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[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

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nicht allein die Bürgermeister und Römischen Feldherren/ wie auch nachmahls die Käyser selbsten persöhnlich nach Ruhm und Ehre strebeten/ sondern sie reitzeten auch Andere mit besonderen Titeln/ Ehren-Cräntzen/ Gaben/ und Geschencken darzu an/ und wer sich in Kriege/ und Schlachten zu Wasser und zu Lande am besten verhielte/ und am tapfersten die Spitze hielte/ dem ward auch hinwiederumb mit gebührender Verehrung begegnet mit besonderen Ceremonien und Ehren Waffen/ Sporn/ und andere Rüstung angelegt/ und also/ wie man es hernacher genennet/ zum Ritter geschlagen. Die gedachten Ceremonien waren diese: Es stellete sich Spangenberg. lib. 3. c. 3. der angehende Ritter mit seiner Rüstung/ Krebs/ Kragen/ Pantzer/ und Stiefel für dem/ von welchem Er zum Ritter geschlagen seyn wolte/ und bat umb den Ritter-Orden. Man laß ihm die Artickel desselbigen Ordens für/ und unter andern auch dieses: Wie er sich gegen GOtt: Gegen die Christliche Kirche: Gegen deroselben Diener: Gegen seine Obrigkeit: Gegen Witben/ und Wäysen: Und gegen die Armen verhalten solte: Worauf derselbe solche Ihm fürgelegte Artickel steif und feste zu halten beschwur/ und angelobte/ da man Ihm denn/ nach gethanenen Schwerdt-Schlage / ein Schwerdt mit Golde beschlagen an die Seite gürtete/ güldene Sporn anlegte / eine güldene Kette umb dem Halß hieng/ und endlich zu diesem Ritter-Stande Glück wünschte.

Ritter und Adels Unterscheid. Man führet unter die Gelehrten die Frage auf/ ob der Adel/ oder Ritterschafft den Vorzugk habe? Etliche sind der Gedancken/ der Adel gebe der Ritterschafft nichts bevor / indem Er unter diesen Nahmen eigentlich begriffen/ und zwar dahero/ weil für einer geraumen Zeit so wohl in Italien als Teutschland die Edelleute bey entstandenen Kriege sich zu Roße mit in das Feld begeben/ und deßwegen die Ritterschafft genennet worden. Wenn man aber eigenlich das Wort Ritter nehmen will/ so ist ein Ritter vornehmet als ein Edelmann. Denn es läßet sich kein Ritter zum Edelmann/ sondern ein Edelmann öffters zum Ritter machen/ zu dem so wird kein Ritter gebohren/ als wie ein Edelmann/ sondern erwehlet. Und ob der Vater gleich ein Ritter/ so kan er doch keinen Ritter zeugen/ sondern Er muß darzu geschlagen werden/ da gegentheils aus einem Unedlen ein Edelmann werden kan; Uber dieses so geneust ein Ritter alle Freyheit die ein Edelmann hat/ ein Edelmann aber nicht alle die/ so ein Ritter hat. Vordeßen durffte/ nach mehrern Innhalt der Reichs-Reformation guter Policey von Anno Christi 1530. und Anno 1548. keiner von Adel eine güldene Kette tragen/ welche über 200. fl. werth/ da gegentheils einem Ritter dergleichen auf 400. fl. werth zu tragen erlaubet/ hiernechst so durfften auch die von Adel vor fern aber des von Adels Charge sich gleichsam verdoppelte/ und bey grossen Herren in vornehmen Diensten lebete/ so hielte man solchen nicht geringer/ sondern höher als den Ritter.

Der Ritterschafft Unterscheid. Die Ritterschafft theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden Sachsen Spiegels/ und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens / und der Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3. Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß

nicht allein die Bürgermeister und Römischen Feldherren/ wie auch nachmahls die Käyser selbsten persöhnlich nach Ruhm und Ehre strebeten/ sondern sie reitzeten auch Andere mit besonderen Titeln/ Ehren-Cräntzen/ Gaben/ und Geschencken darzu an/ und wer sich in Kriege/ und Schlachten zu Wasser und zu Lande am besten verhielte/ und am tapfersten die Spitze hielte/ dem ward auch hinwiederumb mit gebührender Verehrung begegnet mit besonderen Ceremonien und Ehren Waffen/ Sporn/ und andere Rüstung angelegt/ und also/ wie man es hernacher genennet/ zum Ritter geschlagen. Die gedachten Ceremonien waren diese: Es stellete sich Spangenberg. lib. 3. c. 3. der angehende Ritter mit seiner Rüstung/ Krebs/ Kragen/ Pantzer/ und Stiefel für dem/ von welchem Er zum Ritter geschlagen seyn wolte/ und bat umb den Ritter-Orden. Man laß ihm die Artickel desselbigen Ordens für/ und unter andern auch dieses: Wie er sich gegen GOtt: Gegen die Christliche Kirche: Gegen deroselben Diener: Gegen seine Obrigkeit: Gegen Witben/ und Wäysen: Und gegen die Armen verhalten solte: Worauf derselbe solche Ihm fürgelegte Artickel steif und feste zu halten beschwur/ und angelobte/ da man Ihm denn/ nach gethanenen Schwerdt-Schlage / ein Schwerdt mit Golde beschlagen an die Seite gürtete/ güldene Sporn anlegte / eine güldene Kette umb dem Halß hieng/ und endlich zu diesem Ritter-Stande Glück wünschte.

Ritter und Adels Unterscheid. Man führet unter die Gelehrten die Frage auf/ ob der Adel/ oder Ritterschafft den Vorzugk habe? Etliche sind der Gedancken/ der Adel gebe der Ritterschafft nichts bevor / indem Er unter diesen Nahmen eigentlich begriffen/ und zwar dahero/ weil für einer geraumen Zeit so wohl in Italien als Teutschland die Edelleute bey entstandenen Kriege sich zu Roße mit in das Feld begeben/ und deßwegen die Ritterschafft genennet worden. Wenn man aber eigenlich das Wort Ritter nehmen will/ so ist ein Ritter vornehmet als ein Edelmann. Denn es läßet sich kein Ritter zum Edelmann/ sondern ein Edelmann öffters zum Ritter machen/ zu dem so wird kein Ritter gebohren/ als wie ein Edelmann/ sondern erwehlet. Und ob der Vater gleich ein Ritter/ so kan er doch keinen Ritter zeugen/ sondern Er muß darzu geschlagen werden/ da gegentheils aus einem Unedlen ein Edelmann werden kan; Uber dieses so geneust ein Ritter alle Freyheit die ein Edelmann hat/ ein Edelmann aber nicht alle die/ so ein Ritter hat. Vordeßen durffte/ nach mehrern Innhalt der Reichs-Reformation guter Policey von Anno Christi 1530. und Anno 1548. keiner von Adel eine güldene Kette tragen/ welche über 200. fl. werth/ da gegentheils einem Ritter dergleichen auf 400. fl. werth zu tragen erlaubet/ hiernechst so durfften auch die von Adel vor fern aber des von Adels Charge sich gleichsam verdoppelte/ und bey grossen Herren in vornehmen Diensten lebete/ so hielte man solchen nicht geringer/ sondern höher als den Ritter.

Der Ritterschafft Unterscheid. Die Ritterschafft theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden Sachsen Spiegels/ und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens / und der Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3. Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß

