Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721.Vorbericht von der Juristen sind/ den Kirchen-Frieden zu erhalten/ oder zu befördern.Denn ehe man damit aufgezogen gekommen/ ist auch nicht so viel Zanckens und Streitens gewesen. So bald aber als man einmahl dergleichen geschmiedet/ ware es nöthig immer andere anszusinnen. Es kamen immer neue Zänckereyen auf. Hilarius beschweret sich gar sehr über die Unordnun- gen/ so aus solchen Formuln entstanden. (c) Es konte auch nicht anders seyn/ weil man dergleichen Formuln gött- liche Autorität beylegte/ und andern als Gesetze vorschrie- be. (d) §. XXXVII. ne gewisse öffentliche Formul, die man allen Gliedern einer Kirche, als ein Gesetz vorgeschrieben, daß sie ihre Concepte darnach einrichten sollen. (c) Hilarii Klage wegen der Glaubens- Formuln.Hilarius ad Constantium Imper. saget: Da man einmahl angefan- gen Glaubens-Formedaro zumachen, hätte sich der Glaube mehr nach denen Zeiten, als dem Evangelio gerichtet. Es wäre ein rechtes Elend, daß alle Jahre neue Glaubens-Formuln heraus kämen: Da nur eine Cauffe und ein Glauben wäre, hätte man diesen Glauben gantz verloh- ren, und wären so viel Glauben als willen. Nach dem Nicaenischen Con- cilio, schriebe man von nichts als vom Glauben. Alle Jahre und Mo- nate machte man Glauben von GOtt, was beschlossen worden, gereue- te wiederum, die so es sich gereuen liessen, wurden vertheidiget, was vor- hero vertheidiget worden, verdammete man, und da so viel Glauben wären, sey es gekommen, daß gar keiner vorhanden. (d) Was derglei-
chen Formular- Glauben vor Autorität bey- geleget wor- den.Das erste Glaubens-Formular ist Zweiffels ohne auf den Nicaenischen Concilio aufgekommen. Da hat man den Glauben durch Gesetze vor- geschrieben. Denen Schlüssen des Concilii, ist göttliche Autorität beygeleget worden. Der Käyser Constantinus M. hat in den Schrei- ben an die Kirche zu Alexandria gesetzet: Was denen dreyhundert Bischöffen beliebet, müste man als GOttes Ausspruch ansehen, denn der heilige Geist hätte in dieser fürtreflichen Männer Seele gewürcket. vid. Socratis Hist. eccles. lib. 1. cap. 9. Es ist also gekommen, daß man die Glaubens-Formuln, als Gesetze vorgeschrieben und Straffen auf die- jenigen gesetzet, welche solche nicht annehmen wolten. Die Acta der Concilien bekräfftigen dieses zur Gnüge. Um aber ein Muster von allen zu haben, will ich mich auf den Can. 7. des ersten Concilii zu Ephe- sus b. ruffen. Vorbericht von der Juriſten ſind/ den Kirchen-Frieden zu erhalten/ oder zu befoͤrdern.Denn ehe man damit aufgezogen gekommen/ iſt auch nicht ſo viel Zanckens und Streitens geweſen. So bald aber als man einmahl dergleichen geſchmiedet/ ware es noͤthig immer andere anszuſinnen. Es kamen immer neue Zaͤnckereyen auf. Hilarius beſchweret ſich gar ſehr uͤber die Unordnun- gen/ ſo aus ſolchen Formuln entſtanden. (c) Es konte auch nicht anders ſeyn/ weil man dergleichen Formuln goͤtt- liche Autoritaͤt beylegte/ und andern als Geſetze vorſchrie- be. (d) §. XXXVII. ne gewiſſe oͤffentliche Formul, die man allen Gliedern einer Kirche, als ein Geſetz vorgeſchrieben, daß ſie ihre Concepte darnach einrichten ſollen. (c) Hilarii Klage wegen der Glaubens- Formuln.Hilarius ad Conſtantium Imper. ſaget: Da man einmahl angefan- gen Glaubens-Formedaro zumachen, haͤtte ſich der Glaube mehr nach denen Zeiten, als dem Evangelio gerichtet. Es waͤre ein rechtes Elend, daß alle Jahre neue Glaubens-Formuln heraus kaͤmen: Da nur eine Cauffe und ein Glauben waͤre, haͤtte man dieſen Glauben gantz verloh- ren, und waͤren ſo viel Glauben als willen. Nach dem Nicæniſchen Con- cilio, ſchriebe man von nichts als vom Glauben. Alle Jahre und Mo- nate machte man Glauben von GOtt, was beſchloſſen worden, gereue- te wiederum, die ſo es ſich gereuen lieſſen, wurden vertheidiget, was vor- hero vertheidiget worden, verdammete man, und da ſo viel Glauben waͤren, ſey es gekommen, daß gar keiner vorhanden. (d) Was derglei-
chen Formular- Glauben vor Autoritaͤt bey- geleget wor- den.Das erſte Glaubens-Formular iſt Zweiffels ohne auf den Nicæniſchen Concilio aufgekommen. Da hat man den Glauben durch Geſetze vor- geſchrieben. Denen Schluͤſſen des Concilii, iſt goͤttliche Autoritaͤt beygeleget worden. Der Kaͤyſer Conſtantinus M. hat in den Schrei- ben an die Kirche zu Alexandria geſetzet: Was denen dreyhundert Biſchoͤffen beliebet, muͤſte man als GOttes Ausſpruch anſehen, denn der heilige Geiſt haͤtte in dieſer fuͤrtreflichen Maͤnner Seele gewuͤrcket. vid. Socratis Hiſt. eccleſ. lib. 1. cap. 9. Es iſt alſo gekommen, daß man die Glaubens-Formuln, als Geſetze vorgeſchrieben und Straffen auf die- jenigen geſetzet, welche ſolche nicht annehmen wolten. Die Acta der Concilien bekraͤfftigen dieſes zur Gnuͤge. 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Vorbericht von der Juriſten
ſind/ den Kirchen-Frieden zu erhalten/ oder zu befoͤrdern.
Denn ehe man damit aufgezogen gekommen/ iſt auch nicht
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man einmahl dergleichen geſchmiedet/ ware es noͤthig immer
andere anszuſinnen. Es kamen immer neue Zaͤnckereyen
auf. Hilarius beſchweret ſich gar ſehr uͤber die Unordnun-
gen/ ſo aus ſolchen Formuln entſtanden. (c) Es konte
auch nicht anders ſeyn/ weil man dergleichen Formuln goͤtt-
liche Autoritaͤt beylegte/ und andern als Geſetze vorſchrie-
be. (d)
§. XXXVII.
(b)
(c) Hilarius ad Conſtantium Imper. ſaget: Da man einmahl angefan-
gen Glaubens-Formedaro zumachen, haͤtte ſich der Glaube mehr nach
denen Zeiten, als dem Evangelio gerichtet. Es waͤre ein rechtes Elend,
daß alle Jahre neue Glaubens-Formuln heraus kaͤmen: Da nur eine
Cauffe und ein Glauben waͤre, haͤtte man dieſen Glauben gantz verloh-
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cilio, ſchriebe man von nichts als vom Glauben. Alle Jahre und Mo-
nate machte man Glauben von GOtt, was beſchloſſen worden, gereue-
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hero vertheidiget worden, verdammete man, und da ſo viel Glauben
waͤren, ſey es gekommen, daß gar keiner vorhanden.
(d) Das erſte Glaubens-Formular iſt Zweiffels ohne auf den Nicæniſchen
Concilio aufgekommen. Da hat man den Glauben durch Geſetze vor-
geſchrieben. Denen Schluͤſſen des Concilii, iſt goͤttliche Autoritaͤt
beygeleget worden. Der Kaͤyſer Conſtantinus M. hat in den Schrei-
ben an die Kirche zu Alexandria geſetzet: Was denen dreyhundert
Biſchoͤffen beliebet, muͤſte man als GOttes Ausſpruch anſehen, denn der
heilige Geiſt haͤtte in dieſer fuͤrtreflichen Maͤnner Seele gewuͤrcket. vid.
Socratis Hiſt. eccleſ. lib. 1. cap. 9. Es iſt alſo gekommen, daß man die
Glaubens-Formuln, als Geſetze vorgeſchrieben und Straffen auf die-
jenigen geſetzet, welche ſolche nicht annehmen wolten. Die Acta der
Concilien bekraͤfftigen dieſes zur Gnuͤge. Um aber ein Muſter von
allen zu haben, will ich mich auf den Can. 7. des erſten Concilii zu Ephe-
ſus b. ruffen.
(b) ne gewiſſe oͤffentliche Formul, die man allen Gliedern einer Kirche, als ein
Geſetz vorgeſchrieben, daß ſie ihre Concepte darnach einrichten ſollen.
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