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Reichspost. Nr. 19, Wien, 24.01.1899.

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Wien, Dienstag Reichspost 24. Jänner 1899 19

[Spaltenumbruch]

immer angehören möge, im Verkehr mit Behörden der
Staatssprache, also in unserem Falle der deutschen
Sprache als der allgemeinen Vermittlungssprache zu
bedienen berechtigt ist. Statt dessen schafft aber
Graf Badeni in offenbarem Widerspruche mit dem
Artikel 19 St.-G.-G. vom 21. December 1867,
Nr. 142 R.-G.-Bl., der den Begriff der Landes-
üblichkeit einer Sprache an das Wohnsitzgebiet des
betreffenden Volksstammes knüpft, einen ganz
neuen Begriff "landesüblich" und sichert damit der
czechischen Sprache in deutschen Theilen Böhmens
und Mährens Rechte, die ihr nur dann ge-
bühren würden, wenn sie in diesen beiden Kron-
ländern die Stauung einer Staatssprache innehätte.
Graf Badeni hat somit in seinen Sprachenverordnungen
den deutsch-centralistischen Standpunkt verlassen und sich
dem autonomistisch-föderalistischen
Standpunkte der Czechen genähert, welche für die so-
genannten Länder der böhmischen Krone (Sudetenländer)
der czechischen Sprache die Stellung einer Staatssprache
zuerkannt wissen wollen, vorerst noch unter Wahrung
der "Gleichberechtigung" der deutschen Sprache, auf
deren Zurückdrängung und spätere Enteignung man die
Hoffnungen für die Zukunft aufbaut. Nur in einem
Punkte hat Graf Badeni die Erinnerung an die deutsch-
centralistischen Grundsätze wenigstens zum Theile bewahrt.
Im wechselseitigen dienstlichen Verkehre der staatlichen
Behörden in Böhmen und Mähren, sowie letzterer mit
staatlichen Behörden anderer Kronländer, ist der
deutschen Sprache noch eine gewisse bevorrechtete
Stellung erhalten geblieben, die freilich, soweit der
dienstliche Verkehr unter den staatlichen Behörden in
Böhmen einerseits, in Mähren andererseits in Betracht
kommt, mannigfachen Ausnahmen zu Gunsten der
czechischen Sprache unterworfen ist.

Baron Gautsch ging einen Schritt weiter.
Noch weiter ging aber Graf Thun, "der für
Böhmen und Mähren die letzten Reste der deutschen
Staatssprache tilgen und die Entscheidung darüber,
welche Sprache als innere Amtssprache (Dienst-
sprache) dienen soll, der Hauptsache nach davon ab-
hängig machen wollte, ob der Sprengel der betreffenden
Behörde ein deutscher, ein czechischer oder gemischt-
sprachiger ist. Graf Thun that noch ein Uebriges: er
behandelte nämlich, obwohl er in Böhmen fünf, in
Mähren nur drei Sprachzonen aufstellte, Böhmen und
Mähren in sprachlicher Beziehung als ein Gebiet und
suchte damit die Zusammengehörigkeit dieser beiden
Länder zum Mindesten zu markiren". Das wäre eine
verhängnißvolle Concession an das böhmische Staats-
recht. Gestützt auf den § 9 des Staatsgrundgesetzes
könnte man zu Auffassungen auf dem Sprachengebiete
kommen, die an die Zeiten des babylonischen Thurm-
baues erinnern. Auf diesem Wege käme man dazu,
daß alle Sprachen Oesterreichs in allen Theilen
der Monarchie Bürgerrecht genießen würden.

Der Grundfehler aller Sprachenverordnungen war,
daß das natürliche Recht und Vorrecht der deutschen
Sprache nicht gewahrt wurde. Es müßte daher ein
Sprachengesetz geschaffen werden, welches dieses
Vorrecht berücksichtigt. Damit aber ein solches zu Stande
kommt, hält Hochenburger ein geschlossenes Auftreten und
Zusammenwirken der deutschen Parteien für unbedingt
nothwendig. Mit leeren Streitigkeiten über -- alte und
[Spaltenumbruch] neue Taktik werden die Deutschen niemals zu ihrem
Rechte kommen.

Hochenburger beklagt sich auch, daß gerade von
"deutsch-radicalen" Kreisen der Kampf gegen den
Versuch, die deutschen Parteien zu gemeinsamer
Thätigkeit zu einen, mit besonderer Heftigkeit
geführt wird. Würden diese Kreise eine richtige
Vorstellung vom eigentlichen Wesen eines deutschen
Interessen dienenden Radicalismus besitzen, so
müßten gerade sie das treibende Element in der Ver-
folgung aller auf Sicherung des deutschen Besitzstandes
abzielenden Bestrebungen sein. Statt dessen besteht jedoch
ihr Radicalismus lediglich in der Form des zumeist
gegen andersdenkende Stammesgenossen geführten poli-
tischen Kampfes und in dem -- kleinmüthigen Hoffen
auf baldige fremde Hilfe. Germanische Sinnesart und
germanischer Trotz ist darin nicht zu erblicken. Aber
auch dem großdeutschen Standpunkte entspricht dieses
Hoffen nicht. Gerade die von uns gemeinten
deutschradicalen Kreise sollten doch das offene Ge-
heimniß kennen, daß das deutsche Reich aus
sehr triftigen Gründen der inneren wie der äußeren
Politik weder Willens noch in der Lage ist, die ge-
wünschte "baldige Hilfe" zu bringen. Nicht in der
Selbstsucht auf Kosten anderer Stammesgenossen,
sondern in der Selbstzucht kann noch das Heil
des deutschösterreichischen Volkes liegen. Der Boden,
auf dem sich dasselbe zu erhalten und zu behaupten
hat, ist und bleibt Oesterreich, so lange
mindestens, als sich dieser Staat nicht selbst um seine
Daseinsmöglichkeit bringt, wozu er allerdings am Wege
zu sein scheint.

Zum Schlusse tritt der Verfasser für die Erhaltung
und Sicherung des centralistischen Systems ein.




Politische Rundschau.


Oesterreich-Ungarn.
Die Sprachenverordnungen für Schlesien.

