Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

Bild:
<< vorherige Seite

4) Rud. II. Reichshofrathsgerichtb.
stellt, auch von selbigem dem Reiche vorgelegt
worden. Man hat sie aber im Jahre 1613. nur
unter dem Titel: Concept der verbesserten
Cammergerichtsordnung,
drucken laßen (d),
damit sie noch erst von einer Visitation aufs neue
durchgesehen, und dann nach Befinden von Kaiser
und Reich mit der gesetzlichen Kraft versehen wer-
den könnte. So weit ist es aber bis auf den
heutigen Tag damit nicht gediehen. Die dama-
ligen Zeiten waren am wenigsten dazu gemacht,
ein solches Werk zu Stande zu bringen, das ru-
hige Zeiten und übereinstimmende Gesinnungen des
Kaisers und der Stände erforderte.




V.
(d) Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 2.
S. 419.

4) Rud. II. Reichshofrathsgerichtb.
ſtellt, auch von ſelbigem dem Reiche vorgelegt
worden. Man hat ſie aber im Jahre 1613. nur
unter dem Titel: Concept der verbeſſerten
Cammergerichtsordnung,
drucken laßen (d),
damit ſie noch erſt von einer Viſitation aufs neue
durchgeſehen, und dann nach Befinden von Kaiſer
und Reich mit der geſetzlichen Kraft verſehen wer-
den koͤnnte. So weit iſt es aber bis auf den
heutigen Tag damit nicht gediehen. Die dama-
ligen Zeiten waren am wenigſten dazu gemacht,
ein ſolches Werk zu Stande zu bringen, das ru-
hige Zeiten und uͤbereinſtimmende Geſinnungen des
Kaiſers und der Staͤnde erforderte.




V.
(d) Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 2.
S. 419.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0071" n="29"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">4) Rud. <hi rendition="#aq">II.</hi> Reichshofrathsgerichtb.</hi></fw><lb/>
&#x017F;tellt, auch von &#x017F;elbigem dem Reiche vorgelegt<lb/>
worden. Man hat &#x017F;ie aber im Jahre 1613. nur<lb/>
unter dem Titel: <hi rendition="#fr">Concept der verbe&#x017F;&#x017F;erten<lb/>
Cammergerichtsordnung,</hi> drucken laßen <note place="foot" n="(d)">Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 2.<lb/>
S. 419.</note>,<lb/>
damit &#x017F;ie noch er&#x017F;t von einer Vi&#x017F;itation aufs neue<lb/>
durchge&#x017F;ehen, und dann nach Befinden von Kai&#x017F;er<lb/>
und Reich mit der ge&#x017F;etzlichen Kraft ver&#x017F;ehen wer-<lb/>
den ko&#x0364;nnte. So weit i&#x017F;t es aber bis auf den<lb/>
heutigen Tag damit nicht gediehen. Die dama-<lb/>
ligen Zeiten waren am wenig&#x017F;ten dazu gemacht,<lb/>
ein &#x017F;olches Werk zu Stande zu bringen, das ru-<lb/>
hige Zeiten und u&#x0364;berein&#x017F;timmende Ge&#x017F;innungen des<lb/>
Kai&#x017F;ers und der Sta&#x0364;nde erforderte.</p>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
        <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">V.</hi> </fw><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[29/0071] 4) Rud. II. Reichshofrathsgerichtb. ſtellt, auch von ſelbigem dem Reiche vorgelegt worden. Man hat ſie aber im Jahre 1613. nur unter dem Titel: Concept der verbeſſerten Cammergerichtsordnung, drucken laßen (d), damit ſie noch erſt von einer Viſitation aufs neue durchgeſehen, und dann nach Befinden von Kaiſer und Reich mit der geſetzlichen Kraft verſehen wer- den koͤnnte. So weit iſt es aber bis auf den heutigen Tag damit nicht gediehen. Die dama- ligen Zeiten waren am wenigſten dazu gemacht, ein ſolches Werk zu Stande zu bringen, das ru- hige Zeiten und uͤbereinſtimmende Geſinnungen des Kaiſers und der Staͤnde erforderte. V. (d) Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 2. S. 419.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/71
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/71>, abgerufen am 21.11.2024.