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Das Pfennig=Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse. Nr. 174. Leipzig (Sachsen), 30. Juli 1836.

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Das Pfennig=Magazin.
[Beginn Spaltensatz] Kaffeetopf, eine kupferne Pfanne und einige hölzerne
Teller. Merkwürdig sind die verschiedenen Gefäße von
Häuten und Leder. Man sieht zuweilen große Wasser-
schläuche von gegerbtem Kameelfell, doch gewöhnlich sind
sie von Ziegenfellen. Der Eimer, mit welchem das
Wasser aus tiefen Brunnen geschöpft wird, ist von Le-
der, aber nicht blos Wasser, auch Milch, Butter, Käse
Datteln und andere Vorräthe werden in Häuten auf-
bewahrt und fortgeschafft. Sie sind bequem auf den
Wanderungen und die Vorräthe bleiben darin frisch.
Kleinere Schläuche, gewöhnlich von jungen Ziegen, hän-
gen am Sattel des Beduinen. Diese Schläuche ha-
ben keine Nähte. Wenn das Thier getödtet ist, wer-
den Kopf und Füße abgeschnitten, worauf dann, ohne
den Leib aufzuschlitzen, die Haut abgestreift wird. Die-
ser abgezogenen Häute bedienen sich die Araber nicht
blos zu Schläuchen, sondern zuweilen sieht man sie
auch auf einer aufgeblasenen Thierhaut, mit den Füßen
rudernd, über einen Fluß setzen.

Die Beduinen lauern oft den Karavanen auf, die
in der Nähe ihrer Lager vorüberziehen, doch sind die
verschiedenen Stämme keineswegs gegen die Reisenden
verbündet, um sie zu berauben. Jeder Stamm raubt
und plündert die Fremden für sich, und es besteht so
wenig Eintracht unter den Beduinen, daß vielmehr ein
Stamm auf Raub gegen den andern auszieht. Diese
Räubereien sind so gewöhnlich geworden, daß man sie
durch bestimmte Anordnungen geregelt hat, die sie zu
einer Art von Glücksspiel machen, in welchem Niemand
Schande davon trägt, als der Verlierende.

Der Beduine hält überhaupt keine Art von Räu-
berei für schimpflich, und der Versuch, zu plündern,
wird selbst von Demjenigen, gegen welchen derselbe ge-
richtet ist, und der sich dagegen wehrt, für ehrenhaft ge-
halten, nur gilt es für schändlich, einen Araber in sei-
nem Zelte zu berauben. Beschimpft es einen Beduinen
nicht, seinen Nachbar zu plündern, so macht es ihn
doch nur berühmt, wenn er seine Feinde oder die Feinde
seines Stammes beraubt.

