Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685.

Bild:
<< vorherige Seite

Soll aber ohne Noth nicht angefangen werden. Wo Krieg ist/ da gehen alle Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß. Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, & tueri armis focos, liberos & Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die Erhaltung der reinen und unverfälschten wahren Religion/ für das Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde / nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege & Grege.

Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland.

Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand.

Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet; Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenommen/ vermittelst des Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Wenn Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder wenn gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu versuchen.

Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet.

WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen. Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd Bösen

Soll aber ohne Noth nicht angefangen werden. Wo Krieg ist/ da gehen alle Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß. Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, & tueri armis focos, liberos & Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die Erhaltung der reinen uñ unverfälschten wahren Religion/ für das Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde / nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege & Grege.

Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland.

Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand.

Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet; Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenom̃en/ vermittelst des Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Weñ Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder weñ gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu versuchen.

Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet.

WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen. Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd Bösen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0408" n="376"/><note place="left">Soll aber ohne                          Noth nicht angefangen werden.</note> Wo Krieg ist/ da gehen alle                      Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und                      Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit                      und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo                      derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß.                      Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den                      Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der                      Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, &amp; tueri armis                      focos, liberos &amp; Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die                      Erhaltung der reinen un&#x0303; unverfälschten wahren Religion/ für das                      Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen                      ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde /                      nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von                      andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension                      fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege &amp; Grege.</p>
        <p>Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland.</p>
        <p>Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand.</p>
        <p>Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten                      Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet;                      Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenom&#x0303;en/ vermittelst des                      Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht                      versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Wen&#x0303;                      Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und                      sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder                      wen&#x0303; gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch                      verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu                      allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun                      diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des                      Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu                      versuchen.</p>
        <p>Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern                      ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für                      aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet.</p>
        <p>WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem                      Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam                      umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen                     / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und                      weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die                      Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention                      gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke                      zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise                      verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser                      übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen                      herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero                      auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas                      rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen.                      Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben                      bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd                          Bösen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[376/0408] Wo Krieg ist/ da gehen alle Schand-Thaten zu feilen Kaufe. Man schändet Land und Leute/ leget Städte und Dörffer in die Aschen/ verwüstet die schönsten Auen/ und hebet alle Erbarkeit und Policey auf. Weit besser Glück und Segen aber hat man da zu gewarten/ wo derselbe aus einer gerechten Sache/ und besonderer Noth vorgenommen werden muß. Dic Könige sind zwar befugt Krieg zu führen/ von GOtt aber befehliget/ den Frieden zu suchen. Beyden müssen aufeinander folgen. Der Eine schützt/ der Andre straffet. Justissima belli Causa est ulcisci Injurias, & tueri armis focos, liberos & Patriam. Vor die Lehre des Allerhöchsten/ für die Erhaltung der reinen uñ unverfälschten wahren Religion/ für das Vaterland/ für die Seinigen/ und für sein Haab und Gut soll man die Waffen ergreiffen. Da die Stadt GOTTES und der Tempel zu Jerusalem in Gefahr stunde / nahm sich ihrer Judas Maccabeus getreulich an. Dergleichen geschahe auch von andern/ die mit ihren Schwerdtern/ Spiessen und Lantzen sich zur Defension fertig machten. Dahero es hier recht heisset: Pro Lege & Grege. Soll aber ohne Noth nicht angefangen werden. Für GOTTES Ehr und Wort/ auch für das Vaterland. Ist man befugt das Schwerd zu nehmen in die Hand. Nicht weniger ist der Krieg ehrlich und gerecht/ wenn man denen bedrängten Seinigen/ auch andern getreuen Religion- und Bundes-Verwandten zu Hülfe kommet; Dasjenige/ was einem gewaltsamer Weise abgenom̃en/ vermittelst des Krieges wieder an sich zu bringen trachtet. Wenn einem das höchste Recht versaget/ und wider Recht und Billichkeit bedränget wird. Weñ Unterthanen sich des schuldigen Gehorsams gegen ihre Obrigkeit entziehen/ und sich dessen/ was sie herzugeben schuldig/ nicht willig entbrechen wollen. Oder weñ gegentheils diese mit den Unterthanen so grausam und tyrannisch verfährt/ sie bey ihren wohlhergebrachten Freyheiten nicht lassen/ sondern zu allerhand ungewöhnlichen und unvermögenden Neuerungen zwingen will. Wenn nun diese und dergleichen Umstände sich erzeigen/ so hat man sich billich um des Friedens willen nach den Waffen umzusehen/ und sein Heil darinnen zu versuchen. Besandten hat man jederzeit so wohl bey dem Volcke GOTTES/ als andern ausländischen Königen und Potentaten für heilsam erachtet/ und sie deswegen für aller Gewalt und Thätlichkeit befreyet und beschützet. WIll ein Abgesandter mit seines Königes/ oder Principalens Ansuchen bey einem Andern ausländischen Herren/ Republic oder freyen Stande nicht unbedachtsam umgehen/ so pfleget Er sich bey dem ersten Vorbringen sehr behutsam zu erweisen / erkläret nur Anfangs diejenigen Dinge/ so nichts sonderliches auf sich/ und weis hernacher/ wann er siehet/ daß der verlangte Zweck nicht erfolget/ die Wichtigsten so lange/ bis er entweder dadurch desto eher zu seiner Intention gelanget oder um des willen keine abschlägliche Antwort bekommen möge/ zurücke zu halte. Von dem Ulysse lieset man/ daß als er einsmahls Gesandschaffts-weise verschicket/ darüber Schiffbruch erlitten/ und Er an dem Ufer der Phaeacenser übel bekleidet sasse/ urtheileten diese nichts desto weniger aus seinen herrlichen Tugenden/ daß Er eine kluge/ und vornehme Person seyn müste. Dahero auch Homerus hierüber seine Gedancken giebet/ und spricht: Man soll etwas rechtschaffenes lernen/ und sich Ihme ja die Tugend wohl angelegen seyn lassen. Denn wenn man dergleichen an einem Menschen vermercket/ so macht sie denselben bey allen Nationen dermassen beliebet/ daß Er dadurch beydes die Frommen unnd Bösen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/408
Zitationshilfe: [N. N.]: Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz. Nürnberg, 1685, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_schauplatz_1685/408>, abgerufen am 01.06.2024.