Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Pahl, Johann Gottfried]: Geheimnisse eines mehr als fünfzigjährigen wirtembergischen Staatsmannes. [Heilbronn], 1799.

Bild:
<< vorherige Seite

die Mittel gegen ihn zu gebrauchen, die ihnen die Natur der Verfassung einräumt. Nach dem Buchstaben des heiligen Gesetzes, welches das Palladium der wirtembergischen Freyheit ist, kann der Herzog die Rechte der herrschenden protestantischen Religion in nichts beschränken, er kann von dem Lande keinen Fuß breit veräussern, er kann den Unterthanen keine ungewöhnlichen Steuern und Abgaben auflegen, er kann an den Gesetzen und Ordnungen des Herzogthums nichts ändern, er kann keinen Unterthanen ohne Urtheil und Recht am Leben, Ehre, oder Gut strafen, er muß alle Rechte und Privilegien der Gemeinden und einzelnen Bürger ungekränkt erhalten, und will ein Unterthan auswandern, so muß er ihm den freyen Abzug gestatten.

Diese Gesetze schliessen alle Eigenmacht und alle willkührliche Gewalt aus, räumen die rohen und finstern Begriffe barbarischer Zeitalter von der Unumschränktheit der Rechte der Alleinherrschaft bey Seite, und führen von selbst auf das erste Princip

die Mittel gegen ihn zu gebrauchen, die ihnen die Natur der Verfassung einräumt. Nach dem Buchstaben des heiligen Gesetzes, welches das Palladium der wirtembergischen Freyheit ist, kann der Herzog die Rechte der herrschenden protestantischen Religion in nichts beschränken, er kann von dem Lande keinen Fuß breit veräussern, er kann den Unterthanen keine ungewöhnlichen Steuern und Abgaben auflegen, er kann an den Gesetzen und Ordnungen des Herzogthums nichts ändern, er kann keinen Unterthanen ohne Urtheil und Recht am Leben, Ehre, oder Gut strafen, er muß alle Rechte und Privilegien der Gemeinden und einzelnen Bürger ungekränkt erhalten, und will ein Unterthan auswandern, so muß er ihm den freyen Abzug gestatten.

Diese Gesetze schliessen alle Eigenmacht und alle willkührliche Gewalt aus, räumen die rohen und finstern Begriffe barbarischer Zeitalter von der Unumschränktheit der Rechte der Alleinherrschaft bey Seite, und führen von selbst auf das erste Princip

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0009" n="9"/>
die Mittel gegen ihn zu gebrauchen, die ihnen die Natur der Verfassung einräumt. Nach dem Buchstaben des heiligen Gesetzes, welches das Palladium der wirtembergischen Freyheit ist, kann der Herzog die Rechte der herrschenden protestantischen Religion in nichts beschränken, er kann von dem Lande keinen Fuß breit veräussern, er kann den Unterthanen keine ungewöhnlichen Steuern und Abgaben auflegen, er kann an den Gesetzen und Ordnungen des Herzogthums nichts ändern, er kann keinen Unterthanen ohne Urtheil und Recht am Leben, Ehre, oder Gut strafen, er muß alle Rechte und Privilegien der Gemeinden und einzelnen Bürger ungekränkt erhalten, und will ein Unterthan auswandern, so muß er ihm den freyen Abzug gestatten.</p>
        <p>Diese Gesetze schliessen alle Eigenmacht und alle willkührliche Gewalt aus, räumen die rohen und finstern Begriffe barbarischer Zeitalter von der Unumschränktheit der Rechte der Alleinherrschaft bey Seite, und führen von selbst auf das erste Princip
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[9/0009] die Mittel gegen ihn zu gebrauchen, die ihnen die Natur der Verfassung einräumt. Nach dem Buchstaben des heiligen Gesetzes, welches das Palladium der wirtembergischen Freyheit ist, kann der Herzog die Rechte der herrschenden protestantischen Religion in nichts beschränken, er kann von dem Lande keinen Fuß breit veräussern, er kann den Unterthanen keine ungewöhnlichen Steuern und Abgaben auflegen, er kann an den Gesetzen und Ordnungen des Herzogthums nichts ändern, er kann keinen Unterthanen ohne Urtheil und Recht am Leben, Ehre, oder Gut strafen, er muß alle Rechte und Privilegien der Gemeinden und einzelnen Bürger ungekränkt erhalten, und will ein Unterthan auswandern, so muß er ihm den freyen Abzug gestatten. Diese Gesetze schliessen alle Eigenmacht und alle willkührliche Gewalt aus, räumen die rohen und finstern Begriffe barbarischer Zeitalter von der Unumschränktheit der Rechte der Alleinherrschaft bey Seite, und führen von selbst auf das erste Princip

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_geheimnisse_1797
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_geheimnisse_1797/9
Zitationshilfe: [Pahl, Johann Gottfried]: Geheimnisse eines mehr als fünfzigjährigen wirtembergischen Staatsmannes. [Heilbronn], 1799, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_geheimnisse_1797/9>, abgerufen am 21.11.2024.