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Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.

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des Weins oder Biers einander die Hand presentiren/ als ob sie damit ihre gute affection, auffrichtiges und getrewes Gemüht wollen außtrücken.

Die Erziehung der Jugend wird bey ihnen ehrlich und sittsam angestellet/ in dem sie dieselben zu allerhand Wissenschafft/ Gelärtigkeit/ Kauffhandel oder Handwercker erziehen.

Das grösseste Laster/ so von andern Nationen den Teutschen wird vorgeworffen / ist die Trunckenheit/ wo zu viel unter ihnen sehr geneiget seyn/ als ob sie es vor eine helden That hielten/ grosse Krüge und Gläser können außleeren/ und solcher Gestalt Wein oder Bier überthätig einschwelgen. Diese Zech- und Lecke-Brüder/ nach dem sie mit den Trunck überladen seyn/ lassen zur Stund an ihnen sehen/ was vor eine Art und Natur in den innersten ihres Busens wohnet. Etliche/ durch den Trunck erhitzet/ stellen sich an als wilde grimmige Leuwen / und gerahten offtmals von den Wort-Gezänck zur Handgemeinschafft. Andere lassen eine sänfftere Art blicken/ und wollen/ wann es ihnen am wenigsten anstehet/ von großwichtigen Sachen grosse Worte führen. Dieser liegt und wältzet sich in seinen eigenen Gespey/ wie eine Saw; und jener bringet wunderliche Grimatschen mit singen/ tantzen und springen an den Tag.

Die Oberherrschafft im weldlichen Regiment führet die Kayserl. Mayest. welche nach den Absterben durch eine freye Wahl der Churfürsten/ einer würdigen Person wird auffgetragen. Die käyserliche Wahl-Stadt ist Franckfurt am Mayn/ alwo auch die Krönung der Käysern/ so vormals zu Achen pflag geschehen/ vollführet wird.

Das Käyserliche Cammergericht/ in welchem alle Processen und Streitigkeiten in bürgerlichen Sachen geurtheilt und geschlichtet werden/ ist zu Speyr fundirt. Dieses Gericht besteht in 28. oder 30. Rahts-Herren/ deren einige vom Käyser dahin bestallt/ andere im Nahmen eines jeden Churfürsten ihre Stelle nehmen / und diesen seyn adjungirt die Rähte/ so von andern Reichs-Fürsten und Kreißen dahin gesandt seyn.

Der Gottesdienst der alten Teutschen ist noch vor 900. Jahren auff heidnische Art üblich gewesen; Ihre vornehmste Götzen waren Mars, Io. und Hercules. Nebst diesen hatten sie geheiligte Bäume/ Brunnen und Büsche. Die Hessen hielten vor ihre besondere Abgötter Hammon und Castor; Und die Meissener Jodutta und Zedutta. Mercklich ists/ daß die alten Sachsen ihre Abgötter in keine Tempel eingeschlossen/ oder in menschlicher Ge-

des Weins oder Biers einander die Hand presentiren/ als ob sie damit ihre gute affection, auffrichtiges und getrewes Gemüht wollen außtrücken.

Die Erziehung der Jugend wird bey ihnen ehrlich und sittsam angestellet/ in dem sie dieselben zu allerhand Wissenschafft/ Gelärtigkeit/ Kauffhandel oder Handwercker erziehen.

Das grösseste Laster/ so von andern Nationen den Teutschen wird vorgeworffen / ist die Trunckenheit/ wo zu viel unter ihnen sehr geneiget seyn/ als ob sie es vor eine helden That hielten/ grosse Krüge und Gläser können außleeren/ und solcher Gestalt Wein oder Bier überthätig einschwelgen. Diese Zech- und Lecke-Brüder/ nach dem sie mit den Trunck überladen seyn/ lassen zur Stund an ihnen sehen/ was vor eine Art und Natur in den innersten ihres Busens wohnet. Etliche/ durch den Trunck erhitzet/ stellen sich an als wilde grimmige Leuwen / und gerahten offtmals von den Wort-Gezänck zur Handgemeinschafft. Andere lassen eine sänfftere Art blicken/ und wollen/ wann es ihnen am wenigsten anstehet/ von großwichtigen Sachen grosse Worte führen. Dieser liegt und wältzet sich in seinen eigenen Gespey/ wie eine Saw; uñ jener bringet wunderliche Grimatschen mit singen/ tantzen und springen an den Tag.

Die Oberherrschafft im weldlichen Regiment führet die Kayserl. Mayest. welche nach den Absterben durch eine freye Wahl der Churfürsten/ einer würdigen Person wird auffgetragen. Die käyserliche Wahl-Stadt ist Franckfurt am Mayn/ alwo auch die Krönung der Käysern/ so vormals zu Achen pflag geschehen/ vollführet wird.