Es wird uns aus Teschen geschrieben: Die
Sprachenverordnungen für Schlesien

sind nun erlassen. Eine düstere Stimmung des Un-
muthes und des Grolles bemächtigt sich der Bevöl-
kerung unserer Stadt. Bis vor wenigen Jahren hat
man in Ostschlesien, wenn wir vom Friedecker Bezirke
abgesehen, nur selten ein czechisches Wort gehört. Jetzt
wird das Czechische mit Amtssprache. Einer Unzahl
von Beamten wird ein fremdartiges Idiom zur
zwingenden Nothwendigkeit gemacht, wollen sie nicht
von ihren czechischen Amtscollegen in der Carriere
überflügelt werden. Es ist demnach ganz begreiflich,
daß die Unzufriedenheit und die tiefste Erbitterung
gegen die gegenwärtige Regierung immer weitere
Kreise erfaßt. Nur die Handvoll Czechen, die übrigens
Fremdlinge in unserer Stadt sind, jubeln, sehen sie
doch die Hoffnung auf die Czechisirung Schlesiens um
ein Bedeutendes näher gerückt. Der czechische Löwe
brüllt denn auch in Ostschlesien immer vernehmlicher.
Ob sich auch die Polen freuen? Wir vermögen dies
nicht zu entscheiden. Der Freudenschrei, den das
hiesige polnische Wochenblatt "Gwiazdka Cieszynska"
unter dem ersten Eindrucke der frohen Botschaft
ausstieß, will eigentlich nicht recht und ganz
[Spaltenumbruch] zur Geltung kommen. Bange Ahnungen halten
die freudige Stimmung nieder. Wohl haben die
neuen "Sprachenverfügungen" den Polen die lang-
ersehnte Gleichberechtigung in Ostschlesien gebracht, sie
wissen aber nur zu gut, daß diese neuen Sprachen-
erlässe eigentlich nur die weitgehendste Concession an
die Czechen bedeuten, welche bei ihrem Streben nach
der Vereinigung von Böhmen, Mähren und Schlesien
unter der czechischen Krone kaum gesonnen sein dürften,
vor dem Besitzstande der Polen stehen zu bleiben. Das
es demnach zu einem erbitterten slavischen Bruderkrieg
in Oberschlesien kommen muß, ist klar. Das Präludium
dazu bilden bereits die nationalen Streitigkeiten in den
Kohlengebieten von Dombrau, Orlau und Polnisch-
Ostrau. In der polnischen Gemeinde Dombrau führen
die dort eingewanderten, aus einigen Beamten be-
stehenden Czechen mit unerhörter Unduldsamkeit den
Kampf bis aufs Messer gegen die dort von Haus aus
ansässigen Polen und bedrohen den dortigen Pfarrer,
weil er für seine fast durchwegs polnischen
Pfarrkinder den Gottesdienst pflichtgemäß in polnischer
Sprache ab hält, sogar mit dem Tode. In Lazy
(Orlau), Michalkowitz (Polnisch-Ostrau) u. A. werden
die nach vielen Tausenden zählenden Polen von
Lehrern und Beamten mit rücksichtsloser Brutalität
czechisirt. Nichtsdestoweniger betheuern die Czechen den
Polen gegenüber unverbrüchliche Freundschaft -- auch die
Herren Abgeordneten des Polenclubs, sowie
der übrigen polnischen Fractionen besorgen noch
immer, auf die Ehrlichkeit ihrer "Brüder" vertrauend,
für sie die Arbeit des Kastanienholens aus dem Feuer,
ohne dabei auf die Brandwunden zu achten, die sie
dabei selbst erleiden. Es ist dies recht symptomatisch
für die künftige Gestaltung der Dinge. Am empfind-
lichsten werden durch die neuen "Sprachenverfügungen
für Schlesien" die Deutschen getroffen. Sie sind sich
auch ihrer schweren Lage wohl bewußt. In ihrer harten
Bedrängnis suchen sie nach den Ursachen ihres Un-
glückes, und sie finden, daß sie keine deutschen Priester
haben. Mit einer falschen Logik machen sie die katho-
lische Kirche dafür verantwortlich und schieben ihr
überhaupt slavische Tendenzen in die Schuhe, weil
Ostschlesien fast durchwegs slavische Priester hätte. Sie
vergessen jedoch dabei, daß nicht die katholische
Kirche, sondern die einzelnen Familien die Priester
liefern und daß gerade die Deutschen in ihrer zumeist
religionsfeindlichen Presse seit einer Reihe von
Jahrzehnten den katholischen Priesterstand in systema-
tischer Weise verhöhnten und beschimpften und dadurch,
sowie durch eine zumeist unchristliche Erziehung ihrer
Kinder bewirkten, daß nur wenige ihrer Söhne sich
dem geistlichen Stande widmeten. Die katholische Kirche
kann aber nicht im Mindesten für die unverkennbare
Zurückdrängung der Deutschen in Oesterreich und auch
in Oberschlesien verantwortlich gemacht werden, sowie
sie auch keine Schuld daran trägt, daß die Katholische
Volkspartei im Reichsrathe mit den hussitischen Jung-
czechen in einer Majorität steht -- zum Nachtheile der
Deutschen; denn die katholische Kirche dictirt nicht der
Katholischen Volkspartei ihre politische Richtung, auch
ist letztere weder Mandatsträgerin der Kirche noch ihr
officielles Organ. -- Vielleicht wird dieser Sturm gegen
die deutsche Nation in Oesterreich auch sein Gutes
haben. Er wird ihnen ihre Gemeinsamkeit und Zu-
sammengehörigkeit umso besser zum Bewußtsein bringen




[Spaltenumbruch]

kam auch zu Stande, Huß sollte sich dort
vom Verdacht der Ketzerei reinigen, der Erzbischof soll
nach Rom berichten, daß in Böhmen keine Häresie
mehr bestehe, der König aber soll dem Clerus die ent-
rissenen Güter zurückstellen. Allein der Vergleich wurde
nicht gehalten, worüber der Erzbischof selbst persönlich
in Rom klagen wollte. Auf der Reise dahin starb
der Erzbischof. Sein Nachsolger wurde der Leibarzt
Wenzels, Albicus.

Damals wurde der Ablaß zum Kreuzzuge
gegen die Neapolitaner, welche der von Ladislaus be-
drängte Nachfolger des schon im Jahre 1410 gestorbenen
Papstes Alexander V., Johann XXIII. ausschrieb, in
Prag verkündet. Huß predigte gegen den Ablaß und
veranstaltete an der Universität eine Disputation über
denselben. Nunmehr trennten sich viele seiner besten und
angesehensten Freunde von Huß, der aber von Hiero-
nymus von Prag unterstützt wurde. Das czechische Volk
hielt größtentheils zu Huß, ja der Ablaß wurde sogar
durch Spottaufzüge auf der Straße verhöhnt, der
Papst als "Ketzer" ausgerufen. Der Magistrat
ließ drei junge Aufrührer, um ein Exempel zu
statuiren, hinrichten, obschon Huß an der Spitze von 2000
czechischen Studenten vor das Rathhaus gezogen war,
um deren Schonung zu erzwingen. Nun war die Er-
regung aufs Höchste gestiegen, sie breitete sich immer
mehr aus, ebenso naturgemäß die Häresie. Männer von
höchstem wissenschaftlichen Ruf, früher Hauptanhänger
des Huß, wie Stefan Palec und Stanislaus von
Znaim, trennten sich von Huß trotz des Terrorismus
der Hussiten und dem Zorn des Königs, dem sie sich
aussetzten. Eine öffentliche Besprechung über die
45 bekannten Artikel auf dem Rathhause blieb erfolglos.
Huß wollte aus der Schrift oder mit Vernunftgründen
widerlegt sein, eine Methode, die bei derartigen Gegnern
bekanntlich niemals gelungen ist, nie gelingen wird.
In Rom wurde abermals der Bann gegen Huß aus-
gesprochen, Huß appellirte stolz an Jesus Christus selbst.
Jetzt forderte Wenzel, um etwas Ruhe zu schaffen, Huß
auf, Prag eine Zeit lang zu meiden. Huß fügte sich
und begab sich zu ihm getreuen Adeligen aufs Land.
König Wenzel berief dann eine Synode, auf der es zu
[Spaltenumbruch] keiner Einigung kam. Auch ein Schiedsgericht war
ergebnißlos. Die Hussiten machten zu allen Vergleichs-
sätzen Clauseln, welche die Katholiken nicht zulassen
konnten. Das hielt Wenzel für Halsstarrigkeit der
Letzteren und er verbannte vier czechische, dem Huß
feindliche Prosessoren aus Böhmen, sodaß jetzt die Prager
Universität nicht bloß ganz czechisch, sondern auch ganz
hussitisch war. Ferner wurden zwei Häupter des anti-
hussitischen Magistrates hingerichtet. Der Magistrat
selbst wurde vom König derart czechisirt, daß
derselbe nicht mehr aus sechzehn Deutschen und zwei
Czechen wie bisher, sondern aus sechzehn Czechen und
zwei Deutschen bestand.

