Abschrift dieses Suspensionsbeschlusses kann Ew. Excellenz ich nicht überreichen; die Mittheilung derselben ist mir verweigert worden. Münster, am 3. Januar 1849. (gez) Temme. Die Antwort des Ministers morgen. 68 Berlin, 7. Jan. Wir sind in den Stand gesetzt, nachstehend zwei interessante Beiträge zur Geschichte der unablässig wühlenden Thätigkeit der reaktionären Partei in Wahlangelegenheiten zu liefern. Das erste der beiden Dokumente, die uns vorliegen, heißt: „Enthüllung der Wahloperationen der Demokraten;“ es datirt vom 3. d. Mts. und geht von einem (nur figurieten) „Verein zur Wahrung der Interessen der Provinzen“ aus, und bringt eine angebliche Darstellung der Organisation der demokratischen Partei behufs der Wahlen. Das Bestreben, diese im radikalen Sinn zu bewerkstelligen, wird als ein Bestreben bezeichnet, „die alte Anarchie wieder zu erneuern.“ Es wird alsdann erzählt, daß die republikanische Partei, als die Festigkeit der Mitglieder der Rechten und des rechten Centrums und das kräftige Einschreiten der Regierung ihr gezeigt hatte, daß für den Augenblick ihrem unmittelbarem Wirken in Berlin kein Feld geblieben sei, beschlossen, aus ihrer Mitte nur einen Central-Wahlausschuß zurückzulassen und werden die Abg. Waldeck, Jung, v. Unruh, Rodbertus als Mitglieder desselben bezeichnet. Weil diese Namen aber „die Tendenzen der Linken allzusehr an der Stirne trugen“, mußte „für einen Strohmann“ gesorgt werden. Als solchen bezeichnet das reaktionäre Aktenstück „das Central-Comite für volksthümliche Wahlen.“ Dasselbe sei nur „der öffentliche Geschäftsführer des im Geheimen wirkenden Central-Ausschusses der Linken „von dem letztern“ — heißt es weiter — „wurden zugleich Mitglieder seiner Fraktion als Vorstände der Wahlumtriebe in den Provinzen ernannt. Diese Vorstände stehen im direkten Verkehr mit dem Centralausschuß in Berlin und bilden ihrerseits wieder in den Provinzen Lokalkomites, die von ihnen Instruktionen erhalten.“ Es wird alsdann die Liste dieser Haupt-Agenten in den Provinzen, „die ihrerseits auch wieder gleich dem Centralausschuß durch Strohmänner vertreten sind“, gegeben. Es sind meist Abgeordnete und finden sich darunter folgende hervorragende Namen: Phillips in Elbing, Kosch in Königsberg, Reut, Steimmig, Richter, Canonicus; Bauer in Krotoschin, Czieskowski, Stein, Elsner, Bucher, Dehnel, Rodbertus, Gierke, Wachsmuth, Anwandter, Kämpff, Uhlich, Schulze in Wanzleben, Berg, Arntz, Bredt, Kyll, Esser, Euler, Schornbaum, Schlink. Man braucht übrigens nur die vielen, dem Centrum entnommenen Namen dieser Liste zu betrachten, um an der Authenticität der ganzen Mittheilung vollkommen gerechtfertigte Zweifel zu hegen. Es heißt alsdann weiter: „Sobald von der Regierung in einer Provinz die Eintheilung der Wahlbezirke festgestellt ist und die Hauptwahlorte bekannt sind, wird in jedem dieser Wahlorte ein Comite aus drei Personen niedergesetzt, das wieder einen Agenten in jedem Ort des Wahlkreises hat und für die Uebereinstimmung des ganzen Kreises wirken soll. Die Urwähler werden auf alle mögliche Weise, namentlich in den Versammlungen bearbeitet, unbedingt bei der Wahl demjenigen Kandidaten als Wahlmann die Stimme zu geben, auf welchen bei den geheimen Vorwahlen die Majorität fällt. Auf diese Weise soll jede Zersplitterung der Stimmen vermieden werden. Als Kandidaten zu Wahlmännern werden nur solche aufgestellt, welche sich vorher mündlich oder schriftlich verpflichtet haben, dem vom Hauptprovinzial-Comite aufgestellten demokratischen Kandidaten für die Wahl ihre Stimme zu geben. Die Agitation wird namentlich auf diejenigen Kreise gerichtet, welche zu der vorigen Nat.