[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].wie mir dann hiervon ein Hessen-Casselisches Manifest zuhanden kommen/ welches von Wort zu Wort also lautet: Demnach der wahren Evangelischen Reformirten Religion in dem Hessen-Casselische. Manifest wegen der Reformirten. Königreich Franckreich zugethanen Glaubens-Genossen wegen der grossen Versolgung und schwählen Betrangnussen/ die leyder! je mehr und mehr überhand nehmen/ viele Geschlechter und Familien unumbgänglich genöthiget worden/ ihres besten zu gedencken/ und mit gäntzlicher Hinterlassung deß ihrigen aus selbigem Königreich hinweg- und in andere Lande zu begeben/ gestalt dann auch dero ein grosse Anzahl dieses Orts sich weniger nicht bereits eingefunden/ als denen noch mehrere folgen werden. Als haben Ih Hochfürstl. Durchl. unser gnädigster Fürst und Herr/ zu Bezeugung dero gegen sothane der reinen Lehr und Bekantnuß halben verfolgte und vertriebene Religions-Verwandte tragenden hohen Christ-Fürstlichen Mitleydens/ mittelst gnädigst allerhand ertheilten herrlichen Privilegien, Freyheiten und Gerechtigkeiten/ umb dardurch ihre Unterhaltung desto besser zu erlangen/ nicht allein in Gnaden auffgenommen / sondern sie auch in ihrem betrübten dürfftigen Zustand destomehr auffzurichten / und ihnen denselben zu erleichtern/ nicht nur vor sich in dero hiesigen Fürstl. Residentz/ nebst dero hohen Fürstl. Angehörigen/ in gnädigster und reicher Zusteurung sehr mild und gütigst erwiesen/ ein solches auch von allen corporibus Geist- und Weltlichen/ und gemeiner Burgerschafft/ jedwedes Stands und Vermögen nach ebenmässig reichlichen geschehen/ sondern auch vermittelst ergangenen Ausschreibens vom Land noch täglich ein ansehnliches einkommt und erfolgt/ daß sie dahero sich einer considerablen Geld-Summa von vielen tausenden zu erfreuen und zu geniessen haben. Nach dem Ober-Rheinischen folgt 9. Der Westphälische Creiß. Der Westphälische Creiß in der Ordnung der Neundte/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Münster und der Hertzog von Güllich (Braunschweig) diesem seynd über das verwandt die Bischöff von Baderborn/ Lüttig/ Münster/ Osnabrück/ Minden/ Verden / Utrecht/ und Cammerach/ die Hertzogthümer Güllich/ Eleve/ und Berg/ die Fürsten in Ost-Frießland/ sammt vielen Proelaten/ Grafen und Reichsstätten/ als Cöln/ Aachen. Von diesem Craiß ist wenig remarquables zu berichten/ Stadt Cölnische Geschichten. so diesen Monat vorgegangen wäre/ ausser daß die einheimische Troublen der Reichsstatt Cöln allgemach angefangen zu verschwinden/ wie man dann mit Brieffen vom 3. dito von dar hat/ daß der neuangesetzte Magistrat immer fortfahre/ selbiger Stadt Sachen in einen bessern Stand zu setzen/ und die seithero einigen Jahren vergebene Bedienungen zu ändern/ und solche wie mir dann hiervon ein Hessen-Casselisches Manifest zuhanden kommen/ welches von Wort zu Wort also lautet: Demnach der wahren Evangelischen Reformirten Religion in dem Hessen-Casselische. Manifest wegen der Reformirten. Königreich Franckreich zugethanen Glaubens-Genossen wegen der grossen Versolgung und schwählen Betrangnussen/ die leyder! je mehr und mehr überhand nehmen/ viele Geschlechter und Familien unumbgänglich genöthiget worden/ ihres besten zu gedencken/ und mit gäntzlicher Hinterlassung deß ihrigen aus selbigem Königreich hinweg- und in andere Lande zu begeben/ gestalt dann auch dero ein grosse Anzahl dieses Orts sich weniger nicht bereits eingefunden/ als denen noch mehrere folgen werden. Als haben Ih Hochfürstl. Durchl. unser gnädigster Fürst und Herr/ zu