Das Käyserliche Cammergericht/ in welchem alle Processen und Streitigkeiten in bürgerlichen Sachen geurtheilt und geschlichtet werden/ ist zu Speyr fundirt. Dieses Gericht besteht in 28. oder 30. Rahts-Herren/ deren einige vom Käyser dahin bestallt/ andere im Nahmen eines jeden Churfürsten ihre Stelle nehmen / und diesen seyn adjungirt die Rähte/ so von andern Reichs-Fürsten und Kreißen dahin gesandt seyn.

Der Gottesdienst der alten Teutschen ist noch vor 900. Jahren auff heidnische Art üblich gewesen; Ihre vornehmste Götzen waren Mars, Io. und Hercules. Nebst diesen hatten sie geheiligte Bäume/ Brunnen und Büsche. Die Hessen hielten vor ihre besondere Abgötter Hammon und Castor; Und die Meissener Jodutta und Zedutta. Mercklich ists/ daß die alten Sachsen ihre Abgötter in keine Tempel eingeschlossen/ oder in menschlicher Ge-

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        <p>Der Gottesdienst der alten Teutschen ist noch vor 900. Jahren auff heidnische Art                      üblich gewesen; Ihre vornehmste Götzen waren Mars, Io. und Hercules. Nebst                      diesen hatten sie geheiligte Bäume/ Brunnen und Büsche. Die Hessen hielten vor                      ihre besondere Abgötter Hammon und Castor; Und die Meissener Jodutta und                      Zedutta. Mercklich ists/ daß die alten Sachsen ihre Abgötter in keine Tempel                      eingeschlossen/ oder in menschlicher Ge-
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[81/0093] des Weins oder Biers einander die Hand presentiren/ als ob sie damit ihre gute affection, auffrichtiges und getrewes Gemüht wollen außtrücken. Die Erziehung der Jugend wird bey ihnen ehrlich und sittsam angestellet/ in dem sie dieselben zu allerhand Wissenschafft/ Gelärtigkeit/ Kauffhandel oder Handwercker erziehen. Das grösseste Laster/ so von andern Nationen den Teutschen wird vorgeworffen / ist die Trunckenheit/ wo zu viel unter ihnen sehr geneiget seyn/ als ob sie es vor eine helden That hielten/ grosse Krüge und Gläser können außleeren/ und solcher Gestalt Wein oder Bier überthätig einschwelgen. Diese Zech- und Lecke-Brüder/ nach dem sie mit den Trunck überladen seyn/ lassen zur Stund an ihnen sehen/ was vor eine Art und Natur in den innersten ihres Busens wohnet. Etliche/ durch den Trunck erhitzet/ stellen sich an als wilde grimmige Leuwen / und gerahten offtmals von den Wort-Gezänck zur Handgemeinschafft. Andere lassen eine sänfftere Art blicken/ und wollen/ wann es ihnen am wenigsten anstehet/ von großwichtigen Sachen grosse Worte führen. Dieser liegt und wältzet sich in seinen eigenen Gespey/ wie eine Saw; uñ jener bringet wunderliche Grimatschen mit singen/ tantzen und springen an den Tag. Die Oberherrschafft im weldlichen Regiment führet die Kayserl. Mayest. welche nach den Absterben durch eine freye Wahl der Churfürsten/ einer würdigen Person wird auffgetragen. Die käyserliche Wahl-Stadt ist Franckfurt am Mayn/ alwo auch die Krönung der Käysern/ so vormals zu Achen pflag geschehen/ vollführet wird. Das Käyserliche Cammergericht/ in welchem alle Processen und Streitigkeiten in bürgerlichen Sachen geurtheilt und geschlichtet werden/ ist zu Speyr fundirt. Dieses Gericht besteht in 28. oder 30. Rahts-Herren/ deren einige vom Käyser dahin bestallt/ andere im Nahmen eines jeden Churfürsten ihre Stelle nehmen / und diesen seyn adjungirt die Rähte/ so von andern Reichs-Fürsten und Kreißen dahin gesandt seyn. Der Gottesdienst der alten Teutschen ist noch vor 900. Jahren auff heidnische Art üblich gewesen; Ihre vornehmste Götzen waren Mars, Io. und Hercules. Nebst diesen hatten sie geheiligte Bäume/ Brunnen und Büsche. Die Hessen hielten vor ihre besondere Abgötter Hammon und Castor; Und die Meissener Jodutta und Zedutta. Mercklich ists/ daß die alten Sachsen ihre Abgötter in keine Tempel eingeschlossen/ oder in menschlicher Ge-

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Zitationshilfe: Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz01_1678/93>, abgerufen am 21.11.2024.