Will ein Beduine auf Raub ausziehen, so sam-
melt er 10--12 entschlossene Freunde, und Alle be-
decken sich mit Lumpen, damit sie, wenn sie gefangen
werden, unbekannt bleiben und das Lösegeld nach ihrem
armseligen Äußern bestimmt werde, doch ist dieser Kunst-
griff so gewöhnlich geworden, daß er selten gelingt.
Jeder nimmt etwas Mehl, Salz und einen kleinen
Wasserschlauch mit, und so ausgerüstet entfernen sie
sich oft auf acht Tage von ihrem Lagerplatze. Erreichen
sie am Abend das Lager, gegen welches ihr Anschlag
gerichtet ist, so werden drei der verwegensten Räuber
nach den Zelten entsendet, welchen sie sich aber erst um
Mitternacht nähern, wo die meisten Araber schlafen.
Jeder von ihnen hat sein besonderes Geschäft. Einer,
Mostambeh genannt, schleicht sich hinter das Zelt, des-
sen Eigenthümer geplündert werden soll, und sucht die
Aufmerksamkeit der nächsten Wächterhunde auf sich zu
ziehen. Sie fallen ihn an, er ergreift die Flucht und
sie verfolgen ihn auf eine weite Strecke. Sind die
Umgebungen des Zeltes auf diese Weise von ihren
Wächtern entblößt, so nähert sich ein anderer, Harami
oder Räuber genannt, den Kameelen, zerschneidet die
Stricke, womit ihre Beine gebunden sind, und bringt
sie zum Aufstehen. Dies geschieht ohne Schwierigkeit,
da ein unbeladenes Kameel immer aufsteht und ohne
das mindeste Geräusch umhergeht. Der Harami führt
dann eine Kameelstute aus dem Lager und alsbald fol-
gen ihr die übrigen. Der dritte Räuber steht indeß
vor dem Zelte, eine Keule in der Hand und bereit,
[Spaltenumbruch] Jeden zu erschlagen, der herauskommt. Sobald aber
der Harami seinen Anschlag glücklich ausgeführt hat,
folgt ihm der Andere und hilft ihm die gewonnene
Beute weiter treiben. Jn einiger Entfernung von dem
Lager faßt Jeder eines der stärksten Kameele mit aller
Kraft bei dem Schweife. Die Thiere setzen sich nun
in Galopp und ziehen die Beduinen nach, während
die übrigen Kameele ebenso schnell folgen, bis die Stelle
erreicht ist, wo die zurückgebliebenen Gefährten warten.
Diese übernehmen die Kameele, und die beiden Räuber
eilen nun, den Mostambeh von den verfolgenden Hun-
den zu befreien. Auf diese Weise werden oft gegen 50
Kameele geraubt. Sind alle Räuber wieder vereinigt,
so brechen sie auf und reisen Tag und Nacht, bis sie
ihr Lager erreichen, wo die Beute getheilt wird.

Werden bei diesen Unternehmungen Räuber ge-
fangen, so gibt die Behandlung, welche sie erfahren,
eine merkwürdige Erklärung jener eigenthümlichen Ge-
bräuche, die man eingeführt zu haben scheint, um eine
gänzliche Zerreißung aller gesellschaftlichen Bande zu
verhüten, die bei einer ungehemmten Wirksamkeit der
gesetzlosen Gewohnheiten, in welchen die Beduinen leben,
unvermeidlich sein würde. Es wird nämlich der uralte
Gebrauch heilig gehalten, daß, wenn Jemand, der von
einem Andern eine Gefahr zu befürchten hat, eine
leblose Sache, die der Drohende in der Hand hält
oder mit welcher er in irgend eine Verbindung gesetzt
ist, berühren, oder wenn er ihn selber auch nur insofern
mittelbar berühren kann, daß er ihn anspeit oder einen
Stein auf ihn wirft und dabei ausruft: "Jch bin dein
Schützling", Jener nach den Grundsätzen der Ehre ver-
pflichtet ist, ihm den verlangten Schutz zu gewähren.
Ein gefangener Räuber sucht natürlich jede Gelegenheit,
der Wohlthat dieses Gebrauchs theilhaft zu werden,
und Derjenige, in dessen Gewalt er sich befindet, ist
ebenso eifrig bedacht, ihm diesen Vortheil zu entziehen.
Der Gefangene wird, wenn Worte nicht helfen, durch
Schläge gezwungen seinem Rechte auf jene Schutzer-
flehung zu entsagen, da diese Entsagung aber nur für
den Tag gilt, wo sie geleistet wird, so muß der Ge-
fangene sie täglich gegen Jeden, der sich ihm nähert,
wiederholen. Der Zweck der Gefangenschaft ist, das
höchste Lösegeld zu erlangen, und um den Räuber sicher
zu bewahren, wird er in ein zwei Fuß tiefes Grab gelegt,
mit den Füßen an den Boden gefesselt, an den Hän-
den gebunden und mit den Haaren an zwei neben sei-
nem Kopfe eingeschlagenen Pfählen befestigt. Das
Grab wird mit Stangen belegt, die man mit ver-
schiedenen Gegenständen beschwert, sodaß nur über dem
Gesichte des Gefangenen eine kleine Öffnung bleibt.
Es wird ihm nicht mehr Nahrung gereicht, als grade
zur Erhaltung seines Lebens genug ist. Verhehlt er,
wenn er aus einer reichen Familie ist, beharrlich seinen
Namen, so bleibt er zuweilen wol sechs Monate in
der Haft, worauf dann der Gegner der Sache müde
wird und ihn unter leichtern Bedingungen entläßt.
Auch erhält er seine Freiheit wol ohne alles Lösegeld,
wenn er in der Gefangenschaft gefährlich erkrankt; denn
stirbt Jemand in dem Gefängnisse, so glaubt man,
daß sein Blut über seinen Feind komme. Zuweilen
gelingt es ihm auch, aus seinem Grabe zu entkommen
und in ein benachbartes Zelt zu fliehen, von dessen
Eigenthümer er Schutz verlangt, oder aus seinem Grabe
Jemand anzuspeien, auf dessen Schutz er nicht verzichtet
hat, oder von einem Kinde ein Stück Brot zu erlan-
gen, wodurch er dann den Anspruch auf das Vorrecht
erhält, mit seinem Befreier Brot gegessen zu haben.
Seine Freunde bieten Alles auf, um seine Befreiung
[Ende Spaltensatz]

Das Pfennig=Magazin.
[Beginn Spaltensatz] Kaffeetopf, eine kupferne Pfanne und einige hölzerne
Teller. Merkwürdig sind die verschiedenen Gefäße von
Häuten und Leder. Man sieht zuweilen große Wasser-
schläuche von gegerbtem Kameelfell, doch gewöhnlich sind
sie von Ziegenfellen. Der Eimer, mit welchem das
Wasser aus tiefen Brunnen geschöpft wird, ist von Le-
der, aber nicht blos Wasser, auch Milch, Butter, Käse
Datteln und andere Vorräthe werden in Häuten auf-
bewahrt und fortgeschafft. Sie sind bequem auf den
Wanderungen und die Vorräthe bleiben darin frisch.
Kleinere Schläuche, gewöhnlich von jungen Ziegen, hän-
gen am Sattel des Beduinen. Diese Schläuche ha-
ben keine Nähte. Wenn das Thier getödtet ist, wer-
den Kopf und Füße abgeschnitten, worauf dann, ohne
den Leib aufzuschlitzen, die Haut abgestreift wird. Die-
ser abgezogenen Häute bedienen sich die Araber nicht
blos zu Schläuchen, sondern zuweilen sieht man sie
auch auf einer aufgeblasenen Thierhaut, mit den Füßen
rudernd, über einen Fluß setzen.

Die Beduinen lauern oft den Karavanen auf, die
in der Nähe ihrer Lager vorüberziehen, doch sind die
verschiedenen Stämme keineswegs gegen die Reisenden
verbündet, um sie zu berauben. Jeder Stamm raubt
und plündert die Fremden für sich, und es besteht so
wenig Eintracht unter den Beduinen, daß vielmehr ein
Stamm auf Raub gegen den andern auszieht. Diese
Räubereien sind so gewöhnlich geworden, daß man sie
durch bestimmte Anordnungen geregelt hat, die sie zu
einer Art von Glücksspiel machen, in welchem Niemand
Schande davon trägt, als der Verlierende.

Der Beduine hält überhaupt keine Art von Räu-
berei für schimpflich, und der Versuch, zu plündern,
wird selbst von Demjenigen, gegen welchen derselbe ge-
richtet ist, und der sich dagegen wehrt, für ehrenhaft ge-
halten, nur gilt es für schändlich, einen Araber in sei-
nem Zelte zu berauben. Beschimpft es einen Beduinen
nicht, seinen Nachbar zu plündern, so macht es ihn
doch nur berühmt, wenn er seine Feinde oder die Feinde
seines Stammes beraubt.

Will ein Beduine auf Raub ausziehen, so sam-
melt er 10--12 entschlossene Freunde, und Alle be-
decken sich mit Lumpen, damit sie, wenn sie gefangen
werden, unbekannt bleiben und das Lösegeld nach ihrem
armseligen Äußern bestimmt werde, doch ist dieser Kunst-
griff so gewöhnlich geworden, daß er selten gelingt.
Jeder nimmt etwas Mehl, Salz und einen kleinen
Wasserschlauch mit, und so ausgerüstet entfernen sie
sich oft auf acht Tage von ihrem Lagerplatze. Erreichen
sie am Abend das Lager, gegen welches ihr Anschlag
gerichtet ist, so werden drei der verwegensten Räuber
nach den Zelten entsendet, welchen sie sich aber erst um
Mitternacht nähern, wo die meisten Araber schlafen.
Jeder von ihnen hat sein besonderes Geschäft. Einer,
Mostambeh genannt, schleicht sich hinter das Zelt, des-
sen Eigenthümer geplündert werden soll, und sucht die
Aufmerksamkeit der nächsten Wächterhunde auf sich zu
ziehen. Sie fallen ihn an, er ergreift die Flucht und
sie verfolgen ihn auf eine weite Strecke. Sind die
Umgebungen des Zeltes auf diese Weise von ihren
Wächtern entblößt, so nähert sich ein anderer, Harami
oder Räuber genannt, den Kameelen, zerschneidet die
Stricke, womit ihre Beine gebunden sind, und bringt
sie zum Aufstehen. Dies geschieht ohne Schwierigkeit,
da ein unbeladenes Kameel immer aufsteht und ohne
das mindeste Geräusch umhergeht. Der Harami führt
dann eine Kameelstute aus dem Lager und alsbald fol-
gen ihr die übrigen. Der dritte Räuber steht indeß
vor dem Zelte, eine Keule in der Hand und bereit,
[Spaltenumbruch] Jeden zu erschlagen, der herauskommt. Sobald aber
der Harami seinen Anschlag glücklich ausgeführt hat,
folgt ihm der Andere und hilft ihm die gewonnene
Beute weiter treiben. Jn einiger Entfernung von dem
Lager faßt Jeder eines der stärksten Kameele mit aller
Kraft bei dem Schweife. Die Thiere setzen sich nun
in Galopp und ziehen die Beduinen nach, während
die übrigen Kameele ebenso schnell folgen, bis die Stelle
erreicht ist, wo die zurückgebliebenen Gefährten warten.
Diese übernehmen die Kameele, und die beiden Räuber
eilen nun, den Mostambeh von den verfolgenden Hun-
den zu befreien. Auf diese Weise werden oft gegen 50
Kameele geraubt. Sind alle Räuber wieder vereinigt,
so brechen sie auf und reisen Tag und Nacht, bis sie
ihr Lager erreichen, wo die Beute getheilt wird.

Werden bei diesen Unternehmungen Räuber ge-
fangen, so gibt die Behandlung, welche sie erfahren,
eine merkwürdige Erklärung jener eigenthümlichen Ge-
bräuche, die man eingeführt zu haben scheint, um eine
gänzliche Zerreißung aller gesellschaftlichen Bande zu
verhüten, die bei einer ungehemmten Wirksamkeit der
gesetzlosen Gewohnheiten, in welchen die Beduinen leben,
unvermeidlich sein würde. Es wird nämlich der uralte
Gebrauch heilig gehalten, daß, wenn Jemand, der von
einem Andern eine Gefahr zu befürchten hat, eine
leblose Sache, die der Drohende in der Hand hält
oder mit welcher er in irgend eine Verbindung gesetzt
ist, berühren, oder wenn er ihn selber auch nur insofern
mittelbar berühren kann, daß er ihn anspeit oder einen
Stein auf ihn wirft und dabei ausruft: „Jch bin dein
Schützling“, Jener nach den Grundsätzen der Ehre ver-
pflichtet ist, ihm den verlangten Schutz zu gewähren.
Ein gefangener Räuber sucht natürlich jede Gelegenheit,
der Wohlthat dieses Gebrauchs theilhaft zu werden,
und Derjenige, in dessen Gewalt er sich befindet, ist
ebenso eifrig bedacht, ihm diesen Vortheil zu entziehen.
Der Gefangene wird, wenn Worte nicht helfen, durch
Schläge gezwungen seinem Rechte auf jene Schutzer-
flehung zu entsagen, da diese Entsagung aber nur für
den Tag gilt, wo sie geleistet wird, so muß der Ge-
fangene sie täglich gegen Jeden, der sich ihm nähert,
wiederholen. Der Zweck der Gefangenschaft ist, das
höchste Lösegeld zu erlangen, und um den Räuber sicher
zu bewahren, wird er in ein zwei Fuß tiefes Grab gelegt,
mit den Füßen an den Boden gefesselt, an den Hän-
den gebunden und mit den Haaren an zwei neben sei-
nem Kopfe eingeschlagenen Pfählen befestigt. Das
Grab wird mit Stangen belegt, die man mit ver-
schiedenen Gegenständen beschwert, sodaß nur über dem
Gesichte des Gefangenen eine kleine Öffnung bleibt.
Es wird ihm nicht mehr Nahrung gereicht, als grade
zur Erhaltung seines Lebens genug ist. Verhehlt er,
wenn er aus einer reichen Familie ist, beharrlich seinen
Namen, so bleibt er zuweilen wol sechs Monate in
der Haft, worauf dann der Gegner der Sache müde
wird und ihn unter leichtern Bedingungen entläßt.
Auch erhält er seine Freiheit wol ohne alles Lösegeld,
wenn er in der Gefangenschaft gefährlich erkrankt; denn
stirbt Jemand in dem Gefängnisse, so glaubt man,
daß sein Blut über seinen Feind komme. Zuweilen
gelingt es ihm auch, aus seinem Grabe zu entkommen
und in ein benachbartes Zelt zu fliehen, von dessen
Eigenthümer er Schutz verlangt, oder aus seinem Grabe
Jemand anzuspeien, auf dessen Schutz er nicht verzichtet
hat, oder von einem Kinde ein Stück Brot zu erlan-
gen, wodurch er dann den Anspruch auf das Vorrecht
erhält, mit seinem Befreier Brot gegessen zu haben.
Seine Freunde bieten Alles auf, um seine Befreiung
[Ende Spaltensatz]

