Procent, wenn man den Werth von zwey hun- dert Derhem, das ist ohngefähr drey Mark besitzt. Wenn sich dasjenige, was drüber geht, auf vierzig Derhem beläuft; so ist das übrige der Zehnte und so weiter von vierzig zu vierzig. Die Früchte, auf guten Boden, geben zehn von hundert, und auf mittelmäßigen Boden, fünf von hundert. Von Schaafen, Ochsen u. s. f. giebt man auch den Zehnten".
Diese Zehnten können zum Unterhalt der Armen, der Gefangenen, zu Erbauung der Moskeen, Carwansereyen, Schulen, Brücken, öffentlichen Brunnen und andern Dingen ge- braucht werden. -- Man hat auch noch andre Güter, welche einen noch viel stärkern Tribut geben, welches man den doppelten Zehnten nennt, weil er den dritten Theil des Kapitals beträgt. In diese Klasse rechnet man erstlich, die Beute, welche den Ungläubigen im Kriege abgenommen worden. Zweytens, die Einkünfte aus den Bergwerken, es sey an Erz oder herr- lichen Steinen. Drittens, alles was man auf dem Boden des Meers fischet. Viertens, schlecht erworbenes Gut. Man ist nicht ver- bunden, wenn man davon den fünften Theil den Armen giebt, das Uebrige wieder herauszu- geben. Fünftens, alles, was man in einem ungläubigen Lande findet.
Ein andres Stück des mohammedanischen Gesetzes besteht in den Wallfahrten nach Mecca. Mohammed hat es in seinen Sprüchen aufs
nach-
Procent, wenn man den Werth von zwey hun- dert Derhem, das iſt ohngefaͤhr drey Mark beſitzt. Wenn ſich dasjenige, was druͤber geht, auf vierzig Derhem belaͤuft; ſo iſt das uͤbrige der Zehnte und ſo weiter von vierzig zu vierzig. Die Fruͤchte, auf guten Boden, geben zehn von hundert, und auf mittelmaͤßigen Boden, fuͤnf von hundert. Von Schaafen, Ochſen u. ſ. f. giebt man auch den Zehnten„.
Dieſe Zehnten koͤnnen zum Unterhalt der Armen, der Gefangenen, zu Erbauung der Moſkeen, Carwanſereyen, Schulen, Bruͤcken, oͤffentlichen Brunnen und andern Dingen ge- braucht werden. — Man hat auch noch andre Guͤter, welche einen noch viel ſtaͤrkern Tribut geben, welches man den doppelten Zehnten nennt, weil er den dritten Theil des Kapitals betraͤgt. In dieſe Klaſſe rechnet man erſtlich, die Beute, welche den Unglaͤubigen im Kriege abgenommen worden. Zweytens, die Einkuͤnfte aus den Bergwerken, es ſey an Erz oder herr- lichen Steinen. Drittens, alles was man auf dem Boden des Meers fiſchet. Viertens, ſchlecht erworbenes Gut. Man iſt nicht ver- bunden, wenn man davon den fuͤnften Theil den Armen giebt, das Uebrige wieder herauszu- geben. Fuͤnftens, alles, was man in einem unglaͤubigen Lande findet.
Ein andres Stuͤck des mohammedaniſchen Geſetzes beſteht in den Wallfahrten nach Mecca. Mohammed hat es in ſeinen Spruͤchen aufs
nach-
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Procent, wenn man den Werth von zwey hun-
dert Derhem, das iſt ohngefaͤhr drey Mark
beſitzt. Wenn ſich dasjenige, was druͤber geht,
auf vierzig Derhem belaͤuft; ſo iſt das uͤbrige
der Zehnte und ſo weiter von vierzig zu vierzig.
Die Fruͤchte, auf guten Boden, geben zehn von
hundert, und auf mittelmaͤßigen Boden, fuͤnf
von hundert. Von Schaafen, Ochſen u. ſ. f.
giebt man auch den Zehnten„.
Dieſe Zehnten koͤnnen zum Unterhalt der
Armen, der Gefangenen, zu Erbauung der
Moſkeen, Carwanſereyen, Schulen, Bruͤcken,
oͤffentlichen Brunnen und andern Dingen ge-
braucht werden. — Man hat auch noch andre
Guͤter, welche einen noch viel ſtaͤrkern Tribut
geben, welches man den doppelten Zehnten
nennt, weil er den dritten Theil des Kapitals
betraͤgt. In dieſe Klaſſe rechnet man erſtlich,
die Beute, welche den Unglaͤubigen im Kriege
abgenommen worden. Zweytens, die Einkuͤnfte
aus den Bergwerken, es ſey an Erz oder herr-
lichen Steinen. Drittens, alles was man auf
dem Boden des Meers fiſchet. Viertens,
ſchlecht erworbenes Gut. Man iſt nicht ver-
bunden, wenn man davon den fuͤnften Theil
den Armen giebt, das Uebrige wieder herauszu-
geben. Fuͤnftens, alles, was man in einem
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Ein andres Stuͤck des mohammedaniſchen
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/199>, abgerufen am 22.11.2024.
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