Inzwischen veranstaltete Huß draußen nahe bei
Prag Volksversammlungen und Volkspredigten, ver-
faßte seine böhmische Postille und zahlreiche reforma-
torische Schriften, besonders sein Hauptwerk von der
Kirche. Sein Aufenthalt auf dem Lande dauerte
11/2 Jahre; im Jahre 1414 kehrte er nach Prag
zurück. Seine Lehre war nun aber auch schon in
Mähren, Polen und Deutschland verbreitet, die hussitische
Gefahr eine allgemeine geworden. Inzwischen war das
Constanzer Concil zusammenberufen, um das Papst-
Schisma zu lösen, die Kirchenreform in Angriff zu
nehmen und die Glaubensspaltungen zu heben. König
Sigismund lud Huß vor dasselbe unter dem Ver-
sprechen des freien Geleites. Huß konnte nicht anders,
er mußte sich dem Concil stellen. Er kündigte es "den
Böhmen und aller Nationen" durch Anschlag an die
böhmische Burg (Ueberall tritt das Nationale hervor!)
an, fügte aber hinzu, "nach Constanz möge sich auch
ein Jeder begeben, der ihn im Verdacht ketzerischer
Lehren hat, wird er mich (!) dort eines Irrthums oder
vom Glauben abweichender Lehren überweisen (!), so
bin ich bereit, jede Strafe eines Ketzers zu tragen."
Huß wurde auf seiner Reise überall gut behandelt. Er
selbst lobt es. Und doch hatte er früher sich geweigert,
nach Rom zu kommen, weil er angeblich Gefahr für sein
Leben fürchte! Am 3. November 1414 zog Huß unter
großem Menschenauflauf in Constanz ein.

Mit der vom Concil bewirkten Abdankung
Johannes XXIII., der Abdankung Gregors XII., der
[Spaltenumbruch] Absetzung und dem Tode Benedict XIII. und der Wahl
des Papstes Martin V. wurde das unselige Papst-
Schisma endlich beendet. Schon sofort nach
der Abdankung Johanns XXIII. (1415) wurde die
Huß'sche Irrlehre vom Concil in Angriff genommen.
Dr. Weiß schreibt in seiner Weltgeschichte: "Huß, der
sich auf das Concil berufen, ward nun von demselben
angeklagt, verhört und verurtheilt. Bisher stand er
vor bewundernden Zuhörern in Böhmen, jetzt
vor dem Areopag Europas. In Böhmen hatte Huß
durch politische Agitation jeden Widerstand zum
Schweigen gebracht, zuerst die Deutschen, dann die
Czechen, die nicht seine Lehre nachbeten wollten, von der
Universität verdrängt. In Constanz stand ihm kein von
ihm erhitztes Volk mit seinen Fäusten zu Gebote, hier
war rein der Gehalt seiner Lehre entscheidend und der
Bericht über sein Treiben in Böhmen." Dieses Concil
konnte nur zur Verurtheilung der Lehre Huß führen.
Es ist nicht unsere Aufgabe, die weiteren Stadien dieses
Processes vor dem Concil zu schildern. Genug, daß
Huß aller Strenge und aller Güte, die ihm reichlich
von den Vätern des Concils zu Theil ward, stolz und
hartnäckig begegnete. Der Geleitsbrief, den Huß erhalten
hatte, war ein Reisepaß, der ihn schützte, nicht aber eine
Versicherung gegen eine Verurtheilung des Concils. Sonst
hätte es ja keinen Sinn gehabt, Huß vor das Concil
zu berufen. Huß wurde verhaftet, das verlangten seine
Ankläger aus Böhmen, und Huß selbst trug dazu bei,
da er trotz der über ihn verhängten Suspension in
seinem Hause Messe las und gegen Papst, Cardinäle
und die Kirche eiferte.

Die Verhandlungen gegen ihn begannen. Ungünstig
auf dieselben wirkten die Ankunft, Flucht und Gefangen-
nahme seines Freundes Hieronymus von Prag, dann
die Annahme des Kelches von Seiten der Czechen, wo-
mit die später noch so unheilvolle utraquistische Be-
wegung entstand. Zunächst wurden vom Concil 45
Sätze Wiclef's verurtheilt, dann die Lehren des Huß
selbst in drei Verhören, von denen das letzte öffentlich
und entscheidend war. Das Urtheil lautete: Huß
sollte bekennen, er habe sich geirrt, eidlich geloben, seine
Irrlehre nicht mehr zu lehren und zu predigen, wider-


Wien, Dienſtag Reichspoſt 24. Jänner 1899 19

[Spaltenumbruch]

immer angehören möge, im Verkehr mit Behörden der
Staatsſprache, alſo in unſerem Falle der deutſchen
Sprache als der allgemeinen Vermittlungsſprache zu
bedienen berechtigt iſt. Statt deſſen ſchafft aber
Graf Badeni in offenbarem Widerſpruche mit dem
Artikel 19 St.-G.-G. vom 21. December 1867,
Nr. 142 R.-G.-Bl., der den Begriff der Landes-
üblichkeit einer Sprache an das Wohnſitzgebiet des
betreffenden Volksſtammes knüpft, einen ganz
neuen Begriff „landesüblich“ und ſichert damit der
czechiſchen Sprache in deutſchen Theilen Böhmens
und Mährens Rechte, die ihr nur dann ge-
bühren würden, wenn ſie in dieſen beiden Kron-
ländern die Stauung einer Staatsſprache innehätte.
Graf Badeni hat ſomit in ſeinen Sprachenverordnungen
den deutſch-centraliſtiſchen Standpunkt verlaſſen und ſich
dem autonomiſtiſch-föderaliſtiſchen
Standpunkte der Czechen genähert, welche für die ſo-
genannten Länder der böhmiſchen Krone (Sudetenländer)
der czechiſchen Sprache die Stellung einer Staatsſprache
zuerkannt wiſſen wollen, vorerſt noch unter Wahrung
der „Gleichberechtigung“ der deutſchen Sprache, auf
deren Zurückdrängung und ſpätere Enteignung man die
Hoffnungen für die Zukunft aufbaut. Nur in einem
Punkte hat Graf Badeni die Erinnerung an die deutſch-
centraliſtiſchen Grundſätze wenigſtens zum Theile bewahrt.
Im wechſelſeitigen dienſtlichen Verkehre der ſtaatlichen
Behörden in Böhmen und Mähren, ſowie letzterer mit
ſtaatlichen Behörden anderer Kronländer, iſt der
deutſchen Sprache noch eine gewiſſe bevorrechtete
Stellung erhalten geblieben, die freilich, ſoweit der
dienſtliche Verkehr unter den ſtaatlichen Behörden in
Böhmen einerſeits, in Mähren andererſeits in Betracht
kommt, mannigfachen Ausnahmen zu Gunſten der
czechiſchen Sprache unterworfen iſt.

Baron Gautſch ging einen Schritt weiter.
Noch weiter ging aber Graf Thun, „der für
Böhmen und Mähren die letzten Reſte der deutſchen
Staatsſprache tilgen und die Entſcheidung darüber,
welche Sprache als innere Amtsſprache (Dienſt-
ſprache) dienen ſoll, der Hauptſache nach davon ab-
hängig machen wollte, ob der Sprengel der betreffenden
Behörde ein deutſcher, ein czechiſcher oder gemiſcht-
ſprachiger iſt. Graf Thun that noch ein Uebriges: er
behandelte nämlich, obwohl er in Böhmen fünf, in
Mähren nur drei Sprachzonen aufſtellte, Böhmen und
Mähren in ſprachlicher Beziehung als ein Gebiet und
ſuchte damit die Zuſammengehörigkeit dieſer beiden
Länder zum Mindeſten zu markiren“. Das wäre eine
verhängnißvolle Conceſſion an das böhmiſche Staats-
recht. Geſtützt auf den § 9 des Staatsgrundgeſetzes
könnte man zu Auffaſſungen auf dem Sprachengebiete
kommen, die an die Zeiten des babyloniſchen Thurm-
baues erinnern. Auf dieſem Wege käme man dazu,
daß alle Sprachen Oeſterreichs in allen Theilen
der Monarchie Bürgerrecht genießen würden.

Der Grundfehler aller Sprachenverordnungen war,
daß das natürliche Recht und Vorrecht der deutſchen
Sprache nicht gewahrt wurde. Es müßte daher ein
Sprachengeſetz geſchaffen werden, welches dieſes
Vorrecht berückſichtigt. Damit aber ein ſolches zu Stande
kommt, hält Hochenburger ein geſchloſſenes Auftreten und
Zuſammenwirken der deutſchen Parteien für unbedingt
nothwendig. Mit leeren Streitigkeiten über — alte und
[Spaltenumbruch] neue Taktik werden die Deutſchen niemals zu ihrem
Rechte kommen.

Hochenburger beklagt ſich auch, daß gerade von
„deutſch-radicalen“ Kreiſen der Kampf gegen den
Verſuch, die deutſchen Parteien zu gemeinſamer
Thätigkeit zu einen, mit beſonderer Heftigkeit
geführt wird. Würden dieſe Kreiſe eine richtige
Vorſtellung vom eigentlichen Weſen eines deutſchen
Intereſſen dienenden Radicalismus beſitzen, ſo
müßten gerade ſie das treibende Element in der Ver-
folgung aller auf Sicherung des deutſchen Beſitzſtandes
abzielenden Beſtrebungen ſein. Statt deſſen beſteht jedoch
ihr Radicalismus lediglich in der Form des zumeiſt
gegen andersdenkende Stammesgenoſſen geführten poli-
tiſchen Kampfes und in dem — kleinmüthigen Hoffen
auf baldige fremde Hilfe. Germaniſche Sinnesart und
germaniſcher Trotz iſt darin nicht zu erblicken. Aber
auch dem großdeutſchen Standpunkte entſpricht dieſes
Hoffen nicht. Gerade die von uns gemeinten
deutſchradicalen Kreiſe ſollten doch das offene Ge-
heimniß kennen, daß das deutſche Reich aus
ſehr triftigen Gründen der inneren wie der äußeren
Politik weder Willens noch in der Lage iſt, die ge-
wünſchte „baldige Hilfe“ zu bringen. Nicht in der
Selbſtſucht auf Koſten anderer Stammesgenoſſen,
ſondern in der Selbſtzucht kann noch das Heil
des deutſchöſterreichiſchen Volkes liegen. Der Boden,
auf dem ſich dasſelbe zu erhalten und zu behaupten
hat, iſt und bleibt Oeſterreich, ſo lange
mindeſtens, als ſich dieſer Staat nicht ſelbſt um ſeine
Daſeinsmöglichkeit bringt, wozu er allerdings am Wege
zu ſein ſcheint.

Zum Schluſſe tritt der Verfaſſer für die Erhaltung
und Sicherung des centraliſtiſchen Syſtems ein.




Politiſche Rundſchau.


Oeſterreich-Ungarn.
Die Sprachenverordnungen für Schleſien.

