Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.Inhalt. hen, als wenn alle evangelische Reichsstände ganz einmüthigwären; S. 398. -- X. da doch sonst ein jedes reichsständi- sches Corpus nach Mehrheit der Stimmen Schlüsse fasset, S. 398. -- XI. XII. und hier nicht wie bey den Reichsge- richten eine Ausnahme vorgeschrieben ist. S. 399. -- XIII. Selbst als zwey Partheyen sind beide Religionstheile zu be- trachten, wenn gleich nicht immer alle Stände von einer Religion ganz einmüthig zusammenhalten. S. 401. -- XIV. Sonst würde dieses Hülfsmittel der Protestanten gegen die Mehrheit der catholischen Stimmen bald vereitelt werden. S. 402. -- XV. XVI. Es ist auch nicht nöthig, allezeit schon vor Ablegung der einzelnen Stimmen die Gesammterklärung von sich zu geben, -- wenn es nur vor Abfassung des Schlusses geschieht. S. 403. -- XVII-XIX. Die Wir- kung der Trennung eines Religionstheils besteht darin, daß der andere mit der Mehrheit der Stimmen nicht zu des erstern Nachtheil etwas durchsetzen kann; S. 404. -- XX. wobey nicht nur das evangelische Corpus seine Erhaltung, sondern in der That die Ruhe von ganz Teutschland gewinnt. S. 406. -- XXI. Von Seiten der Catholischen ist in der Ge- neralmajors-Sache 1672. alles obige auch schon so gehalten worden. S. 407. -- XXII. Eine merkwürdige Schrift, wo- zu sich das ganze evangelische Corpus bekannt, hat das alles in helles Licht gesetzt. S. 408. IV. Schicksale des Cammergerichts unter Leo- pold und Carl dem VI. S. 409-419. I. II. Die Verordnungen, die der Westphälische Friede und jüngste Reichsabschied vom Cammergerichte gemacht hat- ten, konnten wegen Abgangs der Cammerzieler nicht zur Vollziehung kommen. S. 409. -- III. IV. Ueberdies muß- te das Cammergericht wegen Einäscherung der Pfalz von Speier nach Wetzlar flüchten. S. 410. -- V. VI. Hier ent- stand vollends ein Justitium, das eine ausserordentliche Visi- tation zuwege brachte. S. 411. -- VII. VIII. Auf deren Bericht kam es in Gang sowohl die Zahl der Assessoren, als ihre Besoldung zu vermehren. S. 412. -- IX. X. Um 25. Assessoren mit 4000. Gulden besolden zu können, wurden die Cammerzieler von 2. zu 7. erhöhet. S. 413. -- XI. Dar- unter
Inhalt. hen, als wenn alle evangeliſche Reichsſtaͤnde ganz einmuͤthigwaͤren; S. 398. — X. da doch ſonſt ein jedes reichsſtaͤndi- ſches Corpus nach Mehrheit der Stimmen Schluͤſſe faſſet, S. 398. — XI. XII. und hier nicht wie bey den Reichsge- richten eine Ausnahme vorgeſchrieben iſt. S. 399. — XIII. Selbſt als zwey Partheyen ſind beide Religionstheile zu be- trachten, wenn gleich nicht immer alle Staͤnde von einer Religion ganz einmuͤthig zuſammenhalten. S. 401. — XIV. Sonſt wuͤrde dieſes Huͤlfsmittel der Proteſtanten gegen die Mehrheit der catholiſchen Stimmen bald vereitelt werden. S. 402. — XV. XVI. Es iſt auch nicht noͤthig, allezeit ſchon vor Ablegung der einzelnen Stimmen die Geſammterklaͤrung von ſich zu geben, — wenn es nur vor Abfaſſung des Schluſſes geſchieht. S. 403. — XVII-XIX. Die Wir- kung der Trennung eines Religionstheils beſteht darin, daß der andere mit der Mehrheit der Stimmen nicht zu des erſtern Nachtheil etwas durchſetzen kann; S. 404. — XX. wobey nicht nur das evangeliſche Corpus ſeine