gebe euch den Michel von hier, und den Hünerträger von Arnheim zu, die euch helf- fen sollen."
"Es wäre doch auch besser und mehr An- sehen darinn, wenn wir noch einen Vorge- sezten mitnähmen" -- sagte izt der Vogt.
"Jch will, daß ihr diese mitnehmet," ant- wortete der Junker.
Vogt. Es ist diese Woche allerley Ge- schwäz mit dem Hünerträger vorgefallen, u. ich förchte, es seze Verdruß, wenn er in alle Häuser hinein muß.
Jkr. Eben darum muß er gehen, und wenn ihn Jemand nicht hineinlassen will, so wißt ihr, was ihr zu thun habt.
Hierauf besezte der Junker noch alle Zu- gänge zum Gemeindplaz, und befahl den Wächtern, unter keinem Vorwand keinen Menschen vom Plaz wegzulassen, bis die Gemeind verabscheidet sey.
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§. 43.
K 5
gebe euch den Michel von hier, und den Huͤnertraͤger von Arnheim zu, die euch helf- fen ſollen.“
„Es waͤre doch auch beſſer und mehr An- ſehen darinn, wenn wir noch einen Vorge- ſezten mitnaͤhmen“ — ſagte izt der Vogt.
„Jch will, daß ihr dieſe mitnehmet,“ ant- wortete der Junker.
Vogt. Es iſt dieſe Woche allerley Ge- ſchwaͤz mit dem Huͤnertraͤger vorgefallen, u. ich foͤrchte, es ſeze Verdruß, wenn er in alle Haͤuſer hinein muß.
Jkr. Eben darum muß er gehen, und wenn ihn Jemand nicht hineinlaſſen will, ſo wißt ihr, was ihr zu thun habt.
Hierauf beſezte der Junker noch alle Zu- gaͤnge zum Gemeindplaz, und befahl den Waͤchtern, unter keinem Vorwand keinen Menſchen vom Plaz wegzulaſſen, bis die Gemeind verabſcheidet ſey.
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§. 43.
K 5
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gebe euch den Michel von hier, und den
Huͤnertraͤger von Arnheim zu, die euch helf-
fen ſollen.“
„Es waͤre doch auch beſſer und mehr An-
ſehen darinn, wenn wir noch einen Vorge-
ſezten mitnaͤhmen“ — ſagte izt der Vogt.
„Jch will, daß ihr dieſe mitnehmet,“ ant-
wortete der Junker.
Vogt. Es iſt dieſe Woche allerley Ge-
ſchwaͤz mit dem Huͤnertraͤger vorgefallen, u.
ich foͤrchte, es ſeze Verdruß, wenn er in
alle Haͤuſer hinein muß.
Jkr. Eben darum muß er gehen, und
wenn ihn Jemand nicht hineinlaſſen will,
ſo wißt ihr, was ihr zu thun habt.
Hierauf beſezte der Junker noch alle Zu-
gaͤnge zum Gemeindplaz, und befahl den
Waͤchtern, unter keinem Vorwand keinen
Menſchen vom Plaz wegzulaſſen, bis die
Gemeind verabſcheidet ſey.
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§. 43.
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Pestalozzi, Johann Heinrich: Lienhard und Gertrud. Bd. 2. Frankfurt (Main) u. a., 1783, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard02_1783/171>, abgerufen am 21.11.2024.
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