Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. mitten in Teutschland, wo schon lange die Kirchen-verfassung ihre Einrichtung hatte, und diese neue Dioeces erst anderen Bischöfen entzogen werden mußte. Ueberdies bekam aber dieses neue Bis- thum solche Vorzüge und Befreyungen, daß es als ein dem päbstlichen Stuhle unmittelbar unter- gebenes Bisthum von aller erzbischöflichen Gewalt befreyet, und allen bisherigen Teutschen Bisthü- mern im Range vorgesetzt wurde, wie es bis auf den heutigen Tag auf unserem Reichstage seinen Platz unmittelbar nach den Erzbischöfen behauptet. Noch seltsamer ist es, daß dieses Bisthum eben die Churfürsten, welche sich eine Ehre daraus ma- chen, bey der Kaiserkrönung die vier Erzämter des Reichs auszuüben, auch zu seinen Erbhof- ämtern hat; wiewohl damit wieder adeliche Fa- milien von ihnen belehnt sind. V.
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. mitten in Teutſchland, wo ſchon lange die Kirchen-verfaſſung ihre Einrichtung hatte, und dieſe neue Dioeces erſt anderen Biſchoͤfen entzogen werden mußte. Ueberdies bekam aber dieſes neue Bis- thum ſolche Vorzuͤge und Befreyungen, daß es als ein dem paͤbſtlichen Stuhle unmittelbar unter- gebenes Biſthum von aller erzbiſchoͤflichen Gewalt befreyet, und allen bisherigen Teutſchen Biſthuͤ- mern im Range vorgeſetzt wurde, wie es bis auf den heutigen Tag auf unſerem Reichstage ſeinen Platz unmittelbar nach den Erzbiſchoͤfen behauptet. Noch ſeltſamer iſt es, daß dieſes Biſthum eben die Churfuͤrſten, welche ſich eine Ehre daraus ma- chen, bey der Kaiſerkroͤnung die vier Erzaͤmter des Reichs auszuuͤben, auch zu ſeinen Erbhof- aͤmtern hat; wiewohl damit wieder adeliche Fa- milien von ihnen belehnt ſind. V.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0166" n="132"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Mittlere Zeiten <hi rendition="#aq">a</hi>) 888-1235.</hi></fw><lb/> mitten in Teutſchland, wo ſchon lange die Kirchen-<lb/> verfaſſung ihre Einrichtung hatte, und dieſe neue<lb/> Dioeces erſt anderen Biſchoͤfen entzogen werden<lb/> mußte. Ueberdies bekam aber dieſes neue Bis-<lb/> thum ſolche Vorzuͤge und Befreyungen, daß es<lb/> als ein dem paͤbſtlichen Stuhle unmittelbar unter-<lb/> gebenes Biſthum von aller erzbiſchoͤflichen Gewalt<lb/> befreyet, und allen bisherigen Teutſchen Biſthuͤ-<lb/> mern im Range vorgeſetzt wurde, wie es bis auf<lb/> den heutigen Tag auf unſerem Reichstage ſeinen<lb/> Platz unmittelbar nach den Erzbiſchoͤfen behauptet.<lb/> Noch ſeltſamer iſt es, daß dieſes Biſthum eben<lb/> die Churfuͤrſten, welche ſich eine Ehre daraus ma-<lb/> chen, bey der Kaiſerkroͤnung die vier Erzaͤmter<lb/> des Reichs auszuuͤben, auch zu ſeinen Erbhof-<lb/> aͤmtern hat; wiewohl damit wieder adeliche Fa-<lb/> milien von ihnen belehnt ſind.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">V.</hi> </fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [132/0166]
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
mitten in Teutſchland, wo ſchon lange die Kirchen-
verfaſſung ihre Einrichtung hatte, und dieſe neue
Dioeces erſt anderen Biſchoͤfen entzogen werden
mußte. Ueberdies bekam aber dieſes neue Bis-
thum ſolche Vorzuͤge und Befreyungen, daß es
als ein dem paͤbſtlichen Stuhle unmittelbar unter-
gebenes Biſthum von aller erzbiſchoͤflichen Gewalt
befreyet, und allen bisherigen Teutſchen Biſthuͤ-
mern im Range vorgeſetzt wurde, wie es bis auf
den heutigen Tag auf unſerem Reichstage ſeinen
Platz unmittelbar nach den Erzbiſchoͤfen behauptet.
Noch ſeltſamer iſt es, daß dieſes Biſthum eben
die Churfuͤrſten, welche ſich eine Ehre daraus ma-
chen, bey der Kaiſerkroͤnung die vier Erzaͤmter
des Reichs auszuuͤben, auch zu ſeinen Erbhof-
aͤmtern hat; wiewohl damit wieder adeliche Fa-
milien von ihnen belehnt ſind.
V.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |