Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XIV. Heutige Verfassung. ehedem noch Churfürsten, Fürsten und Grafensowohl als der Kaiser selbst sich persönlich dabey einzufinden pflegten und dann gleich auf der Stelle ihre Meynung erklären konnten, jetzt aber lauter Bevollmächtigte da sind, die für sich nichts thun können, sondern alles auf die jedesmal einzuholen- de oder doch erst nachzusehende und genau zu be- folgende Instruction müßen ankommen laßen. Da nun überdies nicht nur solche Stände, die jetzt mehrere Stimmen haben, solche gemeiniglich nur durch einen Gesandten führen laßen, sondern viel- fältig auch ein Gesandter mehrere Höfe zu bedie- nen hat; so ist der ganze Reichstag nach und nach so zusammen geschmolzen, daß zu den hundert Stimmen im Reichsfürstenrathe kaum noch 20. Gesandten vorhanden sind. Das ganze reichsstäd- tische Collegium besteht gar nur größtentheils aus einigen Regensburgischen Rathsherren, die zugleich als Stimmführer mehrerer Reichsstädte angestellt sind. Wenn also auch gleich noch ein jeder Chur- fürst seinen eignen Gesandten hat; so pflegt doch der ganze Reichstag jetzt kaum aus mehr als 30. Comitialgesandten zu bestehen. X. Nun sind es zwar noch immer für ganz Teutsch- bewil-
XIV. Heutige Verfaſſung. ehedem noch Churfuͤrſten, Fuͤrſten und Grafenſowohl als der Kaiſer ſelbſt ſich perſoͤnlich dabey einzufinden pflegten und dann gleich auf der Stelle ihre Meynung erklaͤren konnten, jetzt aber lauter Bevollmaͤchtigte da ſind, die fuͤr ſich nichts thun koͤnnen, ſondern alles auf die jedesmal einzuholen- de oder doch erſt nachzuſehende und genau zu be- folgende Inſtruction muͤßen ankommen laßen. Da nun uͤberdies nicht nur ſolche Staͤnde, die jetzt mehrere Stimmen haben, ſolche gemeiniglich nur durch einen Geſandten fuͤhren laßen, ſondern viel- faͤltig auch ein Geſandter mehrere Hoͤfe zu bedie- nen hat; ſo iſt der ganze Reichstag nach und nach ſo zuſammen geſchmolzen, daß zu den hundert Stimmen im Reichsfuͤrſtenrathe kaum noch 20. Geſandten vorhanden ſind. Das ganze reichsſtaͤd- tiſche Collegium beſteht gar nur groͤßtentheils aus einigen Regensburgiſchen Rathsherren, die zugleich als Stimmfuͤhrer mehrerer Reichsſtaͤdte angeſtellt ſind. Wenn alſo auch gleich noch ein jeder Chur- fuͤrſt ſeinen eignen Geſandten hat; ſo pflegt doch der ganze Reichstag jetzt kaum aus mehr als 30. Comitialgeſandten zu beſtehen. X. Nun ſind es zwar noch immer fuͤr ganz Teutſch- bewil-
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XIV. Heutige Verfaſſung.
ehedem noch Churfuͤrſten, Fuͤrſten und Grafen
ſowohl als der Kaiſer ſelbſt ſich perſoͤnlich dabey
einzufinden pflegten und dann gleich auf der Stelle
ihre Meynung erklaͤren konnten, jetzt aber lauter
Bevollmaͤchtigte da ſind, die fuͤr ſich nichts thun
koͤnnen, ſondern alles auf die jedesmal einzuholen-
de oder doch erſt nachzuſehende und genau zu be-
folgende Inſtruction muͤßen ankommen laßen. Da
nun uͤberdies nicht nur ſolche Staͤnde, die jetzt
mehrere Stimmen haben, ſolche gemeiniglich nur
durch einen Geſandten fuͤhren laßen, ſondern viel-
faͤltig auch ein Geſandter mehrere Hoͤfe zu bedie-
nen hat; ſo iſt der ganze Reichstag nach und nach
ſo zuſammen geſchmolzen, daß zu den hundert
Stimmen im Reichsfuͤrſtenrathe kaum noch 20.
Geſandten vorhanden ſind. Das ganze reichsſtaͤd-
tiſche Collegium beſteht gar nur groͤßtentheils aus
einigen Regensburgiſchen Rathsherren, die zugleich
als Stimmfuͤhrer mehrerer Reichsſtaͤdte angeſtellt
ſind. Wenn alſo auch gleich noch ein jeder Chur-
fuͤrſt ſeinen eignen Geſandten hat; ſo pflegt doch
der ganze Reichstag jetzt kaum aus mehr als 30.
Comitialgeſandten zu beſtehen.
Nun ſind es zwar noch immer fuͤr ganz Teutſch-
land wichtige Gegenſtaͤnde, die hier zur Berath-
ſchlagung kommen koͤnnen, da hier eigentlich der
Ort iſt, wo noch alle Hoheitsrechte, wenn ſie auch
nicht mehr der kaiſerlichen Majeſtaͤt alleine uͤber-
laßen ſind, von Kaiſer und Reichs wegen ausge-
uͤbt werden koͤnnen; wie ſich das inſonderheit zeigt,
wenn neue Geſetzgebungen fuͤr die geſammte Reichs-
verfaſſung in Frage kommen, oder wenn Fragen
von Krieg oder Frieden entſchieden, wenn Steuern
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