Es wird uns aus Teſchen geſchrieben: Die
Sprachenverordnungen für Schleſien

ſind nun erlaſſen. Eine düſtere Stimmung des Un-
muthes und des Grolles bemächtigt ſich der Bevöl-
kerung unſerer Stadt. Bis vor wenigen Jahren hat
man in Oſtſchleſien, wenn wir vom Friedecker Bezirke
abgeſehen, nur ſelten ein czechiſches Wort gehört. Jetzt
wird das Czechiſche mit Amtsſprache. Einer Unzahl
von Beamten wird ein fremdartiges Idiom zur
zwingenden Nothwendigkeit gemacht, wollen ſie nicht
von ihren czechiſchen Amtscollegen in der Carrière
überflügelt werden. Es iſt demnach ganz begreiflich,
daß die Unzufriedenheit und die tiefſte Erbitterung
gegen die gegenwärtige Regierung immer weitere
Kreiſe erfaßt. Nur die Handvoll Czechen, die übrigens
Fremdlinge in unſerer Stadt ſind, jubeln, ſehen ſie
doch die Hoffnung auf die Czechiſirung Schleſiens um
ein Bedeutendes näher gerückt. Der czechiſche Löwe
brüllt denn auch in Oſtſchleſien immer vernehmlicher.
Ob ſich auch die Polen freuen? Wir vermögen dies
nicht zu entſcheiden. Der Freudenſchrei, den das
hieſige polniſche Wochenblatt »Gwiazdka Cieszynska«
unter dem erſten Eindrucke der frohen Botſchaft
ausſtieß, will eigentlich nicht recht und ganz
[Spaltenumbruch] zur Geltung kommen. Bange Ahnungen halten
die freudige Stimmung nieder. Wohl haben die
neuen „Sprachenverfügungen“ den Polen die lang-
erſehnte Gleichberechtigung in Oſtſchleſien gebracht, ſie
wiſſen aber nur zu gut, daß dieſe neuen Sprachen-
erläſſe eigentlich nur die weitgehendſte Conceſſion an
die Czechen bedeuten, welche bei ihrem Streben nach
der Vereinigung von Böhmen, Mähren und Schleſien
unter der czechiſchen Krone kaum geſonnen ſein dürften,
vor dem Beſitzſtande der Polen ſtehen zu bleiben. Das
es demnach zu einem erbitterten ſlaviſchen Bruderkrieg
in Oberſchleſien kommen muß, iſt klar. Das Präludium
dazu bilden bereits die nationalen Streitigkeiten in den
Kohlengebieten von Dombrau, Orlau und Polniſch-
Oſtrau. In der polniſchen Gemeinde Dombrau führen
die dort eingewanderten, aus einigen Beamten be-
ſtehenden Czechen mit unerhörter Unduldſamkeit den
Kampf bis aufs Meſſer gegen die dort von Haus aus
anſäſſigen Polen und bedrohen den dortigen Pfarrer,
weil er für ſeine faſt durchwegs polniſchen
Pfarrkinder den Gottesdienſt pflichtgemäß in polniſcher
Sprache ab hält, ſogar mit dem Tode. In Lazy
(Orlau), Michalkowitz (Polniſch-Oſtrau) u. A. werden
die nach vielen Tauſenden zählenden Polen von
Lehrern und Beamten mit rückſichtsloſer Brutalität
czechiſirt. Nichtsdeſtoweniger betheuern die Czechen den
Polen gegenüber unverbrüchliche Freundſchaft — auch die
Herren Abgeordneten des Polenclubs, ſowie
der übrigen polniſchen Fractionen beſorgen noch
immer, auf die Ehrlichkeit ihrer „Brüder“ vertrauend,
für ſie die Arbeit des Kaſtanienholens aus dem Feuer,
ohne dabei auf die Brandwunden zu achten, die ſie
dabei ſelbſt erleiden. Es iſt dies recht ſymptomatiſch
für die künftige Geſtaltung der Dinge. Am empfind-
lichſten werden durch die neuen „Sprachenverfügungen
für Schleſien“ die Deutſchen getroffen. Sie ſind ſich
auch ihrer ſchweren Lage wohl bewußt. In ihrer harten
Bedrängnis ſuchen ſie nach den Urſachen ihres Un-
glückes, und ſie finden, daß ſie keine deutſchen Prieſter
haben. Mit einer falſchen Logik machen ſie die katho-
liſche Kirche dafür verantwortlich und ſchieben ihr
überhaupt ſlaviſche Tendenzen in die Schuhe, weil
Oſtſchleſien faſt durchwegs ſlaviſche Prieſter hätte. Sie
vergeſſen jedoch dabei, daß nicht die katholiſche
Kirche, ſondern die einzelnen Familien die Prieſter
liefern und daß gerade die Deutſchen in ihrer zumeiſt
religionsfeindlichen Preſſe ſeit einer Reihe von
Jahrzehnten den katholiſchen Prieſterſtand in ſyſtema-
tiſcher Weiſe verhöhnten und beſchimpften und dadurch,
ſowie durch eine zumeiſt unchriſtliche Erziehung ihrer
Kinder bewirkten, daß nur wenige ihrer Söhne ſich
dem geiſtlichen Stande widmeten. Die katholiſche Kirche
kann aber nicht im Mindeſten für die unverkennbare
Zurückdrängung der Deutſchen in Oeſterreich und auch
in Oberſchleſien verantwortlich gemacht werden, ſowie
ſie auch keine Schuld daran trägt, daß die Katholiſche
Volkspartei im Reichsrathe mit den huſſitiſchen Jung-
czechen in einer Majorität ſteht — zum Nachtheile der
Deutſchen; denn die katholiſche Kirche dictirt nicht der
Katholiſchen Volkspartei ihre politiſche Richtung, auch
iſt letztere weder Mandatsträgerin der Kirche noch ihr
officielles Organ. — Vielleicht wird dieſer Sturm gegen
die deutſche Nation in Oeſterreich auch ſein Gutes
haben. Er wird ihnen ihre Gemeinſamkeit und Zu-
ſammengehörigkeit umſo beſſer zum Bewußtſein bringen




[Spaltenumbruch]

kam auch zu Stande, Huß ſollte ſich dort
vom Verdacht der Ketzerei reinigen, der Erzbiſchof ſoll
nach Rom berichten, daß in Böhmen keine Häreſie
mehr beſtehe, der König aber ſoll dem Clerus die ent-
riſſenen Güter zurückſtellen. Allein der Vergleich wurde
nicht gehalten, worüber der Erzbiſchof ſelbſt perſönlich
in Rom klagen wollte. Auf der Reiſe dahin ſtarb
der Erzbiſchof. Sein Nachſolger wurde der Leibarzt
Wenzels, Albicus.

Damals wurde der Ablaß zum Kreuzzuge
gegen die Neapolitaner, welche der von Ladislaus be-
drängte Nachfolger des ſchon im Jahre 1410 geſtorbenen
Papſtes Alexander V., Johann XXIII. ausſchrieb, in
Prag verkündet. Huß predigte gegen den Ablaß und
veranſtaltete an der Univerſität eine Disputation über
denſelben. Nunmehr trennten ſich viele ſeiner beſten und
angeſehenſten Freunde von Huß, der aber von Hiero-
nymus von Prag unterſtützt wurde. Das czechiſche Volk
hielt größtentheils zu Huß, ja der Ablaß wurde ſogar
durch Spottaufzüge auf der Straße verhöhnt, der
Papſt als „Ketzer“ ausgerufen. Der Magiſtrat
ließ drei junge Aufrührer, um ein Exempel zu
ſtatuiren, hinrichten, obſchon Huß an der Spitze von 2000
czechiſchen Studenten vor das Rathhaus gezogen war,
um deren Schonung zu erzwingen. Nun war die Er-
regung aufs Höchſte geſtiegen, ſie breitete ſich immer
mehr aus, ebenſo naturgemäß die Häreſie. Männer von
höchſtem wiſſenſchaftlichen Ruf, früher Hauptanhänger
des Huß, wie Stefan Palec und Stanislaus von
Znaim, trennten ſich von Huß trotz des Terrorismus
der Huſſiten und dem Zorn des Königs, dem ſie ſich
ausſetzten. Eine öffentliche Beſprechung über die
45 bekannten Artikel auf dem Rathhauſe blieb erfolglos.
Huß wollte aus der Schrift oder mit Vernunftgründen
widerlegt ſein, eine Methode, die bei derartigen Gegnern
bekanntlich niemals gelungen iſt, nie gelingen wird.
In Rom wurde abermals der Bann gegen Huß aus-
geſprochen, Huß appellirte ſtolz an Jeſus Chriſtus ſelbſt.
Jetzt forderte Wenzel, um etwas Ruhe zu ſchaffen, Huß
auf, Prag eine Zeit lang zu meiden. Huß fügte ſich
und begab ſich zu ihm getreuen Adeligen aufs Land.
König Wenzel berief dann eine Synode, auf der es zu
[Spaltenumbruch] keiner Einigung kam. Auch ein Schiedsgericht war
ergebnißlos. Die Huſſiten machten zu allen Vergleichs-
ſätzen Clauſeln, welche die Katholiken nicht zulaſſen
konnten. Das hielt Wenzel für Halsſtarrigkeit der
Letzteren und er verbannte vier czechiſche, dem Huß
feindliche Proſeſſoren aus Böhmen, ſodaß jetzt die Prager
Univerſität nicht bloß ganz czechiſch, ſondern auch ganz
huſſitiſch war. Ferner wurden zwei Häupter des anti-
huſſitiſchen Magiſtrates hingerichtet. Der Magiſtrat
ſelbſt wurde vom König derart czechiſirt, daß
derſelbe nicht mehr aus ſechzehn Deutſchen und zwei
Czechen wie bisher, ſondern aus ſechzehn Czechen und
zwei Deutſchen beſtand.

