Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Idee des spätern Kaiserthums. willigung, so hatte jetzt Pius II den Churfürsten Diethervon Mainz sogar verpflichten wollen, keine solche Versamm- lung zu berufen ohne die Einwilligung des päpstlichen Stuhles. Es war der Hauptanlaß seiner Entzweiung mit Diether, daß dieser darauf nicht eingehen wollte. Pius verhehlte dem Kaiser nicht, daß auch er sich durch die Be- wegungen im Reiche gefährdet sehe. Seinem Einfluß und der Tapferkeit des Markgrafen Albrecht Achilles von Bran- denburg vor allem war es zuzuschreiben, daß sie in nichts zerstoben. Seitdem finden wir nun die kaiserliche und die päpst- Die Reichstage werden unter ihrer vereinten Autori- Da fragt sich nun, in wie fern diese höchst eigen- Idee des ſpaͤtern Kaiſerthums. willigung, ſo hatte jetzt Pius II den Churfürſten Diethervon Mainz ſogar verpflichten wollen, keine ſolche Verſamm- lung zu berufen ohne die Einwilligung des päpſtlichen Stuhles. Es war der Hauptanlaß ſeiner Entzweiung mit Diether, daß dieſer darauf nicht eingehen wollte. Pius verhehlte dem Kaiſer nicht, daß auch er ſich durch die Be- wegungen im Reiche gefährdet ſehe. Seinem Einfluß und der Tapferkeit des Markgrafen Albrecht Achilles von Bran- denburg vor allem war es zuzuſchreiben, daß ſie in nichts zerſtoben. Seitdem finden wir nun die kaiſerliche und die päpſt- Die Reichstage werden unter ihrer vereinten Autori- Da fragt ſich nun, in wie fern dieſe höchſt eigen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0079" n="61"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Idee des ſpaͤtern Kaiſerthums</hi>.</fw><lb/> willigung, ſo hatte jetzt Pius <hi rendition="#aq">II</hi> den Churfürſten Diether<lb/> von Mainz ſogar verpflichten wollen, keine ſolche Verſamm-<lb/> lung zu berufen ohne die Einwilligung des päpſtlichen<lb/> Stuhles. Es war der Hauptanlaß ſeiner Entzweiung mit<lb/> Diether, daß dieſer darauf nicht eingehen wollte. Pius<lb/> verhehlte dem Kaiſer nicht, daß auch er ſich durch die Be-<lb/> wegungen im Reiche gefährdet ſehe. Seinem Einfluß und<lb/> der Tapferkeit des Markgrafen Albrecht Achilles von Bran-<lb/> denburg vor allem war es zuzuſchreiben, daß ſie in nichts<lb/> zerſtoben.</p><lb/> <p>Seitdem finden wir nun die kaiſerliche und die päpſt-<lb/> liche Macht, denen ihr gegenſeitig ſich ergänzendes Ver-<lb/> hältniß zum Bewußtſeyn gekommen, inniger als jemals mit<lb/> einander vereint.</p><lb/> <p>Die Reichstage werden unter ihrer vereinten Autori-<lb/> tät gehalten; ſie heißen königliche und päpſtliche, päpſtliche<lb/> und kaiſerliche Tage; wir ſehen die päpſtlichen Legaten bei<lb/> den Reichsverſammlungen eintreffen, wie ſchon zu Sieg-<lb/> munds, ſo auch zu Friedrichs Zeiten; und ſie ſofort er-<lb/> öffnen. Die geiſtlichen Fürſten nehmen ihren Platz zur<lb/> Rechten, die weltlichen zur Linken des Legaten; erſt ſpäter<lb/> treffen die kaiſerlichen Commiſſarien ein, um ihre Vorſchläge<lb/> mit den päpſtlichen zu vereinigen.</p><lb/> <p>Da fragt ſich nun, in wie fern dieſe höchſt eigen-<lb/> thümliche Form der Verfaſſung den Bedürfniſſen des Reiches<lb/> zu genügen vermochte.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [61/0079]
Idee des ſpaͤtern Kaiſerthums.
willigung, ſo hatte jetzt Pius II den Churfürſten Diether
von Mainz ſogar verpflichten wollen, keine ſolche Verſamm-
lung zu berufen ohne die Einwilligung des päpſtlichen
Stuhles. Es war der Hauptanlaß ſeiner Entzweiung mit
Diether, daß dieſer darauf nicht eingehen wollte. Pius
verhehlte dem Kaiſer nicht, daß auch er ſich durch die Be-
wegungen im Reiche gefährdet ſehe. Seinem Einfluß und
der Tapferkeit des Markgrafen Albrecht Achilles von Bran-
denburg vor allem war es zuzuſchreiben, daß ſie in nichts
zerſtoben.
Seitdem finden wir nun die kaiſerliche und die päpſt-
liche Macht, denen ihr gegenſeitig ſich ergänzendes Ver-
hältniß zum Bewußtſeyn gekommen, inniger als jemals mit
einander vereint.
Die Reichstage werden unter ihrer vereinten Autori-
tät gehalten; ſie heißen königliche und päpſtliche, päpſtliche
und kaiſerliche Tage; wir ſehen die päpſtlichen Legaten bei
den Reichsverſammlungen eintreffen, wie ſchon zu Sieg-
munds, ſo auch zu Friedrichs Zeiten; und ſie ſofort er-
öffnen. Die geiſtlichen Fürſten nehmen ihren Platz zur
Rechten, die weltlichen zur Linken des Legaten; erſt ſpäter
treffen die kaiſerlichen Commiſſarien ein, um ihre Vorſchläge
mit den päpſtlichen zu vereinigen.
Da fragt ſich nun, in wie fern dieſe höchſt eigen-
thümliche Form der Verfaſſung den Bedürfniſſen des Reiches
zu genügen vermochte.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |