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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
ley Beobachtungen, die man unter der letzten bey-
nahe dreyßigjährigen Regierung hatte machen kön-
nen, konnte es an Stoff zu neuen Zusätzen und
anderen Veränderungen in der Wahlcapitula-
tion
nicht fehlen. Der Entwurf einer beständi-
gen Wahlcapitulation, worüber man sich im Jah-
re 1711. vereinbaret hatte, konnte auch nicht hin-
dern, daß nicht von Zeit zu Zeit nöthig gefunden
werden sollte, nach Veranlaßung der Zeitläufte
manche neue Stellen einzurücken. Sofern dar-
über die Churfürsten nicht nur mit dem neu zu er-
wehlenden Kaiser sich vereinigen konnten, sondern
auch mit Beyfall der übrigen Reichsstände zu Wer-
ke giengen; war überall dabey nichts zu erinnern.
Aber einige neue Zusätze in der Wahlcapitulation
Carls des VI. hatten schon Widersprüche von Sei-
ten der Fürsten und anderer Stände erfahren.


II.

Diesmal schien der Fürstenstand noch auf-
merksamer zu seyn, da, noch ehe die Wahlcapitu-
lation selbst in die Arbeit kam, ein eigner Für-
stentag,
in der Nähe bey Frankfurt, zu Offen-
bach gehalten wurde. (Die meisten churfürstli-
chen Comitialgesandten waren damals als zweyte
oder dritte Wahlbotschafter von Regensburg nach
Frankfurt abgegangen. Ob und wie der Reichs-
tag im Zwischenreiche fortgesetzt werden könne, war
ohnedem noch nicht ausgemacht. Also geriethen
die noch übrigen Gesandten zu Regensburg in
ziemliche Unthätigkeit. Um aus solcher sich her-
auszureissen mochten wohl einige der fürstlichen
Herren Gesandten ihren Höfen den Vorschlag ge-
than haben, einen Fürstentag anzustellen, um nä-
her beym Wahlconvente ein wachsames Auge dar-

auf

XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
ley Beobachtungen, die man unter der letzten bey-
nahe dreyßigjaͤhrigen Regierung hatte machen koͤn-
nen, konnte es an Stoff zu neuen Zuſaͤtzen und
anderen Veraͤnderungen in der Wahlcapitula-
tion
nicht fehlen. Der Entwurf einer beſtaͤndi-
gen Wahlcapitulation, woruͤber man ſich im Jah-
re 1711. vereinbaret hatte, konnte auch nicht hin-
dern, daß nicht von Zeit zu Zeit noͤthig gefunden
werden ſollte, nach Veranlaßung der Zeitlaͤufte
manche neue Stellen einzuruͤcken. Sofern dar-
uͤber die Churfuͤrſten nicht nur mit dem neu zu er-
wehlenden Kaiſer ſich vereinigen konnten, ſondern
auch mit Beyfall der uͤbrigen Reichsſtaͤnde zu Wer-
ke giengen; war uͤberall dabey nichts zu erinnern.
Aber einige neue Zuſaͤtze in der Wahlcapitulation
Carls des VI. hatten ſchon Widerſpruͤche von Sei-
ten der Fuͤrſten und anderer Staͤnde erfahren.


II.

Diesmal ſchien der Fuͤrſtenſtand noch auf-
merkſamer zu ſeyn, da, noch ehe die Wahlcapitu-
lation ſelbſt in die Arbeit kam, ein eigner Fuͤr-
ſtentag,
in der Naͤhe bey Frankfurt, zu Offen-
bach gehalten wurde. (Die meiſten churfuͤrſtli-
chen Comitialgeſandten waren damals als zweyte
oder dritte Wahlbotſchafter von Regensburg nach
Frankfurt abgegangen. Ob und wie der Reichs-
tag im Zwiſchenreiche fortgeſetzt werden koͤnne, war
ohnedem noch nicht ausgemacht. Alſo geriethen
die noch uͤbrigen Geſandten zu Regensburg in
ziemliche Unthaͤtigkeit. Um aus ſolcher ſich her-
auszureiſſen mochten wohl einige der fuͤrſtlichen
Herren Geſandten ihren Hoͤfen den Vorſchlag ge-
than haben, einen Fuͤrſtentag anzuſtellen, um naͤ-
her beym Wahlconvente ein wachſames Auge dar-

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[18/0052] XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. ley Beobachtungen, die man unter der letzten bey- nahe dreyßigjaͤhrigen Regierung hatte machen koͤn- nen, konnte es an Stoff zu neuen Zuſaͤtzen und anderen Veraͤnderungen in der Wahlcapitula- tion nicht fehlen. Der Entwurf einer beſtaͤndi- gen Wahlcapitulation, woruͤber man ſich im Jah- re 1711. vereinbaret hatte, konnte auch nicht hin- dern, daß nicht von Zeit zu Zeit noͤthig gefunden werden ſollte, nach Veranlaßung der Zeitlaͤufte manche neue Stellen einzuruͤcken. Sofern dar- uͤber die Churfuͤrſten nicht nur mit dem neu zu er- wehlenden Kaiſer ſich vereinigen konnten, ſondern auch mit Beyfall der uͤbrigen Reichsſtaͤnde zu Wer- ke giengen; war uͤberall dabey nichts zu erinnern. Aber einige neue Zuſaͤtze in der Wahlcapitulation Carls des VI. hatten ſchon Widerſpruͤche von Sei- ten der Fuͤrſten und anderer Staͤnde erfahren. Diesmal ſchien der Fuͤrſtenſtand noch auf- merkſamer zu ſeyn, da, noch ehe die Wahlcapitu- lation ſelbſt in die Arbeit kam, ein eigner Fuͤr- ſtentag, in der Naͤhe bey Frankfurt, zu Offen- bach gehalten wurde. (Die meiſten churfuͤrſtli- chen Comitialgeſandten waren damals als zweyte oder dritte Wahlbotſchafter von Regensburg nach Frankfurt abgegangen. Ob und wie der Reichs- tag im Zwiſchenreiche fortgeſetzt werden koͤnne, war ohnedem noch nicht ausgemacht. Alſo geriethen die noch uͤbrigen Geſandten zu Regensburg in ziemliche Unthaͤtigkeit. Um aus ſolcher ſich her- auszureiſſen mochten wohl einige der fuͤrſtlichen Herren Geſandten ihren Hoͤfen den Vorſchlag ge- than haben, einen Fuͤrſtentag anzuſtellen, um naͤ- her beym Wahlconvente ein wachſames Auge dar- auf

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/52>, abgerufen am 21.11.2024.