Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.1) Wien, Regensburg, Wetzlar. demselben heimgestellt sind. Da gibt es oft häke-liche Fragen, wo bald Kaiser und Reich, bald Fürsten und Churfürsten, bald beide Religions- theile, bald selbst die Mitglieder des Cammerge- richts unter sich nicht gleiche Grundsätze hegen; und worüber dann am Ende selbst dem Reichs- tage der Ausschlag der Sachen überlaßen werden muß, der aber auch da nicht immer erfolget. II. P 5
1) Wien, Regensburg, Wetzlar. demſelben heimgeſtellt ſind. Da gibt es oft haͤke-liche Fragen, wo bald Kaiſer und Reich, bald Fuͤrſten und Churfuͤrſten, bald beide Religions- theile, bald ſelbſt die Mitglieder des Cammerge- richts unter ſich nicht gleiche Grundſaͤtze hegen; und woruͤber dann am Ende ſelbſt dem Reichs- tage der Ausſchlag der Sachen uͤberlaßen werden muß, der aber auch da nicht immer erfolget. II. P 5
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1) Wien, Regensburg, Wetzlar.
demſelben heimgeſtellt ſind. Da gibt es oft haͤke-
liche Fragen, wo bald Kaiſer und Reich, bald
Fuͤrſten und Churfuͤrſten, bald beide Religions-
theile, bald ſelbſt die Mitglieder des Cammerge-
richts unter ſich nicht gleiche Grundſaͤtze hegen;
und woruͤber dann am Ende ſelbſt dem Reichs-
tage der Ausſchlag der Sachen uͤberlaßen werden
muß, der aber auch da nicht immer erfolget.
II.
P 5
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