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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Grundlegung einer neuen Verfassung.
sagen, ihn erst ihren Freunden mittheilen zu wollen. Als
die Fürsten im J. 1486 dem Kaiser einige Bewilligungen
gemacht hatten, zu deren Leistung man auch die Städte
anhalten wollte, widersetzten sich diese um so lebhafter, da
sie zu dieser Versammlung gar nicht einmal berufen wor-
den waren. Friedrich entgegnete ihnen, man habe das des-
halb nicht gethan, weil sie sich doch nur auf Hintersich-
bringen gelegt haben würden.

Offenbar war dieses Verhältniß nicht zu behaupten.
Die Reichsstädte fanden es mit Recht unerträglich, daß
man sie eigenmächtig anschlagen und den Anschlag wie
eine Schuld von ihnen abfordern wolle: aber eben so we-
nig war es auch zu dulden, daß sie jeden definitiven Be-
schluß verhindern und über jede Bewilligung immer erst zu
Hause anfragen wollten.

Die Richtung welche diese Zeit auf die allgemeinen
Angelegenheiten nahm, war so mächtig, daß die Städte
sich im Jahr 1487 entschlossen ihre bisherige Stellung fah-
ren zu lassen.

Auch für den Reichstag dieses Jahres hatte der Kai-
ser nur eine geringe Anzahl von ihnen berufen; sie be-
schlossen aber, dießmal sämmtlich ihre Botschafter zu schicken

bestimmt und dunkel. In den Frankfurter AA. (Bd VIII) lautet
sie: "Als die des Friedens nothurftig und begerlich sind, setzen sy
(die Städte) in kein Zweifel, E. K. M. (werde) gnediglich darob
und daran seyn, daß der vestiglich gehandhabt und gehalten werde:
dazu sy aber irenthalb zu reden nit bedacht sind, auch kein Befel
haben, unterteniglich bittend, das S. K. M. das also in Gnaden
und Guten von in versten, und sy als ir allergnedigster Herr beden-
ken wolle." -- Man sieht: ihre Annahme ist nur ganz allgemein,
die nähern Bestimmungen wollen sie sich nicht aufdrängen lassen;
der Kaiser giebt ihnen ihr Hintersichbringen zuletzt nach.

Grundlegung einer neuen Verfaſſung.
ſagen, ihn erſt ihren Freunden mittheilen zu wollen. Als
die Fürſten im J. 1486 dem Kaiſer einige Bewilligungen
gemacht hatten, zu deren Leiſtung man auch die Städte
anhalten wollte, widerſetzten ſich dieſe um ſo lebhafter, da
ſie zu dieſer Verſammlung gar nicht einmal berufen wor-
den waren. Friedrich entgegnete ihnen, man habe das des-
halb nicht gethan, weil ſie ſich doch nur auf Hinterſich-
bringen gelegt haben würden.

Offenbar war dieſes Verhältniß nicht zu behaupten.
Die Reichsſtädte fanden es mit Recht unerträglich, daß
man ſie eigenmächtig anſchlagen und den Anſchlag wie
eine Schuld von ihnen abfordern wolle: aber eben ſo we-
nig war es auch zu dulden, daß ſie jeden definitiven Be-
ſchluß verhindern und über jede Bewilligung immer erſt zu
Hauſe anfragen wollten.

Die Richtung welche dieſe Zeit auf die allgemeinen
Angelegenheiten nahm, war ſo mächtig, daß die Städte
ſich im Jahr 1487 entſchloſſen ihre bisherige Stellung fah-
ren zu laſſen.

Auch für den Reichstag dieſes Jahres hatte der Kai-
ſer nur eine geringe Anzahl von ihnen berufen; ſie be-
ſchloſſen aber, dießmal ſämmtlich ihre Botſchafter zu ſchicken

beſtimmt und dunkel. In den Frankfurter AA. (Bd VIII) lautet
ſie: „Als die des Friedens nothurftig und begerlich ſind, ſetzen ſy
(die Staͤdte) in kein Zweifel, E. K. M. (werde) gnediglich darob
und daran ſeyn, daß der veſtiglich gehandhabt und gehalten werde:
dazu ſy aber irenthalb zu reden nit bedacht ſind, auch kein Befel
haben, unterteniglich bittend, das S. K. M. das alſo in Gnaden
und Guten von in verſten, und ſy als ir allergnedigſter Herr beden-
ken wolle.“ — Man ſieht: ihre Annahme iſt nur ganz allgemein,
die naͤhern Beſtimmungen wollen ſie ſich nicht aufdraͤngen laſſen;
der Kaiſer giebt ihnen ihr Hinterſichbringen zuletzt nach.
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[89/0107] Grundlegung einer neuen Verfaſſung. ſagen, ihn erſt ihren Freunden mittheilen zu wollen. Als die Fürſten im J. 1486 dem Kaiſer einige Bewilligungen gemacht hatten, zu deren Leiſtung man auch die Städte anhalten wollte, widerſetzten ſich dieſe um ſo lebhafter, da ſie zu dieſer Verſammlung gar nicht einmal berufen wor- den waren. Friedrich entgegnete ihnen, man habe das des- halb nicht gethan, weil ſie ſich doch nur auf Hinterſich- bringen gelegt haben würden. Offenbar war dieſes Verhältniß nicht zu behaupten. Die Reichsſtädte fanden es mit Recht unerträglich, daß man ſie eigenmächtig anſchlagen und den Anſchlag wie eine Schuld von ihnen abfordern wolle: aber eben ſo we- nig war es auch zu dulden, daß ſie jeden definitiven Be- ſchluß verhindern und über jede Bewilligung immer erſt zu Hauſe anfragen wollten. Die Richtung welche dieſe Zeit auf die allgemeinen Angelegenheiten nahm, war ſo mächtig, daß die Städte ſich im Jahr 1487 entſchloſſen ihre bisherige Stellung fah- ren zu laſſen. Auch für den Reichstag dieſes Jahres hatte der Kai- ſer nur eine geringe Anzahl von ihnen berufen; ſie be- ſchloſſen aber, dießmal ſämmtlich ihre Botſchafter zu ſchicken 3 3 beſtimmt und dunkel. In den Frankfurter AA. (Bd VIII) lautet ſie: „Als die des Friedens nothurftig und begerlich ſind, ſetzen ſy (die Staͤdte) in kein Zweifel, E. K. M. (werde) gnediglich darob und daran ſeyn, daß der veſtiglich gehandhabt und gehalten werde: dazu ſy aber irenthalb zu reden nit bedacht ſind, auch kein Befel haben, unterteniglich bittend, das S. K. M. das alſo in Gnaden und Guten von in verſten, und ſy als ir allergnedigſter Herr beden- ken wolle.“ — Man ſieht: ihre Annahme iſt nur ganz allgemein, die naͤhern Beſtimmungen wollen ſie ſich nicht aufdraͤngen laſſen; der Kaiſer giebt ihnen ihr Hinterſichbringen zuletzt nach.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/107>, abgerufen am 21.11.2024.