man sich wegen der Wahl der Schiedsrichter nicht vergleichen konnte, so wurden gegenseitig öffentli- che Vergleichs-Vorschläge gegen einander gethan, und diejenige Parthey, welche einen sogethanen Vorschlag von der Hand wieß, mußte die Gründe, warum sie dieses thue, und zugleich ihr leztes Wort, wie weit sie sich den Forderungen und Er- wartungen des Gegners nähern wolle, schriftlich abfassen lassen.
So stellte Arner im Anfang der Prozessen, wo die Gemüther noch nicht erhitzet, die Unwahrheiten noch nicht erhärtet, das Geschäft noch nicht ver- wirrt, und in dem Zeitpunkt, welcher die friedli- che Auseinandersetzung der Sache am leichtesten machte, dem Streitgeist seiner Bonnaler, den Zwang ehrenvester Sitten, die äußere Form einer steifen abgemessenen Bedächtlichkeit, und hauptsächlich diejenige religiose Feyerlichkeit entgegen, welcher sich die gewohnte Gerechtigkeit sonst bedient, dem Mist aller Abscheulichkeiten verjährter Trölerver- drehungen zu einer Zeit ein Ende zu machen, wo beyde Partheyn meistens Jahre lang in einer Lage waren, daß sie beyderseits so lang kein heiligs Va- ter Unser mehr haben beten können; aber Arner wollte keine Gerechtigkeit, die durch die eigentliche Natur ihrer bestimmten Rechtsform den Gemüths- zustand der Streitenden nothwendig verwildern, und dann erst, wann sie die Menschen so weit ge-
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man ſich wegen der Wahl der Schiedsrichter nicht vergleichen konnte, ſo wurden gegenſeitig oͤffentli- che Vergleichs-Vorſchlaͤge gegen einander gethan, und diejenige Parthey, welche einen ſogethanen Vorſchlag von der Hand wieß, mußte die Gruͤnde, warum ſie dieſes thue, und zugleich ihr leztes Wort, wie weit ſie ſich den Forderungen und Er- wartungen des Gegners naͤhern wolle, ſchriftlich abfaſſen laſſen.
So ſtellte Arner im Anfang der Prozeſſen, wo die Gemuͤther noch nicht erhitzet, die Unwahrheiten noch nicht erhaͤrtet, das Geſchaͤft noch nicht ver- wirrt, und in dem Zeitpunkt, welcher die friedli- che Auseinanderſetzung der Sache am leichteſten machte, dem Streitgeiſt ſeiner Bonnaler, den Zwang ehrenveſter Sitten, die aͤußere Form einer ſteifen abgemeſſenen Bedaͤchtlichkeit, und hauptſaͤchlich diejenige religioſe Feyerlichkeit entgegen, welcher ſich die gewohnte Gerechtigkeit ſonſt bedient, dem Miſt aller Abſcheulichkeiten verjaͤhrter Troͤlerver- drehungen zu einer Zeit ein Ende zu machen, wo beyde Partheyn meiſtens Jahre lang in einer Lage waren, daß ſie beyderſeits ſo lang kein heiligs Va- ter Unſer mehr haben beten koͤnnen; aber Arner wollte keine Gerechtigkeit, die durch die eigentliche Natur ihrer beſtimmten Rechtsform den Gemuͤths- zuſtand der Streitenden nothwendig verwildern, und dann erſt, wann ſie die Menſchen ſo weit ge-
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man ſich wegen der Wahl der Schiedsrichter nicht
vergleichen konnte, ſo wurden gegenſeitig oͤffentli-
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und diejenige Parthey, welche einen ſogethanen
Vorſchlag von der Hand wieß, mußte die Gruͤnde,
warum ſie dieſes thue, und zugleich ihr leztes
Wort, wie weit ſie ſich den Forderungen und Er-
wartungen des Gegners naͤhern wolle, ſchriftlich
abfaſſen laſſen.
So ſtellte Arner im Anfang der Prozeſſen, wo
die Gemuͤther noch nicht erhitzet, die Unwahrheiten
noch nicht erhaͤrtet, das Geſchaͤft noch nicht ver-
wirrt, und in dem Zeitpunkt, welcher die friedli-
che Auseinanderſetzung der Sache am leichteſten
machte, dem Streitgeiſt ſeiner Bonnaler, den Zwang
ehrenveſter Sitten, die aͤußere Form einer ſteifen
abgemeſſenen Bedaͤchtlichkeit, und hauptſaͤchlich
diejenige religioſe Feyerlichkeit entgegen, welcher
ſich die gewohnte Gerechtigkeit ſonſt bedient, dem
Miſt aller Abſcheulichkeiten verjaͤhrter Troͤlerver-
drehungen zu einer Zeit ein Ende zu machen, wo
beyde Partheyn meiſtens Jahre lang in einer Lage
waren, daß ſie beyderſeits ſo lang kein heiligs Va-
ter Unſer mehr haben beten koͤnnen; aber Arner
wollte keine Gerechtigkeit, die durch die eigentliche
Natur ihrer beſtimmten Rechtsform den Gemuͤths-
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard04_1787/307>, abgerufen am 21.11.2024.
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