Bezeugung dero gegen sothane der reinen Lehr und Bekantnuß halben verfolgte und vertriebene Religions-Verwandte tragenden hohen Christ-Fürstlichen Mitleydens/ mittelst gnädigst allerhand ertheilten herrlichen Privilegien, Freyheiten und Gerechtigkeiten/ umb dardurch ihre Unterhaltung desto besser zu erlangen/ nicht allein in Gnaden auffgenommen / sondern sie auch in ihrem betrübten dürfftigen Zustand destomehr auffzurichten / und ihnen denselben zu erleichtern/ nicht nur vor sich in dero hiesigen Fürstl. Residentz/ nebst dero hohen Fürstl. Angehörigen/ in gnädigster und reicher Zusteurung sehr mild und gütigst erwiesen/ ein solches auch von allen corporibus Geist- und Weltlichen/ und gemeiner Burgerschafft/ jedwedes Stands und Vermögen nach ebenmässig reichlichen geschehen/ sondern auch vermittelst ergangenen Ausschreibens vom Land noch täglich ein ansehnliches einkom̃t und erfolgt/ daß sie dahero sich einer considerablen Geld-Summa von vielen tausenden zu erfreuen und zu geniessen haben. Nach dem Ober-Rheinischen folgt 9. Der Westphälische Creiß. Der Westphälische Creiß in der Ordnung der Neundte/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Münster und der Hertzog von Güllich (Braunschweig) diesem seynd über das verwandt die Bischöff von Baderborn/ Lüttig/ Münster/ Osnabrück/ Minden/ Verden / Utrecht/ und Cammerach/ die Hertzogthümer Güllich/ Eleve/ und Berg/ die Fürsten in Ost-Frießland/ sam̃t vielen Proelaten/ Grafen und Reichsstätten/ als Cöln/ Aachen. Von diesem Craiß ist wenig remarquables zu berichten/ Stadt Cölnische Geschichten. so diesen Monat vorgegangen wäre/ ausser daß die einheimische Troublen der Reichsstatt Cöln allgemach angefangen zu verschwinden/ wie man dañ mit Brieffen vom 3. dito von dar hat/ daß der neuangesetzte Magistrat immer fortfahre/ selbiger Stadt Sachen in einen bessern Stand zu setzen/ und die seithero einigen Jahren vergebene Bedienungen zu ändern/ und solche <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0067" n="55"/> wie mir dann hiervon ein Hessen-Casselisches Manifest zuhanden kommen/ welches von Wort zu Wort also lautet:</p> <p>Demnach der wahren Evangelischen Reformirten Religion in dem <note place="right">Hessen-Casselische. 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Durchl. unser gnädigster Fürst und Herr/ zu Bezeugung dero gegen sothane der reinen Lehr und Bekantnuß halben verfolgte und vertriebene Religions-Verwandte tragenden hohen Christ-Fürstlichen Mitleydens/ mittelst gnädigst allerhand ertheilten herrlichen Privilegien, Freyheiten und Gerechtigkeiten/ umb dardurch ihre Unterhaltung desto besser zu erlangen/ nicht allein in Gnaden auffgenommen / sondern sie auch in ihrem betrübten dürfftigen Zustand destomehr auffzurichten / und ihnen denselben zu erleichtern/ nicht nur vor sich in dero hiesigen Fürstl. Residentz/ nebst dero hohen Fürstl. Angehörigen/ in gnädigster und reicher Zusteurung sehr mild und gütigst erwiesen/ ein solches auch von allen corporibus Geist- und Weltlichen/ und gemeiner Burgerschafft/ jedwedes Stands und Vermögen nach ebenmässig reichlichen geschehen/ sondern auch vermittelst ergangenen Ausschreibens vom Land noch täglich ein ansehnliches einkom̃t und erfolgt/ daß sie dahero sich einer considerablen Geld-Summa von vielen tausenden zu erfreuen und zu geniessen haben. Nach dem Ober-Rheinischen folgt</p> <p><note place="right">9. Der Westphälische Creiß.