den sollte. 1 Es war der erste feste Vortheil den Östreich aus der Lambardei zog.
Auch zu dem Andern aber wollte sich der Kaiser nicht verstehen. Er hatte keine Neigung den Herzog von Fer- rara mit Gewalt anzugreifen. Überdieß kamen hiebei die Lehnrechte des Reiches mit denen des römischen Stuhles in Competenz. Der Kaiser wollte jene schlechterdings nicht aufgeben. Er nahm den Bund übrigens an, aber diese abgesonderten Artikel weigerte er sich zu ratificiren.
"Da nun unser Herr sah," heißt es in einer spätern päpstlichen Instruction, "daß er betrogen war, daß sein Verhältniß zu dem Kaiser wider Erwarten immer schlim- mer wurde, so gab er der alten Behauptung Gehör, die Absicht des Kaisers sey Italien ganz und gar zu unter- jochen: er beschloß, sich mit Denen zu verbinden, welche eine gemeinschaftliche Sache mit ihm hatten, um sich vor der Gewalt sicher zu stellen die ihm drohte." 2
Wir sehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober- italienischen Verhältnissen. Der Papst machte Ansprüche auf Finanzerträge in Mailand und eine Erweiterung sei- ner Macht gegen Ferrara, welche der Kaiser nicht zuge- ben wollte.
Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch seine Verträge von 1521 wäre er wohl zu einer Unterneh- mung wie gegen Frankreich so gegen Ferrara verpflichtet gewesen. Seine Verbündeten glaubten auch ihrerseits An- spruch an die Vortheile des Sieges machen zu können.
1Rescriptum ad criminationes.
2 Die angeführte Instruction p. 27.
Irrungen zwiſchen Papſt und Kaiſer.
den ſollte. 1 Es war der erſte feſte Vortheil den Öſtreich aus der Lambardei zog.
Auch zu dem Andern aber wollte ſich der Kaiſer nicht verſtehen. Er hatte keine Neigung den Herzog von Fer- rara mit Gewalt anzugreifen. Überdieß kamen hiebei die Lehnrechte des Reiches mit denen des römiſchen Stuhles in Competenz. Der Kaiſer wollte jene ſchlechterdings nicht aufgeben. Er nahm den Bund übrigens an, aber dieſe abgeſonderten Artikel weigerte er ſich zu ratificiren.
„Da nun unſer Herr ſah,“ heißt es in einer ſpätern päpſtlichen Inſtruction, „daß er betrogen war, daß ſein Verhältniß zu dem Kaiſer wider Erwarten immer ſchlim- mer wurde, ſo gab er der alten Behauptung Gehör, die Abſicht des Kaiſers ſey Italien ganz und gar zu unter- jochen: er beſchloß, ſich mit Denen zu verbinden, welche eine gemeinſchaftliche Sache mit ihm hatten, um ſich vor der Gewalt ſicher zu ſtellen die ihm drohte.“ 2
Wir ſehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober- italieniſchen Verhältniſſen. Der Papſt machte Anſprüche auf Finanzerträge in Mailand und eine Erweiterung ſei- ner Macht gegen Ferrara, welche der Kaiſer nicht zuge- ben wollte.
Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch ſeine Verträge von 1521 wäre er wohl zu einer Unterneh- mung wie gegen Frankreich ſo gegen Ferrara verpflichtet geweſen. Seine Verbündeten glaubten auch ihrerſeits An- ſpruch an die Vortheile des Sieges machen zu können.
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2 Die angefuͤhrte Inſtruction p. 27.
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Irrungen zwiſchen Papſt und Kaiſer.
den ſollte. 1 Es war der erſte feſte Vortheil den Öſtreich
aus der Lambardei zog.
Auch zu dem Andern aber wollte ſich der Kaiſer nicht
verſtehen. Er hatte keine Neigung den Herzog von Fer-
rara mit Gewalt anzugreifen. Überdieß kamen hiebei die
Lehnrechte des Reiches mit denen des römiſchen Stuhles
in Competenz. Der Kaiſer wollte jene ſchlechterdings nicht
aufgeben. Er nahm den Bund übrigens an, aber dieſe
abgeſonderten Artikel weigerte er ſich zu ratificiren.
„Da nun unſer Herr ſah,“ heißt es in einer ſpätern
päpſtlichen Inſtruction, „daß er betrogen war, daß ſein
Verhältniß zu dem Kaiſer wider Erwarten immer ſchlim-
mer wurde, ſo gab er der alten Behauptung Gehör, die
Abſicht des Kaiſers ſey Italien ganz und gar zu unter-
jochen: er beſchloß, ſich mit Denen zu verbinden, welche
eine gemeinſchaftliche Sache mit ihm hatten, um ſich vor
der Gewalt ſicher zu ſtellen die ihm drohte.“ 2
Wir ſehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober-
italieniſchen Verhältniſſen. Der Papſt machte Anſprüche
auf Finanzerträge in Mailand und eine Erweiterung ſei-
ner Macht gegen Ferrara, welche der Kaiſer nicht zuge-
ben wollte.
Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch
ſeine Verträge von 1521 wäre er wohl zu einer Unterneh-
mung wie gegen Frankreich ſo gegen Ferrara verpflichtet
geweſen. Seine Verbündeten glaubten auch ihrerſeits An-
ſpruch an die Vortheile des Sieges machen zu können.
1 Rescriptum ad criminationes.
2 Die angefuͤhrte Inſtruction p. 27.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/335>, abgerufen am 20.05.2024.
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