Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.VIII. Folgen d. Westph. Fr. 1648-1657. VII. In der Folge mögen aber einige geglaubt ha- wenn "könnte von corporis catholicorum wegen die gan- "ze ehrbare Welt urtheilen laßen etc." -- Man "wollte daher zu denselben (evangelischen Stän- "den) sich dahin versehen, sie würden auf des ca- "tholischen corporis Declaration in gutem Vertrauen "sich näher vernehmen zu laßen von selbsten belie- "ben." So kam auch II) in der zu Cölln den 4. März 1711. gezeichneten Erklärung der kaiserlichen Administration wegen Restitution der reformirten Gemeinde zu Oedenkirchen der Ausdruck vor: "von "dem auf dem Reichstage zu Regensburg versam- "melten corpore catholicorum." Fabers Staats- canzley Th. 17. S. 46. Desgleichen ward III) am 13. Oct. 1719. im Namen Churmainz erklärt: "so würde man es mit dem ganzen catholischen cor- "pore zu thun haben." Fabers Staatscanzley Th. 35. S. 369. Man sehe auch allenfalls die von Conferenzen des catholischen Religionstheils be- kannt gewordenen Verhandlungen von den Jahren 1703. und 1729. in eben der Staatscanzley Th. 9. S. 51-55., Th. 53. S. 236-247. (r) (r) So geschah I) schon auf dem Reichstage
1598. von den Oesterreichischen Directorialgesand- ten der Vortrag: "Sie könnten wegen Ihro kai- "serlichen Majestät unangezeigt nicht laßen, daß "ein Unterschied zu halten in den Sachen. Denn "was die Gewissen beträfe, dieselbigen Sachen "wären bey dem Religionsfrieden zu laßen; wie "dann in solchen nicht, wie in anderen Sachen, "sondern durch sondere Räthe gehandelt (wer- "de), also daß die Catholischen einen beson- "dern Rath, die andern auch einen beson- "dern Rath gehabt." Schauroths Samml. vom corp. euang. Th. 2. S. 793. II) In dem 1700. mit dem Könige in Preußen geschlossenen Krontractate versprach der Kaiser Leopold die Er- örterung der Religionsbeschwerden sich angelegen seyn VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657. VII. In der Folge moͤgen aber einige geglaubt ha- wenn „koͤnnte von corporis catholicorum wegen die gan- „ze ehrbare Welt urtheilen laßen ꝛc.” — Man „wollte daher zu denſelben (evangeliſchen Staͤn- „den) ſich dahin verſehen, ſie wuͤrden auf des ca- „tholiſchen corporis Declaration in gutem Vertrauen „ſich naͤher vernehmen zu laßen von ſelbſten belie- „ben.” So kam auch II) in der zu Coͤlln den 4. Maͤrz 1711. gezeichneten Erklaͤrung der kaiſerlichen Adminiſtration wegen Reſtitution der reformirten Gemeinde zu Oedenkirchen der Ausdruck vor: ”von „dem auf dem Reichstage zu Regensburg verſam- „melten corpore catholicorum.” Fabers Staats- canzley Th. 17. S. 46. Desgleichen ward III) am 13. Oct. 1719. im Namen Churmainz erklaͤrt: ”ſo wuͤrde man es mit dem ganzen catholiſchen cor- „pore zu thun haben.” Fabers Staatscanzley Th. 35. S. 369. Man ſehe auch allenfalls die von Conferenzen des catholiſchen Religionstheils be- kannt gewordenen Verhandlungen von den Jahren 1703. und 1729. in eben der Staatscanzley Th. 9. S. 51-55., Th. 53. S. 236-247. (r) (r) So geſchah I) ſchon auf dem Reichstage
1598. von den Oeſterreichiſchen Directorialgeſand- ten der Vortrag: ”Sie koͤnnten wegen Ihro kai- „ſerlichen Majeſtaͤt unangezeigt nicht laßen, daß „ein Unterſchied zu halten in den Sachen. Denn „was die Gewiſſen betraͤfe, dieſelbigen Sachen „waͤren bey dem Religionsfrieden zu laßen; wie „dann in ſolchen nicht, wie in anderen Sachen, „ſondern durch ſondere Raͤthe gehandelt (wer- „de), alſo daß die Catholiſchen einen beſon- „dern Rath, die andern auch einen beſon- „dern Rath gehabt.” Schauroths Samml. vom corp. euang. Th. 2. S. 793. II) In dem 1700. mit dem Koͤnige in Preußen geſchloſſenen Krontractate verſprach der Kaiſer Leopold die Er- oͤrterung der Religionsbeſchwerden ſich angelegen ſeyn <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0286" n="244"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">VIII.</hi> Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.</hi> </fw><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">VII.</hi> </note> <p>In der Folge moͤgen aber einige geglaubt ha-<lb/> ben, gewiſſe Abſichten eher durchſetzen zu koͤnnen,<lb/> <fw place="bottom" type="catch">wenn</fw><lb/><note xml:id="note01part02" prev="#note01part01" place="foot" n="(r)">„koͤnnte von <hi rendition="#aq">corporis catholicorum</hi> wegen die gan-<lb/> „ze ehrbare Welt urtheilen laßen ꝛc.” — Man<lb/> „wollte daher zu denſelben (evangeliſchen Staͤn-<lb/> „den) ſich dahin verſehen, ſie wuͤrden auf des ca-<lb/> „tholiſchen <hi rendition="#aq">corporis</hi> Declaration in gutem Vertrauen<lb/> „ſich naͤher vernehmen zu laßen von ſelbſten belie-<lb/> „ben.” So kam auch <hi rendition="#aq">II)</hi> in der zu Coͤlln den 4.