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        <p><note place="right">Der Ritterschafft Unterscheid.</note> Die Ritterschafft                      theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen                     / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich                      gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden <note place="right">Sachsen                          Spiegels</note>/ und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens                     / und der <note place="right">Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3.</note>                      Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens                      hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das                      Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht                      der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem                      musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß
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[15/0021] nicht allein die Bürgermeister und Römischen Feldherren/ wie auch nachmahls die Käyser selbsten persöhnlich nach Ruhm und Ehre strebeten/ sondern sie reitzeten auch Andere mit besonderen Titeln/ Ehren-Cräntzen/ Gaben/ und Geschencken darzu an/ und wer sich in Kriege/ und Schlachten zu Wasser und zu Lande am besten verhielte/ und am tapfersten die Spitze hielte/ dem ward auch hinwiederumb mit gebührender Verehrung begegnet mit besonderen Ceremonien und Ehren Waffen/ Sporn/ und andere Rüstung angelegt/ und also/ wie man es hernacher genennet/ zum Ritter geschlagen. Die gedachten Ceremonien waren diese: Es stellete sich der angehende Ritter mit seiner Rüstung/ Krebs/ Kragen/ Pantzer/ und Stiefel für dem/ von welchem Er zum Ritter geschlagen seyn wolte/ und bat umb den Ritter-Orden. Man laß ihm die Artickel desselbigen Ordens für/ und unter andern auch dieses: Wie er sich gegen GOtt: Gegen die Christliche Kirche: Gegen deroselben Diener: Gegen seine Obrigkeit: Gegen Witben/ und Wäysen: Und gegen die Armen verhalten solte: Worauf derselbe solche Ihm fürgelegte Artickel steif und feste zu halten beschwur/ und angelobte/ da man Ihm denn/ nach gethanenen Schwerdt-Schlage / ein Schwerdt mit Golde beschlagen an die Seite gürtete/ güldene Sporn anlegte / eine güldene Kette umb dem Halß hieng/ und endlich zu diesem Ritter-Stande Glück wünschte. Spangenberg. lib. 3. c. 3. Man führet unter die Gelehrten die Frage auf/ ob der Adel/ oder Ritterschafft den Vorzugk habe? Etliche sind der Gedancken/ der Adel gebe der Ritterschafft nichts bevor / indem Er unter diesen Nahmen eigentlich begriffen/ und zwar dahero/ weil für einer geraumen Zeit so wohl in Italien als Teutschland die Edelleute bey entstandenen Kriege sich zu Roße mit in das Feld begeben/ und deßwegen die Ritterschafft genennet worden. Wenn man aber eigenlich das Wort Ritter nehmen will/ so ist ein Ritter vornehmet als ein Edelmann. Denn es läßet sich kein Ritter zum Edelmann/ sondern ein Edelmann öffters zum Ritter machen/ zu dem so wird kein Ritter gebohren/ als wie ein Edelmann/ sondern erwehlet. Und ob der Vater gleich ein Ritter/ so kan er doch keinen Ritter zeugen/ sondern Er muß darzu geschlagen werden/ da gegentheils aus einem Unedlen ein Edelmann werden kan; Uber dieses so geneust ein Ritter alle Freyheit die ein Edelmann hat/ ein Edelmann aber nicht alle die/ so ein Ritter hat. Vordeßen durffte/ nach mehrern Innhalt der Reichs-Reformation guter Policey von Anno Christi 1530. und Anno 1548. keiner von Adel eine güldene Kette tragen/ welche über 200. fl. werth/ da gegentheils einem Ritter dergleichen auf 400. fl. werth zu tragen erlaubet/ hiernechst so durfften auch die von Adel vor fern aber des von Adels Charge sich gleichsam verdoppelte/ und bey grossen Herren in vornehmen Diensten lebete/ so hielte man solchen nicht geringer/ sondern höher als den Ritter. Ritter und Adels Unterscheid. Die Ritterschafft theilte man auff zweyerley Weise ein/ nehmlich die/ so sich streitbar erwiesen / und in die/ welche von denen Rechten herkamen: Der Ersten gebrauchte man sich gegen die Feinde/ und zu denen Nothleidenden / und der Andern für die Freunde/ vermittelst des Rechtens / und der Gerechtigkeit/ dahero man sie auch Ritter des Rechtens/ oder des Friedens hieße/ und pflegte nicht allein der Keyser alle diejenigen/ welche durch das Schwerdt Land und Leute beschützten/ sondern auch die/ so sich durch das Recht der Weißheit in ihren Wachsthume erhielten/ Ritter zu nennen. Nechst diesem musten sich auch die Ritter mit einem Eyde verpflichten/ daß Der Ritterschafft Unterscheid. Sachsen Spiegels Glossa Spec. Sax. lib. I. Artic. 3.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/21>, abgerufen am 21.11.2024.