Inzwiſchen veranſtaltete Huß draußen nahe bei
Prag Volksverſammlungen und Volkspredigten, ver-
faßte ſeine böhmiſche Poſtille und zahlreiche reforma-
toriſche Schriften, beſonders ſein Hauptwerk von der
Kirche. Sein Aufenthalt auf dem Lande dauerte
1½ Jahre; im Jahre 1414 kehrte er nach Prag
zurück. Seine Lehre war nun aber auch ſchon in
Mähren, Polen und Deutſchland verbreitet, die huſſitiſche
Gefahr eine allgemeine geworden. Inzwiſchen war das
Conſtanzer Concil zuſammenberufen, um das Papſt-
Schisma zu löſen, die Kirchenreform in Angriff zu
nehmen und die Glaubensſpaltungen zu heben. König
Sigismund lud Huß vor dasſelbe unter dem Ver-
ſprechen des freien Geleites. Huß konnte nicht anders,
er mußte ſich dem Concil ſtellen. Er kündigte es „den
Böhmen und aller Nationen“ durch Anſchlag an die
böhmiſche Burg (Ueberall tritt das Nationale hervor!)
an, fügte aber hinzu, „nach Conſtanz möge ſich auch
ein Jeder begeben, der ihn im Verdacht ketzeriſcher
Lehren hat, wird er mich (!) dort eines Irrthums oder
vom Glauben abweichender Lehren überweiſen (!), ſo
bin ich bereit, jede Strafe eines Ketzers zu tragen.“
Huß wurde auf ſeiner Reiſe überall gut behandelt. Er
ſelbſt lobt es. Und doch hatte er früher ſich geweigert,
nach Rom zu kommen, weil er angeblich Gefahr für ſein
Leben fürchte! Am 3. November 1414 zog Huß unter
großem Menſchenauflauf in Conſtanz ein.

Mit der vom Concil bewirkten Abdankung
Johannes XXIII., der Abdankung Gregors XII., der
[Spaltenumbruch] Abſetzung und dem Tode Benedict XIII. und der Wahl
des Papſtes Martin V. wurde das unſelige Papſt-
Schisma endlich beendet. Schon ſofort nach
der Abdankung Johanns XXIII. (1415) wurde die
Huß’ſche Irrlehre vom Concil in Angriff genommen.
Dr. Weiß ſchreibt in ſeiner Weltgeſchichte: „Huß, der
ſich auf das Concil berufen, ward nun von demſelben
angeklagt, verhört und verurtheilt. Bisher ſtand er
vor bewundernden Zuhörern in Böhmen, jetzt
vor dem Areopag Europas. In Böhmen hatte Huß
durch politiſche Agitation jeden Widerſtand zum
Schweigen gebracht, zuerſt die Deutſchen, dann die
Czechen, die nicht ſeine Lehre nachbeten wollten, von der
Univerſität verdrängt. In Conſtanz ſtand ihm kein von
ihm erhitztes Volk mit ſeinen Fäuſten zu Gebote, hier
war rein der Gehalt ſeiner Lehre entſcheidend und der
Bericht über ſein Treiben in Böhmen.“ Dieſes Concil
konnte nur zur Verurtheilung der Lehre Huß führen.
Es iſt nicht unſere Aufgabe, die weiteren Stadien dieſes
Proceſſes vor dem Concil zu ſchildern. Genug, daß
Huß aller Strenge und aller Güte, die ihm reichlich
von den Vätern des Concils zu Theil ward, ſtolz und
hartnäckig begegnete. Der Geleitsbrief, den Huß erhalten
hatte, war ein Reiſepaß, der ihn ſchützte, nicht aber eine
Verſicherung gegen eine Verurtheilung des Concils. Sonſt
hätte es ja keinen Sinn gehabt, Huß vor das Concil
zu berufen. Huß wurde verhaftet, das verlangten ſeine
Ankläger aus Böhmen, und Huß ſelbſt trug dazu bei,
da er trotz der über ihn verhängten Suspenſion in
ſeinem Hauſe Meſſe las und gegen Papſt, Cardinäle
und die Kirche eiferte.

Die Verhandlungen gegen ihn begannen. Ungünſtig
auf dieſelben wirkten die Ankunft, Flucht und Gefangen-
nahme ſeines Freundes Hieronymus von Prag, dann
die Annahme des Kelches von Seiten der Czechen, wo-
mit die ſpäter noch ſo unheilvolle utraquiſtiſche Be-
wegung entſtand. Zunächſt wurden vom Concil 45
Sätze Wiclef’s verurtheilt, dann die Lehren des Huß
ſelbſt in drei Verhören, von denen das letzte öffentlich
und entſcheidend war. Das Urtheil lautete: Huß
ſollte bekennen, er habe ſich geirrt, eidlich geloben, ſeine
Irrlehre nicht mehr zu lehren und zu predigen, wider-


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[2/0002] Wien, Dienſtag Reichspoſt 24. Jänner 1899 19 immer angehören möge, im Verkehr mit Behörden der Staatsſprache, alſo in unſerem Falle der deutſchen Sprache als der allgemeinen Vermittlungsſprache zu bedienen berechtigt iſt. Statt deſſen ſchafft aber Graf Badeni in offenbarem Widerſpruche mit dem Artikel 19 St.-G.-G. vom 21. December 1867, Nr. 142 R.-G.-Bl., der den Begriff der Landes- üblichkeit einer Sprache an das Wohnſitzgebiet des betreffenden Volksſtammes knüpft, einen ganz neuen Begriff „landesüblich“ und ſichert damit der czechiſchen Sprache in deutſchen Theilen Böhmens und Mährens Rechte, die ihr nur dann ge- bühren würden, wenn ſie in dieſen beiden Kron- ländern die Stauung einer Staatsſprache innehätte. Graf Badeni hat ſomit in ſeinen Sprachenverordnungen den deutſch-centraliſtiſchen Standpunkt verlaſſen und ſich dem autonomiſtiſch-föderaliſtiſchen Standpunkte der Czechen genähert, welche für die ſo- genannten Länder der böhmiſchen Krone (Sudetenländer) der czechiſchen Sprache die Stellung einer Staatsſprache zuerkannt wiſſen wollen, vorerſt noch unter Wahrung der „Gleichberechtigung“ der deutſchen Sprache, auf deren Zurückdrängung und ſpätere Enteignung man die Hoffnungen für die Zukunft aufbaut. Nur in einem Punkte hat Graf Badeni die Erinnerung an die deutſch- centraliſtiſchen Grundſätze wenigſtens zum Theile bewahrt. Im wechſelſeitigen dienſtlichen Verkehre der ſtaatlichen Behörden in Böhmen und Mähren, ſowie letzterer mit ſtaatlichen Behörden anderer Kronländer, iſt der deutſchen Sprache noch eine gewiſſe bevorrechtete Stellung erhalten geblieben, die freilich, ſoweit der dienſtliche Verkehr unter den ſtaatlichen Behörden in Böhmen einerſeits, in Mähren andererſeits in Betracht kommt, mannigfachen Ausnahmen zu Gunſten der czechiſchen Sprache unterworfen iſt. Baron Gautſch ging einen Schritt weiter. Noch weiter ging aber Graf Thun, „der für Böhmen und Mähren die letzten Reſte der deutſchen Staatsſprache tilgen und die Entſcheidung darüber, welche Sprache als innere Amtsſprache (Dienſt- ſprache) dienen ſoll, der Hauptſache nach davon ab- hängig machen wollte, ob der Sprengel der betreffenden Behörde ein deutſcher, ein czechiſcher oder gemiſcht- ſprachiger iſt. Graf Thun that noch ein Uebriges: er behandelte nämlich, obwohl er in Böhmen fünf, in Mähren nur drei Sprachzonen aufſtellte, Böhmen und Mähren in ſprachlicher Beziehung als ein Gebiet und ſuchte damit die Zuſammengehörigkeit dieſer beiden Länder zum Mindeſten zu markiren“. Das wäre eine verhängnißvolle Conceſſion an das böhmiſche Staats- recht. Geſtützt auf den § 9 des Staatsgrundgeſetzes könnte man zu Auffaſſungen auf dem Sprachengebiete kommen, die an die Zeiten des babyloniſchen Thurm- baues erinnern. Auf dieſem Wege käme man dazu, daß alle Sprachen Oeſterreichs in allen Theilen der Monarchie Bürgerrecht genießen würden. Der Grundfehler aller Sprachenverordnungen war, daß das natürliche Recht und Vorrecht der deutſchen Sprache nicht gewahrt wurde. Es müßte daher ein Sprachengeſetz geſchaffen werden, welches dieſes Vorrecht berückſichtigt. Damit aber ein ſolches zu Stande kommt, hält Hochenburger ein geſchloſſenes Auftreten und Zuſammenwirken der deutſchen Parteien für unbedingt nothwendig. Mit leeren Streitigkeiten über — alte und neue Taktik werden die Deutſchen niemals zu ihrem Rechte kommen. Hochenburger beklagt ſich auch, daß gerade von „deutſch-radicalen“ Kreiſen der Kampf gegen den Verſuch, die deutſchen Parteien zu gemeinſamer Thätigkeit zu einen, mit beſonderer Heftigkeit geführt wird. Würden dieſe Kreiſe eine richtige Vorſtellung vom eigentlichen Weſen eines deutſchen Intereſſen dienenden Radicalismus beſitzen, ſo müßten gerade ſie das treibende Element in der Ver- folgung aller auf Sicherung des deutſchen Beſitzſtandes abzielenden Beſtrebungen ſein. Statt deſſen beſteht jedoch ihr Radicalismus lediglich in der Form des zumeiſt gegen andersdenkende Stammesgenoſſen geführten poli- tiſchen Kampfes und in dem — kleinmüthigen Hoffen auf baldige fremde Hilfe. Germaniſche Sinnesart und germaniſcher Trotz iſt darin nicht zu erblicken. Aber auch dem großdeutſchen Standpunkte entſpricht dieſes Hoffen nicht. Gerade die von uns gemeinten deutſchradicalen Kreiſe ſollten doch das offene Ge- heimniß kennen, daß das deutſche Reich aus ſehr triftigen Gründen der inneren wie der äußeren Politik weder Willens noch in der Lage iſt, die ge- wünſchte „baldige Hilfe“ zu bringen. Nicht in der Selbſtſucht auf Koſten anderer Stammesgenoſſen, ſondern in der Selbſtzucht kann noch das Heil des deutſchöſterreichiſchen Volkes liegen. Der Boden, auf dem ſich dasſelbe zu erhalten und zu behaupten hat, iſt und bleibt Oeſterreich, ſo lange mindeſtens, als ſich dieſer Staat nicht ſelbſt um ſeine Daſeinsmöglichkeit bringt, wozu er allerdings am Wege zu ſein ſcheint. Zum Schluſſe tritt der Verfaſſer für die Erhaltung und Sicherung des centraliſtiſchen Syſtems ein. Politiſche Rundſchau. Wien, 23. Jänner. Oeſterreich-Ungarn. Die Sprachenverordnungen für Schleſien. Es wird uns aus Teſchen geſchrieben: Die Sprachenverordnungen für Schleſien ſind nun erlaſſen. Eine düſtere Stimmung des Un- muthes und des Grolles bemächtigt ſich der Bevöl- kerung unſerer Stadt. Bis vor wenigen Jahren hat man in Oſtſchleſien, wenn wir vom Friedecker Bezirke abgeſehen, nur ſelten ein czechiſches Wort gehört. Jetzt wird das Czechiſche mit Amtsſprache. Einer Unzahl von Beamten wird ein fremdartiges Idiom zur zwingenden Nothwendigkeit gemacht, wollen ſie nicht von ihren czechiſchen Amtscollegen in der Carrière überflügelt werden. Es iſt demnach ganz begreiflich, daß die Unzufriedenheit und die tiefſte Erbitterung gegen die gegenwärtige Regierung immer weitere Kreiſe erfaßt. Nur die Handvoll Czechen, die übrigens Fremdlinge in unſerer Stadt ſind, jubeln, ſehen ſie doch die Hoffnung auf die Czechiſirung Schleſiens um ein Bedeutendes näher gerückt. Der czechiſche Löwe brüllt denn auch in Oſtſchleſien immer vernehmlicher. Ob ſich auch die Polen freuen? Wir vermögen dies nicht zu entſcheiden. Der Freudenſchrei, den das hieſige polniſche Wochenblatt »Gwiazdka Cieszynska« unter dem erſten Eindrucke der frohen Botſchaft ausſtieß, will eigentlich nicht recht und ganz zur Geltung kommen. Bange Ahnungen halten die freudige Stimmung nieder. Wohl haben die neuen „Sprachenverfügungen“ den Polen die lang- erſehnte Gleichberechtigung in Oſtſchleſien gebracht, ſie wiſſen aber nur zu gut, daß dieſe neuen Sprachen- erläſſe eigentlich nur die weitgehendſte Conceſſion an die Czechen bedeuten, welche bei ihrem Streben nach der Vereinigung von Böhmen, Mähren und Schleſien unter der czechiſchen Krone kaum geſonnen ſein dürften, vor dem Beſitzſtande der Polen ſtehen zu