Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XIII. Joseph II. 1764-1786. Sachen sollte aber eine gewisse gesetzmäßige Ord-nung den Vorzug einer Sache vor der andern bestimmen. Auch ward der Vorsitz in den drey Senaten so vorgeschrieben, daß der Cammerrich- ter und beide Präsidenten von einem Jahre zum andern darin abwechseln sollten. Ueber diejenigen Gegenstände, die sich der X. Um von der Erheblichkeit der hier in Betrach- bare
XIII. Joſeph II. 1764-1786. Sachen ſollte aber eine gewiſſe geſetzmaͤßige Ord-nung den Vorzug einer Sache vor der andern beſtimmen. Auch ward der Vorſitz in den drey Senaten ſo vorgeſchrieben, daß der Cammerrich- ter und beide Praͤſidenten von einem Jahre zum andern darin abwechſeln ſollten. Ueber diejenigen Gegenſtaͤnde, die ſich der X. Um von der Erheblichkeit der hier in Betrach- bare
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XIII. Joſeph II. 1764-1786.
Sachen ſollte aber eine gewiſſe geſetzmaͤßige Ord-
nung den Vorzug einer Sache vor der andern
beſtimmen. Auch ward der Vorſitz in den drey
Senaten ſo vorgeſchrieben, daß der Cammerrich-
ter und beide Praͤſidenten von einem Jahre zum
andern darin abwechſeln ſollten.
Ueber diejenigen Gegenſtaͤnde, die ſich der
Reichstag noch zur weitern Berathſchlagung vor-
behielt, ſollte nach Vorſchrift des Reichsſchluſſes
eigentlich noch erſt von der Viſitation Bericht er-
fordert werden. Da aber dieſe inzwiſchen abge-
brochen worden, ſo eroͤffnet ſich hier eine neue
Frage: ob der Reichstag nun ohne einen ſolchen
Bericht abzuwarten dieſe Sachen vornehmen ſoll;
oder ob man erſt wieder darauf bedacht ſeyn will,
die abgebrochene Viſitation von neuem in Gang
zu bringen? Das letztere wuͤrde unſtreitig in vie-
lem Betrachte zu wuͤnſchen ſeyn. Gar viele Din-
ge, die hiebey zu eroͤrtern vorkommen, laßen ſich
unſtreitig beſſer an Ort und Stelle beurtheilen,
als in einer ſolchen Entfernung, worin der Reichs-
tag vom Cammergerichte ſteht. Soll aber die
Viſitation hergeſtellt werden, ſo wird wohl kein
Teutſcher Biedermann den Wunſch verleugnen koͤn-
nen, daß erſt alle bisherige Anſtaͤnde, die ſich bey
der Viſitation ſelbſt geaͤußert haben, und großen-
theils von der 1766. unvollendet gelaßenen vor-
gaͤngigen Reichstagsberathſchlagung abgehangen,
zuvor gaͤnzlich berichtiget ſeyn moͤgen.
Um von der Erheblichkeit der hier in Betrach-
tung kommenden Gegenſtaͤnde nur einigen Begriff
zu machen, ohne doch zu tief in das unuͤberſeh-
bare
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