Maximilian selbst sah diese Sache in dem Lichte ih- rer allgemeinen Bedeutung. Er schrieb dem Papst, wie an einem Prüfstein könne man daran die Abnahme des An- sehens der Protestanten erkennen.
Allein er täuschte sich, wenn er glaubte, sie würden es sich gefallen lassen. Sie sahen sehr wohl, was sie zu erwarten hatten, wenn es so fortging.
Schon erkühnten sich die Jesuiten die Verbindlichkeit des Religionsfriedens zu leugnen. Er habe im Grunde gar nicht geschlossen werden können ohne die Beistimmung des Papstes: auf keinen Fall sey er länger als bis zum tridentinischen Concilium gültig gewesen: als eine Art In- terim sey er anzusehen.
Und auch die, welche die Gültigkeit dieses Vertrages anerkannten, meinten doch, daß wenigstens alle seit dem Abschluß desselben von den Protestanten eingezogenen Güter wieder herausgegeben werden müßten. Auf die protestan- tischen Erklärungen seiner Worte nahmen sie keine Rücksicht.
Wie nun, wenn diese Ansichten, wie es ja schon zu geschehen anfing, von den höchsten Reichsgerichten aner- kannt, Urtel danach ausgesprochen und zur Vollstreckung gebracht wurden?
Als der Reichstag im Jahre 1608 zu Regensburg zusammenkam, wollten die Protestanten zu keiner Berathung schreiten, ehe ihnen nicht der Religionsfriede schlechthin be- stätigt worden sey 1). Selbst Sachsen, das sich sonst im-
1) Protocollum im Correspondenzrath 5. April 1608 in den RTA: "die Hauptconsultation jetziger Reichsversammlung sey bisher darumben eingestelt verbliben daß die Stend evangelischer Religion
BuchVII.Kap. 1. Fortſchritte
Maximilian ſelbſt ſah dieſe Sache in dem Lichte ih- rer allgemeinen Bedeutung. Er ſchrieb dem Papſt, wie an einem Pruͤfſtein koͤnne man daran die Abnahme des An- ſehens der Proteſtanten erkennen.
Allein er taͤuſchte ſich, wenn er glaubte, ſie wuͤrden es ſich gefallen laſſen. Sie ſahen ſehr wohl, was ſie zu erwarten hatten, wenn es ſo fortging.
Schon erkuͤhnten ſich die Jeſuiten die Verbindlichkeit des Religionsfriedens zu leugnen. Er habe im Grunde gar nicht geſchloſſen werden koͤnnen ohne die Beiſtimmung des Papſtes: auf keinen Fall ſey er laͤnger als bis zum tridentiniſchen Concilium guͤltig geweſen: als eine Art In- terim ſey er anzuſehen.
Und auch die, welche die Guͤltigkeit dieſes Vertrages anerkannten, meinten doch, daß wenigſtens alle ſeit dem Abſchluß deſſelben von den Proteſtanten eingezogenen Guͤter wieder herausgegeben werden muͤßten. Auf die proteſtan- tiſchen Erklaͤrungen ſeiner Worte nahmen ſie keine Ruͤckſicht.
Wie nun, wenn dieſe Anſichten, wie es ja ſchon zu geſchehen anfing, von den hoͤchſten Reichsgerichten aner- kannt, Urtel danach ausgeſprochen und zur Vollſtreckung gebracht wurden?
Als der Reichstag im Jahre 1608 zu Regensburg zuſammenkam, wollten die Proteſtanten zu keiner Berathung ſchreiten, ehe ihnen nicht der Religionsfriede ſchlechthin be- ſtaͤtigt worden ſey 1). Selbſt Sachſen, das ſich ſonſt im-
1) Protocollum im Correſpondenzrath 5. April 1608 in den RTA: „die Hauptconſultation jetziger Reichsverſammlung ſey bisher darumben eingeſtelt verbliben daß die Stend evangeliſcher Religion
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Buch VII. Kap. 1. Fortſchritte
Maximilian ſelbſt ſah dieſe Sache in dem Lichte ih-
rer allgemeinen Bedeutung. Er ſchrieb dem Papſt, wie
an einem Pruͤfſtein koͤnne man daran die Abnahme des An-
ſehens der Proteſtanten erkennen.
Allein er taͤuſchte ſich, wenn er glaubte, ſie wuͤrden
es ſich gefallen laſſen. Sie ſahen ſehr wohl, was ſie zu
erwarten hatten, wenn es ſo fortging.
Schon erkuͤhnten ſich die Jeſuiten die Verbindlichkeit
des Religionsfriedens zu leugnen. Er habe im Grunde
gar nicht geſchloſſen werden koͤnnen ohne die Beiſtimmung
des Papſtes: auf keinen Fall ſey er laͤnger als bis zum
tridentiniſchen Concilium guͤltig geweſen: als eine Art In-
terim ſey er anzuſehen.
Und auch die, welche die Guͤltigkeit dieſes Vertrages
anerkannten, meinten doch, daß wenigſtens alle ſeit dem
Abſchluß deſſelben von den Proteſtanten eingezogenen Guͤter
wieder herausgegeben werden muͤßten. Auf die proteſtan-
tiſchen Erklaͤrungen ſeiner Worte nahmen ſie keine Ruͤckſicht.
Wie nun, wenn dieſe Anſichten, wie es ja ſchon zu
geſchehen anfing, von den hoͤchſten Reichsgerichten aner-
kannt, Urtel danach ausgeſprochen und zur Vollſtreckung
gebracht wurden?
Als der Reichstag im Jahre 1608 zu Regensburg
zuſammenkam, wollten die Proteſtanten zu keiner Berathung
ſchreiten, ehe ihnen nicht der Religionsfriede ſchlechthin be-
ſtaͤtigt worden ſey 1). Selbſt Sachſen, das ſich ſonſt im-
1) Protocollum im Correſpondenzrath 5. April 1608 in den
RTA: „die Hauptconſultation jetziger Reichsverſammlung ſey bisher
darumben eingeſtelt verbliben daß die Stend evangeliſcher Religion
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/422>, abgerufen am 22.11.2024.
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