</note> Der Westphälische Creiß in der Ordnung der Neundte/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Münster und der Hertzog von Güllich (Braunschweig) diesem seynd über das verwandt die Bischöff von Baderborn/ Lüttig/ Münster/ Osnabrück/ Minden/ Verden / Utrecht/ und Cammerach/ die Hertzogthümer Güllich/ Eleve/ und Berg/ die Fürsten in Ost-Frießland/ sam̃t vielen Proelaten/ Grafen und Reichsstätten/ als Cöln/ Aachen. Von diesem Craiß ist wenig remarquables zu berichten/ <note place="right">Stadt Cölnische Geschichten.</note> so diesen Monat vorgegangen wäre/ ausser daß die einheimische Troublen der Reichsstatt Cöln allgemach angefangen zu verschwinden/ wie man dañ mit Brieffen vom 3. dito von dar hat/ daß der neuangesetzte Magistrat immer fortfahre/ selbiger Stadt Sachen in einen bessern Stand zu setzen/ und die seithero einigen Jahren vergebene Bedienungen zu ändern/ und solche </p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0067]
wie mir dann hiervon ein Hessen-Casselisches Manifest zuhanden kommen/ welches von Wort zu Wort also lautet:
Demnach der wahren Evangelischen Reformirten Religion in dem Königreich Franckreich zugethanen Glaubens-Genossen wegen der grossen Versolgung und schwählen Betrangnussen/ die leyder! je mehr und mehr überhand nehmen/ viele Geschlechter und Familien unumbgänglich genöthiget worden/ ihres besten zu gedencken/ und mit gäntzlicher Hinterlassung deß ihrigen aus selbigem Königreich hinweg- und in andere Lande zu begeben/ gestalt dann auch dero ein grosse Anzahl dieses Orts sich weniger nicht bereits eingefunden/ als denen noch mehrere folgen werden. Als haben Ih Hochfürstl. Durchl. unser gnädigster Fürst und Herr/ zu Bezeugung dero gegen sothane der reinen Lehr und Bekantnuß halben verfolgte und vertriebene Religions-Verwandte tragenden hohen Christ-Fürstlichen Mitleydens/ mittelst gnädigst allerhand ertheilten herrlichen Privilegien, Freyheiten und Gerechtigkeiten/ umb dardurch ihre Unterhaltung desto besser zu erlangen/ nicht allein in Gnaden auffgenommen / sondern sie auch in ihrem betrübten dürfftigen Zustand destomehr auffzurichten / und ihnen denselben zu erleichtern/ nicht nur vor sich in dero hiesigen Fürstl. Residentz/ nebst dero hohen Fürstl. Angehörigen/ in gnädigster und reicher Zusteurung sehr mild und gütigst erwiesen/ ein solches auch von allen corporibus Geist- und Weltlichen/ und gemeiner Burgerschafft/ jedwedes Stands und Vermögen nach ebenmässig reichlichen geschehen/ sondern auch vermittelst ergangenen Ausschreibens vom Land noch täglich ein ansehnliches einkom̃t und erfolgt/ daß sie dahero sich einer considerablen Geld-Summa von vielen tausenden zu erfreuen und zu geniessen haben. Nach dem Ober-Rheinischen folgt
Hessen-Casselische. Manifest wegen der Reformirten. Der Westphälische Creiß in der Ordnung der Neundte/ dessen Directores seynd der Bischoff zu Münster und der Hertzog von Güllich (Braunschweig) diesem seynd über das verwandt die Bischöff von Baderborn/ Lüttig/ Münster/ Osnabrück/ Minden/ Verden / Utrecht/ und Cammerach/ die Hertzogthümer Güllich/ Eleve/ und Berg/ die Fürsten in Ost-Frießland/ sam̃t vielen Proelaten/ Grafen und Reichsstätten/ als Cöln/ Aachen. Von diesem Craiß ist wenig remarquables zu berichten/ so diesen Monat vorgegangen wäre/ ausser daß die einheimische Troublen der Reichsstatt Cöln allgemach angefangen zu verschwinden/ wie man dañ mit Brieffen vom 3. dito von dar hat/ daß der neuangesetzte Magistrat immer fortfahre/ selbiger Stadt Sachen in einen bessern Stand zu setzen/ und die seithero einigen Jahren vergebene Bedienungen zu ändern/ und solche
9. Der Westphälische Creiß.
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