[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].an andere zu conferiren, so seyn auch den 2. einige Commissarli, so von den Zünfften vormals angesetzt gewesen/ von den Rathsbotten citirt worden / umb ihre Rechnung zu thun/ wo die Gelder von den verkaufften Mobilien geblieben seyen/ und weilen sich einige nicht getrauet/ solche abzulegen/ haben sie sich invisibel gemacht. Den 10. ist der Obrist Kiebering/ als ehmaliger Commendant in Cöln/ wieder in seine gehabte Charge eingesetzet/ so ist auch der berühmte Advocat Schrillß als Syndicus vorgestellet worden: 570. Puncten dem Güllich vorgehalten. Jetzt arbeitet der Fiscus daselbsten über die dem so genannten Güllich/ als Haupt von denen Unruhestifftern/ vorgehaltene fünffhundert und etliche sibentzig Puncten/ umb ihme das Urtheil zu versertigen/ und ob schon 1000. Gulden dem jenigen/ so den Authorem entdecken werde (welcher den 20. 2. Paßquillen verbrant. Nachts in dieser Stadt zwey überaus schändliche Paßquillen angeschlagen) versprochen worden/ so hat man doch selbigen nicht in Erfahrung bringen können; die Paßquillen seynd immittels auff Ordre deß Magistrats durch den Hencker verbrannt worden. Den 26. und 27. seynd von den Münsterischen Völckern 4. Compagnien zu Fuß mehrentheils in Kräncken und Blessirten bestehend durch die Chur-Trierische Aembter Limburg und Montabauer und die übrigen durch das Nassauische marchiret. Zu Düsseldorff Zu Düsseldorff wird zu Fuß geworben. und andern Orten in den Güllich- und Bergischen Landen wird starck zu Fuß geworben/ auch in dem ersten Ort ein neue Kirch vor die Reformirte gebauet/ so schon meistentheils fertig ist. Beym vorigen Craiß habe erwehnet/ wie daß von dem Landgrafen von Hessen-Cassel die protestirende Exulanten aus Franckreich sehr wol an- und auffgenommen werden/ und was selbige für schöne Privilegia erhalten haben: Nun muß ich ferner berichten/ Die vertriebene Reformirte werden vom Bischoff zu Osnabrügg auffgenommen. daß Herr Ernst Augustus Bischoff von Osnabrügg angeregten Exulanten nicht minder stattliche Freyheiten in dero Gebieth und Herrschafften ertheilet/ wie er dann unter dero eigenen Hand und Siegel durch offentlichen Druck publiciren lassen/ wie daß Ih. Fürstl. Durchl. in Erfahrung kommen/ daß verschiedene Protestanten aus Franckreich wegen der Religion ihr Vatterland verlassen müssen/ und sich in der Nachbarschafft dero Landen unterhielten/ weßhalben höchstbesagte Ih. Durchl. resolvirt/ zu Fortsetzung der Manufacturen denen jenigen/ so sich in dero Herrschafften niederlassen wollen/ folgende Privilegia zu ertheilen: Der ertheilet ihnen stattliche Privilegia 1. Daß alle Reformirte/ von was Nation und Handthierung sie auch seyn mögen/ keinen zoll oder Aufflage von allem/ was sie in Ih. Fürstl. Durchl. Fürstenthum und Landschafft bringen werden/ bezahlen sollen/ und soll in ihrem freyen Willen stehen/ sich an solche Ort in demselben niederzulassen/ wo es einem jeglichen selbst wird beliebig seyn. 2. Daß sie mit an andere zu conferiren, so seyn auch den 2. einige Commissarli, so von den Zünfften vormals angesetzt gewesen/ von den Rathsbotten citirt worden / umb ihre Rechnung zu thun/ wo die Gelder von den verkaufften Mobilien geblieben seyen/ und weilen sich einige nicht getrauet/ solche abzulegen/ haben sie sich invisibel gemacht. Den 10. ist der Obrist Kiebering/ als ehmaliger Commendant in Cöln/ wieder in seine gehabte Charge eingesetzet/ so ist auch der berühmte Advocat Schrillß als Syndicus vorgestellet worden: 570. Puncten dem Güllich vorgehalten. Jetzt arbeitet der Fiscus daselbsten über die dem so genañten Güllich/ als Haupt von denen Unruhestifftern/ vorgehaltene fünffhundert und etliche sibentzig Puncten/ umb ihme das Urtheil zu versertigen/ und ob schon 1000. Gulden dem jenigen/ so den Authorem entdecken werde (welcher den 20. 2. Paßquillen verbrant. Nachts in dieser Stadt zwey überaus schändliche Paßquillen angeschlagen) versprochen worden/ so hat man doch selbigen nicht in Erfahrung bringen können; die Paßquillen seynd immittels auff Ordre deß Magistrats durch den Hencker verbrañt worden. Den 26. und 27. seynd von den Münsterischen Völckern 4. Compagnien zu Fuß mehrentheils in Kräncken und Blessirten bestehend durch die Chur-Trierische Aembter Limburg und Montabauer und die übrigen durch das Nassauische marchiret. Zu Düsseldorff Zu Düsseldorff wird zu Fuß geworben. und andern Orten in den Güllich- und Bergischen Landen wird starck zu Fuß geworben/ auch in dem ersten Ort ein neue Kirch vor die Reformirte gebauet/ so schon meistentheils fertig ist. Beym vorigen Craiß habe erwehnet/ wie daß von dem Landgrafen von Hessen-Cassel die protestirende Exulanten aus Franckreich sehr wol an- und auffgenommen werden/ und was selbige für schöne Privilegia erhalten haben: Nun muß ich ferner berichten/ Die vertriebene Reformirte werden vom Bischoff zu Osnabrügg auffgenommen. daß Herr Ernst Augustus Bischoff von Osnabrügg angeregten Exulanten nicht minder stattliche Freyheiten in dero Gebieth und Herrschafften ertheilet/ wie er dann unter dero eigenen Hand und Siegel durch offentlichen Druck publiciren lassen/ wie daß Ih. Fürstl. Durchl. in Erfahrung kommen/ daß verschiedene Protestanten aus Franckreich wegen der Religion ihr Vatterland verlassen müssen/ und sich in der Nachbarschafft dero Landen unterhielten/ weßhalben höchstbesagte Ih. Durchl. resolvirt/ zu Fortsetzung der Manufacturen denen jenigen/ so sich in dero Herrschafften niederlassen wollen/ folgende Privilegia zu ertheilen: Der ertheilet ihnen stattliche Privilegia 1. Daß alle Reformirte/ von was Nation und Handthierung sie auch seyn mögen/ keinen zoll oder Aufflage von allem/ was sie in Ih. Fürstl. Durchl. Fürstenthum und Landschafft bringen werden/ bezahlen sollen/ und soll in ihrem freyen Willen stehen/ sich an solche Ort in demselben niederzulassen/ wo es einem jeglichen selbst wird beliebig seyn. 2. Daß sie mit <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0068" n="56"/> an andere zu conferiren, so seyn auch den 2. einige Commissarli, so von den Zünfften vormals angesetzt gewesen/ von den Rathsbotten citirt worden / umb ihre Rechnung zu thun/ wo die Gelder von den verkaufften Mobilien geblieben seyen/ und weilen sich einige nicht getrauet/ solche abzulegen/ haben sie sich invisibel gemacht. Den 10. ist der Obrist Kiebering/ als ehmaliger Commendant in Cöln/ wieder in seine gehabte Charge eingesetzet/ so ist auch der berühmte Advocat Schrillß als Syndicus vorgestellet worden: <note place="left">570. Puncten dem Güllich vorgehalten.</note> Jetzt arbeitet der Fiscus daselbsten über die dem so genañten Güllich/ als Haupt von denen Unruhestifftern/ vorgehaltene fünffhundert und etliche sibentzig Puncten/ umb ihme das Urtheil zu versertigen/ und ob schon 1000. Gulden dem jenigen/ so den Authorem entdecken werde (welcher den 20. <note place="left">2. Paßquillen verbrant.</note> Nachts in dieser Stadt zwey überaus schändliche Paßquillen angeschlagen) versprochen worden/ so hat man doch selbigen nicht in Erfahrung bringen können; die Paßquillen seynd immittels auff Ordre deß Magistrats durch den Hencker verbrañt worden. Den 26. und 27. seynd von den Münsterischen Völckern 4. Compagnien zu Fuß mehrentheils in Kräncken und Blessirten bestehend durch die Chur-Trierische Aembter Limburg und Montabauer und die übrigen durch das Nassauische marchiret. Zu Düsseldorff <note place="left">Zu Düsseldorff wird zu Fuß geworben.</note> und andern Orten in den Güllich- und Bergischen Landen wird starck zu Fuß geworben/ auch in dem ersten Ort ein neue Kirch vor die Reformirte gebauet/ so schon meistentheils fertig ist. Beym vorigen Craiß habe erwehnet/ wie daß von dem Landgrafen von Hessen-Cassel die protestirende Exulanten aus Franckreich sehr wol an- und auffgenommen werden/ und was selbige für schöne Privilegia erhalten haben: Nun muß ich ferner berichten/ <note place="left">Die vertriebene Reformirte werden vom Bischoff zu Osnabrügg auffgenommen.