Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Reichstag von 1521. Matrikel. lebhaftesten die Rede war; zuletzt aber kam man doch wie-der auf eine Matrikel zurück, nach dem Muster der Cost- nitzer. Nur mußte jetzt die Anlage um vieles bedeuten- der werden. Die Kosten des Gerichts wurden auf 13410, die des Regimentes, dessen Beisitzer um vieles reichlicher besoldet werden mußten, auf 28508 G. angeschlagen. 1 Da man aber voraussah, daß es eine Menge Ausfälle geben würde, so beschloß man die Anlage auf 50000 G. zu ma- chen. In diesem Sinne ward nun der Costnitzer Anschlag verändert: der Grundsatz war, die damals geforderten Bei- träge zu verfünffachen, und hiebei blieb man in der Re- gel stehn; jedoch nicht ohne mancherlei Ausnahmen. Von den Grafen und Herrn, die ohnehin sehr schwierig waren, wurden manche gradezu bei ihrem alten Anschlag gelassen, die andern wohl gesteigert, doch höchstens auf das drei- fache. Dagegen mußten einige Städte, von denen man an- nahm, daß Gewerbe und Reichthum in ihnen in großer Aufnahme sey, sich einen mehr als fünffachen Beitrag auf- legen lassen. Nürnberg und Ulm wurden von 100 auf 600 G., Danzig von 70 auf 400 G. erhöht. -- Auf diese Art wurde die einzige immerwährende Anlage auf die Reichsstände, die mit dem Verfall des Gerichtes in Vergessenheit zu gerathen anfieng, wieder erneuert. Nothwendigerweise waren jedoch indeß auch größere 1 Harpprecht IV, iii, p. 35 hat zwar nur 27508 G.; es ist
aber ein Irrthum. In dem Frankfurter Exemplar sind die Sum- men ausgeschrieben und überhaupt richtiger als bei Harpprecht. Reichstag von 1521. Matrikel. lebhafteſten die Rede war; zuletzt aber kam man doch wie-der auf eine Matrikel zurück, nach dem Muſter der Coſt- nitzer. Nur mußte jetzt die Anlage um vieles bedeuten- der werden. Die Koſten des Gerichts wurden auf 13410, die des Regimentes, deſſen Beiſitzer um vieles reichlicher beſoldet werden mußten, auf 28508 G. angeſchlagen. 1 Da man aber vorausſah, daß es eine Menge Ausfälle geben würde, ſo beſchloß man die Anlage auf 50000 G. zu ma- chen. In dieſem Sinne ward nun der Coſtnitzer Anſchlag verändert: der Grundſatz war, die damals geforderten Bei- träge zu verfünffachen, und hiebei blieb man in der Re- gel ſtehn; jedoch nicht ohne mancherlei Ausnahmen. Von den Grafen und Herrn, die ohnehin ſehr ſchwierig waren, wurden manche gradezu bei ihrem alten Anſchlag gelaſſen, die andern wohl geſteigert, doch höchſtens auf das drei- fache. Dagegen mußten einige Städte, von denen man an- nahm, daß Gewerbe und Reichthum in ihnen in großer Aufnahme ſey, ſich einen mehr als fünffachen Beitrag auf- legen laſſen. Nürnberg und Ulm wurden von 100 auf 600 G., Danzig von 70 auf 400 G. erhöht. — Auf dieſe Art wurde die einzige immerwährende Anlage auf die Reichsſtände, die mit dem Verfall des Gerichtes in Vergeſſenheit zu gerathen anfieng, wieder erneuert. Nothwendigerweiſe waren jedoch indeß auch größere 1 Harpprecht IV, iii, p. 35 hat zwar nur 27508 G.; es iſt
