welche die Herrschaft von allen Gefällen aus ihrem Dorf ziehe, noch in keinem Jahr vollends auf die Summe von 1200 Gulden gekommen; daß folg- lich, um der Herrschaft zu allen Zeiten den Werth ihrer Einnahme sicher zu stellen, und auch noch dem Werth, den die Verbesserung der Güter mög- lich machen könnte, gewachsen zu seyn, nicht mehr als 40000 Gulden Kapital erfordert w[e]rde: dieses festgesezt, bewies er dann mit der Kreide in der Hand, und mit der großen Bauernzahl auf dem Gemeindtisch, um den sich alles was rechnen konn- te, und alles, was zur Sache auch ohne Rechnen immer ein Wort redte, herumdrängte, daß wenn sie sich entschließen wollen --
1) Anderthalb Kreuzer von jeder Garbe, die einer schneide, jährlich für den Steuerfond bei- seits zu legen, und zu bezahlen.
2) Alle noch übrige Weiden dem Höchstbieten- den so lang zu gänzlich freyer Benutzung zu über- lassen.
3) Die vom Junker ausgetheilten Weiden, so wohl die, so zu Bündten, als die so zu Matten gelegt worden, für so viele Jahr mit dem halben Zins ihres gegenwärtigen Zinses zu belegen, also daß einer, dessen Stück Land 100 Gl. werth wär, so lang jährlich davon 2 Gl. an den Steuerfond bezahlen müßte; und endlich
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welche die Herrſchaft von allen Gefaͤllen aus ihrem Dorf ziehe, noch in keinem Jahr vollends auf die Summe von 1200 Gulden gekommen; daß folg- lich, um der Herrſchaft zu allen Zeiten den Werth ihrer Einnahme ſicher zu ſtellen, und auch noch dem Werth, den die Verbeſſerung der Guͤter moͤg- lich machen koͤnnte, gewachſen zu ſeyn, nicht mehr als 40000 Gulden Kapital erfordert w[e]rde: dieſes feſtgeſezt, bewies er dann mit der Kreide in der Hand, und mit der großen Bauernzahl auf dem Gemeindtiſch, um den ſich alles was rechnen konn- te, und alles, was zur Sache auch ohne Rechnen immer ein Wort redte, herumdraͤngte, daß wenn ſie ſich entſchließen wollen —
1) Anderthalb Kreuzer von jeder Garbe, die einer ſchneide, jaͤhrlich fuͤr den Steuerfond bei- ſeits zu legen, und zu bezahlen.
2) Alle noch uͤbrige Weiden dem Hoͤchſtbieten- den ſo lang zu gaͤnzlich freyer Benutzung zu uͤber- laſſen.
3) Die vom Junker ausgetheilten Weiden, ſo wohl die, ſo zu Buͤndten, als die ſo zu Matten gelegt worden, fuͤr ſo viele Jahr mit dem halben Zins ihres gegenwaͤrtigen Zinſes zu belegen, alſo daß einer, deſſen Stuͤck Land 100 Gl. werth waͤr, ſo lang jaͤhrlich davon 2 Gl. an den Steuerfond bezahlen muͤßte; und endlich
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welche die Herrſchaft von allen Gefaͤllen aus ihrem
Dorf ziehe, noch in keinem Jahr vollends auf die
Summe von 1200 Gulden gekommen; daß folg-
lich, um der Herrſchaft zu allen Zeiten den Werth
ihrer Einnahme ſicher zu ſtellen, und auch noch
dem Werth, den die Verbeſſerung der Guͤter moͤg-
lich machen koͤnnte, gewachſen zu ſeyn, nicht mehr
als 40000 Gulden Kapital erfordert werde: dieſes
feſtgeſezt, bewies er dann mit der Kreide in der
Hand, und mit der großen Bauernzahl auf dem
Gemeindtiſch, um den ſich alles was rechnen konn-
te, und alles, was zur Sache auch ohne Rechnen
immer ein Wort redte, herumdraͤngte, daß wenn
ſie ſich entſchließen wollen —
1) Anderthalb Kreuzer von jeder Garbe, die
einer ſchneide, jaͤhrlich fuͤr den Steuerfond bei-
ſeits zu legen, und zu bezahlen.
2) Alle noch uͤbrige Weiden dem Hoͤchſtbieten-
den ſo lang zu gaͤnzlich freyer Benutzung zu uͤber-
laſſen.
3) Die vom Junker ausgetheilten Weiden, ſo
wohl die, ſo zu Buͤndten, als die ſo zu Matten
gelegt worden, fuͤr ſo viele Jahr mit dem halben
Zins ihres gegenwaͤrtigen Zinſes zu belegen, alſo
daß einer, deſſen Stuͤck Land 100 Gl. werth waͤr,
ſo lang jaͤhrlich davon 2 Gl. an den Steuerfond
bezahlen muͤßte; und endlich
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard04_1787/391>, abgerufen am 24.11.2024.
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