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Erreichen sie am Abend das Lager, gegen welches ihr Anschlag gerichtet ist, so werden drei der verwegensten Räuber nach den Zelten entsendet, welchen sie sich aber erst um Mitternacht nähern, wo die meisten Araber schlafen. Jeder von ihnen hat sein besonderes Geschäft. Einer, Mostambeh genannt, schleicht sich hinter das Zelt, des- sen Eigenthümer geplündert werden soll, und sucht die Aufmerksamkeit der nächsten Wächterhunde auf sich zu ziehen. Sie fallen ihn an, er ergreift die Flucht und sie verfolgen ihn auf eine weite Strecke. Sind die Umgebungen des Zeltes auf diese Weise von ihren Wächtern entblößt, so nähert sich ein anderer, Harami oder Räuber genannt, den Kameelen, zerschneidet die Stricke, womit ihre Beine gebunden sind, und bringt sie zum Aufstehen. Dies geschieht ohne Schwierigkeit, da ein unbeladenes Kameel immer aufsteht und ohne das mindeste Geräusch umhergeht. Der Harami führt dann eine Kameelstute aus dem Lager und alsbald fol- gen ihr die übrigen. Der dritte Räuber steht indeß vor dem Zelte, eine Keule in der Hand und bereit, Jeden zu erschlagen, der herauskommt. Sobald aber der Harami seinen Anschlag glücklich ausgeführt hat, folgt ihm der Andere und hilft ihm die gewonnene Beute weiter treiben. Jn einiger Entfernung von dem Lager faßt Jeder eines der stärksten Kameele mit aller Kraft bei dem Schweife. Die Thiere setzen sich nun in Galopp und ziehen die Beduinen nach, während die übrigen Kameele ebenso schnell folgen, bis die Stelle erreicht ist, wo die zurückgebliebenen Gefährten warten. Diese übernehmen die Kameele, und die beiden Räuber eilen nun, den Mostambeh von den verfolgenden Hun- den zu befreien. Auf diese Weise werden oft gegen 50 Kameele geraubt. Sind alle Räuber wieder vereinigt, so brechen sie auf und reisen Tag und Nacht, bis sie ihr Lager erreichen, wo die Beute getheilt wird. Werden bei diesen Unternehmungen Räuber ge- fangen, so gibt die Behandlung, welche sie erfahren, eine merkwürdige Erklärung jener eigenthümlichen Ge- bräuche, die man eingeführt zu haben scheint, um eine gänzliche Zerreißung aller gesellschaftlichen Bande zu verhüten, die bei einer ungehemmten Wirksamkeit der gesetzlosen Gewohnheiten, in welchen die Beduinen leben, unvermeidlich sein würde. Es wird nämlich der uralte Gebrauch heilig gehalten, daß, wenn Jemand, der von einem Andern eine Gefahr zu befürchten hat, eine leblose Sache, die der Drohende in der Hand hält oder mit welcher er in irgend eine Verbindung gesetzt ist, berühren, oder wenn er ihn selber auch nur insofern mittelbar berühren kann, daß er ihn anspeit oder einen Stein auf ihn wirft und dabei ausruft: „Jch bin dein Schützling“, Jener nach den Grundsätzen der Ehre ver- pflichtet ist, ihm den verlangten Schutz zu gewähren. Ein gefangener Räuber sucht natürlich jede Gelegenheit, der Wohlthat dieses Gebrauchs theilhaft zu werden, und Derjenige, in dessen Gewalt er sich befindet, ist ebenso eifrig bedacht, ihm diesen Vortheil zu entziehen. Der Gefangene wird, wenn Worte nicht helfen, durch Schläge gezwungen seinem Rechte auf jene Schutzer- flehung zu entsagen, da diese Entsagung aber nur für den Tag gilt, wo sie geleistet wird, so muß der Ge- fangene sie täglich gegen Jeden, der sich ihm nähert, wiederholen. Der Zweck der Gefangenschaft ist, das höchste Lösegeld zu erlangen, und um den Räuber sicher zu bewahren, wird er in ein zwei Fuß tiefes Grab gelegt, mit den Füßen an den Boden gefesselt, an den Hän- den gebunden und mit den Haaren an zwei neben sei- nem Kopfe eingeschlagenen Pfählen befestigt. Das Grab wird mit Stangen belegt, die man mit ver- schiedenen Gegenständen beschwert, sodaß nur über dem Gesichte des Gefangenen eine kleine Öffnung bleibt. Es wird ihm nicht mehr Nahrung gereicht, als grade zur Erhaltung seines Lebens genug ist. Verhehlt er, wenn er aus einer reichen Familie ist, beharrlich seinen Namen, so bleibt er zuweilen wol sechs Monate in der Haft, worauf dann der Gegner der Sache müde wird und ihn unter leichtern Bedingungen entläßt. Auch erhält er seine Freiheit wol ohne alles Lösegeld, wenn er in der Gefangenschaft gefährlich erkrankt; denn stirbt Jemand in dem Gefängnisse, so glaubt man, daß sein Blut über seinen Feind komme. Zuweilen gelingt es ihm auch, aus seinem Grabe zu entkommen und in ein benachbartes Zelt zu fliehen, von dessen Eigenthümer er Schutz verlangt, oder aus seinem Grabe Jemand anzuspeien, auf dessen Schutz er nicht verzichtet hat, oder von einem Kinde ein Stück Brot zu erlan- gen, wodurch er dann den Anspruch auf das Vorrecht erhält, mit seinem Befreier Brot gegessen zu haben. Seine Freunde bieten Alles auf, um seine Befreiung

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Zitationshilfe: Das Pfennig=Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse. Nr. 174. Leipzig (Sachsen), 30. Juli 1836, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_pfennig174_1836/7>, abgerufen am 13.11.2024.