Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.VIII. Folgen d. Westph. Fr. 1648-1657. 2784. Gulden bezahlt werden (g). Bey man-chen Gelegenheiten ist es doch auch sonst nicht zu verkennen, daß der kaiserliche Hof über Reichs- städte sich ungleich mehr herauszunehmen pflegt, als es über andere Reichsstände gewöhnlich ist. VII. Verfolg der Geschichte nach dem Westphäli- schen Frieden. Römische Königswahl. Reichs- hofrathsordnung. Reichsabschied 1654. I. Römische Königswahl Ferdinands des IV. -- II. I. Unmittelbar nach dem Westphälischen Frieden des (g) Wahldiarium K. Franz Th. 2. S. 179.
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657. 2784. Gulden bezahlt werden (g). Bey man-chen Gelegenheiten iſt es doch auch ſonſt nicht zu verkennen, daß der kaiſerliche Hof uͤber Reichs- ſtaͤdte ſich ungleich mehr herauszunehmen pflegt, als es uͤber andere Reichsſtaͤnde gewoͤhnlich iſt. VII. Verfolg der Geſchichte nach dem Weſtphaͤli- ſchen Frieden. Roͤmiſche Koͤnigswahl. Reichs- hofrathsordnung. Reichsabſchied 1654. I. Roͤmiſche Koͤnigswahl Ferdinands des IV. — II. I. Unmittelbar nach dem Weſtphaͤliſchen Frieden des (g) Wahldiarium K. Franz Th. 2. S. 179.
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VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
2784. Gulden bezahlt werden (g). Bey man-
chen Gelegenheiten iſt es doch auch ſonſt nicht zu
verkennen, daß der kaiſerliche Hof uͤber Reichs-
ſtaͤdte ſich ungleich mehr herauszunehmen pflegt,
als es uͤber andere Reichsſtaͤnde gewoͤhnlich iſt.
VII.
Verfolg der Geſchichte nach dem Weſtphaͤli-
ſchen Frieden. Roͤmiſche Koͤnigswahl. Reichs-
hofrathsordnung. Reichsabſchied 1654.
I. Roͤmiſche Koͤnigswahl Ferdinands des IV. — II.
Juͤngſter Reichsabſchied. — III. IV. Reichshofrathsordnung. —
V. Der Reichsſtaͤnde Erinnerungen dawider, und daruͤber
erfolgtes kaiſerliches Decret. — VI. Der juͤngſte Reichsab-
ſchied gedenkt des Reichshofraths nur in wenigen Stellen;
in den meiſten ſpricht er nur vom Cammergerichte. — VII.
Die heutigen Cammerzieler nehmen hier ihren Anfang; —
VIII. wie auch das heutige Praͤſentationsweſen. — IX. X.
Um die Reviſion am Cammergerichte wieder in Gang zu brin-
gen ward eine Viſitation beſchloſſen, die von fuͤnf Claſſen,
jeder von 24. Staͤnden vorgenommen werden ſollte, die aber
erſt nach 100. Jahren zu Stande kam, und doch verungluͤck-
te. — X. Die Anzahl der Rechtsſachen am Cammergerichte
verminderte ſich inzwiſchen durch erhoͤhete Appellationsſum-
men und Privilegien; — XI. wogegen Verſchickung der
Acten geſtattet, oder eigne Oberappellationsgerichte angelegt
werden mußten. — XII. XIII. Erneuerte Executionsordnung,
und den Reichsſtaͤnden geſtattete Beyziehung der Untertha-
nen zu Unterhaltung noͤthiger Feſtungen und Beſatzungen.
Unmittelbar nach dem Weſtphaͤliſchen Frieden
und deſſen endlich ſo weit vollbrachten Execu-
tionshandlungen war eine allgemeine Erwartung
des
(g) Wahldiarium K. Franz Th. 2. S. 179.
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