Raabe, Wilhelm: Das letzte Recht. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Peter Kurz. Bd. 21. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 205–280. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016.chem besagter Chr. I. Heyliger Besitz nimmt von dem Haus, benannt zur Silberburg, in kaiserlicher freier Reichsstadt Rothenburg im Thal. III. Dieweilen aber des Menschen Fleisch ist wie Heu und seine Gitter nicht hasten in Einer Hand, so ist ausgemachet und beschlossen, daß am ersten Aprilen Siebenzehnhundertfünf als nach einem Menschenalter, vom heutigen Tag an gerechnet dreißig Jahre dem obenbenannten Reichskammergerichts-Secretarius Traugott Gottlieb Scheffer, oder dessen dann lebenden Erben und Rechtsnachfolgern obenerwähntes Haus zur Silberburg in kaiserlich freier Reichsstadt Rothenburg im Thal mit allem Zubehör, Lasten und Rechten von obenbenanntem Christian Jakob Heyliger oder dessen Erben gutwillig und ohne Widerrede übergeben werden soll. Wird aber Terminus verpaßt, ist's Recht verpaßt. Ist dieser Pact in aller Güte, ohne Widerspruch von einer Seite aufgesetzet und doppelt ausgefertigt worden, wonach zu achten. Regensburg am ersten April 1675. (L. S.) Johann Gottlieb Riecher, Notarius publicus caesar. (L. S.) Christian Jakob Heyliger, Zinsmeister zu Rothenburg im Thal. (L. S.) Traugott Gottlieb Scheffer, Kaiserl. Reichskammergerichtssecretarius zu Regensburg. chem besagter Chr. I. Heyliger Besitz nimmt von dem Haus, benannt zur Silberburg, in kaiserlicher freier Reichsstadt Rothenburg im Thal. III. Dieweilen aber des Menschen Fleisch ist wie Heu und seine Gitter nicht hasten in Einer Hand, so ist ausgemachet und beschlossen, daß am ersten Aprilen Siebenzehnhundertfünf als nach einem Menschenalter, vom heutigen Tag an gerechnet dreißig Jahre dem obenbenannten Reichskammergerichts-Secretarius Traugott Gottlieb Scheffer, oder dessen dann lebenden Erben und Rechtsnachfolgern obenerwähntes Haus zur Silberburg in kaiserlich freier Reichsstadt Rothenburg im Thal mit allem Zubehör, Lasten und Rechten von obenbenanntem Christian Jakob Heyliger oder dessen Erben gutwillig und ohne Widerrede übergeben werden soll. Wird aber Terminus verpaßt, ist's Recht verpaßt. Ist dieser Pact in aller Güte, ohne Widerspruch von einer Seite aufgesetzet und doppelt ausgefertigt worden, wonach zu achten. Regensburg am ersten April 1675. (L. S.) Johann Gottlieb Riecher, Notarius publicus caesar. (L. S.) Christian Jakob Heyliger, Zinsmeister zu Rothenburg im Thal. (L. S.) Traugott Gottlieb Scheffer, Kaiserl. Reichskammergerichtssecretarius zu Regensburg. <TEI> <text> <body> <div type="chapter" n="7"> <floatingText> <body> <div type="letter"> <p><pb facs="#f0062"/> chem besagter Chr. I. Heyliger Besitz nimmt von dem Haus, benannt zur Silberburg, in kaiserlicher freier Reichsstadt Rothenburg im Thal.</p><lb/> <p>III. Dieweilen aber des Menschen Fleisch ist wie Heu und seine Gitter nicht hasten in Einer Hand, so ist ausgemachet und beschlossen, daß am ersten Aprilen Siebenzehnhundertfünf als nach einem Menschenalter, vom heutigen Tag an gerechnet dreißig Jahre dem obenbenannten Reichskammergerichts-Secretarius Traugott Gottlieb Scheffer, oder dessen dann lebenden Erben und Rechtsnachfolgern obenerwähntes Haus zur Silberburg in kaiserlich freier Reichsstadt Rothenburg im Thal mit allem Zubehör, Lasten und Rechten von obenbenanntem Christian Jakob Heyliger oder dessen Erben gutwillig und ohne Widerrede übergeben werden soll. Wird aber Terminus verpaßt, ist's Recht verpaßt.</p><lb/> <p>Ist dieser Pact in aller Güte, ohne Widerspruch von einer Seite aufgesetzet und doppelt ausgefertigt worden, wonach zu achten.</p><lb/> <closer> <dateline><placeName>Regensburg</placeName> am ersten April 1675.</dateline><lb/> <signed>(L. S.) Johann Gottlieb Riecher,</signed><lb/> <signed>Notarius publicus caesar.</signed><lb/> <signed>(L. S.) Christian Jakob Heyliger, </signed><lb/> <signed>Zinsmeister zu Rothenburg im Thal.</signed><lb/> <signed>(L. S.) Traugott Gottlieb Scheffer,</signed><lb/> <signed>Kaiserl. Reichskammergerichtssecretarius zu Regensburg.</signed><lb/> </closer> </div> </body> </floatingText><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [0062]
chem besagter Chr. I. Heyliger Besitz nimmt von dem Haus, benannt zur Silberburg, in kaiserlicher freier Reichsstadt Rothenburg im Thal.
III. Dieweilen aber des Menschen Fleisch ist wie Heu und seine Gitter nicht hasten in Einer Hand, so ist ausgemachet und beschlossen, daß am ersten Aprilen Siebenzehnhundertfünf als nach einem Menschenalter, vom heutigen Tag an gerechnet dreißig Jahre dem obenbenannten Reichskammergerichts-Secretarius Traugott Gottlieb Scheffer, oder dessen dann lebenden Erben und Rechtsnachfolgern obenerwähntes Haus zur Silberburg in kaiserlich freier Reichsstadt Rothenburg im Thal mit allem Zubehör, Lasten und Rechten von obenbenanntem Christian Jakob Heyliger oder dessen Erben gutwillig und ohne Widerrede übergeben werden soll. Wird aber Terminus verpaßt, ist's Recht verpaßt.
Ist dieser Pact in aller Güte, ohne Widerspruch von einer Seite aufgesetzet und doppelt ausgefertigt worden, wonach zu achten.
Regensburg am ersten April 1675.
(L. S.) Johann Gottlieb Riecher,
Notarius publicus caesar.
(L. S.) Christian Jakob Heyliger,
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Kaiserl. Reichskammergerichtssecretarius zu Regensburg.
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Zitationshilfe: | Raabe, Wilhelm: Das letzte Recht. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Peter Kurz. Bd. 21. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 205–280. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_recht_1910/62>, abgerufen am 16.02.2025. |