bleiben. Das es demnach zu einem erbitterten ſlaviſchen Bruderkrieg in Oberſchleſien kommen muß, iſt klar. Das Präludium dazu bilden bereits die nationalen Streitigkeiten in den Kohlengebieten von Dombrau, Orlau und Polniſch- Oſtrau. In der polniſchen Gemeinde Dombrau führen die dort eingewanderten, aus einigen Beamten be- ſtehenden Czechen mit unerhörter Unduldſamkeit den Kampf bis aufs Meſſer gegen die dort von Haus aus anſäſſigen Polen und bedrohen den dortigen Pfarrer, weil er für ſeine faſt durchwegs polniſchen Pfarrkinder den Gottesdienſt pflichtgemäß in polniſcher Sprache ab hält, ſogar mit dem Tode. In Lazy (Orlau), Michalkowitz (Polniſch-Oſtrau) u. A. werden die nach vielen Tauſenden zählenden Polen von Lehrern und Beamten mit rückſichtsloſer Brutalität czechiſirt. Nichtsdeſtoweniger betheuern die Czechen den Polen gegenüber unverbrüchliche Freundſchaft — auch die Herren Abgeordneten des Polenclubs, ſowie der übrigen polniſchen Fractionen beſorgen noch immer, auf die Ehrlichkeit ihrer „Brüder“ vertrauend, für ſie die Arbeit des Kaſtanienholens aus dem Feuer, ohne dabei auf die Brandwunden zu achten, die ſie dabei ſelbſt erleiden. Es iſt dies recht ſymptomatiſch für die künftige Geſtaltung der Dinge. 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Die katholiſche Kirche kann aber nicht im Mindeſten für die unverkennbare Zurückdrängung der Deutſchen in Oeſterreich und auch in Oberſchleſien verantwortlich gemacht werden, ſowie ſie auch keine Schuld daran trägt, daß die Katholiſche Volkspartei im Reichsrathe mit den huſſitiſchen Jung- czechen in einer Majorität ſteht — zum Nachtheile der Deutſchen; denn die katholiſche Kirche dictirt nicht der Katholiſchen Volkspartei ihre politiſche Richtung, auch iſt letztere weder Mandatsträgerin der Kirche noch ihr officielles Organ. — Vielleicht wird dieſer Sturm gegen die deutſche Nation in Oeſterreich auch ſein Gutes haben. Er wird ihnen ihre Gemeinſamkeit und Zu- ſammengehörigkeit umſo beſſer zum Bewußtſein bringen kam auch zu Stande, Huß ſollte ſich dort vom Verdacht der Ketzerei reinigen, der Erzbiſchof ſoll nach Rom berichten, daß in Böhmen keine Häreſie mehr beſtehe, der König aber ſoll dem Clerus die ent- riſſenen Güter zurückſtellen. Allein der Vergleich wurde nicht gehalten, worüber der Erzbiſchof ſelbſt perſönlich in Rom klagen wollte. Auf der Reiſe dahin ſtarb der Erzbiſchof. Sein Nachſolger wurde der Leibarzt Wenzels, Albicus. Damals wurde der Ablaß zum Kreuzzuge gegen die Neapolitaner, welche der von Ladislaus be- drängte Nachfolger des ſchon im Jahre 1410 geſtorbenen Papſtes Alexander V., Johann XXIII. ausſchrieb, in Prag verkündet. Huß predigte gegen den Ablaß und veranſtaltete an der Univerſität eine Disputation über denſelben. Nunmehr trennten ſich viele ſeiner beſten und angeſehenſten Freunde von Huß, der aber von Hiero- nymus von Prag unterſtützt wurde. Das czechiſche Volk hielt größtentheils zu Huß, ja der Ablaß wurde ſogar durch Spottaufzüge auf der Straße verhöhnt, der Papſt als „Ketzer“ ausgerufen. Der Magiſtrat ließ drei junge Aufrührer, um ein Exempel zu ſtatuiren, hinrichten, obſchon Huß an der Spitze von 2000 czechiſchen Studenten vor das Rathhaus gezogen war, um deren Schonung zu erzwingen. Nun war die Er- regung aufs Höchſte geſtiegen, ſie breitete ſich immer mehr aus, ebenſo naturgemäß die Häreſie. Männer von höchſtem wiſſenſchaftlichen Ruf, früher Hauptanhänger des Huß, wie Stefan Palec und Stanislaus von Znaim, trennten ſich von Huß trotz des Terrorismus der Huſſiten und dem Zorn des Königs, dem ſie ſich ausſetzten. Eine öffentliche Beſprechung über die 45 bekannten Artikel auf dem Rathhauſe blieb erfolglos. Huß wollte aus der Schrift oder mit Vernunftgründen widerlegt ſein, eine Methode, die bei derartigen Gegnern bekanntlich niemals gelungen iſt, nie gelingen wird. In Rom wurde abermals der Bann gegen Huß aus- geſprochen, Huß appellirte ſtolz an Jeſus Chriſtus ſelbſt. Jetzt forderte Wenzel, um etwas Ruhe zu ſchaffen, Huß auf, Prag eine Zeit lang zu meiden. Huß fügte ſich und begab ſich zu ihm getreuen Adeligen aufs Land. König Wenzel berief dann eine Synode, auf der es zu keiner Einigung kam. Auch ein Schiedsgericht war ergebnißlos. 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Am 3. November 1414 zog Huß unter großem Menſchenauflauf in Conſtanz ein. Mit der vom Concil bewirkten Abdankung Johannes XXIII., der Abdankung Gregors XII., der Abſetzung und dem Tode Benedict XIII. und der Wahl des Papſtes Martin V. wurde das unſelige Papſt- Schisma endlich beendet. Schon ſofort nach der Abdankung Johanns XXIII. (1415) wurde die Huß’ſche Irrlehre vom Concil in Angriff genommen. Dr. Weiß ſchreibt in ſeiner Weltgeſchichte: „Huß, der ſich auf das Concil berufen, ward nun von demſelben angeklagt, verhört und verurtheilt. Bisher ſtand er vor bewundernden Zuhörern in Böhmen, jetzt vor dem Areopag Europas. In Böhmen hatte Huß durch politiſche Agitation jeden Widerſtand zum Schweigen gebracht, zuerſt die Deutſchen, dann die Czechen, die nicht ſeine Lehre nachbeten wollten, von der Univerſität verdrängt. In Conſtanz ſtand ihm kein von ihm erhitztes Volk mit ſeinen Fäuſten zu Gebote, hier war rein der Gehalt ſeiner Lehre entſcheidend und der Bericht über ſein Treiben in Böhmen.“ Dieſes Concil konnte nur zur Verurtheilung der Lehre Huß führen. Es iſt nicht unſere Aufgabe, die weiteren Stadien dieſes Proceſſes vor dem Concil zu ſchildern. Genug, daß Huß aller Strenge und aller Güte, die ihm reichlich von den Vätern des Concils zu Theil ward, ſtolz und hartnäckig begegnete. Der Geleitsbrief, den Huß erhalten hatte, war ein Reiſepaß, der ihn ſchützte, nicht aber eine Verſicherung gegen eine Verurtheilung des Concils. Sonſt hätte es ja keinen Sinn gehabt, Huß vor das Concil zu berufen. Huß wurde verhaftet, das verlangten ſeine Ankläger aus Böhmen, und Huß ſelbſt trug dazu bei, da er trotz der über ihn verhängten Suspenſion in ſeinem Hauſe Meſſe las und gegen Papſt, Cardinäle und die Kirche eiferte. Die Verhandlungen gegen ihn begannen. Ungünſtig auf dieſelben wirkten die Ankunft, Flucht und Gefangen- nahme ſeines Freundes Hieronymus von Prag, dann die Annahme des Kelches von Seiten der Czechen, wo- mit die ſpäter noch ſo unheilvolle utraquiſtiſche Be- wegung entſtand. Zunächſt wurden vom Concil 45 Sätze Wiclef’s verurtheilt, dann die Lehren des Huß ſelbſt in drei Verhören, von denen das letzte öffentlich und entſcheidend war. Das Urtheil lautete: Huß ſollte bekennen, er habe ſich geirrt, eidlich geloben, ſeine Irrlehre nicht mehr zu lehren und zu predigen, wider-

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Zitationshilfe: Reichspost. Nr. 19, Wien, 24.01.1899, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_reichspost019_1899/2>, abgerufen am 03.12.2024.