aber ein Irrthum. In dem Frankfurter Exemplar ſind die Sum- men ausgeſchrieben und uͤberhaupt richtiger als bei Harpprecht. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0479" n="461"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Reichstag von</hi> 1521. <hi rendition="#g">Matrikel</hi>.</fw><lb/> lebhafteſten die Rede war; zuletzt aber kam man doch wie-<lb/> der auf eine Matrikel zurück, nach dem Muſter der Coſt-<lb/> nitzer. Nur mußte jetzt die Anlage um vieles bedeuten-<lb/> der werden. Die Koſten des Gerichts wurden auf 13410,<lb/> die des Regimentes, deſſen Beiſitzer um vieles reichlicher<lb/> beſoldet werden mußten, auf 28508 G. angeſchlagen. <note place="foot" n="1">Harpprecht <hi rendition="#aq">IV, <hi rendition="#k">iii</hi>, p.</hi> 35 hat zwar nur 27508 G.; es iſt<lb/> aber ein Irrthum. In dem Frankfurter Exemplar ſind die Sum-<lb/> men ausgeſchrieben und uͤberhaupt richtiger als bei Harpprecht.</note> Da<lb/> man aber vorausſah, daß es eine Menge Ausfälle geben<lb/> würde, ſo beſchloß man die Anlage auf 50000 G. zu ma-<lb/> chen. In dieſem Sinne ward nun der Coſtnitzer Anſchlag<lb/> verändert: der Grundſatz war, die damals geforderten Bei-<lb/> träge zu verfünffachen, und hiebei blieb man in der Re-<lb/> gel ſtehn; jedoch nicht ohne mancherlei Ausnahmen. Von<lb/> den Grafen und Herrn, die ohnehin ſehr ſchwierig waren,<lb/> wurden manche gradezu bei ihrem alten Anſchlag gelaſſen,<lb/> die andern wohl geſteigert, doch höchſtens auf das drei-<lb/> fache. Dagegen mußten einige Städte, von denen man an-<lb/> nahm, daß Gewerbe und Reichthum in ihnen in großer<lb/> Aufnahme ſey, ſich einen mehr als fünffachen Beitrag auf-<lb/> legen laſſen. Nürnberg und Ulm wurden von 100 auf<lb/> 600 G., Danzig von 70 auf 400 G. erhöht. — Auf<lb/> dieſe Art wurde die einzige immerwährende Anlage auf<lb/> die Reichsſtände, die mit dem Verfall des Gerichtes in<lb/> Vergeſſenheit zu gerathen anfieng, wieder erneuert.</p><lb/> <p>Nothwendigerweiſe waren jedoch indeß auch größere<lb/> Forderungen, in Bezug auf eine Kriegsverfaſſung, zunächſt<lb/> auf den Romzug des neuen Kaiſers zur Sprache gekommen.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [461/0479]
Reichstag von 1521. Matrikel.
lebhafteſten die Rede war; zuletzt aber kam man doch wie-
der auf eine Matrikel zurück, nach dem Muſter der Coſt-
nitzer. Nur mußte jetzt die Anlage um vieles bedeuten-
der werden. Die Koſten des Gerichts wurden auf 13410,
die des Regimentes, deſſen Beiſitzer um vieles reichlicher
beſoldet werden mußten, auf 28508 G. angeſchlagen. 1 Da
man aber vorausſah, daß es eine Menge Ausfälle geben
würde, ſo beſchloß man die Anlage auf 50000 G. zu ma-
chen. In dieſem Sinne ward nun der Coſtnitzer Anſchlag
verändert: der Grundſatz war, die damals geforderten Bei-
träge zu verfünffachen, und hiebei blieb man in der Re-
gel ſtehn; jedoch nicht ohne mancherlei Ausnahmen. Von
den Grafen und Herrn, die ohnehin ſehr ſchwierig waren,
wurden manche gradezu bei ihrem alten Anſchlag gelaſſen,
die andern wohl geſteigert, doch höchſtens auf das drei-
fache. Dagegen mußten einige Städte, von denen man an-
nahm, daß Gewerbe und Reichthum in ihnen in großer
Aufnahme ſey, ſich einen mehr als fünffachen Beitrag auf-
legen laſſen. Nürnberg und Ulm wurden von 100 auf
600 G., Danzig von 70 auf 400 G. erhöht. — Auf
dieſe Art wurde die einzige immerwährende Anlage auf
die Reichsſtände, die mit dem Verfall des Gerichtes in
Vergeſſenheit zu gerathen anfieng, wieder erneuert.
Nothwendigerweiſe waren jedoch indeß auch größere
Forderungen, in Bezug auf eine Kriegsverfaſſung, zunächſt
auf den Romzug des neuen Kaiſers zur Sprache gekommen.
1 Harpprecht IV, iii, p. 35 hat zwar nur 27508 G.; es iſt
aber ein Irrthum. In dem Frankfurter Exemplar ſind die Sum-
men ausgeſchrieben und uͤberhaupt richtiger als bei Harpprecht.
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