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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.

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Vierter Abschnitt.
Der Turnplatz.
§. 20.
Verhältniß der Turner zu einander.

Auf dem Turnplatz stehen alle Turner als Brüder
zu einander und nennen sich Du. Obgleich es nun
wünschenswerth wäre, daß dieses Du auch außerhalb
des Turnplatzes zwischen Turnern beibehalten würde,
so können doch bürgerliche Verhältnisse dort eine Aen-
derung erheischen. Auf Ehrenmitglieder bezieht sich
diese Vorschrift überhaupt nicht.

§. 21.
Turnkleidung.

Die Kleidung des Turners besteht in:

1) einer Jacke von ungebleichter Leinwand, welche
am besten statt der Knöpfe mit Bändern versehen ist.

2) Hosen von demselben Stoffe, weit genug, um
die Glieder nicht zu beengen, jedoch nicht zu weit, um
nicht durch Pludern die Bewegung zu hindern.

Anmerk. 1) Der Turnwart und die Vorturner haben ein
Abzeichen an der Jacke.
Anmerk. 2) Halsbinden können nur in seltenen Fällen gestat-
tet werden, dürfen aber auch dann nur dünn und
leicht umgebunden sein.
§. 22.

1) Der Turnplatz wird an den Turntagen um 6
Uhr geöffnet und das Turnen in den Riegen beginnt,
sobald die erforderliche Anzahl von Vorturnern oder
Anmännern auf dem Platze ist.

2) Auf den Ruf des Turnwarts "zum Turnen" oder
ein Zeichen mit der Schelle, stellt jeder Turner sich zu
seiner Riege; wer später kommt, stellt sich unten hin.

Vierter Abſchnitt.
Der Turnplatz.
§. 20.
Verhaͤltniß der Turner zu einander.

Auf dem Turnplatz ſtehen alle Turner als Brüder
zu einander und nennen ſich Du. Obgleich es nun
wünſchenswerth wäre, daß dieſes Du auch außerhalb
des Turnplatzes zwiſchen Turnern beibehalten würde,
ſo können doch bürgerliche Verhältniſſe dort eine Aen-
derung erheiſchen. Auf Ehrenmitglieder bezieht ſich
dieſe Vorſchrift überhaupt nicht.

§. 21.
Turnkleidung.

Die Kleidung des Turners beſteht in:

1) einer Jacke von ungebleichter Leinwand, welche
am beſten ſtatt der Knöpfe mit Bändern verſehen iſt.

2) Hoſen von demſelben Stoffe, weit genug, um
die Glieder nicht zu beengen, jedoch nicht zu weit, um
nicht durch Pludern die Bewegung zu hindern.

Anmerk. 1) Der Turnwart und die Vorturner haben ein
Abzeichen an der Jacke.
Anmerk. 2) Halsbinden koͤnnen nur in ſeltenen Faͤllen geſtat-
tet werden, duͤrfen aber auch dann nur duͤnn und
leicht umgebunden ſein.
§. 22.

1) Der Turnplatz wird an den Turntagen um 6
Uhr geöffnet und das Turnen in den Riegen beginnt,
ſobald die erforderliche Anzahl von Vorturnern oder
Anmännern auf dem Platze iſt.

2) Auf den Ruf des Turnwarts „zum Turnen“ oder
ein Zeichen mit der Schelle, ſtellt jeder Turner ſich zu
ſeiner Riege; wer ſpäter kommt, ſtellt ſich unten hin.

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[32/0036] Vierter Abſchnitt. Der Turnplatz. §. 20. Verhaͤltniß der Turner zu einander. Auf dem Turnplatz ſtehen alle Turner als Brüder zu einander und nennen ſich Du. Obgleich es nun wünſchenswerth wäre, daß dieſes Du auch außerhalb des Turnplatzes zwiſchen Turnern beibehalten würde, ſo können doch bürgerliche Verhältniſſe dort eine Aen- derung erheiſchen. Auf Ehrenmitglieder bezieht ſich dieſe Vorſchrift überhaupt nicht. §. 21. Turnkleidung. Die Kleidung des Turners beſteht in: 1) einer Jacke von ungebleichter Leinwand, welche am beſten ſtatt der Knöpfe mit Bändern verſehen iſt. 2) Hoſen von demſelben Stoffe, weit genug, um die Glieder nicht zu beengen, jedoch nicht zu weit, um nicht durch Pludern die Bewegung zu hindern. Anmerk. 1) Der Turnwart und die Vorturner haben ein Abzeichen an der Jacke. Anmerk. 2) Halsbinden koͤnnen nur in ſeltenen Faͤllen geſtat- tet werden, duͤrfen aber auch dann nur duͤnn und leicht umgebunden ſein. §. 22. 1) Der Turnplatz wird an den Turntagen um 6 Uhr geöffnet und das Turnen in den Riegen beginnt, ſobald die erforderliche Anzahl von Vorturnern oder Anmännern auf dem Platze iſt. 2) Auf den Ruf des Turnwarts „zum Turnen“ oder ein Zeichen mit der Schelle, ſtellt jeder Turner ſich zu ſeiner Riege; wer ſpäter kommt, ſtellt ſich unten hin.

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/36>, abgerufen am 03.12.2024.