-Vers. Abgeordnete der Rechten gewählt haben. Die Hauptkandidaten der Demokratie, deren Wahl in ihren bisherigen Wahlkreisen gesichert ist, treten zugleich in andern Kreisen als Kandidaten auf, um, wenn hier ihre Wahl durchgeht, in ihrem ersten Kreise einen andern radikalen Kandidaten einschieben zu können. Dies Manöver wird z. B. von Waldeck, Unruh und Andern versucht werden. Für die Wahlagitation in Berlin hat Hr. Waldeck einen besondern Plan entworfen, der auch bereits in voller Ausführung ist. Danach ist die ganze Stadt in 5 Hauptbezirke getheilt: Königsstadt, Friedrichsstadt, Louisenstadt, Frankfurter Viertel und Voigtland. Die Hauptbezirke zerfallen wieder in zahlreiche Unterbezirke. In jedem Unterbezirk ist eine Anzahl demokratischer Agenten und einem jeden eine bestimmte Anzahl Häuser übergeben. Mit den Bewohnern dieser Häuser hat sich der Agent in Verkehr zu setzen, sie möglichst für die Sache der Demokratie zu bearbeiten und sie namentlich dafür zu gewinnen, die geheimen Versammlungen für die Vorwahlen zu besuchen. In diesen Versammlungen geschieht dann die eigentliche Bearbeitung in Masse und werden die Besucher derselben schließlich dahin bestimmt, schriftlich sich zu verpflichten, bei der Wahl demjenigen ihre Stimme zu geben, auf welchen bei den Vorwahlen die Majorität gefallen ist. Diese Bezirkseinrichtung wird auch über die Wahlen hinaus beibehalten, um erforderlichen Falls Demonstrationen, Adressen etc. im Sinne der Demokratie auf das Schleunigste verbreiten und erwirken zu können.“ „Außerdem werden in die Versammlungen der konservativen Partei zuverlässige im Bezirk wohnende Demokraten eingeschmuggelt, welche sich bis zum letzten Augenblick des Abfalls, ganz mit den Tendenzen der Conservativen einverstanden erklären sollen, um die Partei selbst auf diese Weise über ihre Stärke zu täuschen.“ Ebenso perfide und zugleich lächerlich ist auch, wenn es als ein „Kunstgriff“ bezeichnet wird, daß das hiesige „Central-Comite für volksthümliche Wahlen im Preuß. Staate“ seine Ansprachen an die Urwähler bei Jul. Sittenfeld hat drucken lassen, weil diese Buchdruckerei dadurch bekannt ist, daß in derselben während der Zeit der Gefahr nur Schriften loyalen und guten Inhalts gedruckt wurden.“ Als eine Lüge ferner muß es erklärt werden, wenn erzählt wird, Waldeck habe am 11. Nov. an den Redakteur der Oderzeitung Robert Bürkner in Breslau einen Brief geschrieben, „worin er diesen auffordert, sobald ihn das Gerücht von einem in Berlin erfolgten Aufstand erreiche, nur sofort durch die Zeitung die Nachricht zu verbreiten, daß die Demokratie in Berlin gesiegt habe, und die Republik und als Präsident derselben Waldeck ausgerufen sei!“ 68 Berlin, 7. Jan. Der heutige Publicist, dessen Herausgeber durch seine amtliche Stellung als Criminal-Gerichts-Aktuarius im Stande ist, aus bester Quelle zu schöpfen, entwirft ein sehr schlechtes Bild von dem Sicherheitszustande der Hauptstadt. „Täglich, ja fast stündlich werden Diebstähle und Verbrechen jeder Art auf die frechste Weise ausgeführt und nur zu selten gelingt es, die Verbrecher zu ermitteln, noch viel seltener aber, obgleich dies eigentlich die Hauptaufgabe der Polizei sein müßte, wird das gestohlene Gut wieder herbeigeschafft.“ Mit Recht schreibt der Publicist dieses Ueberhandnehmen der gemeinen Verbrechen der allzugroßen Beschäftigung der Polizeibeamten mit politischen Dingen zu, welche sie abhält, den Verbrechern gegenüber präventive Thätigkeit zu entfalten. Anderer Seits darf jedoch auch nicht unberührt bleiben, daß die Anzahl der durch Mangel an Beschäftigung und Elend zum äußersten Mittel der Selbsthülfe und Eingriffe in das bürgerliche Eigenthum Gezwungenen hier täglich zunimmt, und daß für diese unvermeidliche Consequenz unserer ganzen socialen Institutionen die bloße polizeiliche Thätigkeit keine Abhülfe gewähren kann. Obzwar gestern schon über einen der sogenannten „Aufrührer“ vom 31. Oktbr. v. J. abgeurtheilt worden, dauert doch (laut dem Publicist) die Voruntersuchung gegen Karbe und die übrigen, vermeintlichen Anstifter der Vorgänge vor dem Schauspielhause noch fort, und wird sobald noch nicht geschlossen werden. Unsere Leser erinnern sich der von der Neuen Preuß. oder Lügen-Zeitung vielverbreiteten Verläumdung, daß in der Nacht vom 11. bis 12. Nov. in einer Versammlung von Majoren der Bürgerwehr, der auch Deputirte der Linken beiwohnten, eine Vesper, eine Ermordung der eingerückten Soldaten verabredet ward. Jeder Vernünftige hielt diese Nachricht natürlich nur für eine der Münchhausenschen Erfindungen, in denen das genannte Blatt eine rühmliche Virtuosität besitzt. Unser Staatsanwalt aber sah hierin einen genügenden Anlaß zur Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung, in der sich mehrere Zeugen, unter Andern auch der Herausgeber des Publicisten, Gerichts-Aktuarius A. F. Thiele, welcher damals Major des 14. Bürgerwehr-Bataillons und Vorsitzender der in Rede stehenden Versammlung war, vernommen worden sind. Derselbe sieht sich hiedurch in der heutigen Nummer des Publicisten zu einer Erklärung veranlaßt, die als Beitrag zur Geschichte jener denkwürdigen Epoche von hohem Interesse ist und der wir nachstehend das Wichtigste entnehmen. Der Kommandeur Rimpler hatte die Bataillonsführer und die Führer der fliegenden Korps am Abend (des 11. Nov.) versammelt, um ihnen die Mittheilung zu machen, daß die Auflösung und Entwaffnung der Berliner Bürgerwehr durch eine vom gesammten Staatsministerium gegengezeichnete Ordre des Königs ausgesprochen worden sei und daß er in Folge dessen für seine Person seine Entlassung bereits eingereicht habe. Sämmtliche anwesende Führer erklärten darauf, daß sie unter solchen Umständen zwar gleichfalls ihre amtlichen Chargen in die Hände des Kommandeurs niederlegten, daß im Uebrigen jedoch ihre Stellung aus dem Vertrauen ihrer Bataillone hervorgegangen sei, daß sie es mithin für eine Feigheit und für einen Verrath an diesem Vertrauen erachten müßten, wenn sie nun sogleich sich gänzlich zurückzögen und die Mannschaften allein ihrem Grimme und ihrer Auflösung und Aufregung überließen. Es wurde deshalb einstimmig für gut befunden, die Sitzung fortzusetzen und da Hr. Rimpler den Vorsitz zu übernehmen sich entschieden weigerte, so wurde Thiele durch Akklamation zum Vorsitzenden berufen. Das Resultat der nun stattfindenden Debatte war: 1) sämmtliche Bataillone und fliegenden Korps sofort zu versammeln und ihnen von der angeordneten Auflösung und Entwaffnung Kenntniß zu geben; 2) demnächst um 12 Uhr Nachts wieder zusammen zu kommen, um sich die Beschlüsse und Ansichten der Bataillone über die Entwaffnung gegenseitig mitzutheilen, damit man daraus erfahre, wie die Majorität der Bürgerwehr sich zu verhalten gedenke. Dies war der Zweck der nächtlichen Versammlung im Café de Bavière, welche gleichfalls unter Thieles Vorsitz gehalten ward, wie dieser keinen Augenblick läugnet. Hier erschienen indessen nicht nur die Bataillons- und Corps-Commandeurs, sondern auch eine so große Anzahl anderer Personen, daß der Saal bald bis zum Erdrücken angefüllt war. Vergeblich wurden die nicht in jener Eigenschaft Anwesenden zum Fortgehen aufgefordert; vergeblich auch blieb der Versuch einer Rekognition. So fand eine mehrstündige, höchst tumultuarische Sitzung statt, der auch fünf Abgeordnete — Waldeck, Berends, D'Ester, Schramm und Reuer — beiwohnten. Es wurden viele Reden gehalten und es mag, bei der in der Versammlung herrschenden, sehr erklärlilichen Aufregung auch wohl manches hitzige Wort gesprochen worden sein, das für das Ohr eines Denunzianten nicht berechnet war. Das Ergebniß dieser Debatte war jedoch nur, daß man, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen fast aller Bataillone es für unehrenhaft für die Berliner Bürgerwehr hielt, jetzt auf die erste Aufforderung „freiwillig“ die ihr anvertraute Waffe wiederzugeben, nachdem sie acht Monate lang im Dienste der Ordnung und Sicherheit die größten Opfer gebracht hatte, namentlich während der letzten Wochen fast nicht aus den Kleidern gekommen war. In diesem Bewußtsein der in vollem Maße gethanen Schuldigkeit erschien die befohlene Entwaffnung mit der Ehre des Mannes nur dann verträglich, wenn er der unwiderstehlichen Gewalt sich fügte. Aus diesen Gründen war man auch der Ansicht, daß die Bürgerwehr zuvörderst die durch General Wrangel angedrohten Zwangsmaßregeln zu erwarten habe, und unter diesem Ausspruche trennte man sich. „Wahrscheinlich mußten aber in der Versammlung Spione sich befunden haben, die aus einzelnen, vielleicht in der Aufregung hingeworfenen Worten eine Denunciation wegen Aufruhrs, Hochverraths, oder der Himmel weiß was zusammengestoppelt haben.“ Thiele erwähnt nun die oben berührte Lüge der N. Pr. Ztg. betreffs einer sicilianischen Vesper gegen die eingerückten Soldaten, und sagt, daß er gegenüber der hinlänglich bekannten Tendenz des denuncirenden und verleumdenden Blattes schweigen konnte, und fährt alsdann fort: „Nachdem aber wegen dieser Angelegenheit eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist, nachdem ich selbst in dieser Untersuchung als Zeuge vernommen worden bin, und ich aus meiner Vernehmung erfahren habe, daß man jene Versammlung der Bürgerwehrführer beschuldigt, Beschlüsse dahin gefaßt zu haben: „die bei den Bürgern damals einquartirten Soldaten zu ermorden, gewisse mißliebige Häuser in Brand zu stecken, ferner, daß auch bereits ein Schlachtplan für einen zu beginnenden Kampf gegen die königlichen Truppen entworfen worden sei, — bin ich es der Wahrheit, meiner eignen und der Ehre meiner Kameraden, wie der oben genannten Abgeordneten schuldig, die Denunciation der „Neuen Preuß. Ztg.“ und die ihr zum Grunde liegende Quelle entweder für eine hämische und freche Verleumdung oder für die Ausgeburt eines höchst beschränkten Verstandes zu erklären.“ Wie in der Praxis das Kultusministerium sein eigenes Circular betreffs der Theilnahme der Lehrer an der Entwickelung der politischen Verhältnisse unseres Staates interpretirt; wie dasselbe namentlich den Satz seines eigenen Cirkulars ehrt, worin es sagt: „für solche persönliche Meinungen und Ueberzeugungen, und die Aeußerung derselben auf dem Gebiete der allgemeinen gesetzlichen Freiheit, also außerhalb des besondern Amtes als Lehrer, kann eine „Zurechnung und Verantwortlichkeit auf dem Gebiete der Dienst-Disciplin nicht stattfinden.“ — Dafür liefert die nachstehende Thatsache, die wir vollständig verbürgen können, einen lehrreichen Beweis. Ein Lehrer an einem hiesigen Gymnasium, seinen Gesinnungen nach Demokrat, der aber politische Thätigkeit selbst in dem beschränkten Kreis der Bezirksversammlungen nur selten entfaltet hatte, ward dieser Tage im Disciplinarwege zu seinem (reaktionären) Direktor beschieden. Derselbe theilte ihm mit, das Kultusministerium beabsichtige, ihn seiner Stelle zu entsetzen, weil ja seine Schüler unmöglich Respekt vor ihm haben könnten, wenn sie im elterlichen Hause über ihn als einen Demokraten mit Verachtung sprechen hörten. Er habe sich also, wenn seine Stelle ihm lieb sei, fortan jeder politischen Thätigkeit zu enthalten. *) Diese Nachricht ist gestern schon einem Theile unserer Leser mitgetheilt worden. Anm. d. Red.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 192. Köln, 11. Januar 1849, S. 1038. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz192_1849/2>, abgerufen am 24.04.2024.