</note> daß Herr Ernst Augustus Bischoff von Osnabrügg angeregten Exulanten nicht minder stattliche Freyheiten in dero Gebieth und Herrschafften ertheilet/ wie er dann unter dero eigenen Hand und Siegel durch offentlichen Druck publiciren lassen/ wie daß Ih. Fürstl. Durchl. in Erfahrung kommen/ daß verschiedene Protestanten aus Franckreich wegen der Religion ihr Vatterland verlassen müssen/ und sich in der Nachbarschafft dero Landen unterhielten/ weßhalben höchstbesagte Ih. Durchl. resolvirt/ zu Fortsetzung der Manufacturen denen jenigen/ so sich in dero Herrschafften niederlassen wollen/ folgende Privilegia zu ertheilen:</p> <p><note place="left">Der ertheilet ihnen stattliche Privilegia</note> 1. Daß alle Reformirte/ von was Nation und Handthierung sie auch seyn mögen/ keinen zoll oder Aufflage von allem/ was sie in Ih. Fürstl. Durchl. Fürstenthum und Landschafft bringen werden/ bezahlen sollen/ und soll in ihrem freyen Willen stehen/ sich an solche Ort in demselben niederzulassen/ wo es einem jeglichen selbst wird beliebig seyn. 2. Daß sie mit </p> </div> </body> </text> </TEI> [56/0068]
an andere zu conferiren, so seyn auch den 2. einige Commissarli, so von den Zünfften vormals angesetzt gewesen/ von den Rathsbotten citirt worden / umb ihre Rechnung zu thun/ wo die Gelder von den verkaufften Mobilien geblieben seyen/ und weilen sich einige nicht getrauet/ solche abzulegen/ haben sie sich invisibel gemacht. Den 10. ist der Obrist Kiebering/ als ehmaliger Commendant in Cöln/ wieder in seine gehabte Charge eingesetzet/ so ist auch der berühmte Advocat Schrillß als Syndicus vorgestellet worden: Jetzt arbeitet der Fiscus daselbsten über die dem so genañten Güllich/ als Haupt von denen Unruhestifftern/ vorgehaltene fünffhundert und etliche sibentzig Puncten/ umb ihme das Urtheil zu versertigen/ und ob schon 1000. Gulden dem jenigen/ so den Authorem entdecken werde (welcher den 20. Nachts in dieser Stadt zwey überaus schändliche Paßquillen angeschlagen) versprochen worden/ so hat man doch selbigen nicht in Erfahrung bringen können; die Paßquillen seynd immittels auff Ordre deß Magistrats durch den Hencker verbrañt worden. Den 26. und 27. seynd von den Münsterischen Völckern 4. Compagnien zu Fuß mehrentheils in Kräncken und Blessirten bestehend durch die Chur-Trierische Aembter Limburg und Montabauer und die übrigen durch das Nassauische marchiret. Zu Düsseldorff und andern Orten in den Güllich- und Bergischen Landen wird starck zu Fuß geworben/ auch in dem ersten Ort ein neue Kirch vor die Reformirte gebauet/ so schon meistentheils fertig ist. Beym vorigen Craiß habe erwehnet/ wie daß von dem Landgrafen von Hessen-Cassel die protestirende Exulanten aus Franckreich sehr wol an- und auffgenommen werden/ und was selbige für schöne Privilegia erhalten haben: Nun muß ich ferner berichten/ daß Herr Ernst Augustus Bischoff von Osnabrügg angeregten Exulanten nicht minder stattliche Freyheiten in dero Gebieth und Herrschafften ertheilet/ wie er dann unter dero eigenen Hand und Siegel durch offentlichen Druck publiciren lassen/ wie daß Ih. Fürstl. Durchl. in Erfahrung kommen/ daß verschiedene Protestanten aus Franckreich wegen der Religion ihr Vatterland verlassen müssen/ und sich in der Nachbarschafft dero Landen unterhielten/ weßhalben höchstbesagte Ih. Durchl. resolvirt/ zu Fortsetzung der Manufacturen denen jenigen/ so sich in dero Herrschafften niederlassen wollen/ folgende Privilegia zu ertheilen:
570. Puncten dem Güllich vorgehalten.
2. Paßquillen verbrant.
Zu Düsseldorff wird zu Fuß geworben.
Die vertriebene Reformirte werden vom Bischoff zu Osnabrügg auffgenommen. 1. Daß alle Reformirte/ von was Nation und Handthierung sie auch seyn mögen/ keinen zoll oder Aufflage von allem/ was sie in Ih. Fürstl. Durchl. Fürstenthum und Landschafft bringen werden/ bezahlen sollen/ und soll in ihrem freyen Willen stehen/ sich an solche Ort in demselben niederzulassen/ wo es einem jeglichen selbst wird beliebig seyn. 2. Daß sie mit
Der ertheilet ihnen stattliche Privilegia
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |