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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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7) R. H. R. O. u. R. A. 1654.
des Reichstages, auf welchem so viele vom Frie-
den selbst dahin verwiesene wichtige Gegenstände
noch zu erörtern übrig waren. Ferdinand der III.
erließ zwar schon am 27. Apr. 1652. die gewöhn-
lichen Ausschreiben, besage deren der Reichstag
im October 1652. zu Regensburg eröffnet werden
sollte. Aber er bewirkte noch erst zu Augsburg
den 21. May 1653. die Römische Königswahl
seines Sohns Ferdinands des IV., wodurch schon
die im Westphälischen Frieden gemachte Hoffnung
zu einer zwischen den Churfürsten und den übrigen
Ständen zu treffenden Abrede wegen der Römi-
schen Königswahlen und einer beständigen Wahl-
capitulation vorerst zur großen Unzufriedenheit der
Fürsten zurückgesetzt wurde; wiewohl der baldige
Tod Ferdinands des IV. (+ 1654. Jun. 29.) doch
wieder einen großen Querstrich machte.

Zu den Berathschlagungen des ReichstagesII.
wurde erst am 17. Jun. 1653. mit der kaiserlichen
Proposition der Weg geöffnet. Kein volles Jahr
nachher (1654. May 17.) erfolgte auch diesmal
noch ein Reichsabschied, der seitdem der letzte in
seiner Art geblieben ist, und daher noch immer der
jüngste Reichsabschied heißt. Dessen ausführ-
licher Inhalt betraf hauptsächlich einige Verbesse-
rungen des Reichsjustitzwesens, wie sie größten-
theils im Jahre 1643. von der damaligen Reichs-
deputation waren vorbereitet gewesen. Viele Re-
stitutionen, die noch vom Westphälischen Frieden
her von wegen der Amnestie oder Beschwerden
übrig geblieben waren, und alle übrige Geschäffte,
die der Friede auf diesen Reichstag verwiesen hat-
te, wurden von neuem auf eine anderweite Reichs-

depu-
O 3

7) R. H. R. O. u. R. A. 1654.
des Reichstages, auf welchem ſo viele vom Frie-
den ſelbſt dahin verwieſene wichtige Gegenſtaͤnde
noch zu eroͤrtern uͤbrig waren. Ferdinand der III.
erließ zwar ſchon am 27. Apr. 1652. die gewoͤhn-
lichen Ausſchreiben, beſage deren der Reichstag
im October 1652. zu Regensburg eroͤffnet werden
ſollte. Aber er bewirkte noch erſt zu Augsburg
den 21. May 1653. die Roͤmiſche Koͤnigswahl
ſeines Sohns Ferdinands des IV., wodurch ſchon
die im Weſtphaͤliſchen Frieden gemachte Hoffnung
zu einer zwiſchen den Churfuͤrſten und den uͤbrigen
Staͤnden zu treffenden Abrede wegen der Roͤmi-
ſchen Koͤnigswahlen und einer beſtaͤndigen Wahl-
capitulation vorerſt zur großen Unzufriedenheit der
Fuͤrſten zuruͤckgeſetzt wurde; wiewohl der baldige
Tod Ferdinands des IV. († 1654. Jun. 29.) doch
wieder einen großen Querſtrich machte.

Zu den Berathſchlagungen des ReichstagesII.
wurde erſt am 17. Jun. 1653. mit der kaiſerlichen
Propoſition der Weg geoͤffnet. Kein volles Jahr
nachher (1654. May 17.) erfolgte auch diesmal
noch ein Reichsabſchied, der ſeitdem der letzte in
ſeiner Art geblieben iſt, und daher noch immer der
juͤngſte Reichsabſchied heißt. Deſſen ausfuͤhr-
licher Inhalt betraf hauptſaͤchlich einige Verbeſſe-
rungen des Reichsjuſtitzweſens, wie ſie groͤßten-
theils im Jahre 1643. von der damaligen Reichs-
deputation waren vorbereitet geweſen. Viele Re-
ſtitutionen, die noch vom Weſtphaͤliſchen Frieden
her von wegen der Amneſtie oder Beſchwerden
uͤbrig geblieben waren, und alle uͤbrige Geſchaͤffte,
die der Friede auf dieſen Reichstag verwieſen hat-
te, wurden von neuem auf eine anderweite Reichs-

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O 3
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[213/0255] 7) R. H. R. O. u. R. A. 1654. des Reichstages, auf welchem ſo viele vom Frie- den ſelbſt dahin verwieſene wichtige Gegenſtaͤnde noch zu eroͤrtern uͤbrig waren. Ferdinand der III. erließ zwar ſchon am 27. Apr. 1652. die gewoͤhn- lichen Ausſchreiben, beſage deren der Reichstag im October 1652. zu Regensburg eroͤffnet werden ſollte. Aber er bewirkte noch erſt zu Augsburg den 21. May 1653. die Roͤmiſche Koͤnigswahl ſeines Sohns Ferdinands des IV., wodurch ſchon die im Weſtphaͤliſchen Frieden gemachte Hoffnung zu einer zwiſchen den Churfuͤrſten und den uͤbrigen Staͤnden zu treffenden Abrede wegen der Roͤmi- ſchen Koͤnigswahlen und einer beſtaͤndigen Wahl- capitulation vorerſt zur großen Unzufriedenheit der Fuͤrſten zuruͤckgeſetzt wurde; wiewohl der baldige Tod Ferdinands des IV. († 1654. Jun. 29.) doch wieder einen großen Querſtrich machte. Zu den Berathſchlagungen des Reichstages wurde erſt am 17. Jun. 1653. mit der kaiſerlichen Propoſition der Weg geoͤffnet. Kein volles Jahr nachher (1654. May 17.) erfolgte auch diesmal noch ein Reichsabſchied, der ſeitdem der letzte in ſeiner Art geblieben iſt, und daher noch immer der juͤngſte Reichsabſchied heißt. Deſſen ausfuͤhr- licher Inhalt betraf hauptſaͤchlich einige Verbeſſe- rungen des Reichsjuſtitzweſens, wie ſie groͤßten- theils im Jahre 1643. von der damaligen Reichs- deputation waren vorbereitet geweſen. Viele Re- ſtitutionen, die noch vom Weſtphaͤliſchen Frieden her von wegen der Amneſtie oder Beſchwerden uͤbrig geblieben waren, und alle uͤbrige Geſchaͤffte, die der Friede auf dieſen Reichstag verwieſen hat- te, wurden von neuem auf eine anderweite Reichs- depu- II. O 3

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/255>, abgerufen am 22.11.2024.