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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.

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und Schnupftücher ihrer Gebieterinn. Uebri-
gens wollen wir hier noch anmerken, daß die
Japanerinnen sich vor Personen von Stande,
allzeit niedersetzen, und wenn sie jemand grüßen,
ganz gerade zu stehen pflegen. Ihre Zähne und
Nägel streichen sie schwarz an, und laßen letztere
gerne sehr lang wachsen.

Bey den Heyrathen äußern die Japaner
viel Charakteristisches. -- Die Weiber bringen
kein Erbgut mit, sondern werden vielmehr ihren
Eltern oder Anverwandten abgekauft; nur mit
dem Unterschiede, daß, so lange die Hochzeit-
feyerlichkeiten währen, die Eltern oder Anver-
wandten ihnen beträchtliche Geschenke machen,
die aber doch von dem neuen Paar mit vielen
Complimenten zurückgesandt oder erwiedert
werden. Ein Vater also hält sich für reich
und glücklich, wenn er viele und schöne Töch-
ter hat. Ein Hauptzug des Temperaments
der Japaner ist die Wollust, wozu beyde Ge-
schlechter gleich stark incliniren, so daß die El-
tern manchmal genöthigt sind, ihre Töchter im
zwölften dreyzehnten Jahre, zuweilen auch noch
eher, zu verheyrathen. -- Die Anwerbung, der
Ehekontract und andere vorläufige Cerimonien,
werden durch andere, und gewöhnlich durch die
Anverwandten beyder Partheyen, in Ordnung
gebracht.

Es ist den Männern nach den japanischen
Gesetzen erlaubt, viele Weiber zu nehmen, unter
welchen die erste mit dem Titel Frau beehrt

wird,

und Schnupftuͤcher ihrer Gebieterinn. Uebri-
gens wollen wir hier noch anmerken, daß die
Japanerinnen ſich vor Perſonen von Stande,
allzeit niederſetzen, und wenn ſie jemand gruͤßen,
ganz gerade zu ſtehen pflegen. Ihre Zaͤhne und
Naͤgel ſtreichen ſie ſchwarz an, und laßen letztere
gerne ſehr lang wachſen.

Bey den Heyrathen aͤußern die Japaner
viel Charakteriſtiſches. — Die Weiber bringen
kein Erbgut mit, ſondern werden vielmehr ihren
Eltern oder Anverwandten abgekauft; nur mit
dem Unterſchiede, daß, ſo lange die Hochzeit-
feyerlichkeiten waͤhren, die Eltern oder Anver-
wandten ihnen betraͤchtliche Geſchenke machen,
die aber doch von dem neuen Paar mit vielen
Complimenten zuruͤckgeſandt oder erwiedert
werden. Ein Vater alſo haͤlt ſich fuͤr reich
und gluͤcklich, wenn er viele und ſchoͤne Toͤch-
ter hat. Ein Hauptzug des Temperaments
der Japaner iſt die Wolluſt, wozu beyde Ge-
ſchlechter gleich ſtark incliniren, ſo daß die El-
tern manchmal genoͤthigt ſind, ihre Toͤchter im
zwoͤlften dreyzehnten Jahre, zuweilen auch noch
eher, zu verheyrathen. — Die Anwerbung, der
Ehekontract und andere vorlaͤufige Cerimonien,
werden durch andere, und gewoͤhnlich durch die
Anverwandten beyder Partheyen, in Ordnung
gebracht.

Es iſt den Maͤnnern nach den japaniſchen
Geſetzen erlaubt, viele Weiber zu nehmen, unter
welchen die erſte mit dem Titel Frau beehrt

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[44/0070] und Schnupftuͤcher ihrer Gebieterinn. Uebri- gens wollen wir hier noch anmerken, daß die Japanerinnen ſich vor Perſonen von Stande, allzeit niederſetzen, und wenn ſie jemand gruͤßen, ganz gerade zu ſtehen pflegen. Ihre Zaͤhne und Naͤgel ſtreichen ſie ſchwarz an, und laßen letztere gerne ſehr lang wachſen. Bey den Heyrathen aͤußern die Japaner viel Charakteriſtiſches. — Die Weiber bringen kein Erbgut mit, ſondern werden vielmehr ihren Eltern oder Anverwandten abgekauft; nur mit dem Unterſchiede, daß, ſo lange die Hochzeit- feyerlichkeiten waͤhren, die Eltern oder Anver- wandten ihnen betraͤchtliche Geſchenke machen, die aber doch von dem neuen Paar mit vielen Complimenten zuruͤckgeſandt oder erwiedert werden. Ein Vater alſo haͤlt ſich fuͤr reich und gluͤcklich, wenn er viele und ſchoͤne Toͤch- ter hat. Ein Hauptzug des Temperaments der Japaner iſt die Wolluſt, wozu beyde Ge- ſchlechter gleich ſtark incliniren, ſo daß die El- tern manchmal genoͤthigt ſind, ihre Toͤchter im zwoͤlften dreyzehnten Jahre, zuweilen auch noch eher, zu verheyrathen. — Die Anwerbung, der Ehekontract und andere vorlaͤufige Cerimonien, werden durch andere, und gewoͤhnlich durch die Anverwandten beyder Partheyen, in Ordnung gebracht. Es iſt den Maͤnnern nach den japaniſchen Geſetzen erlaubt, viele Weiber zu nehmen, unter welchen die erſte mit dem Titel Frau beehrt wird,

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/70>, abgerufen am 21.11.2024.