Erhaltung, ſondern in der That die Ruhe von ganz Teutſchland gewinnt. S. 406. — XXI. Von Seiten der Catholiſchen iſt in der Ge- neralmajors-Sache 1672. alles obige auch ſchon ſo gehalten worden. S. 407. — XXII. Eine merkwuͤrdige Schrift, wo- zu ſich das ganze evangeliſche Corpus bekannt, hat das alles in helles Licht geſetzt. S. 408. IV. Schickſale des Cammergerichts unter Leo- pold und Carl dem VI. S. 409-419. I. II. Die Verordnungen, die der Weſtphaͤliſche Friede und juͤngſte Reichsabſchied vom Cammergerichte gemacht hat- ten, konnten wegen Abgangs der Cammerzieler nicht zur Vollziehung kommen. S. 409. — III. IV. Ueberdies muß- te das Cammergericht wegen Einaͤſcherung der Pfalz von Speier nach Wetzlar fluͤchten. S. 410. — V. VI. Hier ent- ſtand vollends ein Juſtitium, das eine auſſerordentliche Viſi- tation zuwege brachte. S. 411. — VII. VIII. Auf deren Bericht kam es in Gang ſowohl die Zahl der Aſſeſſoren, als ihre Beſoldung zu vermehren. S. 412. — IX. X. Um 25. Aſſeſſoren mit 4000. Gulden beſolden zu koͤnnen, wurden die Cammerzieler von 2. zu 7. erhoͤhet. S. 413. — XI. Dar- unter
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ſches Corpus nach Mehrheit der Stimmen Schluͤſſe faſſet,
S. 398. — XI. XII. und hier nicht wie bey den Reichsge-
richten eine Ausnahme vorgeſchrieben iſt. S. 399. — XIII.
Selbſt als zwey Partheyen ſind beide Religionstheile zu be-
trachten, wenn gleich nicht immer alle Staͤnde von einer
Religion ganz einmuͤthig zuſammenhalten. S. 401. — XIV.
Sonſt wuͤrde dieſes Huͤlfsmittel der Proteſtanten gegen die
Mehrheit der catholiſchen Stimmen bald vereitelt werden. S.
402. — XV. XVI. Es iſt auch nicht noͤthig, allezeit ſchon
vor Ablegung der einzelnen Stimmen die Geſammterklaͤrung
von ſich zu geben, — wenn es nur vor Abfaſſung des
Schluſſes geſchieht. S. 403. — XVII-XIX. Die Wir-
kung der Trennung eines Religionstheils beſteht darin, daß
der andere mit der Mehrheit der Stimmen nicht zu des erſtern
Nachtheil etwas durchſetzen kann; S. 404. — XX. wobey
nicht nur das evangeliſche Corpus ſeine Erhaltung, ſondern
in der That die Ruhe von ganz Teutſchland gewinnt. S.
406. — XXI. Von Seiten der Catholiſchen iſt in der Ge-
neralmajors-Sache 1672. alles obige auch ſchon ſo gehalten
worden. S. 407. — XXII. Eine merkwuͤrdige Schrift, wo-
zu ſich das ganze evangeliſche Corpus bekannt, hat das alles
in helles Licht geſetzt. S. 408.
IV. Schickſale des Cammergerichts unter Leo-
pold und Carl dem VI. S. 409-419.
I. II. Die Verordnungen, die der Weſtphaͤliſche Friede
und juͤngſte Reichsabſchied vom Cammergerichte gemacht hat-
ten, konnten wegen Abgangs der Cammerzieler nicht zur
Vollziehung kommen. S. 409. — III. IV. Ueberdies muß-
te das Cammergericht wegen Einaͤſcherung der Pfalz von
Speier nach Wetzlar fluͤchten. S. 410. — V. VI. Hier ent-
ſtand vollends ein Juſtitium, das eine auſſerordentliche Viſi-
tation zuwege brachte. S. 411. — VII. VIII. Auf deren
Bericht kam es in Gang ſowohl die Zahl der Aſſeſſoren, als
ihre Beſoldung zu vermehren. S. 412. — IX. X. Um 25.
Aſſeſſoren mit 4000. Gulden beſolden zu koͤnnen, wurden die
Cammerzieler von 2. zu 7. erhoͤhet. S. 413. — XI. Dar-
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