<lb/> Maͤrz 1711. gezeichneten Erklaͤrung der kaiſerlichen<lb/> Adminiſtration wegen Reſtitution der reformirten<lb/> Gemeinde zu Oedenkirchen der Ausdruck vor: ”von<lb/> „dem auf dem Reichstage zu Regensburg verſam-<lb/> „melten <hi rendition="#aq">corpore catholicorum.</hi>” <hi rendition="#fr">Fabers</hi> Staats-<lb/> canzley Th. 17. S. 46. Desgleichen ward <hi rendition="#aq">III)</hi><lb/> am 13. Oct. 1719. im Namen Churmainz erklaͤrt:<lb/> ”ſo wuͤrde man es mit dem ganzen catholiſchen <hi rendition="#aq">cor-<lb/> „pore</hi> zu thun haben.” <hi rendition="#fr">Fabers</hi> Staatscanzley<lb/> Th. 35. S. 369. Man ſehe auch allenfalls die<lb/> von Conferenzen des catholiſchen Religionstheils be-<lb/> kannt gewordenen Verhandlungen von den Jahren<lb/> 1703. und 1729. in eben der Staatscanzley Th. 9.<lb/> S. 51-55., Th. 53. S. 236-247.</note><lb/><note xml:id="note02part02" next="#note02part03" place="foot" n="(r)">(r) So geſchah <hi rendition="#aq">I)</hi> ſchon auf dem Reichstage<lb/> 1598. von den Oeſterreichiſchen Directorialgeſand-<lb/> ten der Vortrag: ”Sie koͤnnten wegen Ihro kai-<lb/> „ſerlichen Majeſtaͤt unangezeigt nicht laßen, daß<lb/> „ein Unterſchied zu halten in den Sachen. Denn<lb/> „was die Gewiſſen betraͤfe, dieſelbigen Sachen<lb/> „waͤren bey dem Religionsfrieden zu laßen; wie<lb/> „dann in ſolchen nicht, wie in anderen Sachen,<lb/> „ſondern <hi rendition="#fr">durch ſondere Raͤthe</hi> gehandelt (wer-<lb/> „de), alſo daß <hi rendition="#fr">die Catholiſchen einen beſon-<lb/> „dern Rath, die andern auch einen beſon-<lb/> „dern Rath gehabt.” Schauroths</hi> Samml.<lb/> vom <hi rendition="#aq">corp. euang.</hi> Th. 2. S. 793. <hi rendition="#aq">II)</hi> In dem<lb/> 1700. mit dem Koͤnige in Preußen geſchloſſenen<lb/> Krontractate verſprach der Kaiſer Leopold die Er-<lb/> oͤrterung der Religionsbeſchwerden ſich angelegen<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſeyn</fw></note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [244/0286]
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
In der Folge moͤgen aber einige geglaubt ha-
ben, gewiſſe Abſichten eher durchſetzen zu koͤnnen,
wenn
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(r) „koͤnnte von corporis catholicorum wegen die gan-
„ze ehrbare Welt urtheilen laßen ꝛc.” — Man
„wollte daher zu denſelben (evangeliſchen Staͤn-
„den) ſich dahin verſehen, ſie wuͤrden auf des ca-
„tholiſchen corporis Declaration in gutem Vertrauen
„ſich naͤher vernehmen zu laßen von ſelbſten belie-
„ben.” So kam auch II) in der zu Coͤlln den 4.
Maͤrz 1711. gezeichneten Erklaͤrung der kaiſerlichen
Adminiſtration wegen Reſtitution der reformirten
Gemeinde zu Oedenkirchen der Ausdruck vor: ”von
„dem auf dem Reichstage zu Regensburg verſam-
„melten corpore catholicorum.” Fabers Staats-
canzley Th. 17. S. 46. Desgleichen ward III)
am 13. Oct. 1719. im Namen Churmainz erklaͤrt:
”ſo wuͤrde man es mit dem ganzen catholiſchen cor-
„pore zu thun haben.” Fabers Staatscanzley
Th. 35. S. 369. Man ſehe auch allenfalls die
von Conferenzen des catholiſchen Religionstheils be-
kannt gewordenen Verhandlungen von den Jahren
1703. und 1729. in eben der Staatscanzley Th. 9.
S. 51-55., Th. 53. S. 236-247.
(r) (r) So geſchah I) ſchon auf dem Reichstage
1598. von den Oeſterreichiſchen Directorialgeſand-
ten der Vortrag: ”Sie koͤnnten wegen Ihro kai-
„ſerlichen Majeſtaͤt unangezeigt nicht laßen, daß
„ein Unterſchied zu halten in den Sachen. Denn
„was die Gewiſſen betraͤfe, dieſelbigen Sachen
„waͤren bey dem Religionsfrieden zu laßen; wie
„dann in ſolchen nicht, wie in anderen Sachen,
„ſondern durch ſondere Raͤthe gehandelt (wer-
„de), alſo daß die Catholiſchen einen beſon-
„dern Rath, die andern auch einen beſon-
„dern Rath gehabt.” Schauroths Samml.
vom corp. euang. Th. 2. S. 793. II) In dem
1700. mit dem Koͤnige in Preußen geſchloſſenen
Krontractate verſprach der Kaiſer Leopold die Er-
oͤrterung der Religionsbeſchwerden ſich angelegen
ſeyn
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