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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.

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Viertes Kapitel.

Von der Vielweiberey der Mohamme-
daner.

Kein Mohammedaner darf mehr als vier
Weiber zugleich haben, doch kann er so
viele Sklavinnen halten, als er zu ernähren im
Stande ist, und mit ihnen leben. Indessen
muß er seinen Weibern entweder die gesetzte
Pflicht leisten können, oder sich auf eine andre
Art mit ihnen abfinden, daß sie ihn nicht ver-
klagen. Den Schiiten *) ist es erlaubt, frey-
gebohrne mohammedanische Weiber zu halten,
ohne sich mit ihnen zu verheyrathen. Den
Sunniten **) aber, ist dieses verboten. Nie-

mand
*) Zu der Sekte Schia, (daher der Name Schi-
iten,) bekennen sich die Perser. Diese Sekte
Schia hat ihre Anhänger in einigen Gegenden
auf der Ostseite von Arabien, ihren Hauptsitz
aber, am persischen Meerbusen, und fürnemlich
auf der Insul Bahhreje.
**) Die Türken halten es mit der Sekte Sunni.
Sie ist die Zahlreichste in Arabien, und auch
die merkwürdigste, weil sich die Einwohner der
berühmten Städte, Mecca und Medina zu der-
selben bekennen.


Viertes Kapitel.

Von der Vielweiberey der Mohamme-
daner.

Kein Mohammedaner darf mehr als vier
Weiber zugleich haben, doch kann er ſo
viele Sklavinnen halten, als er zu ernaͤhren im
Stande iſt, und mit ihnen leben. Indeſſen
muß er ſeinen Weibern entweder die geſetzte
Pflicht leiſten koͤnnen, oder ſich auf eine andre
Art mit ihnen abfinden, daß ſie ihn nicht ver-
klagen. Den Schiiten *) iſt es erlaubt, frey-
gebohrne mohammedaniſche Weiber zu halten,
ohne ſich mit ihnen zu verheyrathen. Den
Sunniten **) aber, iſt dieſes verboten. Nie-

mand
*) Zu der Sekte Schia, (daher der Name Schi-
iten,) bekennen ſich die Perſer. Dieſe Sekte
Schia hat ihre Anhaͤnger in einigen Gegenden
auf der Oſtſeite von Arabien, ihren Hauptſitz
aber, am perſiſchen Meerbuſen, und fuͤrnemlich
auf der Inſul Bahhreje.
**) Die Tuͤrken halten es mit der Sekte Sunni.
Sie iſt die Zahlreichſte in Arabien, und auch
die merkwuͤrdigſte, weil ſich die Einwohner der
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ſelben bekennen.
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[208/0234] Viertes Kapitel. Von der Vielweiberey der Mohamme- daner. Kein Mohammedaner darf mehr als vier Weiber zugleich haben, doch kann er ſo viele Sklavinnen halten, als er zu ernaͤhren im Stande iſt, und mit ihnen leben. Indeſſen muß er ſeinen Weibern entweder die geſetzte Pflicht leiſten koͤnnen, oder ſich auf eine andre Art mit ihnen abfinden, daß ſie ihn nicht ver- klagen. Den Schiiten *) iſt es erlaubt, frey- gebohrne mohammedaniſche Weiber zu halten, ohne ſich mit ihnen zu verheyrathen. Den Sunniten **) aber, iſt dieſes verboten. Nie- mand *) Zu der Sekte Schia, (daher der Name Schi- iten,) bekennen ſich die Perſer. Dieſe Sekte Schia hat ihre Anhaͤnger in einigen Gegenden auf der Oſtſeite von Arabien, ihren Hauptſitz aber, am perſiſchen Meerbuſen, und fuͤrnemlich auf der Inſul Bahhreje. **) Die Tuͤrken halten es mit der Sekte Sunni. Sie iſt die Zahlreichſte in Arabien, und auch die merkwuͤrdigſte, weil ſich die Einwohner der beruͤhmten Staͤdte, Mecca und Medina zu der- ſelben bekennen.

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/234>, abgerufen am 21.11.2024.